46 IV. Kapitel. diese Münzen etwas weniger als die ursprüngliche Quantität der damit kauf baren Artikel. Indem wir dies in unserer Untersuchung des Zinsfußes berück sichtigen, wollen wir jetzt annehmen, daß die Preise jährlich um 3 Prozent steigen. Es ist klar, daß der Mann, welcher zu Beginn des Jahres hundert Dollar ausleiht, um 5 Prozent Zinsen in Kaufkraft zu erhalten, $ 103 (das Äquivalent der geliehenen $ 100) plus 5 Prozent auf diesen Betrag oder eine Gesamtsumme von $ 108,15 zurückerhalten muß. Das heißt, um 5 Prozent Zinsen in gegenwärtiger Kaufkraft zu erlangen, muß er etwas mehr als 8 Prozent Zinsen in Geld erhalten. Die 3 Prozent Preissteigerung sollten daher den Zinsfuß um annähernd 3 Prozent erhöhen. Damit die Beziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner während des Steigens der Preise die gleichen bleiben wie vorher und nachher, verlangen steigende Preise einen höheren Geldzins als ihn gleichbleibende Preise erfordern. Nicht nur Gelddarleiher können auf Zahlung höherer Interessen Anspruch erheben, sondern die Geldentlehner können auch ganz gut höhere Zinsen zahlen. Bis zu einem gewissen Grade wird die Konkur renz sie allmählich hierzu zwingen 1 ). Wir sind in unserem Geschäfts leben aber so daran gewöhnt, das Geld als den stabilen Faktor zu be trachten und, ohne Rücksicht auf den Zeitablauf, den Dollar für einen Dollar zu halten, daß wir nur widerstrebend diesem Prozeß der Wiederausgleichung nachgeben, die wir dadurch sehr langsam und unvollständig gestalten. Wenn die Preise um 3 Prozent per Jahr steigen und der normale Zins fuß, d. h. der Zinsfuß, der bestände, wenn sich die Preise immer gleich blieben, 5 Prozent wäre, so wird der wirkliche Zinsfuß, obwohl er von Rechts wegen 8,15 Prozent sein sollte, um für die Preissteigerung Ersatz zu bieten, diese Ziffer gewöhnlich nicht erreichen; der Zinsfuß mag sich vielleicht auf 6 Prozent und später auf 7 Prozent erhöhen. Diese Unzulänglichkeit und Langsamkeit in der Ausgleichung werden außerdem durch das Gesetz sowie durch Brauch und Sitte gefördert, die nach Willkür streben, den Zinsfuß möglichst niederzuhalten. Dieselbe Unzulänglichkeit der Ausgleichung ist bei einem Fallen der Preise wahrzunehmen. Nehmen wir an, daß $ 97 am Ende des Jahres ebensoviel kaufen als $ 100 zu Anfang des Jahres. Um also eine Kauf kraft im gleichen Werte seiner ursprünglichen und 5 Prozent Zinsen zurück zuerhalten, sollte in diesem Falle der Verleiher nicht $ 105, sondern nur $ 97 plus 5 Prozent von $ 97 oder $ 101,85 empfangen. Der Zinsfuß in Geld sollte also in diesem Fall statt der ursprünglichen 5 Prozent 1,85 Prozent, oder 1 ) Rate of Interest, Kap. XIV.