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        <title>Die deutsche Zigarettenindustrie</title>
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            <forname>Kurt</forname>
            <surname>Bormann</surname>
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        </author>
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        Zigarettenindustrie.

Dr.  Kurt  Bormann.

TÜBINGEN.
VERLAG  DER  H.  LAUPP’SCHEN  BUCHHANDLUNG
1910.
Preis  im  Einzelverkauf  M.  3.—.
Preis  für  die  Abonnenten  der  „Zeitschrift  für  die  gesamte  Sta'atswissenschaft“
  oder  der  „Ergänxungshefte“  M.  2.60.
        <pb n="2" />
        XX.
XXI.
XXII.
XXIII.
XXIV.
XXV.

Ergänzungshefte  zur  Zeitschrift  f.  d.  ges.  Staatswissenschaft.
Das  Gewerbe  in  Georgien  unter  besonderer  Be-  ImAbon-ImEinzelrücksichtigung
  der  primitiven  Betriebsformen.  Von
Ph.  G  o  g  i  t  s  c  h  a  y  s  c.h  w  i  1  i.  1901.
Wollproduktion  und  Wollhandel  im  XIX.
Jahrhundert  mit  besond.  Berücksichtigung  Deutschlands. ­
  Von  W.  Senkel.  Mit  4  Diagrammen.  1901.
Der  Petroleumhandel.  Von  R.  Schneider.  ig02.
Die  Beiräte  für  besondere  Gebiete  der  Staatstätigkeit ­
  im  Deutschen  Reiche  und  in  seinen
bedeutend.  Gliedstaaten.  Von  P.  Hacker.  1903.
Die  Parzellenwirtschaften  im  Königreich
Sachsen.  Von  K.  PI  e  y.  1903.
Die  landwirtsch.  Produktiv-  u.  Absatzgenossenschaften ­
  in  Frankreich.  Von  A.  Pfütze.  1903.
Ostfrieslands  Schiffahrt  und  Seefischerei.  Von
L.  E.  Lübbers.  Mit  8  Tabellen.  1903.
Die  Schwankungen  der  landwirtsch.  Reinerträge. ­
  Von  A.  Mitscherlich.  Mit  2  Tafeln  und
vielen  Tabellen.  1903.
Die  Bankkatastrophen  in  Sachsen  im  Jahre
1901.  Von  A.  Schulze.  1903.
Die  Gesindevermittlung  in  Deutschland.  Von
F.  Ludwig.  Mit  2  graph.  Darstellungen  im  Text.  1903.
Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen. ­
  Von  P.  L.  Heubner.  1904.
Das  Schuldenwesen  der  deutschen  Städte  im
Mittelalter.  Von  B.  Kuske.  1904.
Der  Frondienst  als  Arbeitssystem.  Seine  Entstehung ­
  und  seine  Ausbreitung.  Von  O.  Siebeck.  1904.
Beiträge  zur  Lehre  von  den  Lohnformen.  Von
O.  von  Zwiedineclc-Südenhorst.  1904.
Salpeterwirtschaft  und  Salpeterpolitik.  Von
O.  Thiele.  1905.
Deutschlands  Lederproduktion  und  Lederhandel. ­
  Von  J.  H  a  n  i  s  c  h.  1905.
Die  Inventur  der  Firma  Fugger  aus  dem
Jahre  1527.  Von  J.  Strieder.  1905.
Englische  Freihändler  vor  Adam  Smith.  Von
F.  Raffel.  1905.
Der  Steinkohlenbergbau  in  Preussen  und
das  Gesetz  des  abnehmenden  Ertrages.  Von
A.  Bosenick.  igo6.
Die  neuere  Entwicklung  des  Petroleumhandels ­
  in  Deutschland.  VonFr.Gehrke.  1906.
Die  Uhrenindustrie  des  württembergischen
Schwarzwaldes.  Von  J.  Kuckuck.  1906.
David  Ricardo  und  die  Grenzwerttheorie.
Von  Dimitri  Kalinoff.  1907.
Die  Münz-  und  Geldpolitik  der  Stadt  Basel
im  Mittelalter.  Von  Bernhard  Harms.  1907.
Die  W  ertzuwaehssteuer.  Von  K.Kumpmann.1907.
Das  Branntweinmonopol  in  Russland.  Von
David  Lew  in.  1908.
Der  Bernische  Kommerzienrat  im  18.  Jahrhundert. ­
  Von  Ernst  Lerch.  1908.
Die  Postsparkassen  als  Volks-  und  Staatsbanken. ­
  Von  Fritz  Heber.  1908.

nem.

verkauf.

2.80.

3.60.

4—.

5-—

2.  IO.

2.75.

2.4O.

3-—.

4.60.

6.—.

2.IO.

2-75-2-45-





3-30.

4.20.

2.80.

3.60.

3.60.

4-5 0 -

2.  .

3—  •

2.  —.

2.50.

2.  —.

2.50.

2.80.

3.60.

5  —

6.—.

2.50.

3.20.

3-—.

3.60

4.—.

5—  •

2.50.

3.—•

2.60.

3-~■

3.60.

4-5°.

3-—•

3-6o.

5-5°-6.50.



2.80.

3.60.

4-45-5—•



3  4°-4—•



4.20.

5-—.
        <pb n="3" />
        ZEITSCHRIFT

FÜR  DIE  GESAMTE

STAATSWISSENSCHAFT
In  Verbindung  mit
Oberbürgermeister  Dr.  F.  ADICKES  in  Frankfurt  a./M.,  Prof.  Dr.  G.  COHN  in
Göttingen,  Oberbürgermeister  a.  D.  Dr.  v.  HACK  in  Urach,  Ober-Verw.-Ger.-Rat
Prof.  Dr.  F.  v.  MARTITZ  in  Berlin,  Kaiserl.  Unterstaatssekretär  z.  D.,  Prof.  Dr.
G.  v.  MAYR  in  München,  Prof.  Dr.  Fr.  J.  v.  NEUMANN  in  Tübingen,  Prof.  Dr.
A.  VOIGT  in  Frankfurt  a./M.,  Geh.  Reg.-Rat  Prof.  Dr.  A.  WAGNER  in  Berlin,
Dr.  Freiherr  V.  WEICHS  Ministerialrat  am  k.  k.  Handelsministerium  in  Wien

HERAUSGEGEBEN
VON
Dr.  K.  BÜCHER,
o.  Professor  an  der  Universität  Leipzig.

Ergänzungsheft  XXXIII.
Die  deutsche  Zigarettenindustrie
von
Dr.  Kurt  Bormann.

TÜBINGEN
VERLAG  DER  H.  LAUPP’SCHEN  BUCHHANDLUNG
1910.
        <pb n="4" />
        Die  deutsche

Zigarettenindustrie

von

Dr.  Kurt  Bormann.

TÜBINGEN
VERLAG  DER  H.  LAUPP’SCHEN  BUCHHANDLUNG
1910.
        <pb n="5" />
        iBStgfÜ  i®

II.  Abschnitt:

IV.  Abschnitt:

Einleitung  .
I.  Abschnitt:  Die  Entwicklung  der  deutschen
Industrie  bis  zur  Gegenwart
A.  Die  Anfänge
B.  Der  Aufschwung  .
C.  Das  Auftreten  des  amerikanischen  Tabaktrusts  in
Deutschland
D.  Die  Sonderbesteuerung  der  Zigaretten  im  Jahre  1906
Grössenverhältnisse  und  örtliche  Verteilung  der
Betriebe  in  der  Gegenwart
Der  Zigarettentabak
A.  Natur,  Produktionsstätten  und  Produktionsverhältnisse ­
  des  Zigarettentabaks  .  ,  .
B.  Der  Rohtabakhandel  in  der  Türkei
C.  Der  Import  nach  Deutschland
D.  Der  Übergang  des  Tabaks  in  die  Hände  des
Fabrikanten  .
III.  Abschnitt:  Die  Zigarettenfabrikation
A.  Allgemeines
B.  Die  Einleitung  der  Fabrikation
C.  Das  Entblättern,  Sortieren  u.  Schneiden  des  Tabaks
D.  Das  Zigarettenpapier  und  die  Hülsen  fab  rikation
E.  Die  endgültige  Herstellung  der  Zigaretten  .  .
F.  Die  Verpackung  der  Zigaretten  ......
a)  Allgemeines;  b)  die  Kartonnagenfabrikation
in  eigener  Regie;  c)  die  Packabteilung.
Die  Absatz  ve  rhältn  isse
A.  Die  Organisation  des  Absatzes  in  Deutschland  .
B.  Stellung  und  Bedeutung  der  deutschen  Zigarettenindustrie ­
  auf  dem  Weltmarkt
C.  Die  Konkurrenten  der  deutschen  Zigarettenindustrie
        <pb n="6" />
        Einleitung.

Die  Zigarette  ist  die  jüngste  und  doch  heute  schon  in  vielen
Ländern  mit  die  verbreitetste  Form  des  Tabakgenusses.  Ursprünglich
in  Westindien  einheimisch,  von  den  Spaniern  aber  zuerst  in  ihrer
heutigen  Form  *)  fabriziert,  hat  dieselbe  im  Laufe  des  neunzehnten
Jahrhunderts  einen  Siegeszug  durch  die  ganze  Welt  angetreten
und  auch  in  Deutschland  bald  eine  große  Schar  von  Anhängern
gefunden.
Außerordentlich  schnell  sind  hier  Zigarettenproduktion  und
-konsum  gewachsen,  denn  während  im  Jahre  1877  nach  den  Berichten ­
  der  Tabak-Enquete-Kommission  in  ganz  Deutschland  nur
187  650  000  Zigaretten  hergestellt  und  von  diesen  noch  etwa  30  Prozent ­
  exportiert  wurden,  wies  die  deutsche  Zigarettenindustrie  im
Jahre  1908  dagegen  eine  Produktion  von  über  5 1 /2  Milliarden  Stück
auf,  die  fast  ausschließlich  dem  einheimischen  Konsum  diente.
Diese  gewaltige  Steigerung  von  Produktion  und  Konsum  ist
einmal  eine  Folge  der  im  Laufe  der  Zeit  erfolgten  Verbesserung
und  Verbilligung  (Einführung  von  Maschinen!)  der  Erzeugnisse  unserer ­
  Industrie  und  der  mit  wachsendem,  nationalen  Wohlstände  zunehmenden ­
  Konsumtionskraft  des  Volkes  für  Luxusartikel;  anderseits ­
  haben  aber  auch  besondere  Gründe  dazu  beigetragen,  die
Beliebtheit  der  Zigarette  zu  vermehren,  die  man  so  recht  ein  Kind
unserer  schnellebigen  Zeit  nennen  kann.
Seitdem  das  Erwerbsleben  immer  hastiger,  die  Pausen  zum
Genüsse  immer  knapper  geworden  sind,  findet  man  vielfach  nicht
mehr  die  Zeit,  sich  dem  Genüsse  einer  Zigarre  hinzugeben,  was
wohl  im  Durchschnitt  20—30  Minuten  erfordert.  Das  momentane
Rauchbedürfnis  muß  vielmehr  in  ganz  kurzer  Zeit  befriedigt
werden  und  kann  es  auf  die  bequemste  Art  und  Weise  durch  das
1)  Die  Eingeborenen  Westindiens  bedienten  sich  statt  des  Zigarettenpapiers
ursprünglich  der  Blätter  gewisser  Pflanzen,  so  z.  B.  derer  des  Maises,  zum  Einwickeln ­
  des  Tabaks.
Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissenschaft.  Ergänzungsheft  33.

1
        <pb n="7" />
        2

Rauchen  einer  Zigarette,  zu  dem  nur  wenige  Minuten  erforderlich ­
  sind.
Hinzu  kommt  noch,  daß  für  viele  infolge  der  zunehmenden ­
  Verfeinerung  derLebensgewohnh  eiten  in  unserer  Zeit
die  Pfeife  oder  Zigarre  ein  viel  zu  schwerer,  massiver  Rauchgenuß
ist,  da  unsere  Nerven  anders  und  leichter  erregbar  sind  als  die
unserer  Vorfahren.  Man  liebt  heute  vielfach  das  Milde,  Weichliche,
nicht  mehr  das  Derbe  und  greift  deshalb  zur  Zigarette,  die  ihrer
Zusammensetzung 1 )  und  ihrem  geringen  Tabakgehalt  zufolge  die  am
leichtesten  verträgliche  Art  des  Tabakgenusses  darstellt.
Ihre  leichte  Verträglichkeit  hat  der  Zigarette  übrigens  eine  besondere ­
  Funktion  zugewiesen:  Sie  ist  heute  in  den  meisten  Fällen
das  Objektder  erstenRauchstudien.  Bekannt  ist  die  Neigung
zum  Rauchen  bei  jungen,  erst  halberwachsenen  Leuten,
die  teils  durch  die  Sucht,  es  den  Großen  nachzutun,  teils  durch  die
Begierde,  Verbotenes  zu  genießen,  hervorgerufen  wird.  Diese  Kreise
wenden  nun  ihre  Gunst  zumeist  den  Zigaretten  zu,  die  für  sie  sowohl ­
  zuträglicher  als  auch  leichter  erschwinglich  wie
Zigarren  sind.  Sehr  oft  wird  dann  die  einmal  angenommene  Gewohnheit ­
  des  Zigarettenrauchens  auch  noch  in  späteren  Jahren
beibehalten  und  auf  diese  Weise  dem  Zigarettenkonsum  zu  immer
weiterer  Verbreitung  verholfen.
Infolge  ihres  teilweise  außerordentlich  niedrigen  Kaufpreises ­
  haben  die  Zigaretten  auch  in  Arbeiterkreisen  viele  Freunde
gefunden;  hier  gibt  man  den  Zigaretten  gegenüber  den  Zigarren
vielfach  nur  deshalb  den  Vorzug,  weil  sie  billiger  sind  als  diese.
So  schreibt  die  Breslauer  Handelskammer 1  2  3 ),  daß  der  Zigarettenkonsum ­
  gerade  deshalb  immer  mehr  zunehme,  weil  die  Zigarette
infolge  ihrer  Billigkeit  immer  mehr  in  die  ärmeren  Volksschichten ­
  eindringe,  und  der  Abgeordnete  von  Elm  äußerte  sich
im  Reichstage  gar  dahin,  daß  „das  Gros  von  Zigaretten  von
armen  Leuten  geraucht  werde  und  zwar  von  den  ärmsten,  von
Leuten,  die  sich  zum  Teil  nicht  den  Genuß  einer  Zigarre  des
Preises  wegen  leisten  könnten“ s ).
Daß  die  Zigarette  heute  ein  billiger  Massenartikel  ist,
wird  übrigens  am  besten  dadurch  bewiesen,  daß  jetzt  durchschnittlich ­
  mehr  als  zwei  Fünftel  aller  in  Deutschland  hergestellten

1)  Vergl.  hierüber  das  auf  Seite  24  Gesagte!
2)  Breslauer  Handelskammerbericht  1905,  S.  237.
3)  Stenographischer  Reichstagsbericht  vom  7.  Mai  1906.
        <pb n="8" />
        1*

3

Zigaretten  im  Detailhandel  für  1  V2  Pfg.  und  weniger  —  zumeist  für
1  Pfg.  —  verkauft  werden  *■).
Als  letzter  und  nicht  geringster  Grund  für  die  rasche  Zunahme
des  Zigarettenkonsums  ist  endlich  noch  die  gewaltige  Reklame
zu  nennen,  die  von  einzelnen  Großfabrikanten  für  ihre  Erzeugnisse
entfaltet  wurde.
Ihrer  werde  ich  noch  öfter  im  ersten  Abschnitt  meiner  Arbeit
zu  gedenken  haben,  in  dem  ich  die  Entwicklung  der  deutschen
Zigarettenindustrie  bis  zur  Gegenwart  darstellen  werde.  Diesem
historischen  Überblick  soll,  in  drei  Abschnitte  gegliedert,  die  Darstellung ­
  der  heutigen  Verhältnisse  folgen,  und  zwar  soll  sich  der
erste  Abschnitt  mit  der  Zigarettenfabrikation,  der  zweite  mit  den
Absatz-  und  der  letzte  mit  den  Arbeiterverhältnissen  befassen.  Um
aber  den  Leser  auch  mit  dem  Rohmaterial,  dessen  sich  unsere
Industrie  bedient,  etwas  bekannt  zu  machen,  erschien  es  wünschenswert, ­
  diesen  drei  Teilen  in  einem  besonderen  Abschnitt  eine  kurze
Schilderung  der  Rohtabak-Produktion  und  des  Rohtabak-Handels,
soweit  der  eigentliche  Zigarettentabak  in  Betracht  kommt,  vorauszuschicken. ­

Es  ergibt  sich  demnach  für  die  Arbeit  folgende  Disposition:
1.  Die  Entwicklung  der  deutschen  Zigarettenindustrie  bis  zur
Gegenwart.
2.  Der  Zigarettentabak.
3.  Die  Zigarettenfabrikation.
4.  Die  AbsatzVerhältnisse.
5.  Die  Arbeiterverhältnisse.

1)  So  wurden  nach  den  Angaben  in  den  „Vierteljahrsheften“  (Jahrg.  1908,
Heft  III,  Seiten  92  und  93)  im  Steuerjahre  1907/8  (1.  IV.  07—31.  III.  1908)  hergestellt: ­

2  476  367  000  Zigaretten  im  Kleinverkaufspreise  bis  15  Mark  pro  Mille  (43  Prozent)

1  732  280  000

»

„

n

von

15  „

25  ,

,  ,,  (31

)

1  089  867  000

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„

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„

25  „

35  „

„  »  (19,2  „

)

362  050  000

n

n

»

»

35  „

50  ,

„  „  (6,2  „

)

23  828  000

»

»

„

50  „

70  „

„  „  (0,4

)

10  149  000

„

w

über

70  „

w  »  (0)2  „

)
        <pb n="9" />
        I.  Abschnitt.

Die  Entwicklung  der  deutschen  Zigarettenindustrie
bis  zur  Gegenwart.
A.  Die  Anfänge.
Mit  der  gewerbsmäßigen  Herstellung  von  Zigaretten  ist  in
Deutschland  erst  geraume  Zeit  später  als  in  anderen  Ländern  begonnen ­
  worden.  Noch  in  den  fünfziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts, ­
  als  sich  in  Rußland  die  „Papyros“,  wie  dort  die  Zigaretten
genannt  werden,  schon  der  allgemeinen  Gunst  des  Publikums
erfreuten  und  in  großer  Zahl  gewerbsmäßig  hergestellt  wurden,
konnte  man  in  Deutschland  nur  in  einigen  großen  Tabak-Spezialgeschäften ­
  dieses  noch  fremdartig  anmutende  Fabrikat  bekommen.
Es  handelte  sich  hierbei  ausschließlich  um  Zigaretten,  die  aus  Rußland, ­
  Frankreich  oder  von  der  Habanna  eingeführt  waren.  Die
Konsumenten  dieser  Importzigaretten  waren  anfangs  zumeist  Leute,
die  sich  im  Auslande  das  Zigarettenrauchen  angewöhnt  hatten  und
nun  die  angenommene  Gewohnheit  auch  noch  nach  ihrer  Rückkehr
in  die  Heimat  beibehielten.  Bald  fanden  sich  andere,  die,  durch
das  Beispiel  jener  verleitet,  auch  einmal  diese  neue  Art  des  Tabakgenusses ­
  erprobten  und  an  ihr  Gefallen  fanden.
Da  die  importierten  Zigaretten  ziemlich  hoch  im  Preise  standen,
wurden  sie  bald  Gegenstand  von  Nachahmungen.  Die  Zigarettenfabrikation ­
  fand  so  auch  eine  Stätte  in  Deutschland,  wo  sie  sich
anfangs  zumeist  der  Raucht  ab  a  k  fabrikation  angliederte,  deren
Produktivität  sie  durch  die  Möglichkeit  der  Verarbeitung  bestimmter
Sorten  von  Rauchtabak  (nämlich  levantinischen  Tabaks,  der  auch
früher  schon  zum  Teil  als  Pfeifentabak  verwendet  worden  war)
zu  relativ  hochwertigen  Produkten  steigerte;  zudem  ermöglichte
sie  auch  eine  bessere  Ausnutzung  des  fixen  Kapitals  —  Schneidemaschinen ­
  —  infolge  des  erhöhten  Bedarfs  an  Schnittabak.
Die  Technik  der  Zigarettenherstellung  selbst  war  damals  noch
äußerst  einfach.  Mit  den  Fingern  wurde  der  geschnittene  Tabak
        <pb n="10" />
        5

gerollt  und  mit  einem  passend  zugeschnittenen  Stückchen  Seidenpapier ­
  umwickelt,  das  an  der  Längsseite  in  schmalen  Streifen  zusammengeklebt ­
  wurde.
Die  einheimische  Produktion  war  anfangs  jedoch  zu  unbedeutend, ­
  als  daß  sie  die  Zigarette  in  weitere  Kreise  einzuführen
vermocht  hätte.  Die  ersten  Schritte  hierzu  getan  zu  haben,  ist  das
Verdienst  des  russischen  Zigarettenfabrikanten  Joseph  Huppmann, ­
  der  im  Jahre  1862  als  Filiale  seiner  beiden  russischen
Etablissements  in  Dresden  unter  der  Firma  „Compagnie  Laferme“
eine  Zigarettenfabrik  gründete,  „um“,  wie  der  Direktor  dieser  Fabrik
seinerzeit  aussagte  *),  „von  Deutschland  aus  den  zunehmenden  Export
seiner  russischen  resp.  türkischen  Zigaretten  (der  sich  namentlich
auch  nach  Italien  richtete)  zu  befriedigen“.
Dresden  bot  ihm  hierbei  wegen  seiner  Lage  mancherlei  Produktionsvorteile, ­
  denn  die  Elbe  ermöglichte  eine  billige  Zuführung
des  Rohmaterials  von  Hamburg  per  Schiff,  günstige  Zugverbindungen ­
  (Dresden—Wien—Triest)  gestalteten  den  Export  der  hergestellten ­
  Fabrikate  nach  Italien  so  billig  als  möglich,  und  endlich
war  auch  die  Lage  für  die  Versorgung  des  deutschen  Marktes  eine
durchaus  zentrale.
Auf  großkapitalistischer  Basis  begründet,  begann  die  Dresdener
Lafermefabrik,  die  sich  aus  Rußland  eine  große  Schar  geübter
Arbeiter  und  Arbeiterinnen  hatte  kommen  lassen,  sogleich  mit  einer
Millionenproduktion,  deren  größter  Teil  freilich  nach  Italien  an  die
dortige  Tabakregie  verkauft  wurde,  da  der  deutsche  Bedarf  noch
außerordentlich  gering  war.
Um  nun  den  Konsum  in  Deutschland  künstlich  zu  steigern
und  so  die  Grundlagen  für  eine  gedeihliche  Fortentwicklung  ihres
Betriebes  zu  schaffen,  entfaltete  die  Lafermefabrik  eine  große  Reklame,
durch  die  sie  das  Publikum  immer  und  immer  wieder  auf  den  neuen
Artikel  aufmerksam  machen  und  zum  Konsum  anregen  wollte.  Die
Erfolge  stellten  sich  aber  nur  sehr  langsam  ein;  noch  im  Jahre
1878,  also  16  Jahre  nach  ihrer  Begründung,  setzte  die  Fabrik  von
ihrer  sich  auf  60  Millionen  Stück  Zigaretten  belaufenden  Jahresproduktion ­
  nur  Y«  in  Deutschland  ab,  alles  übrige  wurde  exportiert
und  zwar  zum  größten  Teile  nach  Italien.  Zum  Teil  war  dieser
geringe  Fortschritt  in  der  Eroberung  des  deutschen  Marktes  für  die
Laferme-Zigaretten  eine  Folge  der  natürlichen  Schwierigkeiten,  mit
denen  ein  Unternehmen  zu  kämpfen  hat,  das  einen  ganz  neuen

