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        <title>Die hygienischen Verhältnisse der Insel Formosa</title>
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      <div>10. Apotheker- und Arzneimittelwesen. 
Apotheker, Drogenhändler und Arzneimittelbereiter. 
D as Gouvernement erließ in Anbetracht der Notwendigkeit, 
eine Kontrolle über Apotheker, Drogenhändler und Arznei- 
mittelbereiter sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln 
auszuüben, im Juni 1896 eine diesbezügliche Verordnung. Ein Teil 
dieser Verordnung wurde im Juli 1899 erneuert: es wurde die Bestim 
mung getroffen, daß, während bisher approbierte Apotheker als 
solche nur von dem Minister des Innern anerkannt werden konnten, 
von nun an die Approbation auch vom Generalgouverneur von For 
mosa erteilt werden dürfe. Da aber in Formosa weder eine Anstalt für 
die Ausbildung der Apotheker noch eine Prüfung für sie eingerichtet 
Japanischer Apotheker- und 
Drogistenladen in Tainan</div>
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