MMNlMg — 66 — Der geringe deutsche Export richtet sich heute in der Haupt sache nach Holland und Skandinavien. Er wies in den letzten Jahren (bis 1906) dank den lebhaften Exportbemühungen der immer leistungsfähiger gewordenen Großfabrikantenschaft wieder einmal eine steigende Tendenz auf. In jüngster Zeit ist er jedoch wieder zurückgegangen, was zum Teil auf die große Konkurrenz zurück zuführen ist, die gerade in neuester Zeit den deutschen Zigaretten in Skandinavien vom amerikanischen Tabaktrust bereitet wird 1 ), zum Teil aber auch eine Folge der gewaltigen Zollerhöhung ist, die im Jahre 1908 (mit Wirkung vom 6. 5. 08 ab) in einem für den deutschen Export so wichtigen Lande wie Dänemark erfolgte. Wurde doch daselbst zu betreffendem Zeitpunkte der Zollsatz für Zigaretten nicht nur auf das Doppelte erhöht, sondern auch noch ein Zuschlagszoll von 30 Proz. ad valorem eingeführt 1 2 )„- Ist der Export so schon möglichst erschwert, so wird er es noch mehr durch die deutschen steuergesetzlichen Vorschriften. Nach diesen dürfen Zigaretten, die von der Zigarettensteuer befreit bleiben sollen, nur unter Steueraufsicht ausgeführt werden, d. h. sie müssen unter Aufsicht eines hierzu besonders in die Fabrik be rufenen Steuerbeamten, der natürlich auch bezahlt werden muß, in Kisten verpackt werden, die dann der Beamte versiegelt. Für den Steuerbetrag haftet der exportierende Fabrikant auch weiterhin noch so lange, bis der Ausgang über die Grenze dem am Orte der Fabrik befindlichen Steueramte nachgewiesen ist. Auf Antrag wird dem Exporteur auch eine Rückvergütung des gezahlten Tabakzolles gewährt; dieselbe beträgt für Zigaretten ohne Mundstück 90 Mark pro 100 Kilo des Reingewichts der Erzeugnisse 3 ) und für Zigaretten mit Mundstück 93 Mark für je 100 Kilo ihres Inhaltes an Tabak 4 ). Der Export erstreckt sich im wesentlichen nur auf billigere Fabrikate. Es wurden in den letzten 29 Jahren folgende Mengen ausgeführt: 1) Vergl. hierzu: Dresdener Handelskammerbericht 1907, Teil II, Seite 121. 2) Der Zoll beträgt heute : 1. in Dänemark: 0,64 Kronen (= 0,72 Mark) pro Kilo Zigaretten und 30 Prozent ad valorem, 2. in Norwegen: 6 Kronen (= 6,75 Mark) pro Kilo Zigaretten, 3. in Holland: 0,4 Gulden (= 0,67 Mark) pro Kilo Zigaretten. 3) Es ist hierbei ein Mindesttabakgehalt von 97 Prozent und ein Fabrikations verlust von 10 Prozent angenommen. 4) Es ist ein Fabrikationsverlust von 10 Prozent angenommen.