1)  Protokolle  der  Dresdener  Bezirkskommission  der  Tabak-Enquete-Kommission.
        <pb n="11" />
        6

Artikel  einführen  will,  zum  Teil  aber  auch  eine  Folge  der  sich  rasch
mehrenden  Konkurrenz  1 )-Neben
  der  Lafermefabrik  waren  bald  andere  leistungsfähige,
wenn  auch  nicht  so  große  Unternehmungen  derselben  Art  am
gleichen  Platze  entstanden;  denn  schon  hatte  Dresden  durch  die
Reklame  der  Compagnie  Laferme  als  Zigarettenproduktionsstätte
einen  gewissen  Ruf  in  Deutschland  erlangt,  den  sich  auch  die  Neugründungen ­
  zu  Nutze  machen  wollten.  Es  bestanden  am  dortigen
Platze  im  Jahre  1876  schon  neun 1  2 ),  im  Jahre  1880  gar  einundzwanzig ­
  3 )  Zigarettenfabriken,  die  zusammen  beinahe  2 /3  der  damaligen
deutschen  Gesamtproduktion  (etwa  180  Millionen  Stück)  herstellten.
Alle  anderen  Betriebe,  die  damals  in  Deutschland  sonst  noch  bestanden, ­
  waren  gänzlich  ohne  Bedeutung  und  zumeist  Nebenbetriebe
von  Rauchtabakfabriken.
Da  Dresden  somit  die  Hauptproduktionsstätte  für  Zigaretten  in
Deutschland  war,  ließ  sich  hier  auch  bald  aus  naheliegenden  Zweckmäßigkeitsgründen ­
  nach  und  nach  eine  größere  Anzahl  von  Importeuren ­
  für  türkische  Rohtabake  nieder;  zudem  bildeten  sich  am
gleichen  Orte  Hilfsindustrien  —  Kartonnagefabriken,  Lithographische
Anstalten  usw.  —  und  ein  Stamm  von  Zigarettenarbeiterinnen  aus.
Alle  diese  Momente  wirkten  kostenersparend  und  betriebserleichternd
auf  die  Dresdener  Zigarettenfabrikation  ein  und  begünstigten
wiederum  die  Niederlassung  neuer  Zigarettenfabriken  am  dortigen
Platze.  Die  Konzentration  der  deutschen  Zigarettenindustrie  in
Dresden  machte  deshalb  mit  der  Zeit  immer  weitere  Fortschritte.
B.  Der  Aufschwung.
Obwohl  sich  die  Zahl  der  Betriebe,  die  Produktion  und  der
Konsum  von  Jahr  zu  Jahr  stark  vermehrten,  blieb  doch  der  Tabakgenuß ­
  in  Form  der  Zigarette  in  Deutschland  gegenüber  den  anderen ­
  Arten  des  Tabakgenusses  bis  Anfang  der  neunziger  Jahre
nur  wenig  verbreitet.  Eine  Änderung  hierin  wurde  erst  durch  die
1)  In  dem  Berichte  der  Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Dresden  für  die
Jahre  1877—80  wird  von  einer  „enorm  gestiegenen  Konkurrenz,  die  außer  Verhältnis ­
  zum  inländischen  Konsum  steht“,  gesprochen.
2)  Bericht  der  Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Dresden  für  die  Jahre  1872
bis  1876.  (In  der  Tabelle,  Anlage  II,  Seite  12  ff.  des  Berichtes  der  Tabak-Enquete-Kommission,
  die  den  Stand  von  1877  veranschaulichen  soll,  sind  nur  zwei  Zigarettenfabriken ­
  für  Dresden  angegeben;  offenkundig  liegt  hier  ein  Versehen  vor,
denn  auch  in  dem  Berichte  der  Dresdener  Bezirkskommission,  Seite  7,  ist  bemerkt,
daß  es  im  Jahre  1877  9  Zigarettenfabriken  in  Dresden  gegeben  habe.
3)  Bericht  der  Handels-  und  Gewerbekammer  zu  Dresden  für  die  Jahre  1877—1880.
        <pb n="12" />
        7

Erfindung  zweckmäßiger  Maschinen  zu  r  Herstellung
von  Zigaretten  herbeigeführt.  Die  ersten  dieser  Maschinen
(System  Bonsack)  kamen  aus  Amerika  Ende  der  achtziger  Jahre
vorigen  Jahrhunderts  zu  uns  herüber  und  wurden  zuerst  in  einigen
Dresdener  Großbetrieben  aufgestellt.  Diese  Maschinen,  die  in  einer
Stunde  soviel  Zigaretten  herstellten  wie  mehrere  Arbeiterinnen  in
einem  ganzen  Tage,  bewirkten  einerseits  eine  Verbilligung  der
Zigaretten  und  damit  eine  bedeutende  Erweiterung  ihres  Absatzspielraumes ­
  ;  andrerseits  riefen  sie  aber  auch  eine  Vers  chärfung  des
Konkurrenzkampfes  unter  den  einzelnen  Betrieben  hervor,  die
für  die  gewaltigen  Produktenmengen,  die  die  Maschinen  lieferten,
nach  neuen  Abnehmern  suchen  mußten.  Es  setzte  der  große
Reklamewettkampf  ein,  der  noch  heute  in  der  Zigarettenindustrie,  von
Zeit  zu  Zeit  durch  neue  Motive  besonders  angeregt,  fortbesteht.
Die  genannten  Umstände  trugen  dazu  bei,  Zigarettenproduktion
und  -konsum  jetzt  rasch  anwachsen  zu  lassen.  Schon  Mitte  der
neunziger  Jahre  wurden  in  Deutschland  etwa  1000  Millionen  Stück
Zigaretten  jährlich  hergestellt,  welche  Produktionsziffer  sich  innerhalb ­
  fünf  weiterer  Jahre  verdoppelte.
Uber  die  Vermehrung  der  Zahl  der  Betriebe  und  der  in  ihnen
beschäftigten  Arbeiter  in  diesen  Jahren  des  raschen  Aufschwunges
geben  uns  die  Berichte  der  Tabak-Berufsgenossenschaft  einige  Auskunft. ­
  Diese  Nachweise,  die  sich  nur  auf  solche  Betriebe  beziehen,
die  mit  Gehilfen  arbeiteten,  zeigen  uns  folgendes  Bild:

Jahr

Zahl  der
Zigarettenbetriebe, ­
  die
ohne  Motoren
arbeiteten

Zahl  der
in  ihnen  beschäftigten ­

Personen

Zahl  der
Zigarettenbetriebe, ­
  die
mit  Motoren
arbeiteten

Zahl  der
in  ihnen  beschäftigten ­

Personen

Gesamtzahl  der  iu
allen  Zigarettenbetrieben ­
  beschäftigten ­
  Personen ­


1887

49

986

9

712

1698

1888

51

840

12

727

1567  v

1889

?

?

?

?

1668

1890

71

741

16

1038

1779

1891

?

?

?

?

1651

1892

73

769

15

849

1618

1893

66

709

17

1247

1956

1894

73

747

19

1395

2142

1895

134

966

27

1897

2863

1896

143

1028

35

2336

3364

1897

142

1164

45

2734

3898

1898

128

1178

49

3166

4344

1899

122

1176

57

3720

4896

1900

118

945

71

4340

5285
        <pb n="13" />
        8

Die  mit  Motorkraft  arbeitenden  Großbetriebe  haben,  wie  man
aus  obiger  Tabelle  ersehen  kann,  im  Laufe  der  Jahre  eine  ausschlaggebende ­
  Bedeutung  gewonnen.  Die  Tendenz  zur  Vergrößerung
der  Betriebe  kommt  auch  in  der  Vergrößerung  der  durchschnittlich
auf  einen  Betrieb  entfallenden  Personenzahl  zum  Ausdruck.
Während  im  Jahre  1887  im  Durchschnitt  auf  einen  Betrieb  29
Arbeitskräfte  entfielen,  kamen  deren  im  Jahre  1900  auf  jeden  Betrieb
durchschnittlich  31.  Die  Gesamtarbeiterzahl  hat  sich  innerhalb  genannter ­
  Jahre  um  mehr  als  das  Dreifache  vergrößert.  Ein  zeitweiliger ­
  Rückgang  der  Gesamtarbeiterzahl  ist  überhaupt  nur  in  den
ersten  der  hier  angeführten  Jahre  zu  verzeichnen  gewesen;  er  findet
seine  einfache  Erklärung  darin,  daß  in  diesen  Jahren  infolge  vermehrter ­
  Einstellung  leistungsfähiger  Maschinen  bez.  Neueinstellung
solcher  in  früher  motorlose  Betriebe  jeweilig  ein  Teil  der  Arbeiterschaft ­
  entbehrlich  gemacht  worden  ist.
Alles  zusammenfassend  kann  man  sagen,  daß  sich  das  letzte
Jahrzehnt  des  alten  Jahrhunderts  für  die  Zigaretten-Industrie  zu
einem  Jahrzehnt  ungeahnten  und  ungestörten  Aufschwungs  gestaltet
hat;  dieser  sollte  auch  im  neuen  Jahrhundert  noch  andauern,  das
freilich  der  Zigarettenindustrie  auch  gleich  in  seinen  ersten  Jahren
schwere  Beunruhigungen  brachte.  Die  erste  Ursache  zu  einer
solchen  bildete  das  Auftreten  des  amerikanischen  Tabaktrusts  in
Deutschland.
C.  Das  Auftreten  des  amerikanischen  Tabaktrusts
in  Deutschland.  *)
Bevor  wir  zur  Betrachtung  der  Tätigkeit  des  Trusts  in  Deutschland ­
  übergehen,  seien  erst  einige  Bemerkungen  über  seine  Entwicklung ­
  und  Arbeitsweise  vorausgeschickt.
a)  Die  Entwicklung  und  Arbeitsweise  des  Trusts.
In  Amerika,  dem  Heimatlande  der  Trusts,  entstand  auch  der
erste  Tabaktrust,  American  Tobacco  Co.  genannt,  der  unter  der
geschickten  Leitung  seines  Begründers,  Mr.  Duke,  bald  eine  hervorragende ­
  Stellung  in  der  amerikanischen  Tabakindustrie  zu  gewinnen
vermochte.  Die  American  Tobacco  Co.  befaßte  sich  anfangs  nur
mit  der  Herstellung  von  Zigaretten,  da  dieser  Zweig  der  Tabakfabrikation, ­
  der  im  weitesten  Maße  die  Verwendung  von  Maschinen
zuläßt,  für  die  kapitalistische  Betriebsweise  besonders  geeignet  ist.
1)  Als  Quellen  haben  gedient:  Artikel  in  den  Fachzeitungen,  vornehmlich  den
„Vereinigten  Tabakzeitungen",  Handelskammerberichte  sowie  mündliche  und  schriftiche
  Mitteilungen  aus  den  beteiligten  Kreisen.
        <pb n="14" />
        9

Sie  ging  hierbei  in  folgender  Weise  vor:  Zuerst  erwarb  sie
eine  Anzahl  von  Zigarettenfabriken,  die  sie  mit  den  neuesten  Errungenschaften ­
  der  Technik  ausstattete,  und  für  die  sie  die  besten
und  teuersten  Kräfte  als  Leiter  gewann.  Die  einzelnen  Fabriken
ließ  sie  dann  immer  nur  einige  wenige  Marken  herstellen,  um  jeder
von  ihnen  zu  ermöglichen,  auf  ihre  Marken  die  höchste  Sorgfalt
zu  verwenden  und  die  bestmöglichsten  Produkte  herstellen  zu  können;
zudem  mußte  jede  Fabrik  streng  nach  dem  Geschmacke  der  Gegend,
in  der  sie  lag,  fabrizieren.
Die  Trustzigaretten  waren  infolge  dieser  Maßnahmen  auch
wirklich  gut  und  erwarben  sich  bald  bei  dem  amerikanischen
Publikum  eine  solche  Beliebtheit,  daß  die  American  Tobacco  Co.
auf  dem  Gebiete  der  Zigarettenfabrikation  geradezu  ein  Monopol
erlangte.  Bei  diesem  Erfolge  blieb  die  American  Tobacco  Co.
jedoch  nicht  stehen;  sie  suchte  jetzt  vielmehr  auch  die  anderen  Teile
der  Tabakfabrikation  an  sich  zu  reißen,  kaufte  zu  diesem  Zwecke
mehrere  der  Pluck-Tabakfabriken,  die  den  in  Amerika  sehr  beliebten
Ziegeltabak  herstellen,  und  gründete  zuletzt  noch  die  American-Cigar-Co.
  zur  Fabrikation  von  Zigarren.  Mit  letzterem  Unternehmen
hatte  der  Trust  jedoch  weniger  Glück.  Der  Hauptgrund  hierfür  ist
jedenfalls  in  dem  Umstande  zu  suchen,  daß  der  Großbetrieb  bei
der  Zigarrenfabrikation  nur  wenig  dem  Kleinbetrieb  voraus  hat,
da  die  Zigarrenfabrikation  fast  ausschließlich  auf  Handarbeit  beruht.
Trotzdem  konnte  der  Trust  mit  seinen  schnellen  Erfolgen  zufrieden ­
  sein.  Er  gedachte  nunmehr  daran,  auch  die  monopolfreien
Länder  der  alten  Welt  mit  in  das  Gebiet  seiner  Tätigkeit  zu  ziehen.
Zuerst  versuchte  er  in  England  festen  Fuß  zu  fassen,  was  ihm  auch
nach  heftigen  Kämpfen  mit  der  ad  hoc  gebildeten  Imperial  Tobacco
Co.,  die  durch  Verschmelzung  der  größten  englischen  Zigarettenfabriken ­
  entstanden  war,  gelang.  Die  Imperial  Tobacco  Co.  gab
nach  längerem  Ringen  den  aussichtslos  erscheinenden  Kampf  auf
und  verschmolz  sich  mit  der  American  Tobacco  Co.
Ein  neues  Arbeitsgebiet  suchte  der  Trust,  jetzt  „Consolidated
Tobacco  Co.“  genannt,  in  Deutschland.
b)  Der  Trust  in  Deutschland.
Auch  hier  gedachte  er  sein  altbewährtes  Verfahren  zur  Anwendung ­
  zu  bringen,  nämlich  zuerst  mit  der  Zigarettenfabrikation  zu
beginnen  und  sich  dann  allmählich  auch  der  anderen  Zweige  der
Tabakfabrikation  zu  bemächtigen.  Als  erstes  Objekt  erwarb  der
Trust  in  Deutschland  im  Februar  1901  die  Zigarettenfabrik  von
        <pb n="15" />
        10

Georg  A.  Jasmatzi  in  Dresden  für  1500  000  Mark  und  verwandelte
sie  in  eine  Aktiengesellschaft.  Die  Fabrik  wurde  technisch  vorzüglich ­
  ausgerüstet  und  für  die  Fabrikate  eine  beispiellose  Reklame
entfaltet.  Zudem  brachte  die  Fabrik  noch,  um  den  Umsatz  rascher
zu  steigern,  ein  für  derartige  Zwecke  ganz  neues  Propagandamittel
heraus.  Den  einzelnen  Zigarettenpackungen  werden  Bons  beigelegt,
die  in  gewisser  Anzahl  gesammelt  an  die  Fabrik  geschickt  werden
müssen.  Für  sie  erhält  dann  der  Einsender  ganz  nach  Wunsch
Waren,  wie  Uhren,  Taschenmesser,  Portemonnaies,  Brieftaschen  usw.,
je  nach  Anzahl  der  eingeschickten  Bons  und  Wahl  aus  einem  besonderen ­
  Kataloge,  in  dem  alle  Prämienartikel  mit  Angabe  der  dafür
einzusendenden  Bons  abgebildet  sind.
Durch  diese  Mittel  gelangten  die  Trustmarken  auch  in  Deutschland ­
  rasch  in  Aufnahme.
Außer  der  Jasmatzifabrik,  deren  Aktienkapital  im  Jahre  1903
um  3500  000  Mark  auf  5  000000  Mark  erhöht  wurde,  erwarb  der
Trust  bald  noch  ein  zweites  deutsches  Unternehmen,  die  Zigarettenfabrik ­
  der  Firma  Josetti  in  Berlin.  Von  weiteren  Ankäufen  hat  man
seitdem  in  der  Öffentlichkeit  nichts  wieder  gehört.
Die  deutschen  Zigarettenfabrikanten  erkannten  sogleich  die  Gefahr, ­
  die  ihnen  von  seiten  des  Trusts  drohte.  Sofort  wurde  deshalb ­
  von  den  unabhängigen  Fabrikanten  eine  lebhafte  Agitation  gegen
den  amerikanischen  Eindringling  ins  Leben  gerufen,  wobei  dieselben
aufs  beste  vom  deutschen  Tabakverein,  dem  Repräsentanten  der
Zigarrenfabrikanten,  unterstützt  wurden  *).
Durch  Wort  und  Schrift  suchte  man  Händler  und  Publikum
über  die  letzten  Ziele  des  Trusts,  die  nicht  nur  auf  eine  Vergewaltigung ­
  der  Fabrikanten,  sondern  auch  der  Händler  und  zuletzt
der  Konsumenten  hinausliefen,  aufzuklären.  Schließlich  erreichte
man  es  auch,  daß  die  Zigarrenhändlerverbände  den  Beschluß  faßten,
Trustfabrikate  den  Konsumenten  nur  auf  ausdrückliches  Verlangen  zu
verabfolgen  1  2 ),  und  daß  sie  zugleich  ihren  Mitgliedern  dringend  anempfahlen, ­
  die  Reklameplakate  des  Trusts  in  ihren  Schaufenstern
nicht  zum  Aushang  zu  bringen.
Durch  diese  Mittel  und  den  Umstand,  daß  zur  Zeit  des  Auftretens
des  Trusts  schon  eine  Reihe  äußerst  leistungsfähiger,  aufs  beste
ein  geführter  Zigarettenfabriken  bestanden,  die  den  Trustgeldern  un1) ­

