35 B. Distrikts- und Lokalorgane. Mit der Ersetzung der Militär- durch die Zivilverwaltung ging natürlich die Organisation von Unterbehörden Hand in Hand und mit dieser wieder die Einrichtung einer entsprechenden sanitären Verwaltung. Mit dieser wurden die Polizeiabteilungen der Ken (Bezirksregierungen) und des Tö-chö (Inselamt) beauftragt. Im Mai 1897 wurde die politische Einteilung revidiert. Es gab seitdem drei Ken und außerdem drei Chö (Distrikte). Die Sanitätsverwaltung bildete nunmehr allemal eine Unterabteilung der sechs Polizei abteilungen. Seitdem erfuhr die Behördenorganisation manche Veränderung. Im November 1901 wurden die drei Ken abgeschafft und die ganze Insel in 20 Chö eingeteilt. Demgemäß wurde die Sanitätsverwaltung nunmehr von den Polizeiabteilungen dieser 20 Distrikte besorgt. Im Oktober 1909 wurden die seitherigen 20 Chö auf die jetzigen 12gebracht. Bei jedem Distriktamte ist als beratendes Organ in hygienischen und medizinischen Angelegenheiten ein Sanitätsrat (Yei'se'i-komon) bestellt. Mit dieser Funktion sind die Direktoren der Regierungs hospitäler betraut. Ferner sind in allen bedeutenderen Ortschaften als Hilfsorgane sogenannte Kö-i 1 ) angestellt. Außerdem bestehen noch vier niedere Hilfsorgane, die sich sehr bewährt haben. Sie sind dazu bestimmt, die angeordneten Maßnahmen praktisch durch zuführen. Es sind erstens die aus der Zeit der chinesischen Herr schaft übernommenen Ho-kö (Hundertschaften) 2 ), zweitens die von den Japanern organisierten Sanitätssozietäten, drittens die Vorsteher der Gai, Shö und Sha — es sind dies die Bezeichnungen für Uandstadt, Dorf und Dorf der Wilden —, viertens die auf Grund des Gesetzes vom Februar 1908 eingerichteten Korporationen zur Bekämpfung der Pest. Als Sanitätsbeamte bei der Distriktverwaltung fungieren gegenwärtig Distriktvorsteher, Sanitätsräte, Polizeioffiziere, Polizei inspektoren, Polizeiärzte, Sanitätschemiker, Vizepolizeiinspektoren, halbbeamtete Arzte, Schutzleute 3 ) und Hilfsschutzleute 4 ). 4 ) vergl. Abschnitt 9 A 2 ) Ho = 10 kö, kö = 10 Haushaltungen, Ho-kö = Verband von 100 Haushaltungen 3 ) Japaner 4 ) Formosachinesen 3*