66 Formosachinesische Apotheke zu Taihoku bezüglich ihrer Beschaffenheit den hier gegebenen Bestimmungen und die in einem ausländischen Arzneibuch aufgeführten den betreffenden Bestimmungen entsprechen müßten und daß nur der Vertrieb diesen Bestimmungen genügender Arzneimittel erlaubt sei und zwar nur den konzessionierten Gewerbetreibenden, nämlich Apothekern, Drogenhändlern und Arzneimittelbereitern. Man hatte aber noch keine ordentliche Einrichtung für Arzneimittelprüfung und -Versiege lung getroffen. Da verlautbarte, daß mitunter schlechte Arzneimittel eingeführt würden. Daraufhin wurden Chemiker der Opiumpasten fabrik entsandt, um die in der Apotheke des Hospitals zu Taihoku vorrätigen Arzneimittel zu revidieren. Hierbei fanden sich auch wirk lich einige minderwertige Waren. Auf diese Tatsache wurden die Krankenhausdirektoren durch ein Rundschreiben aufmerksam ge macht. Auch wurden in Taihoku manche der in den privaten Apo theken und Drogenhandlungen auf Vorrat befindlichen Medika mente einer außerordentlichen Durchsicht unterworfen, und es zeigte sich auch hier, daß nicht alle einwandfrei waren. Infolgedessen ergab sich die Notwendigkeit, die Bestimmungen über den Arzneimittel