— 96 — Einzig und allein bei den Arbeiterinnen der vierten und letzten Gruppe, die von den allein stehenden Personen ge bildet wird, ist die Verdiensthöhe das einzige, die Art der Lebens haltung bestimmende, Moment. Wir müssen deshalb auch lediglich die Verhältnisse dieser letzten Gruppe zu Grunde legen und von den anderen Arbeiter kategorien gänzlich absehen, wenn wir einmal feststellen wollen, ob der Lohn der Zigarettenarbeiterinnen durchschnittlich eine auskömmliche Lebensführung gestattet. Zuerst wollen wir hierbei die Höhe der einzelnen Beträge zu ermitteln suchen, die eine alleinstehende Arbeiterin in den Haupt industrieorten durchschnittlich für die Befriedigung der notwen digsten Lebensbedürfnisse ausgeben muß. Eine Schlafstelle kann die Zigarettenarbeiterin sowohl in Dresden als auch in Berlin für etwa 2 Mark pro Woche bekommen, ln diesen Preis ist gewöhnlich auch die Lieferung des ersten Frühstücks, bestehend aus einer Tasse Kaffee und einem trockenen Brötchen, mit eingeschlossen. Ein geschmiertes Brötchen zum zweiten Frühstück wird für etwa 15 Pfg. zu beschaffen sein. Die Fabrikkantinen liefern hierbei gewöhnlich schon für 10 Pfg. ein bestrichenes Brot mit Belag. Gleichfalls liefern die Kantinen in der Regel auch schon zum Preise von 25—35 Pfg. ein schmack haftes, aus Fleisch und Gemüse bestehendes Mittagessen. Ist keine Kantine vorhanden, so wird sich die alleinstehende Arbeiterin ganz gut schon für 35—40 Pfg. ein aus Fleisch und Gemüse be stehendes Mittagsmahl anderweitig beschaffen können, sei es nun, daß sie es sich am Morgen oder vorhergehenden Abend selbst zubereitet und in die Fabrik mitnimmt, wo sie es kostenlos auf- wärmen kann, oder sei es, daß sie sich dasselbe von einer verhei rateten oder bei den Eltern lebenden Freundin mitbringen läßt. Das Vesper nimmt die Mehrzahl der Arbeiterinnen, d. h. alle diejenigen, die in Betrieben mit durchgehender Arbeitszeit tätig sind, nicht mehr in der Fabrik ein. Viele Arbeiterinnen, die einen weiten Weg haben und erst gegen sechs Uhr nach Hause kommen, lassen es überhaupt ausfallen und essen nach ihrer Heimkehr so gleich zu Abend. Soweit ein Vesper eingenommen wird, dürften seine Kosten den Betrag von 15 Pfg. wohl nicht überschreiten. Das Abendbrot endlich läßt sich mit etwa 35 Pfg. in Ansatz bringen. Im ganzen ergeben sich demnach folgende Ausgaben für Kost und Logis pro Woche: