58 finden sie hierbei auf dem „Begleit-Zettel“ 5 ) angegeben, der dem Ständer angeheftet ist. Nachdem sie sich auch noch die zum Ver packen nötigen Schachteln haben ausliefern lassen, begeben sie sich an ihre Plätze und verrichten hier ihre Arbeit. Bei Gelegenheit des Verpackens erfolgt zugleich nochmals eine Kontrolle der Zigarettenmacherinnen, denn die Packerinnen sind streng angewiesen, nur tadellose Stücke zu verpacken, fehlerhafte Fabrikate dagegen auszusortieren und zurückzuliefem. Ferner stellt sich jetzt genau heraus, ob die von der Zigarettenmacherin beim Abliefern angegebene und auf dem Begleit-Zettel vermerkte Stück zahl mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Ihre diesbezüglichen Be obachtungen hat die Packerin auf dem Begleit-Zettel in die Rubrik „Fehlen oder schlechte . . . Stück“ einzutragen , dazu an anderer Stelle des'Zettels den Tag, an dem sie die Zigaretten verpackt hat, und ihre Lohnbuchnummer. Auch in die Zigarettenschachteln muß die Packerin, falls es sich um bessere Zigaretten handelt, sowohl ihre Nummer als auch die der Zigarettenmacherin, die auf dem Begleit-Zettel angegeben ist, eintragen. Stellt sich nun beim Händler heraus, daß ihm ge lieferte Ware nicht gut gearbeitet oder nicht richtig gepackt ist, so teilt er dem Fabrikanten bei seiner Reklamation nur die in dem Kästchen gefundenen Nummern mit. Letzterer kann dann sofort aus seinen Büchern ersehen, wen die Schuld an dem Vorfall trifft. Hat eine Arbeiterin das ihr übergebene Quantum Zigaretten verpackt, so liefert sie die vollgepackten Schachteln und den Stän der, in dem sich die Zigaretten befanden, wieder an den Werk meister ab, ebenso auch etwaige schlechte Stücke. Hierbei wird ihr der verdiente Lohn vom Lohnbuchführer im Lohnbuch und auf der Lohnliste gutgeschrieben. Falls von der Packerin gemeldet ist, daß Stücke fehlten oder zum Verpacken untauglich waren, so wird der Ständer nebst etwa aussortierten Stücken nochmals in die Zigarettenanfertigungs-Ab teilung zurückgeschickt, damit die in Frage kommende Zigaretten macherin das Fehlende ergänze. Die erfolgte Nachlieferung der Stücke wird wiederum vom Werkmeister der Zigarettenanfertigungs- Abteilung auf dem Begleit-Zettel vermerkt; hierauf wird der Ständer wieder in die Packabteilung zurückgeschickt, wo die nachgelieferten Stücke noch nachträglich verpackt werden. Die gepackten Schachteln gelangen in die Hände besonderer Arbeiterinnen, sogenannter Banderoliererinnen, die sie mit den vor 1) Vergl. das Muster auf Seite 49.