62 unter Aufsicht zu stellen. In diesem Sinne wurde 1901 eine Vorschrift über die Konzessionierung der Heilkundigen erlassen, wonach solchen I-sei, die schon vor der Veröffentlichung der Vorschrift auf Formosa den Beruf eines Heilkundigen ausgeübt haben, durch das Distrikt amt ein Zeugnis über die Berechtigung zur Ausübung ärztlicher Praxis verliehen werden kann. Nach dem Stande von Ende September 1910 war die Anzahl der approbierten Ärzte, Zahnärzte und Heilkundigen diese: Ärzte (Japaner) 86 Ärzte (Formosaner, die die hiesige medizinische Schule absolviert haben) 87 Ärzte (Ausländer, und zwar Engländer) .... 5 Zahnärzte 5 I-sei 1275. fl Außerdem sind noch Zahnkünstler, Nadelstich- und Moxa künstler, Masseure und Knochenbruchheilkünstler, sowohl Japaner als auch Formosaner, durch die Distriktämter zur Ausübung ihres Berufes zugelassen. C. Hebammen. Hebammen waren früher auf Formosa nicht vorhanden, nur die Senseima, Frauen, die einige Erfahrung in der Geburtshilfe hatten, sehr häufig aber Mutter und Kind großes Unheil zufügten. Daher durfte kein Augenblick versäumt werden, diesem Übelstande abzu helfen, zumal da die Zahl der nach Formosa übersiedelnden japa nischen Familien von Jahr zu Jahr größer wurde. Zunächst holte man Hebammen aus Japan. Dann wurden mehrere japanische Krankenpflegerinnen, die sich dazu meldeten, im Gouvernements hospital zu Taihoku zu Hebammen ausgebildet. Da aber zur Schaffung eines Hebammenstandes auch die Ausbildung eingeborener Frauen geboten schien, so hat man seit vier Jahren begonnen, an dem genannten Hospital zu diesem Zwecke besondere anderthalb jährige Kurse abzuhalten. Ende 1909 betrug die Zahl der japa nischen Hebammen 66 und die der formosachinesischen 43. fl dazu 111 Ärzte (83 Japaner, 27 Formosachinesen, 1 Formosawilder), die an den Hospitälern und bei Behörden angestellt waren, und 83 Ko-i (69 Japaner, 14 Formosachinesen)