20. Das Opium. D as Opiumrauchen ist in Formosa seit Jahrhunderten ein gebürgert. Es dient nicht nur zur Befriedigung krank hafter Gelüste schlechthin, sondern es wird auch bei manchen Krankheiten, weil ihm die abergläubischen Formosachinesen wunderbare Heilkraft zuschreiben, anstatt der Medizin zur augen blicklichen Linderung der Schmerzen benutzt. Es geschieht dies natürlich besonders dann, wenn irgend ein Familienmitglied jenem Laster frönt. Eine weitere Ursache für die Verbreitung des Opium rauchens lag in der Sitte, bei Besuchen Opium aus Gründen der Gastfreundschaft anzubieten. Es ist stets schwer, einem Volke ein Genußmittel, auch wenn es noch so schädlich ist, abzugewöhnen. Und es wäre auch ebenso gefährlich als erfolglos gewesen, das mit Anschauung und Sitte der Formosachinesen so eng verwachsene Opiumrauchen gewaltsam und plötzlich zu unterdrücken; vielmehr mußte man sich bestreben, den Opiumgenuß auf die bisherigen Konsumenten zu beschränken und dafür zu sorgen, daß das Laster mit diesen aussterben werde, darüber hinaus aber auf jeden Fall den Versuch einer allmählichen Auf klärung und Heilung machen. Zu den Maßnahmen, die man im Sinne des ersten Zieles ergriff, sind die Grundlagen in dem Opium gesetz vom Januar 1897 gelegt worden. Die zugehörigen Aus führungsbestimmungen wurden im März desselben Jahres erlassen. Da jedoch das Gesetz wegen der auf der Insel herrschenden Unruhen nicht überall gleichzeitig durchgeführt werden konnte, hat man es zunächst nur in der Hauptstadt Taihoku und erst nach und nach in den anderen Städten sowie auf dem platten Lande in Kraft gesetzt; seit Dezember 1897 ist es auf der ganzen Insel in Geltung. Durch dieses Gesetz wurde die Verarbeitung des Rohopiums zu Tschandu, d. h. zu rauchbarem Opium, zum Staatsmonopol erhoben. Demgemäß wurde Privaten Einfuhr und Verarbeitung von Opium streng verboten und die gesamte Tschanduproduktion der pharma