4. Organe der öffentlichen Gesundheitspflege. A. Zentralorgane. /\ls am 2. Juli 1895 das Generalgouvernement Formosa kone / \ stituiert wurde, brachte man die Abteilung für öffentlich- Ä. V. Gesundheitspflege in der Kanzlei des Generalgouverneurs unter, und zwar wurde sie, da die Insel damals unter Militär verwaltung stand, von Militärärzten geleitet. Im April 1896 trat an Stelle der Militär- die Zivilverwaltung. Damals wurde als Zentral stelle für die sanitäre Verwaltung der Insel ein Sanitätsbureau ein gerichtet. Zunächst bildete es eine Unterabteilung der Allgemeinen Abteilung des Zivilverwaltungsamtes. Nachdem jedoch im No vember 1901 ein Polizeipräsidium des Generalgouvernements errichtet und damit beauftragt worden war, außer der Oberaufsicht über die Polizei auch einen Teil der Verwaltung zu übernehmen, wurde es diesem als eine seiner Sektionen zugeteilt. Die Kompetenz des Sanitätsbureaus wurde sodann infolge der Abschaffung des außerordentlichen Pestbureaus erweitert. Im September 1903 nämlich wurden wegen der damals stark herrschenden Pest zu nächst ein Seucheninspekteur und mehrere Seuchenärzte angestellt, um die durch die Distriktämter vorgenommene Bekämpfung jener Epidemie einheitlich zu gestalten. Sie wurden dann im Oktober desselben Jahres durch ein außerordentliches Pestbureau abgelöst. Sodann wurden im Mai des folgenden Jahres zwei Medizinalseucheninspekteure ernannt. Als nun im Oktober 1909 eine Reorganisation der Behörden eintrat, löste man, da kein Grund vorhanden war, weshalb man eine Wiederkehr einer großen Pestepidemie hätte befürchten müssen, das Pestbureau auf und überwies seine Obliegenheiten dem Sanitätsbureau; die beiden Medizinalseucheninspekteure blieben. Gleichzeitig wurde das Polizei präsidium aufgelöst und seine Aufgaben der neu entstandenen