85 keine lange Lebensdauer. In der Hochkonjunktur ist ihr Einfluß gering und in der folgenden Periode des Niederganges werden sie in der Regel ge sprengt, zumal wenn die Gesamtproduktivkraft wieder wesentlich ge stiegen ist. Nur unter besonders günstigen Umständen vermögen sich reine Preiskartelle durch lange Jahre zu halten. So hat die oberschlesische Kohlenkonvention schon eine Lebensdauer von über 25 Jahren aufzu- weisen. Sie bestimmt, daß für alle Kohlensorten, die mit der Staatsbahn verfrachtet werden, die also nicht dem Selbst verbrauch der oberschle sischen Industrie dienen, Mindestpreise eingehalten werden. Nur der Fernabsatz unterliegt also der Preis Vereinbarung. Wie der Leiter der Konvention in der Kartellenquete mitgeteilt hat, sind die Mindestpreise selbst in den ungünstigsten Jahren niemals unterschritten worden. Es handelt sich allerdings in der Konvention um das Handinhandarbeiten von nur 15 Unternehmern, deren Zechen infolge der günstigen Abbau Ver hältnisse Oberschlesiens mit annähernd gleichen Kosten zu rechnen haben. Auch der Fiskus richtet sich auf seinen Werken nach den Preisen der Kon vention. Es stehen sich also wenige, wirtschaftlich annähernd gleich starke Unternehmungen gegenüber, denen ein Wettkampf keine nennenswerten Vorteile bringen könnte. Die Gunst dieser Verhältnisse wird nun noch wesentlich dadurch gestärkt, daß die Unternehmer überwiegend der Ge sellschaftsschicht der feudalen Grundherren angehören, deren Einfluß sich auf die Leiter der Aktiengesellschaft erstreckt. Das Standesbewußt sein verhindert in dieser feudalen Gesellschaft, daß ein Mitglied die Preis vereinbarungen durchbricht 1 )'. Die Schwierigkeit der Preisvereinbarung wächst natürlich mit der Zahl der Warensorten und der Qualitäten, denn die Preise sollen ja allen Mitgliedern möglichst gleiche Absatzchancen sichern. In der Zechenge- meinschaft, die im Februar 1892 gegründet wurde, und etwa 85% der Förderung der Zechen Rheinlands und Westfalens umfaßte, wurde bei der Bestimmung der Preise den Qualitätsunterschieden der einzelnen Sorten nicht genügend Rechnung getragen. Die Folge war, daß die besseren Marken einen schnellen Absatz fanden und die geringeren Not litten. Die Zeche Hugo trat daher im Mai 1892 wegen Mangel an Absatz aus der Ge meinschaft wieder aus 2 ). Die Wirkung der Preisregulierungen auf die Stärke des Wettkampfes ist gering, da sie keinen Einfluß ausüben auf jene Faktoren, die die In- ’) Wiedenfeld, Das Persönliche im modernen Unternehmertum S. 87ff. 2 ) Goetzke, Das rheinisch-westfälische Kohlensyndikat 1905 S. 27.