  Bericht  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  Jahrg.  1903,  Teil  II,
Seite  78.
2)  Breslauer  Handelskammerbericht  1902,  S.  230.
        <pb n="16" />
        11

zugänglich  waren,  wurde  verhindert,  daß  der  Trust  in  Deutschland
so  schnelle  Erfolge  wie  anderwärts  erzielte.
Der  Trust  selbst  befand  es,  da  er  sich  so  stark  angefeindet
sah,  von  jetzt  ab  für  gut,  seine  Aktionen  in  das  tiefste  Dunkel  zu
hüllen  und  ganz  im  geheimen  mit  Hilfe  vorgeschobener  Strohmänner
auszuführen.  In  Branchekreisen  erzählt  man  sich,  wie  mir  von  berufener ­
  Seite  mitgeteilt  wurde,  schon  seit  längerer  Zeit,  daß  der
Trust  einige  weitere  Zigarettenfabriken  aufgekauft  habe  bez.  eine
Anzahl  derselben  kontrolliere.  Das  gleiche  gelte  auch  in
Bezug  auf  Zigarrenfabriken.  Sogar  Detailgeschäfte  soll  der
Trust  erworben  haben,  mit  deren  Hilfe  er  die  Erzeugnisse  der  von
ihm  kontrollierten  Produktionsstätten  direkt  in  die  Kreise  der  Konsumenten ­
  gelangen  läßt,  ohne  daß  diese  eine  Ahnung  davon  haben,
daß  es  Trustfabrikate  sind,  die  sie  erhalten.  So  geheim  alles  dies
betrieben  wird,  in  gleichem  Umfange  ist  es  für  die  Tabak-Industrie,
soweit  die  unabhängigen  Fabrikanten  in  Frage  kommen,  gefährlich,
denn  es  kann  eigentlich  nie  jemand  sagen,  wie  weit  der  Einfluß  des
Trusts  in  Deutschland  schon  reicht.  Soll  er  doch  auch  mit  den
englischen  Trustfabriken  in  engem  Konnex  stehen  und  sich  deren
Waren  beim  Vertriebe  annehmen.  Seit  einiger  Zeit  sollen  vom
Trust  in  Deutschland  sogar  ägyptische  Zigaretten  vertrieben  werden,
die  in  einer  ebenfalls  unter  Trustkontrolle  stehenden  ägyptischen
Fabrik  hergestellt  sind.
Man  kann  also  durchaus  nicht  behaupten,  daß  die  Trustgefahr
für  Deutschland  vermindert  oder  gar  beseitigt  sei.  Die  Trustfrage
ist  lediglich  deshalb  in  den  letzten  Jahren  etwas  in  den  Hintergrund
getreten,  weil  es  der  Trust  ängstlich  vermieden  hat,  etwas  von  seinem
Tun  an  die  Öffentlichkeit  dringen  zu  lassen,  und  dann  vor  allem,
weil  ein  anderes,  für  den  Augenblick  noch  schwerer  wiegendes  Ereignis ­
  die  Aufmerksamkeit  der  deutschen  Zigarettenfabrikanten  und  des
deutschen  Raucherpublikums  vollauf  in  Anspruch  nahm,  nämlich  der
Plan  der  Regierung,  die  Zigaretten  mit  einer  Sondersteuerzu  belasten.
D.  Die  Sonderbesteuerung  der  Zigaretten  im  Jahre  1906
und  ihre  Folgen.
Die  Notwendigkeit,  zur  Sanierung  der  Reichsfinanzen  neue
Steuerquellen  zu  erschließen,  hatte  die  Regierung  dazu  bewogen,
im  Jahre  1905  dem  Reichstage  einen  „Entwurf  betr.  die  Ordnung
des  Reichshaushalts  und  die  Tilgung  der  Reichsschuld“  vorzulegen.
In  diesem  Entwürfe  war  auch  eine  Reform  der  Tabaksteuer  in
Vorschlag  gebracht,  und  zwar  sollte  neben  einer  allgemeinen  Er ­
        <pb n="17" />
        12

höhung  der  Belastung  des  Rohtabaks  eine  besondere  Besteuerung
der  Zigaretten  erfolgen.  Sämtliches  im  Inlande  zur  Verarbeitung
und  zum  Verkauf  an  Selbstwickler  gelangende  inländische  wie  ausländische ­
  Zigarettenpapier  sollte  einer  Steuer  von  drei  Mark  für
die  zu  tausend  Zigaretten  erforderliche  Fläche  unterworfen  und
zum  Nachweise  der  erfolgten  Versteuerung  mit  einem  Stempelzeichen
versehen  werden;  ferner  war  eine  Erhöhung  des  Zolles  auf  eingeführte ­
  Zigaretten  von  270  auf  1200  Mark  pro  Doppelzentner  vorgeschlagen. ­
  Die  Sonderbesteuerung  der  Zigaretten  wurde  in  der
Regierungsvorlage  damit  motiviert,  „daß  die  Zigarette,  die  sich  noch
mehr  als  die  anderen  Tabakfabrikate  als  Luxusgenußmittel  darstelle
und  zum  Träger  einer  ausgiebigen  Besteuerung  eigne,  bisher  durch
die  allgemeine  Tabakbesteuerung  weniger  als  die  übrigen  Fabrikate
getroffen  worden  sei;  einerseits  weil  ihr  Deckblatt  unversteuert
geblieben  wäre,  anderseits  weil  durch  das  Rauchen  von  Zigaretten
verhältnismäßig  geringe  Tabakmengen  verbraucht  würden  1 )“.
Die  Regierungsvorlage  wurde  stark  bekämpft.  Die  Fabrikanten,
diesicheineranderweitigenBesteuerungderZigaretten
nicht  a  bgenei  gt  zeigten,  brachten  gegen  sie  vor,  daß  durch  ihre
Erhebung  zum  Gesetz  das  bisher  fast  als  wertlos  betrachtete  Zigaretten
papier  zu  einem  Wertgegenstände  gemacht  werde,  woraus  Schwierigkeiten ­
  mit  den  Arbeitern  entstehen  würden;  auch  sei  es  nicht
möglich,  die  Frage  der  Steuerrückvergütung  für  den  in  großem  Umfange ­
  entstehenden  Papierabfall  in  befriedigender  Weise  zu  lösen.
Die  Schwierigkeiten  schienen  der  Kommission,  der  der  Regierungsentwurf ­
  zur  Vorberatung  vom  Plenum  überwiesen  war,  zwar  nicht
unüberwindbar,  trotzdem  war  sie  aber  der  Vorlage  nicht  geneigt
und  zwar  aus  sozialpolitischen  Gründen,  da  das  vorgeschlagene
Systemgar  keine  Abstufung  der  Steuer  nach  demWerte
der  Steuerobjekte  zuließ.
Von  mehreren  Kommissionsmitgliedern  wurde  deshalb  ein  anderer ­
  Vorschlag  gemacht,  der  die  Einführung  einer  Fabrikatwertsteuer
  mittels  Banderole  für  alle  Produkte  der  Zigarettenindustrie
(Zigaretten,  Zigarettentabak  und  -hüllen)  zum  Ziele  hatte.  Dieser
Vorschlag  fand  die  Zustimmung  der  Majorität  der  Kommission,  wurde
mit  verschiedenen  Abänderungen  vom  Plenum  in  2.  und  3.  Lesung
angenommen 1  2 )  und  zum  Gesetz  erhoben.
1)  Reichstags-Aktenstücke,  2.  Session  1905/06,  Aktenstück  Nr.  10-2)
  Die  dritte  Lesung  fand  am  18.  Mai  1906  statt.  Bei  der  Schlußabstimmung
stimmten  157  Abgeordnete  für  und  96  (Antisemiten,  Freisinnige,  Sozialdemokraten,
Polen  und  2  Nationalliberale)  gegen  die  Annahme  des  Gesetzentwurfes.
        <pb n="18" />
        Das  gewählte  System  der  Besteuerung  ist  das  der  Klassensteuer.
Es  sind  für  Zigaretten  sechs  und  für  Zigarettentabak  fünf  Steuerklassen ­
  vorgesehen.
Die  Steuer  betrug  ursprünglich:  a)  für  das  Mille
Zigaretten  im  Kleinverkaufspreise  bis  15  Mark:  1,50  Mark,  über
15  bis  25  Mark:  2,50  Mark,  über  25  bis  35  Mark:  3,50  Mark,  über
35  bis  50  Mark:  5  Mark,  über  50  bis  70  Mark:  7  Mark,  über  70
Mark:  10  Mark.
b)  Für  das  Kilo  Zigarette  ntabak  im  Klein  Verkaufspreise
über  3  bis  5  Mark:  0,80  Mark,  über  5  bis  10  Mark:  1,60  Mark,
über  10  bis  20  Mark:  3  Mark,  über  20  Mark  bis  30  Mark:  4,80
Mark,  über  30  Mark:  7  Mark.
Ferner  waren  Zigarettenhülsen  und  zugeschnittene
Zigarettenblättchen  einer  Steuer  von  2  Mark  für  1000  Stück
unterworfen.
Durch  das  vom  Reichstage  am  9.  Juli  1909  in  dritter  Lesung
angenommene  Tabaksteuergesetz,  das  im  übrigen  die  Zigarettenindustrie ­
  nicht  weiter  betrifft  und  deshalb  hier  auch  nicht  näher
besprochen  werden  soll,  ist  die  Steuer  für  Zigaretten  erhöht  und
die  für  Zigarettenhüllen  erniedrigt,  dafür  aber  auf  alles  nicht  zur
gewerblichen  Verarbeitung  bestimmte  Zigarettenpapier  —  also  auch
auf  das  in  Bogenform  usw.  befindliche  —  ausgedehnt  worden.
Die  Steuer  beträgt  heute:
Für  das  Mille  Zigarett  en  im  Kleinverkaufspreise  bis  15  Mark:
2  Mark,  über  15  bis  25  Mark:  3  Mark,  über  25  bis  35  Mark:  4,5
Mark,  über  35  bis  50  Mark:  6,5  Mark,  über  50  bis  70  Mark:  9,5,
über  70  Mark:  15  Mark;
für  Zigarettenpapier,  mit  Ausnahme  des  zur  gewerblichen
Verarbeitung  bestimmten,  1  Mark  für  1000  Zigarettenhüllen.
Der  gleichen  Steuer  wie  die  inländischen  unterliegen  auch  die
eingeführten  Fabrikate,  bei  denen  aber  außerdem  noch  ein  Einfuhrzoll ­
  hinzutritt,  der  für  Zigaretten  und  feingeschnittenen  Tabak  durch
das  Zigarettensteuergesetz  vom  3.  Juni  1906  auf  700  Mark  pro
Doppelzentner  festgesetzt  war,  durch  das  genannte  neuere  Gesetz
bezüglich  der  Zigaretten  aber  auf  1000  Mark  pro  Doppelzentner
erhöht  worden  ist.
Prozentual  ist  die  Steuer  für  Zigaretten  und  Zigarettentabak
also  am  höchsten,  wenn  der  Preis  der  Fabrikate  gerade  an  der
unteren  Grenze  der  Steuerklasse  steht.  So  kommt  es,  daß  gerade
die  billigsten  Zigaretten,  die  von  den  wirtschaftlich  schwächsten
        <pb n="19" />
        14

Konsumenten  geraucht  werden,  nämlich  die  Fünfsechstel-Pfennig-Zigaretten,
  mit  einer  Steuer  von  24  Prozent  ihres  Wertes  belastet
sind,  während  der  Steuerbetrag  z.  B.  bei  einer  Zehnpfennig-Zigarette,
also  der  ausgesprochenen  Zigarette  des  reichen  Mannes,  nur  15
Prozent  des  Wertes  der  Zigarette  ausmacht!
Daß  die  Steuerklasseneinteilung,  wie  man  wohl  annehmen  könnte,
einen  gewissen  Einfluß  auf  die  Preisbildung  bei  den  Zigaretten  ausübe, ­
  muß  auf  Grund  der  Ergebnisse,  die  angestellte  Untersuchungen ­
  und  sorgfältige  Erkundigungen  bei  Fachleuten  geliefert
haben,  verneint  werden.  So  befanden  sich,  um  nur  einen  Fall
herauszugreifen,  unter  den  242  Zigarettensorten,  die  in  fünf  beliebig
herausgegriffenen  Nummern  fünf  verschiedener  Fachzeitungen  *)  angeboten
  werden:

3

in

der  Preislage

von

5 /e

Pfg.

35

in

der  Preislage

von

5  Pfg.

6

))

n

ii

ii

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n

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6  „

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11

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11

11

11

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43

11

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11

3

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2

11

11

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11

12  „

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11

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n

3

11

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11

11

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11

ii

11

11

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1

11

11

n

n

20  „

Die  Querstriche  deuten  jeweils  das  Ende  einer  Steuerklasse  an!
Fliernach  werden  besonders  viele  Sorten  in  den  von  der  Steuer
ungünstig  gestellten  Preislagen  von  2,  3  und  4  Pfg.  hergestellt,
weil  sich  diese  geraden  Beträge  offenbar  am  meisten
der  Gunst  des  Publikums  erfreuen 1  2 ).
Die  Steuer  ist  vom  Fabrikanten  durch  Anbringung  von  Steuerzeichen ­
  (Banderolen)  an  die  Packungen,  die  damit  verschlossen
werden  müssen,  zu  entrichten,  bevor  die  steuerpflichtigen  Produkte
aus  der  Erzeugungsstätte  entfernt  werden.  Gegen  Sicherheitsstellung
erfolgt  eine  Stundung  der  Steuerbeträge  auf  die  Dauer  von  sechs
Monaten  (Z.-G.  §  3).  Über  Zu-  und  Abgang  von  Erzeugnissen,  die
der  Zigarettensteuer  unterliegen,  ist  im  Betriebe  genau  Buch  zu
1)  „Vereinigte  Tabak-Zeitungen“  Nr.  28,  1908;  „Süddeutsche  Tabak-Zeitung“
Nr.  43,  1908;  Erstes  Offertenblatt  etc.  Nr.  510,  1908;  „Die  Tabakwelt“  Nr.  29,
1908;  „Deutsche  Tabak-Zeitung“  Nr.  29,  1908.
2)  Vergl.  hierzu  auchManoli:  „Innerhalb  der  einzelnen  Kategorien  drängt
sich  die  Hauptmasse  der  unteren  Grenze  zu,  so  daß  bei  der  billigsten  Kategorie
der  Einzelverkaufspreis  in  der  überwiegenden  Mehrzahl  der  Fälle  1  Pf.  und  darunter,
nicht  aber  1 1 /2  Pf.  beträgt.“
        <pb n="20" />
        15

führen.  Die  Bestände  werden  von  Zeit  zu  Zeit  amtlich  festgestellt
und  mit  den  Anschreibungen  verglichen  (Z.-G.  §  11).
Alle  diese  Vorschriften  sind  geeignet,  die  kleineren  Fabrikanten
zu  Gunsten  der  größeren  zu  benachteiligen,  denn
1.  macht  die  notwendige  Verauslagung  der  Steuer  jetzt  zum
Betriebe  von  Zigarettenfabriken  größere  Mittel  als  früher  erforderlich;
diese  zu  beschaffen,  ist  aber  für  den  kapitalarmen  Kleinfabrikanten
schwieriger  als  für  den  Großfabrikanten;
2.  ist  es  der  Mehrzahl  der  kleineren  und  mittleren  Fabrikanten
wegen  der  geforderten  „Bestellung  voller  Sicherheit“  unmöglich
gemacht,  Stundung  der  Steuer  zu  erlangen;  der  Großfabrikant  dagegen ­
  wird  meistens  in  der  Lage  sein,  Sicherheiten  zu  stellen,  und
wird  so  durch  Inanspruchnahme  des  Steuerkredits  Zinsverluste  vermeiden ­
  können  *);
3.  findet  in  allen  größeren  Betrieben  eine  genaue  Buchführung
statt,  so  daß  die  Führung  der  vorgeschriebenen  Kontrollbücher  hier
keine  besonderen  Schwierigkeiten  und  Mühen  verursacht.  Den
kleineren  Fabrikanten  dagegen,  die  früher  überhaupt  keine  Bücher
führten,  ist  die  notwendig  gewordene,  ungewohnte  Schreiberei  eine
Plage,  die  ihnen  eine  ganze  Masse  Zeit  raubt.
Steuerträger  sollte  eigentlich  nach  Absicht  des  Gesetzgebers
der  Konsument  sein;  in  Wirklichkeit  haben  jedoch  in  den  meisten
Fällen  Fabrikant  und  Händler,  gezwungen  durch  die  Konkurrenz,
die  gesamten  Steuerspesen  auf  ihr  Konto  übernehmen  müssen.  Maßgebend ­
  war  hierbei  das  Verhalten  der  maschinellen  Großbetriebe,
in  deren  Interesse  es  vor  allem  lag,  einen  Rückgang  des  Konsums
zu  verhindern  und  ihren  Umsatz  auf  alter  Höhe  zu  halten;  denn
Abnahme  des  Absatzes  wäre  für  sie  gleichbedeutend  gewesen  mit
teilweiser  Entwertung  der  in  ihren  Betrieben  fixierten  Kapitalmassen
und  relativer  Steigerung  der  Produktionskosten.
Zum  Teil  suchten  die  Fabrikanten  durch  Verkleinerung  des
Formates  der  Zigaretten  und  dadurch  erzielte  Ersparung  von  Tabak
und  Papier,  ferner  durch  Ersparnisse  an  Verpackung,  Löhnen  usw.,

1)  In  jüngster  Zeit  hat  sich  in  Berlin  eine  Aktien-Gesellschaft  („Erste  Berliner
Kautionsgesellschaft“)  gebildet,  die  es  übernimmt,  gegen  geringe  Vergütung  die  erforderlichen ­
  Sicherheiten  für  die  mit  ihr  in  Geschäftsverbindung  stehenden  Fabrikanten ­
  zu  stellen.  „Irgendwelche  materielle  Sicherheit  beansprucht  die  Gesellschaft
nicht,  sondern  sie  beschränkt  sich  lediglich  auf  Auskünfte“  (Vereinigte  Tabakzeitungen, ­
  Jahrgang  1908,  Nr.  28,  Seite  23  ff.).  Dieses  Unternehmen  dürfte,  falls  es
hält,  was  es  verspricht,  gerade  für  die  kleineren  und  mittleren  Fabrikanten  eine
recht  segensreiche  Institution  werden.

L
        <pb n="21" />
        16

sowie  durch  vermehrte  Verwendung  von  Maschinen  einen  Teil  der
Steuerunkosten  wieder  herauszuschlagen.  So  werden  die  1-  und
1  V'2  Pfg.-Zigaretten,  die  früher  noch  vielfach  mit  der  Hand  angefertigt ­
  wurden,  heute  fast  ausschließlich  mit  Maschinen  hergestellt.
Der  schon  früher  an  diesen  billigen  Fabrikaten  sehr  geringe  Gewinn
würde  heute  bei  Handanfertigung  durch  den  Steuerbetrag  und  die
darüber  hinaus  entstehenden  Unkosten  für  Entwertung,  Zerschneiden,
Verkleben  und  Kontrollieren  der  Banderolen  (etwa  10—-15  Prozent
des  eigentlichen  Steuerbetrages)  zum  größten  Teil  absorbiert  werden.
Wiederum  also  eine  Schädigung  der  kleineren,  maschinenlosen  Betriebe, ­
  denen  die  Anfertigung  dieser  viel  begehrten  Preislagen  so
gut  wie  unmöglich  gemacht  worden  ist!
Um  an  Arbeitslöhnen  zu  sparen,  haben  ferner  einige  Großbetriebe ­
  nach  Einführung  der  Banderolensteuer  Zweigfabriken  in
kleineren  Orten,  in  denen  billige  Arbeitskräfte  zu  finden  waren,
errichtet.  So  erfolgte  seitens  Dresdener  Zigaretten-Fabrikanten  die
Errichtung  von  Filialbetrieben  in  Löbau  (1;76)  1 )  und  den  in  der
Nähe  Löbaus  gelegenen  Orten  Bernstadt  (3;27),  Oderwitz  (4;76),
Cunersdorf  (10;90),  Großhennersdorf  (2;  18),  ferner  in  Halsbrücke  bei
Freiberg  (3;  154)  in  Hohenleibisch  und  Elsterwerda 1  2 ).  Von  einem
Berliner  Zigaretten-Großfabrikanten  wurde  ein  Filialbetrieb  in
Schneidemühl  (Posen)  errichtet.
Etwa  die  Hälfte  des  eigentlichen  Steuerbetrages  trägt  der  Händler.
Er  kauft  heute  durchschnittlich
eine  1  —  1  ’/2  Pfg.-Zigarette  um  1  Mark  pro  Mille,
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4—7  3
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teurer  als  vor  Einführung  der  Banderolensteuer 3 );  sein  Verdienst
am  einzelnen  Stück  hat  sich  verringert.
Zudem  ist  er  in  seiner  Bewegungsfreiheit  beschränkt  worden,
denn  er  darf  heute  die  Zigaretten  nur  zu  dem  Preise  verkaufen,
1)  Die  Angaben  beruhen  auf  freundlichen  Mitteilungen  des  Vorstandes  der
Dresdener  Verwaltungsstelle  des  Tabak-Arbeiterverbandes.  Die  Zahlen  in  den
Klammern  geben  an,  wieviel  Personen  in  den  betreffenden  Orten  im  Herbst  1908  mit
Zigarettenmachen  beschäftigt  waren,  und  zwar  gibt  die  erste  Ziffer  die  Zahl  der
männlichen  und  die  zweite  die  der  weiblichen  Personen  an.
2)  Eine  Dresdener  Zigarettenfabrik  besitzt  noch  einen  Filialbetrieb  in  Gaising-Altenberg
  |in  der  Nähe  von  Glashütte),  in  dem  im  Herbst  1908  60  Personen  beschäftigt ­
  waren.  Dieser  Betrieb  ist  jedoch  schon  vor  Einführung  der  Banderolen
Steuer  und  zwar  auch,  um  Lohnersparnisse  zu  erzielen,  angelegt  worden.
3)  Vgl.  hierzu  auch  dieTabelle  auf  Seite  64/65,  wo  die  Fabrikpreise  angegeben  sind!
        <pb n="22" />
        17

zu  dem  sie  vom  Hersteller  versteuert  worden  sind.  Ein  kleiner  Spielraum ­
  bei  der  Preisfestsetzung  ist  ihm  jedoch  innerhalb  der  Grenzen
der  Steuerklassen  gelassen;  so  kann  er  z.  B.  eine  ihm  vom  Fabrikanten ­
  als  2  Pfg.-Qualität  gelieferte  und  dementsprechend  versteuerte
Marke  mit  2  ’/2  Pfg.  verkaufen,  da  letztere  Preislage  derselben  Steuerklasse ­
  wie  die  2  Pfg.-Zigarette  angehört.
Der  Händler  —  und  zwar  nur  dieser,  nicht  der  Hersteller  —
ist  freilich  befugt,  den  Zigarettenpackungen  Zuschlagsbanderolen
umzulegen  und  dann  den  Kleinverkaufspreis  zu  erhöhen  (A.  B.  §  13).
Solche  mit  Zuschlagsbanderolen  versehene  Zigarettenpackungen
läßt  sich  der  Konsument  aber  gewöhnlich  nur  beim  Kauf  von
Zigaretten  in  Vergnügungsetablissements  usw.,  nicht  aber  in  Tabakläden ­
  gefallen,  denn  er  erkennt  daran  sofort,  daß  er  die  Fabrikate
über  ihren  Wert  bezahlen  muß.
Arbeiterentlassungen  als  Folge  des  Zigaretten-Steuergesetzes
  kamen  wohl  in  der  allerersten  Zeit  nach  Einführung  desselben ­
  vor;  sie  sind  aber  in  der  Hauptsache  der  vor  Einführung
des  Gesetzes  erfolgten  Überproduktion  zuzuschreiben.  Diese  war
durch  gewaltige  Ankäufe  der  Händler  veranlaßt  worden,  die  sich
vor  Inkrafttreten  des  Gesetzes  (1.  VII.  06)  noch  mit  möglichst  großen
Warenposten  versehen  wollten,  da  ihnen  ein  zweimonatlicher,  steuerfreier ­
  Verkauf  ihrer  Vorräte  gestattet  worden  war.
Während  in  den  letzten  fünf  Jahren  vor  Einführung  der  Banderolensteuer ­
  nach  den  Berichten  der  Tabak-Berufsgenossenschaft
als  Arbeiter  in  der  Zigarettenindustrie  beschäftigt  waren:

1901:  5555  Pers.,  dav.  910  in

107  Bet.  ohne

u.  4645  in

69  Bet.

m.  Mot.

