54 Rubel ab. »Der Finanzminister hält es für seine Pflicht, zu be tonen,« — schrieb Bunge in seinem alleruntertänigsten Bericht —, »daß die Regulierung der Verhältnisse zwischen den Einnahmen und Ausgaben vermittels Erhöhung der früheren oder Einführung von neuen Steuern momentan nicht zeitgemäß wäre.« Am i. Januar 1887, sofort nach Veröffentlichung dieses Finanz anschlages, wurde N. Ch. Bunge entlassen. An seine Stelle wurde I. A. Wyschnegradsky berufen, der eine unermüdliche Energie in bezug auf Einführung von neuen Steuern und Erhöhung der alten an den Tag legte. Die Hungersnot von 1891 machte aber auch ihn vernünftiger. Der Etatentwurf auf das Jahr 1892 schloß mit einem Defizit von 25 Millionen Rubel. In seinem alleruntertänig sten Begleitschreiben erlaubte sich Wyschnegradsky folgendes zu be merken: »Auf den ersten Blick könnte es als natürlich erscheinen, neue Einnahmequellen zur Deckung des sich ergebenden Defizits ausfindig zu machen; allein diese neuen Quellen, mögen sie nun in beliebiger Form erscheinen, führen eigentlich am Schlüsse nur zur Einführung von neuen und Erhöhung der alten Steuerabgaben. Da die Mißernte nicht nur die Getreideproduzenten ruiniert habe, sondern alle Seiten des ökonomischen Lebens arg ergriff, so wäre es momentan äußerst gefährlich, zu diesen Mitteln zu greifen.« Im gleichen Jahre wurde Wyschnegradsky entlassen und durch S. J. Witte ersetzt. Der neue Minister vergrößerte ohne Schwanken die Steuer last. Aber am Ende hat auch Witte nicht ausgehalten. In der Sitzung der Generalversammlung des Reichsrates vom 30. De zember 1902 erklärte er, daß die gegenwärtige direkte und in direkte Besteuerung die Grenze ihrer Spannfähigkeit erreicht hat; eine weitere Politik in diesem Sinne wäre unproduktiv, ja beim gegebenen ökonomischen Zustand des Landes überhaupt unzulässig. Die Aufgabe einer vernünftigen Finanzpolitik wäre die Ausfindig machung von Mitteln zur allmählichen Minderung der Steuerlast 1 ). Der Reichsrat pflichtete dieser Meinung Wittes bei: »Die Zahlungs fähigkeit der Bevölkerung hat,« meinte der Reichsrat, »auch seine Grenzen, die man nicht überschreiten darf, wenn man den ökono mischen Wohlstand des Landes nicht gefährden will. Dieser Wohlstand ist die Grundlage des finanziellen Gleichgewichts des Staates, seiner inneren Kraft und internationalen politischen Macht. ’) Witte und der Reichsrat über Rußlands finanzielle Lage. Stuttgart 1903, S. 6 (russisch; es existiert auch eine deutsche Ausgabe).