72 pflanzt sein müssen. Die verkehrsreichen Straßen werden nach Art der Packlagechaussee gebaut und durch die Dampfwalze gefestet, die stilleren dagegen nach Art der Kieschaussee angelegt. Der Kostenanschlag verlangt 6 671 300 Yen. In den Rechnungsjahren 1895—1909 sind von der Staatskasse für die Zwecke der Regulierung im ganzen 1 321 000 Yen ausgegeben worden; diese Summe wurde in der Hauptsache für Straßenbau und Kanalisation in den alten Stadtteilen verwendet. In Kilung und Takao, den beiden wichtigsten Häfen, sowie in Tainan, Taichu, Kagi und Shinchiku wird genau so verfahren wie in Taihoku, nur daß in diesen Orten die Kosten zum größten Teile aus den Sanitätskassen bestritten werden. In zahlreichen Eandstädten hat man die Straßenregulierung ebenfalls in Angriff genommen und meist sogar schon vollendet. Die Mittel dazu stammen auch hier hauptsächlich aus den Sanitätskassen. Es war vorauszusehen, daß die Eisenbahn, die die Insel von Norden nach Süden durchzieht, große Umwälzungen auch auf dem Gebiete der Siedelung hervorrufen werde; namentlich da, wo Bahnhöfe lagen, war das Entstehen neuer Ortschaften und Eandstädte sehr wahrscheinlich. Daher hat man die Distriktvorsteher von vornherein angewiesen, solche Gegenden zu vermessen und unter Umständen zu nivellieren sowie für sie im voraus Straßen- und Kanalisationspläne auszuarbeiten. Auf diese Weise wurde es möglich, dem Entstehen unregelmäßiger Straßengebilde vorzubeugen. Baugesetz. Mit Rücksicht auf die im Eingänge angedeuteten Verhältnisse hat man im August 1900 ein Baugesetz erlassen, das sich auf die Regelung des Häuserbaus erstreckt. Es besteht im ganzen aus neun Paragraphen. Die Orte, für die es zur Geltung kommt, werden von dem betreffenden Distriktvorsteher bestimmt, doch muß dieser alle mal die Genehmigung des Generalgouverneurs einholen. In dem Gesetz steht etwa folgendes. 1. Bei Neubau, Anbau und Umbau der Häuser muß von dem Distriktvorsteher Erlaubnis eingeholt werden. 2. Der Distriktvorsteher ist ermächtigt, Häuser umbauen oder niederreißen zu lassen