1902:6726

„  .  1089  „

179

n

))

„  5637  „

82

fl

1)

T)

1903:7812

„  „  1293  „

192

))

i)

„  6519  „

95

W

n

})

1904:8759

.  ,,  1446  „

188

n

)i

„  7313,,

103

V

»

f)

1905:9584

„  »  1519  „

181

n

n

„  8065  „

114

n

n

))

fiel  die  Zahl  der  Arbeiter  im  Steuerjahre  1906

auf  9505  Personen,  davon  1453  in  215  Betrieben  ohne  und
8052  in  131  *)  Betr.  mit  Motoren,  um  im  folgenden  Jahre  (1907)
auf  11830  Personen,  davon  1808  in  213  Betrieben  ohne  und
10  022  in  150  Betrieben  mit  Motoren,  anzuwachsen.

1)  Die  ziemlich  bedeutende  Zunahme  in  der  Zahl  der  Betriebe  im  Jahre
1906  erklärt  sich  dadurch,  „daß  gerade  die  Einführung  der  Steuer  den  Anstoß  dazu ­
  gab,  daß  eine  große  Anzahl  von  Laien  sich  der  (Zigaretten-)Industrie  zuwandte
in  dem  Glauben,  bei  der  allgemeinen  Umwälzung  leicht  gute  Geschäfte  machen  zu
können  (Bericht  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  1907.  Teil  II,  S.  122).
Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissensch.  Ergänzungsheft  33.  2
        <pb n="23" />
        18

Die  starke  Vermehrung  der  Arbeiterschaft,  die  im  Jahre  1907
zu  verzeichnen  war,  ist  nicht  allein  auf  eine  weitere  Ausdehnung
der  Produktion')  zurückzuführen,  sondern  auch  auf  den  erhöhten
Arbeitsaufwand,  der  den  Betrieben  durch  die  Behandlung  der
Banderolen  erwachsen  ist.  Sind  doch  in  manchen  großen  Betrieben
fünfzig  und  noch  mehr  Personen  allein  mit  dem  Verkleben  usw.  der
Banderolen  andauernd  beschäftigt!
Fassen  wir  die  Folgen  der  Banderolensteuer  in  ihren  Hauptpunkten ­
  noch  einmal  kurz  zusammen,  so  ist  zu  sagen:  Als  Konsumsteuer ­
  beabsichtigt,  ist  die  Zigarettensteuer  in  der  Hauptsache
zu  einer  Fabrikanten-  und  Händlersteuer  geworden,  die  als  solche
weiter  keinen  Einfluß  auf  den  Konsum  ausgeübt  hat.  Dieser
ist  vielmehr  seit  Einführung  der  Steuer  infolge  der  dauernd
gestiegenen  Beliebtheit  derZigarette  noch  gewachsen.
Der  den  Fabrikanten  und  Händlern  durch  die  Steuerspesen  erwachsene
Gewinnausfall  ist  in  den  meisten  Fällen  durch  einen  vermehrten
Umsatz  wieder  ausgeglichen  worden.  Produktionssteigernd  hat  auf
die  deutsche  Zigarettenindustrie  auch  die  hohe  Belastung  der  ausländischen ­
  Fabrikate  mit  eingewirkt,  die  jetzt  in  bedeutend  geringerer
Menge  als  früher  eingeführt  werden 1  2 ).
Eine  Folgezeitigte  der  Steuerkampf  noch  auf  ganz  anderem  Gebiete.
Er  veranlaßte  die  beiden  bisher  selbständigen  Vertreterschaften
der  Zigarettenfabrikanten,  den,,  Verband  deutscher  Zigarettenfabriken“ ­
  mit  dem  Sitz  in  Dresden  (gegründet  1887)  und  den
„Verein  deutscher  Zigaretten!  ab  rikanten“  mit  dem  Sitz
in  Berlin,  sich  zu  einem  Verbände,  dem  „Verband  der
deutschen  Zigarettenindustrie“  zusammen  zu  schließen;
dies  geschah,  weil  man  im  Verlaufe  des  Steuerkampfes  eingesehen
hatte,  daß  nur  bei  einigem  Zusammenwirken  aller  Interessenten
etwas  Ersprießliches  geleistet  werden  könne.  Der  jetzige  Verband
erstreckt  seine  Tätigkeit  über  ganz  Deutschland.  An  den  verschiedenen ­
  Industriezentren  sind  Ortsgruppen  gebildet;  die  Gesamtleitung
liegt  in  Dresden.  Zu  seinen  Mitgliedern  zählte  der  Verband  im
Jahre  1906:  125,  im  Jahre  1907:  135  Fabrikanten.  Seine  Tätigkeit
erstreckt  sich  hauptsächlich  auf  Steuerangelegenheiten,  Warenzeichenfragen, ­
  Bekämpfung  unlauteren  Wettbewerbs  sowie  Errichtung  von
Schiedsgerichten  zur  gütlichen  Beilegung  von  Streitigkeiten  zwischen
V  erbandsmitgliedern.

1)  Näheres  siehe  weiter  unten!
2)  Vergl.  hierzu  auch  die  Tabelle  auf  S.  69/70.
        <pb n="24" />
        2*

E.  Größenverhältnisse  und  örtliche  Verteilung  der  Betriebe
in  der  Gegenwart.
Über  Größe,  Art  und  örtliche  Verteilung  der  Zigarettenbetriebe
in  der  Gegenwart  geben  uns  die  auf  Grund  von  Mitteilungen  der
Steuerbehörden  gefertigten  Tabellen  in  den  „Vierteljahrsheften“  *)
einige  Aukunft;  diese  zeigen  uns  folgendes  Bild:

Zahl

Zigaretten-Produktion



Von  den  Betrieben  arbeiteten

der

Land

Ziga-Betriebe

  im
Steuerjahre

ö
u

5h  P
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P
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P  +3
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Betriebe ­
 2 )

1907/8(1.IV.07
bis  31.  III.  081
1000  Stück

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u  £
,-tJ  P
B ffi

^  Sh
4_,  ci
a

Ostpreußen

65

j  218  735

8

41

16

2

8

55

30

Westpreußen

33

4

19

10

—

3

30

10

Brandenburg

344

709  868

164

126

54

4

33

307

133

Pommern

5

874

4

1

—

—

5

Posen

62

294  108

10

26

26

—

7

55

10

Schlesien

40

258  865

12

17

11

—

8

32

21

Provinz  Sachsen

23

30  837

5

13

5

—

2

21

7

Schleswig-Holstein
Hannover

7
20

|  119  639

1
10

6
6

4

1

4

7
15

3
2

Westfalen

10

7  082

2

5

3

—

2

8

1

Hessen-Nassau

33

135  838

10

13

10

—

6

27

9

Rheinland

30

44  637

11

12

7

4

3

23

1

Bayern

138

151  670

75

45

18

—

15

123

24

Sachsen

194

3  130  934

92

34

68

5

28

161

65

Württemberg

34

95193

1  0

16

8

—

1

33

9

Baden

32

66  540

15

10

7

1

2

29

4

Hessen

15

13  768

6

5

4

—

1

14

3

Thüringen

9

.  2  544

6

2

1

—

1

8

2

Anhalt

12

&amp;gt;  7  340

7

3

2

—

3

9

5

Braunschweig

2

|

1

1

—

2

1

Mecklenburg

1

1

1

_

l

1

Lübeck
Bremen

2
2

|  170  570

—

1
1

1
1

—

1
1

1
1

1

Hamburg

32

1

2

15

15

—

9

23

18

Elsaß-Lothringen

45

207  452

22

15

8

1

10

34

13

Luxemburg

9

27  997

4

4

1

-

1

8

3

Deutsch.  Zollgebiet

1199

5  694  491

482

437

280

18

14  9

1032

376

1)  Vierteljahrshefte  Jahrg.  1908,  Heft  III,  S.  90  ff.
2)  In  den  Steuertabellen  ist  aus  rein  steuertechnischen  Gründeu
zwischen  Betrieben,  die  nur  Zigaretten,  und  solchen,  die  Zigaretten  und  Zigarettentabak ­
  hersteilen,  unterschieden.  Ich  habe  diese  Unterscheidung  nicht  beibehalten,
da  sie  für  andere  als  steuertechnische  Zwecke  nicht  die  geringste  Bedeutung  hat.
        <pb n="25" />
        20

Abgesehen  von  den  482  Betrieben,  die  überhaupt  keine  Lohnarbeiter ­
  beschäftigen,  gibt  es  also  noch  437  Betriebe  mit  weniger
als  fünf  und  280  Betriebe  mit  mehr  als  fünf  Arbeitern.  Zu  letzterer
Betriebskategorie  gehören  *):

157

Betriebe

mit

5  bis

12

Gehilfen,

84

ff

„

12  „

60

„

15

ff

»

60  „

125

))

12

n

125.  „

200

))

5

»

n

200  „

400

n

4

ff

ff

400  „

600

ff

3

ff

ff

mehr  als  1000. 1  2 )

Im  Verhältnis  zur  Gesamtarbeiterzahl  ist  demnach  die  Betriebskonzentration ­
  in  der  Zigarettenindustrie  ziemlich  weit  vorgeschritten.
Besonders  deutlich  tritt  dies  zu  Tage,  wenn  man  die  Anteilnahme
der  einzelnen  Betriebe  an  der  Gesamtproduktion  ins  Auge  faßt  und
in  Betracht  zieht,  daß  gerade  die  größten  Betriebe  außer  mit  einer
großen  Arbeiterschar  auch  noch  mit  den  vollkommensten
technischenHilfsmitteln  arbeiten.  So  wurden  im  Steuerjahre
1907/08  allein  von  den  fünf  größten  Dresdener  Zigarettenfabriken
1  839  574  967  Stück  Zigaretten,  also  bald  ein  Drittel  der
deutschen  Gesamtproduktion,  hergestellt 3 )
Die  große  Mehrzahl  aller  Zigarettenbetriebe  ist  in  Städten
ansässig;  hierzu  mag  beigetragen  haben:
1.  daß  die  Beschaffung  geeigneter  Arbeitskräfte  für  die  Arbeit
in  Zigarettenfabriken  in  der  Stadt  gewöhnlich  leichter  ist  als  auf
dem  Lande,  zumal  da  sich  die  Zigarettenindustrie  hauptsächlich
weiblicher  Personen  bedient  und  namentlich  den  Mädchen  und
Frauen  Beschäftigung  gibt,  deren  Eltern  und  Männer  am  gleichen
Orte  einem  anderen  Beruf  nachgehen  ;
2.  daß  die  Kleinbetriebe,  besonders  aber  die  Alleinbetriebe,
die  in  der  Hauptsache  Kundenproduktion  betreiben,  nur  lebensfähig ­
  sind,  wenn  genügend  Ladenkundschaft  vorhanden  ist;  dies  ist
aber  höchstens  in  mittleren  Städten,  nie  aber  auf  dem  Lande  der  Fall.
1)  Die  Spezialübersicht  ist  angefertigt  auf  Grund  von  Mitteilungen  des  Herrn
Syndikus  Greiert  und  der  Berichte  der  Tabak-Berufsgenossenschaft.
2)  Die  meisten  Arbeiter  hat  augenblicklich  die  Yenidze-Zigarettenfabrik,  die
in  Dresden  1700  und  außerdem  noch  in  einer  Zweigfabrik  in  Königsberg  (Preußen)
300  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  beschäftigt;  nächst  diesem  Betriebe  beschäftigen  jetzt
die  meisten  Arbeiter  die  Trustfabrik  G.  A.  Jasmatzi  in  Dresden  und  die  Firma
A.  M.  Eckstein  &amp;amp;  Söhne,  die  gleichfalls  in  Dresden  ihren  Sitz  hat.
3)  Handschriftliche  Mitteilung  des  Königl.  Hauptzollamtes  zu  Dresden.
        <pb n="26" />
        21

Wichtigere  Plätze  für  die  Zig  ar  e  tten  indu  s  trie  sind
heute  vor  allem:  Dresden,  dann  Berlin  mit  Vororten,  Breslau,  Posen,
Königsberg  in  Preußen,  Danzig,  Hamburg,  Hannover,  Frankfurt  am
Main,  Wiesbaden,  Baden-Baden,  Straßburg,  Düsseldorf,  München
und  Stuttgart.
In  Dresden,  das  noch  immer  alle  anderen  Orte  an  Bedeutung
für  die  Zigarettenindustrie  überragt,  sind  heute  etwa  5300  Personen
in  Zigarettenbetrieben  tätig.  Es  wird  daselbst  noch  immer  über  die
Hälfte  der  gesamten  deutschen  Zigarettenproduktion  hergestellt.  So
machte  z.  B.  im  Steuerjahre  1907/08  die  Zigarettenproduktion
Dresdens  der  Menge  nach  52,5  und  dem  Werte  nach  49,5  Prozent
von  der  deutschen  Gesamtproduktion  aus  *).
Nächst  Dresden  ist  heute  Berlin  der  bedeutendste  Sitz  der
deutschen  Zigarettenindustrie.  Im  Jahre.  1908  waren  daselbst  nach
mir  gemachten,  zuverlässigen  Angaben  1550—1600  Personen  in
der  Zigarettenindustrie  tätig;  in  Betracht  gezogen  ist  hierbei  noch
nicht  die  Zahl  der  in  dem  Vororte  Pankow  beschäftigten  Arbeiter,
die  sich  auf  etwa  400  beläuft.
Berlin  verdankt  seine  Bedeutung  für  die  Zigarettendustrie
lediglich  der  hier  im  höchsten  Grade  konzentrierten  Nachfrage.
Eine  leistungsfähige  Industrie  hat  sich  daselbst  erst  gegen  Ende  des
vorigen  Jahrhunderts  entwickelt.  Die  Berliner  Handelskammer  berichtete ­
  im  Jahre  1902  hierüber  folgendes 1  2 ):
„Innerhalb  der  Zigarettenfabrikation  hat  die  Verschiebung  zu
Gunsten  Berlins  erfreuliche  Fortschritte  gemacht.  Während  noch
vor  einem  Jahrzehnt  Dresden  unumstritten  auch  in  der  Versorgung
des  Berliner  Marktes  an  der  Spitze  der  deutschen  Zigarettenfabrikation ­
  stand,  haben  die  Berliner  in  der  Dresdener  Schule  vorgebildeten ­
  Fabrikanten  durch  Energie,  Solidität  und  Sachkenntnis  schrittweise ­
  zuerst  den  Lokalmarkt  erobert,  um,  gestützt  auf  den  allmählich
gewonnenen  guten  Ruf  ihrer  Marken,  ihr  Absatzgebiet  immer  weiter
auszudehnen.  Nicht  zum  geringsten  Teile  ist  diese  für  die  ganze
deutsche  Zigaretten-Fabrikation  bedeutsame  Tatsache  darauf  zurückzuführen, ­
  daß  die  Berliner  Fabrikation  von  Anfang  an  durch  Qualität
in  mittlerer  und  besserer  Preislage  zu  wirken  suchte  und  von  dem
in  Dresden  weit  verbreiteten  Gebrauch  der  Zigaretten-Maschinen
fast  völlig  absah“.

1)  Berechnet  auf  Grund  handschriftlicher  Mitteilungen  des  Königl.  Hauptzollamtes ­
  zu  Dresden!

