Beziehungen der Kaufkraft des Geldes zur Verkehrsgleichung. 9 depositen, welch letztere im nächsten Kapitel ausführlich behandelt werden. ­ Mittels der Schecks dienen die Bankdepositen als Zahlungsmittel im Austausch für andere Güter. Ein Scheck ist der „Ausweisschein“ oder das Beweismittel der Übertragung von Bankdepositen. Er ist nur unter Zustimmung ­ des Empfängers annehmbar; er würde im allgemeinen von dritten Personen nicht akzeptiert werden. Dennoch fungieren die Bankdepositen vermittelst der Schecks gegenwärtig als Tauschmittel sogar in größerem Maße als Geld. Vom praktischen Standpunkte aus sind Geld und dem Scheckverkehr ­ unterworfene Bankdepositen die einzigen Zirkulationsmittel. Wenn Postanweisungen und telegraphische Übertragungen mit inbegriffen werden sollen, müssen diese als Übertragungsausweise besonderer Depositen betrachtet ­ werden; das Post- oder Telegraphenamt dient zum Zwecke dieser besonderen Geschäftsvorgänge als Depositenbank. Obgleich aber ein durch Scheck übertragenes Bankdeposit den Umlaufsmitteln ­ zuzurechnen ist, so ist es doch kein Geld. Eine Banknote hingegen ­ ist ebensogut Zirkulationsmittel wie Geld. Zwischen diesen beiden liegt die endgültige Grenzlinie der Unterscheidung, was Geld ist und was kein Geld ist. Allerdings ist diese Linie überaus fein gezogen, besonders wenn es sich um Kassenschecks oder mit der Annahmeerklärung der bezogenen Bank versehene „zertifizierte“ Schecks handelt, denn letztere sind fast identisch mit Banknoten. Beide begründen Forderungs - ansprüche an eine Bank, und beide erteilen dem Inhaber das Recht, Geld zu erheben. Aber während eine Note im Austausch allgemein annehmbar ist, ist ein Scheck nur speziell annehmbar, d. h. nur unter der Zustimmung des Empfängers. Reale Geldansprüche akzeptiert der Empfänger ohne weiteres, denn dazu wird er entweder durch Gesetze betreffend die gesetzlichen Zahlungsmittel ­ oder durch eingewurzelten Brauch bewogen x ). Es gibt zwei Arten realen Geldes: Bargeld (primary) und Kreditgeld (fiduciary). Es wird Bargeld genannt, wenn es aus einem Gute besteht, das in irgendeiner anderen Verwendung wie zu Geldzwecken genau denselben ­ Wert besitzt. Unabhängig von irgendeinem anderen Reichtum besitzt ­ das Bargeld seinen vollen Eigenwert. Kreditgeld hingegen ist Geld, dessen Wert teilweise oder gänzlich von dem Vertrauen abhängt, daß der Besitzer es für andere Güter auswechseln kann, wie z. B. gegen Bargeld auf einer Bank oder an einer Staatskasse, oder daß er jedenfalls damit Schulden bezahlen oder Handelsartikel dafür einkaufen kann. Der Haupttypus des Bargeldes ist die Goldmünze; der Haupttypus des Kreditgeldes sind die Banknoten. Der Eigenschaften, die die Austauschbarkeit des Bargeldes i) Siehe Francis Walker, Money, Trade, and Industnj, New York (Holt), 1879, Kap. I.