88 Suchen in den Konditionen- und Preisvereinbarungen die Karteile die Folgen des Wettkampfes zu mildern und üben die Gebiets- und Gewinnkartelle ­ nur indirekt einen Einfluß auf das Verhältnis des Angebots zur Nachfrage aus, so greifen die Produktionskartelle das Übel an der Wurzel an. Das Überangebot zu beseitigen oder einzudämmen ist ihr Ziel und die Reduzierung oder die Kontingentierung der Erzeugung ­ sind ihre Mittel. Durch die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit oder die Einlegung eines wöchentlichen Ruhetages oder die Stillsetzung eines bestimmten Prozentsatzes der Maschinen usw. können die kartellierten Unternehmungen eine mehr oder minder starke Reduktion der Gesamterzeugung bewirken. Diese Vereinbarungen haben nur den Nachteil, daß ihre Wirkungen sich nicht berechnen lassen, man also nicht sagen kann, ob das Maß der Reduktion ­ ausreicht, die Produktion auf die Größe der Nachfrage einzustellen. ­ In der verkürzten Arbeitszeit und mit der beschränkten Anzahl Maschinen kann je nach der Intensität der Ausnutzung eine größere oder kleinere Produktenmenge hergestellt werden. Die Wirkung der Beschränkung ­ kann also durch die Erhöhung der Betriebsintensität teilweise wieder ausgeglichen werden. Es ist deshalb viel rationeller, die Gesamterzeugung der kartellierten Produkte zu kontingentieren, denn das Gesamtkontingent kann der jeweiligen Nachfrage angepaßt werden. Soll die Gesamterzeugung kontingentiert, werden, dann muß für jedes Unternehmen eine Anteilsziffer festgesetzt werden. Das geschieht in der Weise, daß die tatsächliche Produktion oder der Absatz der einzelnen Werke während einer bestimmten, für alle maßgebenden Zeit vor der Kartellgründung zugrunde gelegt wird. Die Summen dieser Produktionsziffern ­ ergeben die Gesamtproduktion. Wird diese je nach der Marktlage herab oder herauf gesetzt, so variiert damit auch die Produktenmenge, die jedes Kartellmitglied hersteilen darf. Es kostet unendliche Mühe und langes Verhandeln, bis die Anteilsziffem der einzelnen Unternehmungen feststehen. Da sich aber die Verhältnisse ­ während der Kartelldauer ändern-, wird der Kampf um die Beteiligungsziffem immer wieder von neuem entbrennen. Die Unternehmungen ­ werden ihre Leistungsfähigkeit vielfach nicht nur den Fortschritten ­ der Technik und der vermuteten Aufnahmefähigkeit des Marktes entsprechend, ausdehnen, sondern in erster Linie deshalb, um eine höhere Anteilsziffer zu erlangen. Solange das Kartell besteht, wird es zwar die Produktion der Marktlage anzupassen suchen; aber da sich das Verhältnis der Gesamtleistungsfähigkeit zum Bedarf immer mehr zuungunsten der Unternehmungen verschlechtert, kann es nur unter starker Produktionseinschränkung ­ geschehen. Die Folgen eines solchen Ausdehnungsdranges