2)  Berliner  Handelskammer-Bericht  1902,  Seite  282.
        <pb n="27" />
        22

Letztere  Bemerkung  ist  heute  nicht  mehr  ganz  zutreffend,  da
man  seit  Einführung  der  Banderolensteuer  auch  in  Berlin,  um  Lohnersparnisse ­
  zu  erzielen,  in  größerem  Umfange  zur  Maschinenverwendung ­
  übergegangen  ist.
Der  Anteil  Brandenburgs  an  der  deutschen  Gesamtproduktion,
der  mit  dem  Berlins  so  ziemlich  gleich  zu  setzen  ist,  da  sich  die
Zigarettenfabrikation  außer  in  Groß-Berlin  in  Brandenburg  nicht
weiter  in  nennenswertem  Umfang  findet,  belief  sich  im  Steuerjahre
1907/8  auf  12,5  Prozent  der  Menge  und  15  Prozent  dem  Werte  nach  *).
Unter  den  weiter  oben  genannten,  bedeutenderen  Sitzen  der
deutschen  Zigarettenindustrie  nehmen  die  ostdeutschen  Städte
Breslau,  Posen,  Königsberg  und  Danzig  den  nächsten  Rang
ein;  die  Bedeutung  genannter  Orte  für  die  Zigarettenindustrie  ist
hauptsächlich  dem  Umstande  zuzuschreiben,  daß  die  Bevölkerung
jener  Gegenden  zu  einem  großen  Teile  aus  Slaven  besteht,  die  bekanntlich ­
  besondere  Liebhaber  von  Zigaretten  sind.  In  diesen
östlichen  Provinzen  (Ost-,  Westpreußen,  Posen,  Schlesien)  wurden
im  Steuerjahre  1907/08  insgesamt  14  Prozent  der  deutschen  Gesamtproduktion ­
  (dem  Quantum  nach)  hergestellt.
Hamburg  hat  hauptsächlich  deshalb  größere  Bedeutung  für
die  Zigarettenindustrie  erlangt,  weil  es  Umschlagsplatz  für  einen
großen  Teil  des  nach  Deutschland  importierten  Rohtabaks  ist.  Zu
Anfang  des  Jahres  1909  waren  daselbst  etwa  350  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  in  der  Zigarettenindustrie  tätig.
Erwähnt  sei  auch,  daß  den  berühmten  Badeorten  Baden-Baden
  und  Wiesbaden  hauptsächlich  der  große  Zustrom  eines
äußerst  konsumtionsfähigen  Publikums  zu  einer  ansehnlichen
Zigarettenindustrie  verholfen  hat.
Wie  sich  aus  den  Angaben  obiger  Tabelle  schließlich  noch
ergibt,  beschäftigt  eine  größere  Anzahl  von  Betrieben  auch  Heimarbeiter ­
 2 ).  Gerade  in  der  letzten  Zeit  hat  die  Sitte,  Arbeit  außer
Haus  zu  geben,  immer  mehr  zugenommen,  da  die  Fabrikanten
bestrebt  waren,  die  ihnen  durch  die  Banderole,  erhöhte  Tabakpreise
usw.  entstandenen  Mehrkosten  durch  Ersparnisse  an  Lohn  (solche
bringt  die  Heimarbeit)  wieder  herauszuschlagen. 3 )

1)  Die  Zahlen  sind  berechnet  auf  Grund  der  in  den  „Vierteljahrsheften“
(Jahrgang  1908,  Heft  III)  veröffentlichten  Steuernachweise.
.2)  Die  Heimarbeiter  werden  mit  dem  Wickeln  der  Zigaretten  beschäftigt.
S)  Gegenüber  29,5  Prozent  im  Steuerjahre  1906/7  beschäftigten  im  Steuerjahre ­
  1907/8  31  Prozent  aller  Betriebe  Heimarbeiter.  Damit  scheint  aber  auch  der
        <pb n="28" />
        23

In  Dresden,  Berlin,  Hamburg,  Breslau  und  Königsberg ­
  ist  ein  besonders  hoher  Prozentsatz  aller  Betriebe  an  der
Heimarbeitsausgabe  beteiligt;  dies  ist  darauf  zurückzuführen,  daß
in  den  Großstädten  die  Mieten  für  Fabriklokalitäten  besonders  hoch
zu  sein  pflegen  und  daß  deshalb  die  Fabrikanten  bei  Beschäftigung
von  Heimarbeitern  schon  in  dieser  Hinsicht  beträchtliche  Ersparnisse
erzielen.  Ferner  ist  gerade  in  den  Großstädten  das  Kontingent  der
Frauen  sehr  groß,  die  gern  für  geringes  Entgelt  eine  Arbeit  übernehmen, ­
  um  die  viele  freie  Zeit,  die  ihnen  die  Besorgung  des  Haushalts ­
  läßt,  nutzbringend  zu  verwerten.
Die  meisten  Heimarbeiter  weist  Dresden  auf,  wo  die  Bedingungen ­
  für  die  Heimindustrie  besonders  günstig  sind,  da  hier  die
Zigarettenfabrikation  schon  lange  einheimisch  und  deshalb  eine
äußerst  große  Schar  von  Frauen  vorhanden  ist,  die  in  ihrer  Jugend
das  Zigarettenmachen  als  Fabrikarbeiterinnen  erlernt  haben  und
nun  ihren  alten  Beruf  auch  noch  nach  ihrer  Verheiratung  zu  Hause
auszuüben  suchen.
Wie  groß  die  Zahl  der  Heimarbeiter  in  Dresden  sowohl  als
auch  im  übrigen  Deutschland  ist,  konnte  nicht  ermittelt  werden.
Die  vorliegenden  diesbezüglichen  Angaben  •  sind  so  wenig  wahrscheinlich, ­
  daß  auf  ihre  Wiedergabe  verzichtet  wird.
Höhepunkt  erreicht  zu  sein,  denn  im  Steuerjahre  1908/9  ist  die  Zahl  der  Betriebe,
die  Heimarbeiter  beschäftigen,  schon  wieder  etwas  gesunken.  Es  deutet  dies  darauf
hin,  dass  die  Fabrikanten  bestrebt  sind,  an  die  Stelle  der  Heimarbeit  die  immer
mehr  vervollkommnete  Maschinenarbeit  zu  setzen.
        <pb n="29" />
        II.  Abschnitt.

Der  Zigarettentabak.
A.  Natur,  Produktionsstätten  und  Produktionsverhältnisse
des  Zigarettentabaks.
Zur  Zigarettenfabrikation  werden  in  Deutschland  in  der  Hauptsache ­
  türkische  Tabake  verwendet,  da  diese  in  reichstem  Maße
jene  Eigenschaften  besitzen,  die  hier  allgemein  von  einem  guten
Zigarettentabak  verlangt  werden,  nämlich:  mehr  oder  minder  süßlichen ­
  Geschmack,  natürlichen  Wohlgeruch,  geringen  Nikotingehalt
und  helle  (gelblich-braune)  Färbung.  Da  die  meisten  anderen
Tabakarten  diese  Eigenschaften  in  gleicher  Vereinigung  nicht  aufweisen, ­
  vornehmlich  aber  auch  nicht  der  in  Deutschland  kultivierte
Tabak,  so  können  sie  alle  für  die  deutsche  Zigarettenfabrikation  als
Rohmaterial  nicht  in  Betracht  kommen 1 ).
Ähnliche  Eigenschaften  wie  der  türkische  Tabak  weisen  nur
noch  in  Rußland,  den  Balkanstaaten,  Ungarn  und  China
gebaute  Tabake  auf;  doch  kommen  sie  alle  nicht  an  Güte  dem
Produkte  der  Türkei  gleich,  die  als  Produktionsstätte  des  feinsten
Zigarettentabaks  eine  Monopolstellung  in  der  ganzen  Welt  einnimmt.
Das  Monopol  der  Türkei  wird  durch  die  natürliche  Beschaffenheit
des  dortigen  Bodens,  der  sich  zur  Erzeugung  dieses  Produktes  besonders ­
  eignet,  und  die  klimatischen  Verhältnisse  jenes  Landes
begründet.  Beide  Faktoren  müssen  Zusammenwirken,  um  das  in
der  ganzen  Welt  geschätzte  Produkt  hervorzubringen.
Schon  öfters  hat  man  versucht,  den  türkischen  Tabak  in  andere
Länder  zu  verpflanzen,  niemals  sind  jedoch  hierbei  irgendwie  be1) ­

  Eine  Ausnahme  macht  nur  Elsaß-Lothringen,  wo  man  noch  von  früher
her  an  die  kräftigen,  beißenden  Qualitäten  der  französischen  Regie,  die  aus  einheimischem ­
  Tabak  hergestellt  wurden,  gewöhnt  ist  und  wo  man  deshalb  auch
noch  jetzt  in  größerer  Menge  ganz  billige  Zigaretten  aus  einheimischem  („schwarzem“)
Tabak  herstellt.
        <pb n="30" />
        25

friedigende  Resultate  erzielt  worden.  So  wird  in  den  österreichischen
Konsulatsberichten*)  über  einen  derartigen  Versuch  folgendes
berichtet:  „Amerikanische  Tabakbauern  haben,  um  den  Xanthitabak 2 )
nach  Amerika  zu  verpflanzen,  nach  eingehenden  meteorologischen
Studien  in  Xanthi,  Samen  und  Erde  nach  Amerika  gebracht;  es
gelang  ihnen  jedoch  nicht,  eine  auch  nur  annähernde  Sorte  zu
züchten.“
Neuerdings  ist  durch  Gesetz  vom  1./14.  April  1907  die  Ausfuhr
von  Tabaksamen  aus  der  Türkei  überhaupt  verboten  worden 3 ).
In  der  europäischen  Türkei  wird  hauptsächlich  in  Epirus,
Thessalien  und  Maleedonien  Tabak  angebaut,  und  zwar  werden
die  feinsten  Sorten  in  Makedonien,  in  der  Umgegend  von  Xanthi
und  Yenidze,  gezogen.  Hauptausfuhrhäfen  für  diese  Tabake  sind
Saloniki,  Kavalla  und  Dedeagatsch.  Die  Hauptproduktionsstätten ­
  in  der  asiatischen  Türkei  sind  die  Umgegend  von  Smyrna
und  Samsun.
In  dem  gesamten  Gebiete  der  Türkei  werden  jährlich  ungefähr
40  Millionen  Kilo  Tabak  geerntet;  so  belief  sich  die  Ernte  im  Jahre
1905  auf  38,  im  Jahre  1906  auf  42  Millionen  Kilo 4 ).
Hiervon  gelangen  im  Durchschnitt  20—25  Millionen  Kilo  zum
Export 6 );  das  übrige,  zumeist  ganz  minderwertige  Ware,  wird  in
der  Türkei  selbst  verbraucht.
Die  Ausfuhr  nach  Deutschland  ist  mit  der  Entwickelung  der
deutschen  Zigarettenindustrie  von  Jahr  zu  Jahr  gestiegen  und  betrug:

Aus  der  europäischen  und  asiatischen  Türkei.
Tonn.  Mill.  Mk.  Tonn.  Mill.  Mk.

1889  .

226

zu  0,4

1895  .  .

.  .  694  .tu  1,3

1890  .

276

.  0,5

1896  .  .

.  .1044  „  2,0

1891

326

„  0,5

1897  .  .

.  .  1273  „  2,0

1892  .

341

,  0,5

1898  .  .

.  .  1727  „  3,3

1893  .

393

„  0.8

1899  .  .

.  .  2002  „  3,4

1894  .

459

,,  0,9

1)  Österreichische  Konsulatsberichte,  Jahrgang  1906.
2)  Xanthi,  eine  Stadt  in  Makedonien,  in  deren  Umgebung  mit  der  beste  türkische ­
  Tabak  gebaut  wird.
3)  Deutsches  Handelsarchiv,  Jahrgang  1907,  Teil  I,  Seite  610.
4)  Societe  de  la  regie  cointeressee  des  tabacs  de  l’empire  ottoman  :  Rapport
du  conseil  d’administration.  Constantinople  1907.
5)  So  wurden  z.  B.  im  Jahre  1906  insgesamt  24190000  kg  ausgeführt
Österreichische  Konsulatsberichte,  Jahrgang  1907).
        <pb n="31" />
        Aus  der  europäischen  Türkei  Aus  der  asiatischen  Türkei

Tonn.

Mill.  Mk.

Tonn.

Mill.  Mk.

1900

.  .  .  1629

zu  2,8

630  .

zu  1,1

1901

.  .  .  1595

„  2,7

862  .

.  .  .  „  1,5

1902

.  .  .  1825

„  3,7

1056  .

.  .  .  „  2,1

1903

.  .  .  2010

„  4,4

1024  .

...  „  2,3

1904

.  .  .  1911

„  2,9

1321  .

.  .  •  „  2,0

1905

.  .  .  2562

,  3,8

1944  .

...  *  2,9

19061)

.  .  .  2061r

„  2,8

1469  .

.  .  .  „  1,7

1907

.  .  .  2796

„  4,1

1722  .

•  •  •  „  1,7

1908  2)

.  .  .  3096

„  7,2

2112  .

.  .  .  „  3,1

Der

Tabakbau  wird

in  der

Türkei  ganz

anders  betrieben

in  den  großen  Produktionszentren  für  Zigarrentabake.  Während
sich  in  letzteren  große  kapitalkräftige  Gesellschaften  mit  ungeheuren
Landstrichen  vorfinden,  pflegen  in  der  Türkei  die  Anbaudistrikte
unter  eine  größere  Anzahl  von  Tabakbauem  verteilt  zu  sein,  von
denen  jeder  nur  ein  kleines  Stück  Land  zur  Verfügung  hat.  Die
Produktion  des  Zigarettentabaks  erfolgt  also  im  höchsten  Grade
dezentralisiert.
Das  Produktionsverfahren  selbst  gestaltet  sich  folgendermaßen:
Im  Februar/März  wird  der  Tabak  vom  Bauer  gesät,  im  Juni/Juli
geerntet  und  dann  in  den  Herbstmonaten  auf  freiem  Felde  getrocknet.
Ist  diese  Prozedur  beendet,  so  sortiert  der  Bauer  den  Tabak.  Aus
gut  ausgereiften  Blättern  von  schöner  Farbe 3 )  wird  die  erste  Sorte
gebildet,  schwache  nicht  ausgereifte,  grünliche  Blätter  dagegen,  auch
solche,  die  durch  Hagelschlag  oder  sonstwie  beschädigt  sind,  ferner
die  wenig  gehaltvollen  Blätter,  die  zunächst  dem  Erdboden  an  der
Tabakpflanze  wachsen,  bilden  die  zweite  Sorte.
Die  einzelnen  Sorten  werden  dann  in  Ballen  verpackt,  in  denen
die  eng  zusammengepreßten  Tabakblätter  infolge  Selbsterwärmung
1)  Steuerjahr!
2)  Aus  Griechenland  wurden  dagegen  im  Jahre  1908  nur  541  und  aus
Rußland  gar  nur  114  Tonnen  Rohtabak  nach  Deutschland  eingeführt.  Die  Einfuhr ­
  aus  den  anderen  etwa  noch  in  Betracht  kommenden  Ländern  (Bulgarien,
Serbien,  Ungarn,  China  usw.)  ist  so  gering,  daß  sie  in  der  amtlichen  Statistik  überhaupt ­
  nicht  besonders  erwähnt  wird.
8)  Schöne  Farbe  ist  hierbei  ein  ganz  relativer  Begriff,  denn  jede  Tabakart  hat
ihre  besondere  schöne  Farbe  und  was  für  eine  Sorte  als  schöne  Farbe  zu  bezeichnen ­
  ist,  gilt  bei  einer  anderen  als  minderwertig.  Yenidzeware  soll  z.  B.  ein  schönes
Hellbraun  bis  gesättigtes  Braun  zeigen,  Pravista  soll  strohfarben,  Kir  rötlich  sein.
In  Samsunware  gibt  es  Provenienzen,  die  ganz  dunkel,  ähnlich  den  Zigarrentabaken ­
  sind,  die  Smyrnatabake  dagegen  gehen  wieder  ins  Grünliche.
        <pb n="32" />
        27

die  erste  Fermentation  durchmachen.  Der  Bauer  muß  hierbei  durch
oftmaliges  Umstapeln  der  Ballen  ein  Verbrennen  des  Tabaks  zu
verhindern  suchen.  Die  Fermentation  zieht  sich  bis  Januar/Februar
des  nächstfolgenden  Jahres  hin;  erst  dann  ist  der  Tabak  soweit
fertig,  um  dem  Käufer  überliefert  zu  werden.
B.  Der  Rohtabakhandel  in  der  Türkei.
Da  seit  einigen  Jahren  infolge  des  enormen  Wachstumes  des
Zigarettenkonsums,  namentlich  aber  auch  infolge  Aufkaufes  gewaltiger ­
  Quantitäten  seitens  der  Amerikaner,  die  Nachfrage  nach
türkischem  Tabak  das  Angebot  vielfach  übersteigt  und  die  Kauflustigen ­
  besondere  Anstrengungen  machen  müssen,  um  sich  überhaupt
ein  gewisses  Quantum  zu  sichern,  hat  sich  neben  dem  bisher  allein
üblichen  Kauf  disponibler  Ware  in  weitem  Umfange  das  Vorkaufsystem ­
  eingebürgert.
Schon  längere  oder  kürzere  Zeit  vor  der  Ernte,  meistens  schon
vor  der  Aussaat,  gewährt  der  Händler  dem  Tabakbauer  einen  zinslosen
Vorschuß 1 )  und  erwirbt  hierdurch  das  Vorkaufsrecht  an  der  in  Aussicht ­
  stehenden  Ernte.
Der  Bauer  ist  nunmehr  verpflichtet,  dem  Händler,  der  ihm  den
Vorschuß  gewährt  hat,  die  Ernte,  sobald  sie  verkaufsfertig  ist,
zuerst  anzubieten.  Über  den  Preis  des  Tabaks  wird  bei  Abschluß
des  Vorkaufvertrages  nichts  vereinbart.  Dieser  wird  vielmehr
vom  Bauer  —  je  nach  der  Konjunktur  —  in  dem  Zeitpunkt  festgesetzt, ­
  in  dem  der  Tabak  verkaufsfertig  ist.  Nimmt  der  Händler
zu  dem  vom  Bauer  festgesetzten  Preise  die  Ware  ab,  so  hat  er  sofort ­
  bei  Übergabe  des  Tabaks  den  Kaufpreis  abzüglich  des  Vorschusses ­
  zu  entrichten.  Können  sich  dagegen  die  beiden  Parteien
über  den  Preis  nicht  einigen  und  sieht  der  Händler  von  einem  Geschäft ­
  ab,  so  kann  der  Bauer  seinen  Tabak  nunmehr  anderweitig
verkaufen.  Von  dem  Kaufpreis,  den  er  von  dem  Dritten  erhält,  muß
er  dann  aber  in  erster  Linie  den  ihm  vom  bevorrechteten  Händler
gewährten  Vorschuß  zurückzahlen.
Es  kann  auch  Vorkommen,  daß  dem  Händler,  der  sich  das
Vorkaufsrecht  gesichert  hat,  nur  der  Preis  für  die  eine  der  beiden
Sorten  des  Bauers  annehmbarerscheint;  in  diesem  Falle  nimmt  er
dann  nur  diese  eine  Sorte  ab.  Ist  damit  der  Vorschuß  getilgt,  so
ist  das  Geschäft  erledigt;  schuldet  der  Bauer  dem  Händler  dagegen
1)  Zum  Teil  sind  die  Bauern  wirtschaftlich  so  schwach,  daß  sie  ohne  Ge-Währung
  eines  Vorschusses  den  Tabakbau  gar  nicht  würden  betreiben  können.  Der
Vorschuß  dient  also  zugleich  als  Antriebsmittel  zum  Tabakbau  überhaupt.
        <pb n="33" />
        28

noch  einen  Teilbetrag,  so  zahlt  er  diesen,  sobald  er  die  andere
Ware  verkauft  hat.  In  Ausnahmefällen  kommt  es  auch  vor,  daß
der  Bauer  mit  dem  Händler  den  Preis  bereits  festsetzt,  wenn  die
Tabakblätter  noch  im  Freien  getrocknet  werden  und  somit  noch
garnicht  auf  ihren  Wert  hin  genau  taxiert  werden  können.  Solche
Geschäfte  bilden  aber  die  Ausnahme,  weil  sie  äußerst  riskant  sind.
Die  Preise,  die  den  Bauern  von  den  Händlern  gezahlt  werden,
sind  äußerst  verschieden.  Je  nach  Menge  und  Qualität  des  geernteten
Tabaks  schwanken  schon  Tabake  gleicher  Herkunft  in  den  verschiedenen ­
  Jahren  ziemlich  stark  (bis  40  Prozent)  im  Preise.  Viel
erheblicher  sind  noch  die  Unterschiede  zwischen  den  Tabaken  der
verschiedenen  Gegenden.  Wir  finden  hier  dieselbe  Erscheinung
wie  beispielsweise  beim  Weine,  wo  auch  die  Produkte  bestimmter
Gegenden  infolge  ihrer  einzigartigen  Güte  ganz  erheblich  höher
bezahlt  werden,  als  die  Erzeugnisse  anderer  Landstriche.
Im  allgemeinen  werden  von  den  Händlern  an  die  Tabakbauern
für  die  billigsten  Tabake  pro  Doppelzentner  100  bis  110  Mark,  für
die  teuersten  dagegen  bis  über  1000  Mark  gezahlt.
Von  dem  angekauften  Tabakquantum  müssen  seitens  des
Händlers  zehn  Prozent  in  Natura  oder  Wert  an  die  türkische  Regie
abgeführt  werden;  außerdem  sind  von  ihm  auch  noch  verschiedene
andere  Abgaben  an  die  gleiche  Stelle  in  der  Höhe  von  3—4  Prozent
des  Tabakpreises  zu  entrichten.
Ist  der  Tabak  aus  dem  Schuppen  des  Bauers  in  das  Magazin
des  Tabakhändlers  gekommen,  so  wird  er  wieder  aus  den  Ballen
ausgepackt  und  nunmehr  vom  Händler  nochmals  sortiert  und  sorgfältiger ­
  klassifiziert,  als  es  vorher  vom  Bauer  geschehen  ist.  Als
das  Wertvollste  gilt  hierbei  das  gesunde,  schönfarbige  Kleinblatt,
weil  es  das  feinste  Aroma  besitzt;  diese  Blätter  kommen  unter  der
Bezeichnung  „Dubeks“  in  Kisten  zu  sechs  bis  sieben  kleinen
Bällchen  oder  in  Ballen,  deren  jeder  drei  bis  vier  Bällchen  enthält,
in  den  Handel.  Die  übrigen  Blätter  werden  je  nach  ihrer  Größe
(je  größer  das  Blatt,  desto  gehaltloser  ist  es!)  und  Farbe  zu  drei
weiteren  Sortierungen  vereinigt,  von  denen  die  erste  unter  dem
Namen  „Basma“,  die  zweite  unter  dem  Namen  „Sirapastal“
und  die  dritte  unter  dem  Namen  „Pastal“  gehandelt  wird.
Was  nun  noch  übrig  bleibt  —  minderwertige  lädierte  Blätter  —
wird,  wie  es  ist,  in  die  Form  von  Ballen  gepreßt  und  unter  der
Bezeichnung  „Refusen“  zu  ganz  billigen  Preisen  verkauft.  Die
Tabakblätter  erstgenannter  vier  Sortierungen  dagegen  werden,  mit
den  Blattpsitzen  nach  innen,  sorgfältig  übereinander  aufgeschichtet;
        <pb n="34" />
        29

