11. Hygienische Mafznahmen in den Städten. A. Regulierung der Städte. D ie Häuser der alten Städte lassen in hygienischer Beziehung viel zu wünschen übrig. Es fehlt in ihnen vor allen Dingen an Duft und Dicht, auch sind sie nicht fest genug gebaut, um sich gegen Stürme oder gar Erdbeben halten zu können. Sodann ist die Front der Häuser so willkürlich gewählt, daß die Straßen außerordentlich unregelmäßig geworden sind; überdies sind sie viel zu eng. Um diesen Übelständen abzuhelfen, wurde im November 1898 eine Kommission für die Regulierung der Städte Taihoku und Kilung ins Deben gerufen. Diese Kommission hat zunächst im August 1900 den Arbeitsplan für die innere Stadt (Jönai) von Taihoku (Flächeninhalt 350 000 Tsubo = 1 157 000 qm) festgelegt, darauf im Juni 1901 den Plan für das südliche Stadtviertel, wo zum Teil noch jetzt Reisfelder liegen, und im Oktober 1905 schließlich einen Gesamt plan für das ganze zukünftige Taihoku (Flächenraum 2 000 000 Tsubo = 6 611 600 qm). Dieser letztere Plan ist nämlich mit Rücksicht auf das zu erwartende Wachstum der Stadt auf 150 000 Einwohner berechnet worden, während Taihoku jetzt 85 000 zählt. Um einerseits die Stadt vor Überschwemmung zu schützen und anderseits den Verkehr auf demTamsui zu erleichtern, sind Schutzwälle und Kaie von 3000 m Dänge sowie ein Ankerplatz mit 165 300 qm Fläche projektiert. Sodann sind über 76 000 qm Parkanlagen in der inneren Stadt vorgesehen, und gegenwärtig ist man im Begriffe, hier mehrere mit Rasen und Bäumen bepflanzte Schmuckplätze sowie — an der Stelle der alten Stadtmauer — einen Promenadenring von 45 bez. 82 m Breite einzurichten. Die Straßenlänge der Stadt wird insgesamt 22 Ri (86,4 km) betragen. Die Straßen sollen je nach Bedarf eine Breite von 12, 10, 8, 6, 5, 4 und 3 Ken 1 ) besitzen. Zu !) 1 Ken = 1,818 m