50 werden in solche der Extra-, der 1., 2. und 3. Klasse sowie in solche für Infektionskranke eingeteilt. Auch findet unter Umständen unentgeltliche Verpflegung und Behandlung statt. Außer den verschiedenen Polikliniken und Krankenpavillons sind noch Kliniken, Laboratorien, Sektionssäle, Tageräume für Patienten, Koch- und Waschküche, Badehaus, Barbierraum, Eismaschinenhaus, Werk stätten für Mechaniker und Zimmerleute, Dampfdesinfektionsanstalt, Verbrennungsofen, Leichenhaus, Pflegerinnenheim und dergleichen vorhanden. Auch ist für elektrische und Gasbeleuchtung und für Dampf-, Wasserleitungs- und Heizeinrichtungen gesorgt, was sonst nicht überall in Ostasien der Fall ist. Regierungshospital zu Taihoku: Außenausicht einer Krankenstation B. Spezialhospitäler. Zu den speziellen Heilanstalten gehören a) die Isolieranstalten für Infektionskranke, b) die Hospitäler für Prostituierte, c) die Hospitäler für obdachlose Kranke. Der von diesen Anstalten erforderte Aufwand wird aus der Distriktkasse bestritten.