die  sich  ergebenden  Ballen  werden  dann  durch  Pressung  möglichst
wenig  voluminös  gestaltet  und  mit  Decken  von  Kuhhaar  oder  Leinwand ­
  umwickelt.  Aus  diesen  vier  Sortierungen  stellen  manche
Händler  Sortimente  von  je  zwölf  Ballen  her;  solche  Sortimente
heißen  „Maxuls“  und  enthalten  von  jeder  Sorte  einige  Ballen,  so
z.  B.  vier  Ballen  Dubek-,  drei  Ballen  Basma-,  drei  Ballen  Sirapastalund
  zwei  Ballen  Pastalware.
Das  Verfahren,  Maxuls  zu  bilden,  findet  §ich  häufig  bei  den
Händlern  in  Xanthi  und  Smyrna.  Doch  werden  hier  auch  die
Ballen  ein  und  derselben  Qualität  zu  Partien  von  so  und  so  viel
Ballen  vereinigt  und  dann  partienweise  verkauft.  In  Cavalla  und
Samsun,  den  beiden  anderen  Hauptstapel  platzen  für  türkische  Rohtabake, ­
  kennt  man  überhaupt  keine  Maxuls,  sondern  ordnet  und  verkauft ­
  nur  partienweise.
Etwa  Ende  August  sind  alle  für  die  Zurichtung  des  Tabaks
erforderlichen  Manipulationen  und  zugleich  auch  eine  zweite  Fermentation ­
  desselben  beendet,  so  daß  nunmehr  seine  Abgabe  an  die
Industrie  erfolgen  kann.
C.  Der  Import  nach  Deutschland.
Die  Händler  (meist  Griechen),  die  den  Tabak  von  den  Bauern
aufkaufen,  führen  ihn  zum  großen  Teil  auch  selbst  zwecks  Vertriebes ­
  an  die  Fabrikanten  nach  Deutschland  ein,  wo  sie  hauptsächlich ­
  in  Dresden,  dem  Mittelpunkt  der  deutschen  Zigarettenindustrie,
  in  weniger  großer  Anzahl  auch  in  Hamburg  Niederlassungen ­
  begründet  haben.  Zum  Teil  lassen  diese  Händler,  falls
sie  aus  irgendwelchen  Gründen  keine  besondere  Zweigniederlassung
in  Deutschland  begründen  wollen,  ihre  Tabake  daselbst  auch  durch
Vertreter  vertreiben,  die  von  ihnen  die  Ware  teils  auf  feste
Rechnung  teils  auf  Kommission  (dies  namentlich  bei  den  Refusen)
erhalten.
Direkt  vom  türkischen  Produzenten  pflegen  die  deutschen
Fabrikanten  heute  nicht  mehr  zu  kaufen.  Wohl  haben  früher
einmal  einige  Großfabrikanten  versucht,  den  Tabak  ohne  Vermittlung
des  Händlers  direkt  vom  Produzenten  durch  Kommissionäre  ankaufen ­
  zu  lassen.  Sie  haben  aber  dies  Verfahren  bald  wieder  aufgegeben, ­
  da  sich  infolge  der  gewaltigen  hierdurch  erwachsenen
Unkosten  (Unterhaltung  eigener  Manipulations-Magazine,  Kommissionsgebühren ­
  usw.)  der  Tabak  teurer  stellte,  als  wenn  sie  ihn  in  Deutschland ­
  beim  Importeur  kauften,  bei  dem  sich  alle  diese  Unkosten  durch
Masseneinkauf  größten  Stiles  und  genaue  Kenntnis  der  Verhältnisse
        <pb n="35" />
        30

bedeutend  herab  mindern.  Zudem  würde  auch  ein  direkter  Einkauf
an  der  Produktionsstätte  die  Mittel  des  Fabrikanten  noch  mehr  in
Anspruch  nehmen,  als  sie  es  heute  nach  Einführung  der  Banderolensteuer ­
  sowieso  schon  sind.
Nur  die  Dresdner  Trustfabrik,  die  mit  der  Zigarettenfabrikation ­
  zugleich  auch  den  Rohtabakhandel  verbindet, ­
  kauft  den  Tabak  heute  noch  direkt  vom  Produzenten.
Dieses  Vorgehen  ermöglichen  ihr  einerseits  ihre  bedeutenden  Mittel,
anderseits  aber  auch  ihre  Beziehungen  zu  den  Trustfabriken  anderer
Länder,  mit  denen  sie  beim  Tabakeinkauf  gemeinschaftlich  Vorgehen ­
  kann.
Der  Import  des  Tabaks  nach  Deutschland  erfolgt  entweder
gänzlich  auf  dem  Wasserwege,  nämlich  über  Hamburg,  von  wo
der  Weitertransport  nach  Dresden  entweder  auf  der  Elbe  oder  per
Eisenbahn  vor  sich  geht,  oder  aber,  man  schafft  den  Tabak  zu
Schiff  nach  Triest  und  führt  ihn  von  hier  aus  mit  der  Eisenbahn
dem  deutschen  Bestimmungsplatze  zu.  Ersteres  ist  der  billigere,
letzteres  der  schnellere  und  sicherere  Transportweg.
Nur  in  ganz  geringem  Umfange  findet  endlich  noch  eine  Einfuhr
über  Bremen  statt,  das  keine  guten  Verbindungen  mit  den  in
Frage  kommenden  Häfen  hat  *).
Als  Artikel  hohen  spezifischen  Wertes  braucht  der  bessere
türkische  Tabak  nicht  die  billigste  Transportmöglichkeit  zu  wählen;
er  kann  sich  vielmehr  die  ihm  zuträglichste  Transportart  heraussuchen•
Deshalb  wird  er  wegen  seiner  starken  Empfindlichkeit  den  Seetransport ­
  soweit  als  möglich  vermeiden,  da  er  hier  der  Gefahr  der
Seebeschädigung  oder  der  Annahme  von  Teergeruch  usw.  zu  leicht
ausgesetzt  ist.  Es  zeigt  sich  deshalb,  daß  die  besseren  türkischen
Tabake  meistens  über  Triest  und  nur  die  billigeren  über  Hamburg
und  Bremen  zugeführt  werden,  obwohl  die  Transportkosten  bei
Benutzung  der  verschiedenen  Routen  große  Differenzen  aufweisen:
So  betrugen  die  Frachtsätze  pro  100  Kilo  Tabak  im  Herbst  1908  ’ 1  2 ):
Von  Cavalla  1.  nach  Plam  bürg:  4  Mk.  2.  nach  Triest:  2,80  Mk.

1)  Im  Jahre  1906  wurden  von  den  2061  Tonnen  Tabak,  die  insgesamt  aus
der  europäischen  Türkei  nach  Deutschland  importiert  wurden,  1231  über  Hamburg
und  121  über  Bremen  eingeführt  (Jahrbuch  für  Bremische  Statistik  1906;  Hamburgs
Handel  und  Schiffahrt  1906).
2)  Die  Angaben  der  Tarifsätze  beruhen  auf  freundlichen  Mitteilungen  der
Herren  Gerhard  u.  Hey,  Spediteure  in  Hamburg,  der  Agenturen  des  österreichischen
Loyds  in  Cavalla,  Smyrna  und  Samsun  und  des  Herrn  Wagner,  Prokuristen  der
Firma  Yenidze  in  Dresden.
        <pb n="36" />
        31

Von  Smyrna  1..nach  Hamburg:  4  Mk.  2.  nach  Triest:  2,80  Mk.
Von  Samsun  1.  nach  Hamburg:  4,80  Mk.  2.  nach  Triest:  3,30  Mk.
Von  Hamburg  mit  der  Bahn  nach  Dresden:  3,28  Mk.  (bei  Sendungen ­
  über  5000  kg:  2,88  Mk.).
Von  Hamburg  mit  Schiff  nach  Dresden:  0,50—0,60  Mk.  (je
nach  Wasserstand).
VonTriestmit  der  Bahn  nachDresden:  5,13Mk.  (bei  Sendungen
über  5000  kg:  4,60  Mk.)
Bei  Transport  einer  Sendung  Tabak  von  einem  der  oben  angeführten ­
  türkischen  Hafenplätze  über  Hamburg  nach  Dresden
würden  sich  demnach  die  Frachtkosten  im  billigsten  Falle  (Elbtransport) ­
  auf  4,50  bez.  5,30  Mk.,  bei  Transport  über  Triest  dagegen
im  billigsten  Falle  auf  7,40  bez.  7,90  Mk.  pro  100  Kilo  belaufen.
Der  Tabak  wird  sogleich  nach  Beendigung  des  Manipulationsverfahrens ­
  aus  der  Türkei  abgeschickt,  da  jeder  Händler,  um  der
Konkurrenz  zuvorzukommen,  möglichst  als  erster  auf  dem  Markte
mit  der  neuen  Ernte  erscheinen  will.  Die  Hauptmasse  alles  türkischen ­
  Tabaks  trifft  deshalb  im  September  und  Oktober  in
Deutschland  ein.  Kleinere  Posten  werden  dagegen  während  des
ganzen  Jahres  importiert.
D.  Übergang  des  Tabaks  in  die  Hände  des  Fabrikanten.
Sogleich  nach  Eintreffen  der  neuen  Ernte  besucht  der  Tabakhändler ­
  oder  sein  kaufmännischer  Vertreter  die  Kundschaft  mit
Mustern,  die  er  dadurch  gewinnt,  daß  er  aus  den  Tabakballen  an
beliebigen  Stellen  Proben  zieht.  Diese  legt  er  unter  Normierung
von  Preisen  für  betreffende  Tabake  dem  Fabrikanten  vor,  der  nun
seinerseits  sein  Gebot  darauf  abgibt.  Glaubt  man  zum  Abschluß
eines  Geschäftes  kommen  zu  können,  so  begibt  sich,  wenn  irgend
möglich,  der  Fabrikant  oder  ein  Vertreter  desselben  in  die  Räume,
in  denen  der  Tabak  noch  unter  Zollverschluß  lagert,  um  sich  nochmals ­
  durch  Entnahme  von  Stichproben  aus  den  Ballen  von  der
Preiswürdigkeit  des  Kaufobjektes  und  vor  allem  davon  zu  überzeugen, ­
  daß  die  Proben  nicht  „geschmeichelt“  waren.
Das  Quantum,  das  der  Fabrikant  einkauft,  wird  durch  die
jeweilige  Konjuktur  des  Tabakmarktes  bestimmt.  Ist  die  zum
Verkauf  stehende  Ernte  qualitativ  gut  und  der  Tabak  trotzdem
billig,  so  sichert  sich  der  Fabrikant  ein  so  großes  Quantum,  wie  es
seine  Mittel  und  sein  Bedarf  für  längere  Zeit  gestatten.  Steht  der
Tabak  dagegen  sehr  hoch  im  Preise  und  ist  der  Fabrikant  noch
mit  Material  versehen,  so  kauft  er  nur  das  Notwendigste.  Im  all ­
        <pb n="37" />
        32

gemeinen  ist  es  vorteilhaft  für  ihn,  möglichst  große  Quanten  auf
einmal  einzukaufen;  denn  einerseits  gewinnt  der  türkische  Tabak
bedeutend  an  Qualität,  wenn  er  längere  Zeit  vor  seiner  Verarbeitung
gelagert  wird,  da  sich  dann  erst  das  Aroma  voll  entwickelt,  anderseits ­
  ermöglicht  der  Ankauf  großer  Quanten  ein  und  derselben
Sorte  Tabak  aus  dem  gleichen  Jahrgang  —•  denn  auch  diese  fallen
verschieden  aus  —  für  möglichst  lange  Zeit  die  Herstellung  bestimmter ­
  Zigaretten  in  gleicher  Zusammensetzung.
Die  Großhandelspreise  des  Rohtabaks  schwanken
zwischen  ein  und  fünfzehn  Mark  pro  Kilo  und  richten  sich  ganz
nach  Crescenz  und  Sortierung  desselben.  Der  durchschnittliche  Einkaufswert
  des  Rohtabaks  für  den  Fabrikanten  kann  hierbei  heute
mit  etwa  zwei  Mark  angesetzt  werden;  doch  ist  in  diesen  Betrag
noch  nicht  der  Zoll  inbegriffen,  der  pro  Kilo  85  Pfg.  beträgt  und
vom  Käufer  (d.  h.  also  vom  Zigarettenfabrikanten)  bei  Entfernung
des  Tabaks  aus  dem  Zollager  zu  entrichten  ist.  Für  die  Bezahlung
der  Ware  werden  von  den  Händlern  gewöhnlich  sechs  Monate  Ziel,
bei  Barzahlung  aber  drei  Prozent  Skonto  gewährt.

JM
        <pb n="38" />
        III.  Abschnitt.

Die  Zigarettenfabrikation.
A.  Allgemeines.
Die  jährliche  Zigarettenproduktion  Deutschlands  hat  gegenwärtig ­
  einen  Fakturenwert  von  etwa  achtzig  Millionen  Mark*).  An  ihrer
Hervorbringung  nehmen,  wie  ich  im  ersten  Abschnitt  gezeigt  habe,
Betriebe  verschiedensten  Umfanges  teil,  deren  Kapitalkraft  dementsprechend ­
  auch  äußerst  verschieden  ist.
Die  kleineren  und  mittlerenBetriebe,  die  fast  ausschließlich
auf  Handarbeit  angewiesen  sind,  da  sich  die  bei  der  Zigarettenfabrikation ­
  verwendbaren  Maschinen,  höchstens  mit  Ausnahme  der
Tabakschneidemaschinen,  nur  für  Massenproduktion  größten  Stiles
eignen  und  deshalb  nur  in  Großbetrieben  zur  Verwendung  kommen
können 1  2 ),  benötigen  fast  ausschließlich  umlaufendes  Kapital  in
je  ihrem  Umfange  entsprechend  mehr  oder  minder  großen  Quantitäten. ­
  Im  Gegensatz  hierzu  haben  die  Großbetriebe,  von  denen  die
bedeutendsten  mit  Kapitalien  von  1 / 2  bis  5  Millionen  Mark  arbeiten,
nicht  nur  in  Maschinen,  sondern  zumeist  auch  in  Gebäuden  ganz
erhebliche  Summen  festgelegt.
So  hatte  z.  B.  die  Compagnie  Laferme,  die  ein  Aktienkapital ­
  von  einer  Million  Mark  besitzt 3 ),  in  ihrer  Bilanz  vomßl.Dezember ­
  1906  folgende  Posten  unter  den  Aktiven  verzeichnet:
Grundstücke:  608618  Mk.
Maschinen:  164400  Mk.
Imm.  Fabrikeinrichtung:  31200  Mk.
1)  Berechnet  auf  Grund  der  in  den  „Vierteljahrsheften“  (1908,  Heft  III)
gemachten  Angaben  über  verkaufte  Steuerzeichen.
2)  Näheres  hierüber  siehe  in  dem  Unterabschnitt  „Die  endgültige  Herstellung
der  Zigaretten“.
3)  Betreffende  Fabrik  hat  außerdem  noch  Hypotheken  in  der  Höhe  von
195.000  Mk.  aufgenommen  und  verfügte  im  Jahre  1906  über  einen  Reservefonds
von  208.383  Mk.,  über  einen  Dividenden-Reservefonds  von  41920  Mk.  und  einen
Spezial-Reservefonds  von  7073  Mk.
Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissenschaft.  Ergänzungsheft  33.

3
        <pb n="39" />
        34

In  der  Bilanz  einer  anderen  Aktiengesellschaft,  der  Firma
G.  A.  Jasmatzi,  die  mit  einem  Aktienkapital  von  fünf  Millionen
Mark  arbeitet,  standen  1906  zu  Buche:
Grundstück  und  Gebäude:  751525  Mk.
Maschinen  und  Inventar:  853886  Mk.
Pferde  und  Wagen:  13317  Mk.
Kontor-Inventar:  52678  Mk.
Die  Yenidze-Zigarettenfabrik  in  Dresden  hat  allein  ein  Kapital
von  1  i/i  Millionen  Mark  in  dem  Rohbau  ihres  neuen  Fabrikpalastes
investiert.
Der  Umsatz  oben  genannter  Jasmatzifabrik  belief  sich  im
Jahre  1908  auf  etwa  sechs  Millionen  Mark;  er  war  demnach  nur
wenig  größer  als  das  in  dem  Betriebe  steckende  Gesamtkapital.
Seine  relativ  geringe  Höhe  ist  einerseits  dem  Umstande  zuzuschreiben,
daß  die  Fabrik  auch  den  Rohtabakhandel  mit  betreibt,  der,  wie  wir
gesehen  haben,  eine  Kapitalfixierung  auf  ziemlich  lange  Zeit  (ein
bis  zwei  Jahre)  erfordert,  ferner  dem  Umstande,  daß  die  Umschlagsperioden ­
  der  Zigarettenfabriken  überhaupt  im
allgemeinen  außergewöhnlich  lang  zu  sein  pflegen 1 ).
Letzteres  ist
1.  darauf  zurückzuführen,  daß  die  Zigarettenbetriebe,  um  Zoll-  und
Steuerstundung  zu  erlangen,  einen  nicht  unbeträchtlichen  Teil  ihres
Betriebskapitales  als  Kaution  bei  der  Behörde  hinterlegen  müssen  1  2 );
2.  darauf,  daß  der  Ankauf  des  Rohtabaks  eine  Kapitalfixierung
auf  mehr  oder  weniger  lange  Zeit  notwendig  macht,  und
3.  darauf,  daß  die  Zigarettenfabrikanten  mit  wirtschaftlich  zumeist ­
  außerordentlich  schwachen  Elementen 3 )  zu  arbeiten  haben,
die  ihren  Zahlungsverpflichtungen  zum  Teil  nur  höchst  unpünktlich
1)  So  betrug  auch  der  Umsatz  der  Compagnie  Laferme  im  Jahre  1906  nur
1606363  Mk.
2)  So  sind  z.  B.  von  einem  Dresdener  Großbetrieb  rund  eine  Million
Mark  als  Kaution  bei  der  Zoll-  und  Steuerbehörde  hinterlegt.
3)  Daß  dies  die  Tabakhändler  zum  großen  Teil  sind,  hat  seinen  besonderen
Grund.  Wenden  sich  doch  gerade  dem  Handel  mit  Tabakfabrikaten  sehr  gern
Leute  zu,  die  anderwärts  kein  Fortkommen  gefunden  haben,  weil  sie  als  Raucher
schon  einige  Branchekenntnisse  zu  besitzen  glauben.  Oftmals  auch  durch  Schwindler
verleitet,  deren  Spezialität  es  ist,  unerfahrenen  Personen  für  viel  Geld  eine  minderwertige ­
  Ladeneinrichtung  und  ebenso  minderwertige  Waren  zu  verkaufen  (vergl.
z.  B.  die  diesbezüglichen  Angaben  in  No.  36  des  Jahrganges  1907  der  Vereinigten  Tabak-Zeitungen),
  schreiten  diese  Leute  meistens  mit  nur  geringen  Mitteln  und  noch  geringeren
kaufmännischen  Kenntnissen  leichtsinnig  zur  Geschäftsbegründung,  um  erst  zu  spät
einzusehen,  daß  auch  zum  Betriebe  eines  Zigarrengeschäftes  etwas  mehr  als  nur
einige  laienhafte  Tabakkenntnisse  notwendig  sind.
        <pb n="40" />
        35

nachkommen  und  aus  dem  vereinbarten  Ziel  von  drei  nur  zu  häufig
ein  solches  von  fünf  bis  sechs  Monaten  werden  lassen.
Bei  manchen  Betrieben  wirkt  zudem  auch  noch  die  Fixierung
übergroßer  Summen  in  Gebäuden  ungünstig  auf  das  Verhältnis  von
Kapital  zu  Umsatz  ein.
Je  nach  Umfang  und  Größe  des  Betriebes  schwankt  Zahl  und
Qualität  der  Angestellten.  Die  größeren  Zigarettenfabriken  haben
zunächst  einenkaufmännischenLeiter,  der  zumeist,  nicht  immer,
auch  Inhaber  der  Firma  ist.  Ihm  zur  Seite  steht  ein  der  Bedeutung
des  Geschäftes  entsprechendes,  kaufmännisches  Personal.  So  waren
z.  B.  in  einer  der  von  mir  besuchten  Fabriken,  die  noch  nicht  ganz
vierhundert  Arbeiter  beschäftigt,  allein  dreiundzwanzig  Personen
im  Comptoir  tätig.  Streng  arbeitsteilig  werden  hier  Buchhaltung,
Korrespondenz,  Kasse,  Versand  und  Lohnabrechnung  von  besonderen ­
  Abteilungen  bearbeitet.
Eine  besondere  Abteilung  bildet  im  Comptoir  großer  Betriebe
namentlich  auch  die  Propagandaabteilung,  da  gerade  die
Reklame  für  den  Zigarettenfabrikanten  eins  der  wichtigsten  Mittel
im  Kampfe  um  den  Erfolg  darstellt.  Kann  er  doch  gerade  durch
sie  auf  äußerst  leichte  Weise  die  Aufmerksamkeit  der  Konsumenten
auf  seine  Fabrikate  lenken  und  so  zu  einem  Versuche  anreizen.
Zudem  übt  er  durch  Entfaltung  großer  Reklame  zugleich  auch  auf
die  Händler  einen  gewissen  Druck  aus,  die  er  auf  diese  Weise
mehr  oder  weniger,  falls  sie  nicht  rückständig  erscheinen  wollen,
zur  Aufnahme  seiner  Fabrikate  zwingt.
Aufgabe  der  Propagandaabteilung  ist  es  nun,  den  Text  für  die
Inserate  zu  entwerfen  und  die  Blätter  zu  bestimmen,  in  denen  die
Publikationen  erfolgen  sollen.  Ständig  werden  die  Zigarettenfabrikanten ­
  zudem  von  Annoncen-Acquisiteuren  besucht,  man  möchte
fast  sagen  „überlaufen“,  die  meisten  unter  dem  Hinweis,  daß  die
Konkurrenz  so  und  so  große  Aufträge  erteilt  habe,  auch  den  jeweils
Besuchten  zum  Inserieren  zu  veranlassen  suchen.  Hier  muß  nun  jedesmal ­
  genau  geprüft  werden,  ob  sich  die  Erteilung  von  Aufträgen  für
das  betreffende  Blatt  empfiehlt  oder  nicht.  Außerdem  erhalten  die
Zigarettenfabrikanten  noch  Besuche  von  Reisenden  der  Papier-,
Metall-  und  Glasplakatefabriken,  für  die  die  Zigarettenindustrie  eine
der  Hauptabnehmerinnen  ist.  Diese  Reisenden  legen  die  neuesten
Entwürfe,  über  die  ihre  Firma  verfügt,  vor  und  erhalten  dann  eventuell ­
  Aufträge  darauf.
In  einigen  der  größten  Zigarettenfabriken  gibt  es  neben  dem
kaufmännischen  noch  einen  besonderen  technischen  Leiter,
3*
        <pb n="41" />
        36

