92 Das öffentliche Kanalnetz hat eine Gesamtlänge von rund 177 km und läuft unter Benutzung eines natürlichen Gefälles von 1 : 600 im Minimum von Südwesten nach Nordwesten, um sich in den Tamsui zu ergießen. Außerdem sind sogenannte Privatkanäle vorhanden. Diese leiten die Abwässer aus den einzelnen Wohnhäusern in die öffentlichen Kanäle. Während die letzteren aus öffentlichen Mitteln hergestellt und unterhalten werden, fallen die Privatleitungen den hierzu ver pflichteten Bürgern zur Last. Die Privatkanäle haben jetzt bereits eine Gesamtlänge von etwa 80 km (Kosten: 170 000 Yen). Es sei noch bemerkt, daß für die öffentlichen Kanäle das Stein material zumeist von der unter der chinesischen Herrschaft zur Verteidigung erbauten Stadtmauer genommen wurde, weshalb be deutend an Baukosten gespart und die ganze Arbeit in verhältnis mäßig kurzer Zeit ziemlich weit gefördert werden konnte. Taihoku ist das Muster für alle anderen Städte und Landstädte geworden. In Taichu, Tainan, Shöka, Kagi, Shinchiku, Kilung, Giran, Töyen, Hözan, Akö ist die Kanalisation entweder bereits vollkommen durchgeführt oder doch wenigstens in Angriff genommen. Die Kosten werden zum großen Teil von den Sanitätskassen ge tragen. Anhang. K analisationsgesetz. Im April 1899 ist ein Kanalisationsgesetz für Formosa erschienen, wodurch die Art der Bauausführung usw. geregelt wurde. Das Gesetz umfaßt im ganzen 15 Paragraphen; die Hauptpunkte sind diese. 1. Es werden öffentliche und private Abzugskanäle unter schieden. Zu den ersteren gehören alle Sammel- und Straßenkanäle und solche Nebenkanäle, welche sich an wichtigen Stellen befinden, zu den letzteren die Anschlußleitungen der einzelnen Wohnhäuser. 2. Die Sorge für die öffentlichen Kanäle liegt der Distrikt behörde ob. Diese ordnet Anlage, Erneuerung und Reparaturen an, beseitigt schädliche oder entbehrliche Kanäle und nimmt die Reini gung der Kanäle vor. Die privaten Kanäle sind nach Anordnung und unter Aufsicht der Distriktbehörde von den Haus- oder Grund eigentümern bez. -besitzern zu unterhalten. Diese müssen für die