Anhang zum X. Kapitel. 349 Wenn wir die Formel 11 mit 17 (oder 21) vergleichen, so sehen wir, daß 11 in bezug auf die wichtige Probe 2 die Formel 17 (oder 21) übertrifft und daß in bezug auf Probe 7 Formel 17 (oder 21) voransteht. Da der Probe 2 eine größere Bedeutung beigemessen wird, so können wir der Formel 11 der Formel 17 (oder 21) gegenüber ruhig den Vorzug geben. Die Formeln 17 und 21 werden daher vom Mitbewerb ausgeschlossen. Es bleiben uns nun noch die Formeln 10, 11 und 12. Wenn wir 10 mit 11 vergleichen, bemerken wir, daß 10 bei Probe 7 im Vorteil ist, während Formel 11 bei Probe 1 und 5 voransteht. Wenn wir uns hier ein vergleichen des Urteil erlauben dürfen, so möchten wir sagen, daß die Überlegenheit der einen Probe 7 durch die Überlegenheit der beiden Proben 1 und 5 mehr als aufgehoben wird. Formel 10 wird daher eliminiert. Es bleiben uns jetzt nur noch die beiden Formeln 11 und 12. Zwischen diesen gibt es keinen großen Unterschied. Während, wenn alle Proben als gleichbedeutend angesehen werden, Formel 12 eine höhere Punktzahl auf weist, so wird dieselbe doch von Formel 11 in der wichtigsten Probe, in Probe 2, übertroffen, weshalb wir ihr denn auch den Vorzug geben. Unserem Urteil nach geht daher Formel 11 in dem Punktzahlenwett streit als Siegerin hervor. Sie hat auch den Vorteil, eine der einfachsten Formeln zu sein, die als korrelative Formel für H die einfachste aller Formeln für H, nämlich H 1 = 2p 0 Qi, besitzt. Mchtmathematiseh ausgedrückt bedeutet das Formelpaar 11, daß das Preisniveau eines beliebigen Jahres gefunden wird, indem man den Gesamtwert der in diesem Jahre verkauften Quantitäten durch den Wert, den diese Quan titäten zu den Preisen des Basisjahres gehabt hätten, dividiert, und daß der Handelsindex eines Jahres einfach der Wert der in diesem Jahre verkauften und zu den Preisen des Basisjahres berechneten Quantitäten ist. Wenn wir die Formel 11 auf die Verkehrsgleichung anwenden, so haben wir: (1) GÜ + G'U' = 2p 1 Q 1 (2) =P 1 Hi Wir wollen nun nochmals die Vorzüge dieser Formel 11 in Hinsicht auf die Probe 2 hervorheben. Durch die oben angeführte Verkehrsgleichung soll dargelegt werden, wie Veränderungen in G, G', U, ü’ oder in den Q auf die Preise einwirken. Aus der ursprünglichen Form (1) dieser Gleichung