dem  die  Oberaufsicht  über  die  gesamten,  in  solchen  Betrieben  sehr
umfangreichen  maschinellen  Anlagen,  über  Kraft-,  Tabakschneide-,
Hülsen-,  Zigaretten-,  Kartonnagen-,  Papierbearbeitungsmaschinen  usw.
zusteht.  Dabei  übt  dieser  technische  Leiter  zugleich  auch  über  die
besonderen  Aufsichtsorgane  der  einzelnen  Betriebsabteilungen  die
Oberaufsicht  aus  und  überwacht  so  die  rein  technische  Seite  des
Produktionsprozesses  vom  Schneiden  des  Tabaks  an  bis  zum  Versand ­
  der  fertigen  Ware.
Zur  Herstellung  der  Tabakmischungen  werden  in  größeren  Betrieben ­
  zumeist  besondere  technische  Beamte,  sogenannte  Tabakmeister,
  gehalten,  während  in  kleineren  und  mittleren  Betrieben
die  kaufmännischen  Leiter  diese  Arbeit  mit  mehr  oder  weniger
großem  Geschick  selbst  verrichten.  Teilweise  sind  die  Inhaber  der
Zigarettenfabriken,  die  sich  Tabakmeister  halten,  reine  Kaufleute
(vielfach  frühere  Zigarettenreisende),  die  vom  Herstellen  der
Mischungen  gar  nichts  verstehen,  oder  es  sind  Leute,  die  wohl  selbst
eine  mehr  oder  weniger  große  Tabakkenntnis  besitzen,  aber  durch
die  Leitung  des  Betriebes  so  in  Anspruch  genommen  werden,  daß
sie  sich  mit  der  langwierigen  Arbeit  der  Zusammenstellung  der
Mischungen  andauernd  nicht  abgeben  können.
Sind  die  Betriebsleiter  nur  Kaufleute  und  gar  nicht  Tabakkenner,
so  müssen  sie  sich  auch  beim  Einkauf  des  Rohtabaks  ganz  auf
die  Tabakmeister  verlassen,  was  insofern  seine  Schattenseite  hat,
als  letztere  nicht  immer  abgeneigt  sind,  denjenigen  Händlern  die
Aufträge  zu  verschaffen,  die  ihnen  die  besten  Gratifikationen  gewähren.
Die  Tabakmeister  sind  zum  größten  Teil  qualifizierte  Arbeiter,
meistens  Griechen,  die  als  Tabakschneider  oder  -mischer  begonnen
und  sich  im  Laufe  der  Jahre  eine  große  Tabakkenntnis  angeeignet
haben.  Sind  sie  Tabakmeister  geworden,  so  gelten  sie,  wie  schon
angedeutet,  meistens  nicht  mehr  als  Arbeiter,  sondern  als  Beamte.
Die  Gehälter  dieser  Leute  steigen  in  einigen  der  größten  Betriebe
bis  3000  Mark  pro  Jahr  und  darüber,  sind  also  reichlich,  aber
nicht  übermäßig  hoch  und  beweisen,  daß  von  der  Tätigkeit  der
Tabakmeister  nicht  einzig  und  allein  das  Wohl  und  Wehe  der
Fabrik  abhängt.  Selbstverständlich  sind  die  besten  Grundlagen  für
einen  guten  Absatz  geschaffen,  wenn  derjenige,  der  die  Tabakmischungen ­
  herstellt,  es  versteht,  die  Kombination  so  zu  treffen,
daß  die  Zigaretten  einen  pikanten,  eigenartigen  und  einem  möglichst
großen  Konsumentenkreis  zusagenden  Geschmack  besitzt.  Nicht
minder  kommt  es  aber  auf  eine  geschmackvolle  Verpackung,  einen
geschickten  Vertrieb  und  einen  klangvollen  Namen  an.
        <pb n="42" />
        37

Man  kann  sagen,  daß  ein  guter  Teil  des  Erfolges  schon  gesichert ­
  ist,  wenn  es  dem  Fabrikanten  gelungen  ist,  für  sein  Fabrikat
einen  treffenden,  beim  Publikum  ansprechenden  Namen  zu  finden.
Der  Laie  glaubt  gar  nicht,  welche  Mühe  sich  die  Fabrikanten
geben,  um  geeignete  Namen  zu  finden.  Wochen  lang  wird  gesucht
und  gesucht,  erwählt  und  wieder  verworfen.  Glaubt  man  endlich,
etwas  Passendes  gefunden  zu  haben,  so  wird  die  Liste  der  gesetzlich
geschützten  Warenzeichen,  die  einer  der  Bürobeamten  führt,  aufgeschlagen ­
  und  nachgesehen,  ob  etwa  schon  ein  gleicher  oder
ähnlicher  Name  einer  anderen  Firma  für  Tabakfabrikate  geschützt
ist.  Nur  zu  oft  ergibt  sich,  daß  dies  schon  der  Fall  ist,  und  beginnt
dann  das  Suchen  von  neuem.
Zwei  Eigenschaften  sind  es  vor  allem,  die  ein  einigermaßen
Erfolg  versprechender  Name  haben  muß:
1.  muß  er  sich  dem  Gedächtnis  leicht  einprägen  und  deshalb
auch  kurz  sein;
2.  muß  er  einen  möglichst  fremdländischen  Klang  haben,  da
nun  leider  einmal  bei  unserem  Volke  eine  Voreingenommenheit
für  alles  Ausländische  besteht.
In  letzter  Zeit  tauchen  freilich  auch  hin  und  wieder  einmal  deutsche
Wörter  als  Namensbezeichnungen  für  Zigaretten  auf;  im  großen
ganzen  überwiegen  aber  noch  bei  weitem  die  fremdländischen
Benennungen.  So  trug  z.  B.  nur  ein  Fünftel  aller  deutschen
Zigaretten,  die  in  einer  beliebig  herausgegriffenen  Nummer  der  Vereinigten ­
  Tabak-Zeitungen  angeboten  wurden,  deutschsprachliche
Benennungen;  alle  anderen  wiesen  fremdländische  und  zwar  türkische, ­
  griechische  und  in  großer  Zahl  auch  englische  und  französische ­
  Namen  auf 1 ).
1)  Vereinigte  Tabak-Zeitungen  1908,  No.  31.  Die  Namen  waren:

Alvatus

Casparo

Graf  vonKönigsmark

Kios-Fürsten

Ambrosia

Cloub  House

Hamlet

Kios-W  elt-Macht

Apollo

Count

Harold

Kleine  Delta  Russen

Argolis  Cabinet

Curasan

Hildegard

Kleine  Kios

Ariadne

Da  Capo

Imperial

Kleine  Russen

Astrides

Dames

Jacinda

Kleine  Sachsen

Attikah

Diabolo

Janina

Kobold

Atossa

Dolce  far  niente

Jeflik

Lady

Razara

Esprit

Juno

Lamourette

Bizak

Exclusiv

Juwel

Lenos  freres

Bianca

Flying  Fox

Kai  rosa

Liemanns  No.  100

Cabinet

Freih.  von  Kleydorff

Kaka  Sport

Lucretia

Casino  No.  5

Fronistas

King  Seti

Magos

Fortsetzung  siehe  Seite  38!
        <pb n="43" />
        38

Bei  anderweitigen  Proben  wurde  im  wesentlichen  das  gleiche
Resultat  erzielt.
Hat  eine  Sorte  besonders  gut  eingeschlagen,  so  sucht  der
Fabrikant  zuweilen  von  der  Berühmtheit  ihres  Namens  auch  weiterhin ­
  noch  dadurch  zu  profitieren,  daß  er  neue  Fabrikate  in  anderen
Preislagen  mit  dem  gleichen  Namen  belegt  und  zur  Unterscheidung
der  einzelnen  Preislagen  dem  Sortennamen  Nummern  beifügt;
letztere  deuten  dann  gewöhnlich  auch  gleich  den  Preis  der  betreffenden ­
  Zigarette  in  Pfennigen  an.
B.  Die  Einleitung  der  Fabrikation.
Ist  ein  Name  gewählt  und  zur  Eintragung  in  die  Liste  der
gesetzlich  geschützten  Warenzeichen  angenommen  worden,  so  denkt
der  Fabrikant  nunmehr  daran,  ein  Produkt  herzustellen,  das  er  mit
dem  gewählten  Namen  belegen  kann.  Zuerst  muß  er  sich  jetzt  darüber
schlüssig  werden,  wie  hoch  Fabrik-  und  Kleinverkaufspreis  des  neuen
Fabrikates  sein  sollen.  Ist  dies  geschehen,  so  geht  er  an  die  Aufstellung ­
  einer  genauen  Kalkulation.  Hierbei  wird  von  den
Zigarettenfabrikanten  allgemein  in  der  Weise  verfahren,  daß  zuerst
die  Beträge  in  Rechnung  gesetzt  werden,  die  für  Löhne,  Ausstattung ­
  und  Verpackung  aufgewendet  werden  sollen.  Zu  der
sich  ergebenden  Summe  werden  dann  noch  gewisse  Prozentsätze
für  Fabrik-  und  Handlungsunkosten  sowie  für  Gewinn  und
endlich  auch  die  Banderolengebühren  hinzugeschlagen.  Die
Differenz  zwischen  der  Gesamtsumme  aller  dieser  Posten  und  dem
Fabrikverkaufspreise  stellt  dann  schließlich  den  Betrag  dar,  der
für  Tabak  ausgegeben  werden  darf.
Als  Beispiel  hierfür  gebe  ich  nachstehende  Kalkulation  wieder,
die  für  ein  Mille  Handarbeits-Zigaretten  zum  Fabrikverkaufspreise

Mariposa

Persala

Sanssouci

Union  No.  5

Mein  Cousinchen

Phänomen

Selas

Vera

Mercedes

Prince  of  Kairo

Serape

Vulkan

Metropole

Prince  of  Wales

Siluva

Wadi

My  Darling

Princeß  Feodora

Sivri

Walküre

Nora

Rahim

Skalde

Wanda

No.  58

Rendez-vous

Sokrates

Westend

Olinda

Revue

Solka

Wie  Du

Orient

Rose

Sportsman

Yaro

Palmitta

Royal

Sternblume

Zavella

Paoli

Safy

Teil

Perona

Salem  Aleikum

U.  d.  L.
        <pb n="44" />
        —  39  —
von  21  Mk.  (KleinVerkaufspreis:  3  Pfg.  pro  Stück)  aufgestellt  ist;
diese  weist  folgende  Posten  auf:

Mark  Mark

1.  Arb  eitsl  öh  n  e:
Tabakaufreißen  und  -soitieren
Tabakschneiden
Anfertigen  der  Hülsen  und  Zigaretten
Verpacken  der  Zigaretten
Schneiden  und  Kleben  der  Banderole

2.  Kartonnagen  und  Zigarettenpapier:
3.  Fabrikunkosten:  2*/s  °/o  des  Fabrikverkaufspreises
4.  Handlungsunkosten:
Büropersonal,  Schreibutensilien  etc.  2°/o  des  Fabrikverkaufspreises
Reklameunkosten,  Provisionen,  t
Reisespesen,  Rabatte,  Skonto  /
Verluste  2°/o
Postverpackung  und  -Versand  l°/o

•  20°,  o

5.  Banderole:
6.  Gewinn:  10°/o  des  Fabrikverkaufspreises
Es  bleiben  für  Tabak  incl.  Zoll:

Summa

0,10
0,12
2,50
0,20
0,20

0,42
4,20
0,42
0,21

3,12
1,50
0,53

5,25
4,50
2,10

17,00
4,00

Sind  diese  vorbereitenden  Arbeiten  rein  kaufmännischer  Natur
gewesen,  so  setzt  nunmehr  der  technische  Teil  des  Produktionsprozesses ­
  ein:  Die  Tabake  müssen  bestimmt  werden,  die  für  die
Mischung  der  in  Aussicht  genommenen  Zigarette  Verwendung  finden
sollen.  Vor  allem  sind  es  drei  Bestimmungsgründe,  die  bei  der
Auswahl  der  Tabaksorten  für  die  Mischung  mitwirken:
1.  der  für  den  Tabak  zur  Verfügung  stehende  Betrag,
2.  die  Kombinationsfähigkeit  der  einzelnen  Tabaksorten,
3.  die  Lagerbestände  an  den  verschiedenen  Tabakarten.
Nehmen  wir  z.  B.  an,  ein  Fabrikant  beabsichtige  eine  Dreipfennig-Zigarette ­
  herzustellen  und  sei  auf  Grund  der  angestellten
Kalkulation  zu  dem  Ergebnis  gekommen,  daß  er  für  Tabak  pro  Mille
Zigaretten  4,00  Mk.  aufwenden  dürfe,  so  muß  er  die  Mischung,
falls  für  tausend  dieser  Zigaretten  1100g  Tabak  nötig  sein  werden,
so  wählen,  daß  das  Kilo  aller  verwendeten  Tabakarten  ihm  selbst
auf  rund  3,60  Mk.  zu  stehen  kommt.
Nunmehr  gilt  es,  diejenigen  Tabake  zu  finden,  die  sowohl  den
berechneten  Preis  innehalten,  als  auch  für  eine  Mischung  ge ­
        <pb n="45" />
        40

eignet  erscheinen;  denn  man  kann  unter  Umständen  gutes
Material  verwenden  und  doch  durch  falsche  Zusammenstellung
schlecht  schmeckende  Qualitäten  erzeugen.  Vor  allem  muß  der
Fabrikant  bei  Herstellung  der  Mischungen  dem  Geschmacke  der
Gegend  Rechnung  zu  tragen  suchen,  in  der  er  hauptsächlich  auf
Absatz  hofft.  Soll  das  Fabrikat  hauptsächlich  in  den  östlichen
Grenzländern  Deutschlands,  in  denen  die  slavische  Bevölkerung
überwiegt,  verkauft  werden,  so  wird  er  der  Zigarette  einen  möglichst
kräftigen  Geschmack  geben,  da  ein  solcher  dort  von  den  Konsumenten ­
  allgemein  bei  den  Zigaretten  gewünscht  wird.  Dieselbe
Geschmacksrichtung  findet  sich  auch  an  der  Westgrenze  Deutschlands, ­
  namentlich  in  Elsaß-Lothringen,  wo  man,  wie  schon  erwähnt,
noch  von  früher  her  an  die  kräftigen  Qualitäten  der  französischen
Regie  gewöhnt  ist.  Im  ganzen  übrigen  Deutschland  liebt  man
dagegen  vornehmlich  die  milden  Qualitäten.
Bei  aller  gebührenden  Beachtung  solcher  regionaler  Geschmacksverschiedenheiten ­
  ist  es  aber  immer  ein  Hauptbestreben  des  Fabrikanten, ­
  Mischungen  von  besonderer  Eigenart  herzustellen,  die  dem
Geschmack  möglichst  vieler  entsprechen  und  so  Gewähr  für
großen  Umsatz  bieten;  denn  gelingt  es  ihm,  auf  diese  Weise
(und  unter  Zuhilfenahme  besonders  starker  Reklame)  eine  Bedarfskonzentration ­
  auf  wenigeSorten  herbeizuführen,  so  erzielt  er  eine
wesentliche  Vereinheitlichung  und  damit  eine  Verbilligung  der
Fabrikation.  *)
Als  letztes  Bestimmungsmoment  bei  der  Zusammenstellung  der
Mischungen  kommt  endlich  noch,  wie  angedeutet,  der  Lagerbestand ­
  an  den  ausgewählten  Tabaken  in  Betracht,  denn  es  hat
natürlich  für  den  Zigarettenfabrikanten  kein  Interesse,  eine  Marke,
vielleicht  mit  Aufwendung  großer  Mittel  für  Reklame  usw.,  neu  einzuführen, ­
  deren  Herstellung  ihm  nach  einiger  Zeit  auch  nicht  annähernd ­
  mehr  in  ursprünglicher  Zusammensetzung  möglich  sein
wird,  weil  die  zur  Mischung  verwendeten  Tabakarten  zum  größten
Teil  ausgegangen  sind  und  auch  kein  passender  Ersatz  dafür  be-1)
  Über  die  Zahl  der  von  den  einzelnen  Fabriken  durchschnittlich  hergestellten
  Zigarettensorten  genaue  Angaben  zu  machen,  ist  ziemlich  schwer,  da  man
hier  zwischen  Marken  unterscheiden  muß,  die  nur  (noch)  gelegentlich,  auf  besondere
Bestellung  hin,  angefertigt  werden,  und  solchen,  die  wirklich  als  „courant“  bezeichnet
werden  können.  Die  Zahl  letzterer  beträgt  bei  größeren  Fabriken,  die  einen  weiten
Absatzkreis  haben  und  deshalb  auch  die  Geschmacksrichtungen  einer  großen,  aus
den  verschiedenartigsten  Elementen  zusammengesetzten  Konsumentenschar  berücksichtigen ­
  müssen,  mehr  als  hundert.  Bei  kleineren  Fabriken  ist  sie  entsprechend
dem  kleineren  und  örtlich  begrenzteren  Konsumentenkreis  niedriger.
        <pb n="46" />
        41

schafft  werden  kann.  Deshalb  muß  bei  Auswahl  der  Tabaksorten
berücksichtigt  werden,  ob  der  Lagerbestand  die  Fabrikation  des
neuen  Produktes  auf  längere  Zeit  hinaus  gestatten  ,wird,  respektive
muß  beim  Rohtabakhändler  angefragt  werden,  ob  die  in  Betracht
kommenden  Tabake  noch  lange  in  gleicher  Qualität  nachgeliefert
werden  können.
Sind  alle  diese  Erfordernisse  erfüllt,  so  werden  die  neuen
Mischungen,  die  bei  manchen  Zigaretten  aus  dreißig  bis  vierzig
verschiedenen  Tabakarten  bestehen,  erst  im  kleinen  praktisch  genauer ­
  erprobt.  Mit  besonders  zu  diesem  Zwecke  konstruierten
Miniaturschneidemaschinen  wird  ein  kleines  Quantum  der  zur  Mischung ­
  erwählten  Tabakblätter  geschnitten  und  dann  daraus  eine
Anzahl  von  Probezigaretten  angefertigt,  die  von  den  maßgebenden
Faktoren  des  Betriebes  geraucht  und  beurteilt  werden.  Ist  man
der  Meinung,  daß  das  Fabrikat  noch  nicht  den  gestellten  Anforderungen ­
  entspreche,  so  werden  die  Proben  weiter  fortgesetzt.  Einzelne ­
  Tabaksorten  werden  aus  der  Mischung  weggelassen,  andere
hinzugesetzt.  Glaubt  man  endlich  das  Richtige  getroffen  zu  haben,
so  wird  nunmehr  mit  der  Fabrikation  im  großen  begonnen.
Wir  schreiten  jetzt  zur  Betrachtung  der  einzelnen  Betriebsabteilungen, ­
  in  denen  sich  die  verschiedenen  Teile  des
Produktionsprozesses  abspielen.  Hierbei  ist  noch  zu  bemerken,
daß  je  größer  der  Betrieb,  desto  größer  auch  die  Arbeitsteilung  ist.
In  mittleren  und  kleineren  Betrieben  dagegen  werden  infolge  der
beschränkteren  Verhältnisse  mehr  oder  weniger  Funktionen,  für
deren  Verrichtung  in  größeren  Betrieben  jeweils  besondere  Arbeitskräfte ­
  bestellt  sind,  von  nur  einer  Person  versehen.
C.  Das  Entblättern,  Sortieren  und  Schneiden  des  Tabaks.
Wie  wir  weiter  oben  gesehen  haben,  lagert  der  vom  Fabrikanten ­
  angekaufte  Tabak  weiter  unter  Zollverschluß  im  amtlichen
Zollager.  Von  hier  läßt  der  Fabrikant,  um  Zinsverluste  zu  vermeiden, ­
  jeweils  nur  ein  so  großes  Quantum  abholen,  als  es  sein
Bedarf  für  die  nächsten  zwei  bis  vier  Wochen  voraussichtlich  erfordern ­
  wird.  Sind  die  Tabakballen  in  der  Fabrik  angekommen,
so  werden  sie  zunächst  in  gut  ventilierten  Räumen  gelagert.  Sollen
sie  dann  zur  Fabrikation  Verwendung  finden,  so  werden  sie  zuerst
Frauen  übergeben,  welche  die  in  den  Tabakballen  fest  zusammengepreßten ­
  Blätter  voneinander  zu  lösen  haben.  Bei  dieser  Arbeit,
dem  sogenannten  „Entblättern“  oder  „Aufreißen“,  werden
        <pb n="47" />
        42

