entgeltlich die in der Fabrik befindlichen Badeanlagen, Wanne und Brause, zur Verfügung. In einer mit Feldbetten ausgestatteten, luftigen Halle wird älteren Personen während der Pausen Gelegen heit zu kurzer Ruhe geboten. Die anderen Arbeiter können sich in den Pausen auf dem flachen Fabrikdach, das in einen Garten verwandelt ist, ergehen, ebenso auch im sauberen, freundlichen Fabrikhof. Stößt einem Arbeiter ein Unfall zu, so kann ihm die erste Hilfe sogleich in der Fabrik zu teil werden, denn es befindet sich daselbst ein Unfallzimmer, in dem Krankenbett, Bahre, medizinische Instrumente und Medikamente aufbewahrt werden. Die anderen Zigarettenfabriken weisen nun zwar solche Ein richtungen nicht in gleicher Vereinigung auf, doch findet man in vielen der großen Zigarettenfabriken gleichfalls Badezimmer, reich liche Waschgelegenheit, Unfallzimmer sowie Fahrstühle und Wagen zur Beförderung von Lasten innerhalb der Fabrik vor. E. Die Lebenshaltung. Eine ziemlich große Zahl aller Zigarettenarbeiterinnen, d. h. die Mehrzahl der ledigen, jüngeren Personen, lebt im Hause der Eltern und zahlt diesen einen bestimmten Betrag für Wohnung und Beköstigung. Die Höhe der Abgaben ist dabei äußerst ver schieden und richtet sich ganz nach der wirtschaftlichen Lage, in der sich die Familie betreffender Person befindet. Neben Arbei terinnen, die nur einen geringen Teil ihres Lohnes abzugeben brauchen, finden sich andere, die den größten Teil zum Unterhalt der Familie beitragen müssen. Eine gewisse Ähnlichkeit mit der Lage dieser Personen hat im großen ganzen die einer zweiten Gruppe von Arbeiterinnen, der verheirateten Frauen, denn auch deren Lebenshaltung wird weniger durch den in der Zigarettenfabrik verdienten Lohn als durch die jeweils gegebenen Familien Verhältnisse bestimmt. Finden sich doch neben Frauen, die nur einen für den Familienhaushalt mehr oder minder entbehrlichen Zusdhußverdienst zu erarbeiten suchen, andere, die den Unterhalt für die ganze Familie beschaffen müssen, da das Familienoberhaupt krank oder arbeitslos ist. Auch die Lebenshaltung einer dritten Gruppe von Arbeiterinnen, nämlich die der verwitweten, geschiedenen und eheverlasse nen Frauen, die Kinder besitzen, ist nicht allein von der Höhe des verdienten Lohnes abhängig; .sie richtet sich vielmehr auch nach der Zahl der zu ernährenden Kinder und der Höhe der Renten, Erziehungsgelder usw., die etwa empfangen werden.