Einfluß der Depositenumlaufsmittel auf die Gleichung usw. 37 zu groß werden, dann wird sie die Darlehen durch Erhöhung des Zinsfußes ­ einschränken. Auf diese Weise wird durch abwechselnde Erhöhung oder Erniedrigung des Zinsfußes eine Bank ihre Darlehen innerhalb solcher Grenzen halten, daß sie der Reservefonds decken kann, gleichzeitig die Darlehen ­ (des Gewinnes wegen) so weit ausdehnen, als der Reservefonds dies zuläßt. Wenn die einzelnen Deponenten schuldigen Beträge im Verhältnis zur Gesamtschuld beträchtlich sind, so muß die Reserve dementsprechend hoch sein, weil der Entschluß weniger Deponenten den Reservefonds rasch erschöpfen kann 1 ). Auch muß die Reserve gegenüber schwankenden Depositen ­ (wie diejenigen der Effektenmakler) oder den als temporär bekannten Depositen größer sein 2 ). In einer Großstadt mit lebhaftem Bankbetrieb muß der Reservefonds im Verhältnis zu den Forderungsverbindlichkeiten der Bank größer sein als an kleineren Plätzen, wo die Geschäftstätigkeit einer Bank nur gering ist. Die Erfahrung lehrt, daß die verschiedenen Banken verschiedene Durchschnittsbeträge an Depositen erheischen, die dem allgemeinen Charakter ­ und dem Geschäftsumfange der Bank gemäß variieren. Für jede Bank gibt es dafür ein Normalverhältnis (ratio), und daher auch für ein ganzes Gemeinwesen ein Normalverhältnis — einen Durchschnitt der Verhältnisse der verschiedenen Banken. Eine absolute numerische Regel kann dabei nicht in Frage kommen. Willkürliche Bestimmungen werden oft durch die Gesetzgebung aufgestellt. Die Nationalbanken in den Vereinigten Staaten z. B. haben für ihre Depositen eine Reserve zu halten, deren verschiedene Höhe sich darnach richtet, ob sie sich in gewissen ­ gesetzlich zu ,,Reserve“-Städten bestimmten Plätzen befinden oder nicht, d. h. in Städten, in welchen die Nationalbanken Depositen anderswo gelegener Banken in Besitz haben. Alle diese Reserven dienen zur Sicherstellung ­ der Depositen. Für die Noten hingegen wird eine Barreserve nicht verlangt, wenigstens wird den Nationalbanken eine solche Reserve nicht vorgeschrieben. Zwar gelten die nämlichen volkswirtschaftlichen Prinzipien für Banknoten und Depositen, doch behandelt sie das Gesetz verschieden. Die Regierung zieht vor, die Einlösung der Nationalbanknoten auf Verlangen selbst zu besorgen. Die Einzelstaatenbanken (state banks) sind verschiedenartigen Sonder - l ) Victor Morawetz, The Banking and Currency Problem in the United States, New York (The North American Review Publishing Co.), 1909, S. 36 und 37. Ebenso Kemmerer, Money and Prices, 1909, S. 80. 2 ) a. a. 0.