manchmal  auch  gleich  die  in  den  einzelnen  Ballen  enthaltenen
Tabake  nochmals  sortiert,  d.  h.  der  Tabakmeister  beauftragt  die
mit  dem  Aufreißen  beschäftigten  Frauen,  die  gelben,  grünen  usw.
Blätter  besonders  zu  legen.  Nach  Vollendung  dieser  Arbeiten  wird
aller  zu  einer  Mischung  bestimmte  Tabak  auf  einen  Haufen  geworfen, ­
  mit  reinem  Wasser  angefeuchtet  und  dabei  zugleich  mit
der  Hand  gemischt.  Diese  Arbeit,  die  rein  mechanischer  Natur  ist
und  keinerlei  Geschicklichkeit  erfordert,  wird  von  ungelernten  Arbeitern, ­
  sogenannten  „Tabakmischern“  vollzogen.  Erwähnt
sei  noch,  daß  das  Anfeuchten  der  Blätter  notwendig  ist,  um  sie
geschmeidig  zu  machen,  da  sie  sonst  beim  Zerschneiden  zerstäuben
würden,  und  daß  ein  Entrippen  der  Blätter  bei  den  orientalischen
Tabaken  wegen  der  Feinheit  ihres  Blattes  nicht  erforderlich  ist.
Der  angefeuchtete  und  gemischte  Tabak  bleibt  noch  einige  Zeit
liegen,  damit  die  Feuchtigkeit  durchzieht;  hierauf  wird  er  an  den
Tabakschneider  abgegeben.
In  den  meisten  Groß-  und  Mittelbetrieben  stehen  zum  Schneiden
des  Tabaks  Maschinen  zur  Verfügung,  die  von  Motoren  angetrieben
werden  und  eine  stündliche  Schnittleistung  bis  zu  200  kg  Tabak
und  mehr  aufweisen;  die  Preise  für  solche  Maschinen  steigen  bis
4500  Mk.  und  darüber.  Kleinere  Betriebe  begnügen  sich  mit  Schneidemaschinen, ­
  die  mit  der  Hand  in  Tätigkeit  gesetzt  werden  und  schon
für  etwa  450  Mk.  billigsten  Falles  zu  haben  sind.  In  ganz  kleinen
Betrieben  endlich  findet  man  hin  und  wieder,  soweit  sie  es  nicht
vorziehen,  ihren  Tabak  gleich  geschnitten  zu  kaufen 1 ),  noch  die
alten  Handschnittladen  vor,  bei  denen  der  Tabak  durch  ein  von
Menschenhand  auf  und  ab  bewegtes  Messer  zerschnitten  wird.
Zur  Bedienung  einer  durch  Motorkraft  angetriebenen  Schneidemaschine ­
  ist  nur  eine  Person,  eben  der  Tabakschneider,  erforderlich, ­
  der  die  Blätter  in  den  dazu  bestimmten  Behälter  einzulegen
und  den  Gang  der  Maschine  je  nach  Umständen  zu  regulieren  hat.
Von  einem  guten  Tabakschneider  werden  außer  einer  innigen  Vertrautheit ­
  mit  der  Maschine  noch  manche  andere  Kenntnisse  und
Fähigkeiten  verlangt,  denn
1.  muß  er  taxieren  können,  ob  der  Tabak  die  zum  Schneiden
erforderliche  Feuchtigkeit  hat,
2.  muß  er  es  verstehen,  den  Tabak  richtig  in  den  Behälter
zu  packen,  wobei  es  namentlich  sein  Bestreben  sein  muß,  den  Tabak
gleichmäßig  fest  zu  packen,  da  sonst  das  Messer  rupft;

1)  Näheres  siehe  weiter  unten!
        <pb n="48" />
        43

3.  muß  er  den  geschnittenen  Tabak,  der  durch  die  Maschine
ziemlich  fest  zusammengedrückt  wird,  wieder  sachgemäß  mit  den
Händen  aufzulockern  verstehen,  ohne  ihn  hierbei  zu  zermahlen.
Trotz  aller  Vorsicht  ist  es  aber  nicht  zu  verhindern,  daß  ein  kleiner
Teil  des  Tabaks  zu  Staub  zerrieben  und  damit  zur  Fabrikation
von  Zigaretten  untauglich  wird;  denn  die  Zigaretten  würden  verstopft ­
  werden,  wollte  man  allen  diesen  Staub  mit  hineinverarbeiten.
Um  nun  den  Staub  zu  entfernen,  wirft  man  allen  geschnittenen
Tabak  in  eine  mit  Sieben  versehene  Trommel  und  entfernt  durch
Schüttelbewegungen  den  Tabakstaub,  der  etwa  zwei  bis  drei  Prozent ­
  der  gesamten,  geschnittenen  Tabakmenge  ausmacht.  Dieser
für  den  Zigarettenfabrikanten  nicht  verwendbare  Staubtabak  wird
von  größeren  Betrieben,  in  denen  bedeutende  Mengen  davon  Zusammenkommen,-an ­
  Gärtner  zu  Düngzwecken  für  etwa  fünfzehn
Mark  pro  Doppelzentner  verkauft.  Dieser  Betrag  ersetzt  aber  nicht
im  entferntesten  den  Verlust  des  Fabrikanten.  Zahlt  dieser  doch,
ganz  abgesehen  vom  Preise  des  Tabaks,  allein  85  Mk.  Zoll  für  einen
Doppelzentner  solchen  Staubdüngers.
Nachdem  der  Tabak  geschnitten  und  gesiebt  ist,  wird  er  wieder
in  den  Rohtabak-Lagerraum  zurückgebracht,  wo  er  in  besonderen
Behältern  aufgehoben  wird.  Er  lagert  dort  so  lange,  bis  der
Tabakmeister  Order  bekommt,  ihn  an  eine  der  anderen  Betriebsabteilungen ­
  (Maschinen-  oder  Handarbeits-Zigarettensaal  bez.  Rauchtabakpackerei) ­
  zur  weiteren  Behandlung  abzugeben.
Ich  habe  schon  angedeutet,  daß  manche  Betriebe  den  zur
Zigarettenanfertigung  nötigen  Tabak  gleich  in  geschnittenem  Zustande ­
  kaufen.  Es  gibt  in  Deutschland  eine  Anzahl  von  Tabakschneidereien, ­
  die  sich  speziell  nur  mit  dem  Schneiden  von  Zigarettentabaken ­
  befassen.  Teilweise  betreiben  sie  dieses  Geschäft  als
Lohn  werk:  der  Zigarettenfabrikant  liefert  den  Tabak  selbst  und  die
Schneiderei  besorgt  nur  das  Schneiden  desselben;  teilweise  kaufen
diese  Unternehmungen  auch  Rohtabak  auf  eigene  Rechnung,  mischen
und  schneiden  ihn  und  verkaufen  dann  den  fertigen  Schnittabak
an  kleine  Fabrikanten,  deren  Mittel  und  Bedarf  es  nicht  erlauben,
Rohtabak  beim  Händler  einzukaufen  und  selbst  zu  schneiden.
Geben  doch  die  Rohtabakhändler  nie  unter  einem  Ballen  ab,  der
dreißig  bis  fünfzig  Kilo  wiegt,  während  sich  die  Tabakschneidereien
hingegen  zum  Verkaufe  auch  des  geringsten  Quantums  (ein  Pfund
und  noch  weniger)  verstehen.
Soweit  die  Schneidereien  speziell  nur  das  Schneiden  des  Tabaks
als  Lohnarbeit  übernehmen,  arbeiten  sie  für  mittlere  Fabrikanten,
        <pb n="49" />
        44

die  schon  einen  größeren  Bedarf  an  Schnittabak  haben,  es  aber
trotzdem  für  vorteilhafter  halten,  den  selbst  gekauften  und  gemischten
Tabak  außer  Hause  schneiden  zu  lassen,  als  selbst  eine  Tabakschneidemaschine ­
  anzuschaffen  und  einen  Tabakschneider  anzustellen.
Die  Zahl  dieser  Tabakschneidereien  ist  nicht  sehr  groß.  Nach
den  Angaben  in  den  „Vierteljahrsheften“  ')  gab  es  im  Jahre  1908
in  ganz  Deutschland  nur  einundvierzig  solche  Betriebe;  davon  arbeiteten ­
  vier  ohne,  siebzehn  mit  weniger  als  fünf  und  zwanzig  mit
mehr  als  fünf  Gehilfen.  Reine  Maschinenarbeit  fand  sich  in  siebzehn, ­
  Hand-  und  Maschinenarbeit  in  zehn  und  reine  Handarbeit  in
vierzehn  aller  dieser  Betriebe.
D.  Das  Zigarettenpapier  und  die  Hülsenfabrikation.
Ist  der  Tabak  geschnitten,  so  bedarf  er  zu  seiner  weiteren
Verarbeitung  zu  Zigaretten  des  Zigarettenpapieres.  Der  größte
Teil  alles  in  Deutschland  verwendeten  Papieres  wird  aus  dem  Auslande ­
  bezogen  und  zwar  meistens  aus  Frankreich  und  Österreich. ­
  In  Deutschland  selbst  wird  nur  in  ganz  geringem  Umfang
Zigarettenpapier  hergestellt 1  2 ).
Wie  mir  von  Fachleuten  mehrfach  versichert  wurde,  erklärt
sich  das  Fehlen  einer  größeren,  einheimischen  Produktion  daraus,
daß  in  Deutschland  noch  an  keiner  Stelle  Wasser  gefunden  ist,
das  sich  zur  Herstellung  eines  tadellosen,  porösen  und  saugfähigen
Papieres  eignet.
Das  Zigarettenpapier  wird  aus  reinen,  pflanzlichen  Faserstoffen
hergestellt,  die  je  nach  Qualität  aus  Hanf,  Leinen,  Baumwolle,  Stroh
und  Holzzellulose  bestehen  können.  Um  die  Brennbarkeit  zu  heben,
werden  dem  Papierbrei  besondere  Ingredienzen  wie  z.  B.  Magnesium ­
  beigegeben.  Die  Zigarettenfabrikanten  beziehen  das  Papier  in
Form  von  Bogen  oder  Bobinen,  von  denen  erstere  für  Hand-,
letztere  für  Maschinenanfertigung  der  Hülsen  bestimmt  sind;  unter
Bobinen  versteht  man  hierbei  Rollen,  auf  denen  das  Zigarettenpapier ­
  in  schmalen  Streifen  aufgewickelt  ist.  Von  den  Bogen  wiegt
der  einzelne  etwa  vierzehn  bis  sechzehn  Gramm,  kostet  etwa  einen
Pfennig  und  genügt  zur  Herstellung  von  150  Hülsen.
Vor  ihrer  Verarbeitung  in  der  Zigarettenfabrik  werden  die  Bogen
erst  in  eine  lithographische  Anstalt  geschickt,  wo  sie  mit  Firma-  und
1)  Vierteljahrshefte  1908,  Heft  III,  S.  58.
2)  Mir  ist  überhaupt  nur  eine  deutsche  Firma  bekannt  geworden,  die  sich
mit  der  Zigarettenpapier-Fabrikation  befaßt;  es  ist  dies  die  „Seiden-  und  Zigarettenpapierfabrik ­
  von  Schöller  &amp;amp;  Hösch,  G.  m.  b.  H.“  in  Gernsbach  (Baden).
        <pb n="50" />
        45

Sortennamen  auf  druck  und  eventuell,  falls  sie  zur  Herstellung  von  Goldmundstück-Zigaretten ­
  dienen  sollen,  auch  mit  Goldbelag  versehen
werden.  So  bearbeitet  kehren  die  Bogen  wieder  in  die  Zigarettenfabrik ­
  zurück  und  werden  hier  von  der  Material  Verwaltung
für  Papiersachen  in  Verwahrung  genommen.  Als  Materialverwalter ­
  ist  in  den  größeren  Betrieben  ein  besonderer,  kaufmännischer
Beamter  angestellt,  der  gewöhnlich  auch  zugleich  die  Steuerzeichen
mit  in  Verwahrung  hat.
Auf  Order  gibt  er  das  Zigarettenpapier  an  die  Hülsenfabrikationsabteilung ­
  ab.  Deren  Leitung  untersteht  einem  Beamten,
dessen  Aufgabe  es  ist,  an  die  Führer  der  Hülsenmaschinen  das
Papier  zu  verausgaben  und  die  daraus  hergestellten  Hülsen  in  Empfang ­
  zu  nehmen  ;  ferner  läßt  er  die  (Zigaretten-)Papierbogen  von
besonderen  Papierschneidern  mit  Maschinen  in  kleine,  zur  Anfertigung ­
  je  einer  Hülse  passende  Stücke  zerschneiden.  Diese  gibt  er
dann  an  die  Abteilung  für  Zigarettenanfertigung  weiter,  wo  sie  den
Arbeiterinnen  zum  Anfertigen  der  Hülsen  ausgeliefert  werden.
Die  Handanfertigung  der  Hülsen  durch  die  Arbeiterinnen
erfolgt  gewöhnlich  nicht  im  Betriebe  selbst.  Jede  Arbeiterin
muß  vielmehr  nach  Schluß  der  Fabrik  so  viel  Blättchen  mit  nach
Hause  nehmen  und  dort  kleben,  als  sie  nach  Schätzung  am  folgenden ­
  Tage  Hülsen  zum  Füllen  gebrauchen  wird.  Nehmen  wir
an,  daß  eine  Arbeiterin  täglich  1200  Hülsen  stopft  —  dies  ist  der
Durchschnitt  —  so  wird  sie  abends  mit  der  Anfertigung  der
dazu  nötigen  Hülsen  wenigstens  zwei  bis  drei  Stunden  beschäftigt ­
  sein.
In  größeren  Betrieben,  die  Hülsenmaschinen  aufgestellt  haben,
erfolgt  die  Anfertigung  der  Hülsen,  auch  für  die  Handarbeits-Zigaretten,
  meist  auf  maschinellem  Wege,  während  man  früher  nur
die  zum  Füllen  mit  Stopfmaschinen  bestimmten  Hülsen  maschinell
herstellte.  Hierzu  hat  einerseits  die  bedeutende  Vervollkommnung
der  Hülsenmaschinen  geführt,  deren  Produkte  jetzt  von  den  durch
Handarbeit  hergestellten  überhaupt  nicht  mehr  unterschieden  werden
können;  anderseits  versuchen  die  Fabrikanten  überhaupt,  seitdem
ihnen  durch  die  Banderolensteuer  der  Gewinn  arg  gekürzt  worden
ist,  den  Produktionsprozeß  so  weit  wie  irgend  möglich  zu  mechanisieren ­
  und  dadurch  an  Arbeitslohn')  zu  sparen.
Die  vervollkommneten  Maschinen  liefern  jetzt  die  Hülsen  je  nach
Wunsch  mit  oder  ohne  Mundstück,  mit  Gold-  oder  Korkmundstück
1)  Natürlich  bekommen  die  Arbeiterinnen,  die  die  Hülsen  fertig  erhalten,  geringeren ­
  Lohn  als  diejenigen,  die  sich  ihre  Hülsen  selbst  kleben  müssen.
        <pb n="51" />
        46

und  mit  Falt-  oder  Klebnaht.  Die  Produktion  einer  Maschine,  die
Pltilsen  ohne  Mundstück  herstellt,  beläuft  sich  auf  ungefähr  6000
bis  10  000  Stück  in  der  Stunde,  einer  solchen,  die  Hülsen  mit
Mundstück  fertigt,  auf  höchstens  6000  Stück  in  gleicher  Zeit.  Die
Preise  dieser  Maschinen  schwanken  gewöhnlich  zwischen  1000  und
3000  Mark,  gehen  aber  noch  höher,  bis  7000  Mark,  hinauf.
Wie  es  Spezialbetriebe  gibt,  die  nur  Zigaretten-Schnittabak
herstellen,  so  gibt  es  auch  solche,  die  sich  ausschließlich  mit  der
Anfertigung  von  Zigaretten-Hülsen  und  -Blättchen  befassen.  Diese
Betriebe  fertigen  einerseits  Hülsen  aus  eigenem  Material  zum  Verkaufe ­
  an  Zigarettenfabrikanten  an,  anderseits  übernehmen  sie  auch
als  Lohnwerk  das  Zerschneiden  der  großen  Bogen,  in  denen  das
für  die  Handanfertigung  der  Hülsen  bestimmte  Zigarettenpapier  von
den  Papierfabrikanten  geliefert  wird.
Diese  Spezialbetriebe  arbeiten  gleich  den  Spezialtabakschneidereien
für  kleinere  Zigarettenbetriebe,  die  sich  weder  Schneidemaschinen
zum  kunstgerechten  Zerschneiden  der  Bogen  in  kleine  Blättchen
noch  Hülsenmaschinen  anschaffen  können.
Nach  den  Angaben  in  den  „Vierteljahrsheften“  *)  gab  es  im
Jahre  1908  in  ganz  Deutschland  sechsunddreißig  solche  Betriebe.
Hiervon  arbeiteten  acht  ohne,  dreizehn  mit  weniger  als  fünf  und  fünfzehn ­
  mit  fünf  und  mehr  Gehilfen.  Reine  Maschinenarbeit  fand  sich
in  siebzehn,  Hand-  und  Maschinenarbeit  in  elf  und  reine  Handarbeit
in  acht  aller  dieser  Betriebe.
E.  Die  endgültige  Herstellung  der  Zigaretten.
Tabak  und  Papier  ergeben  eine  Zigarette.  Deren  Herstellung
geschieht  auf  zweierlei  Weise,  einmal  mittels  Handarbeit,  dies  ist
das  ältere  und  noch  heute  für  Zigaretten  höherer  Preislagen  übliche
System,  zum  anderen  aber  mittels  Maschinenarbeit,  die  namentlich
bei  der  Fabrikation  billigster  Zigaretten  verwendet  wird.
Daß  heute  noch  eine  große  Anzahl  von  Zigaretten  (etwa  ein
Drittel  der  Gesamtproduktion)  und  zwar  gerade  die  besseren  mit
der  Hand  hergestellt  werden,  findet  seine  Begründung  darin,  daß
die  Maschinen  nicht  tadellose  Ware  liefern.  Bei  Herstellung  mittels
Handarbeit  werden  die  Zigaretten  loser,  leichter  gewickelt  als
dies  bei  den  Maschinen  der  Fall  ist,  von  denen  der  Tabak  meistens
zu  fest  zusammengedrückt  wird.  Deshalb  hat  eine  Handarbeits-Zigarette
  schon  infolge  der  besseren  Wickelung  einen  feineren
Geschmack  als  eine  mit  der  Maschine  hergestellte  Zigarette  von
1)  Vierteljahrshefte  1908,  Heft  III.
        <pb n="52" />
        47

demselben  Qualitätstabak.  Freilich  hat  die  Maschinenarbeit  auch
ihre  unzweifelhaften  Vorzüge,  namentlich  vom  hygienischen  Standpunkte ­
  aus,  da  sie  größere  Gewähr  für  Sauberkeit  als  teilweise  die
Handarbeit  liefert.
Die  Abteilung  für  Hand-  und  (eventuell)  Maschinenanfertigung ­
  der  Zigaretten  nimmt  in  jeder  Zigarettenfabrik
naturgemäß  den  breitesten  Raum  ein.  Die  technische  Leitung
derselben  liegt  in  den  Händen  eines  Werkmeist  er  s;  für  die  Vornahme ­
  der  Lohnbuchungen  finden  sich  daselbst  in  allen  größeren
Betrieben  besondere  Lohnbuch  führ  er.
Vom  Tabakmeister  läßt  sich  nun  der  Werkmeister  die  zur
Fabrikation  nötigen  Quanten  geschnittenen  Tabaks,  von  der  Hülsenabteilung ­
  die  Hülsen  oder  Blättchen  ausliefern  und  verausgabt  sie
an  die  Zigarettenarbeiterinnen.  Das  Gewicht  des  jeder  Arbeiterin
übergebenen  Tabakquantums  und  die  Zahl  der  gelieferten  Blättchen
oder  Hülsen  werden  hierbei  auf  den  Lohnlisten  vermerkt,  die
sich  in  den  Händen  der  Arbeiterinnen  befinden.
Nachdem  die  Arbeiterin  auch  noch  einen  Holzständer  (gewöhnlich ­
  „Schräge“  genannt)  zur  Aufbewahrung  der  gefertigten  Zigaretten
in  Empfang  genommen  hat,  begibt  sie  sich  an  ihren  Platz  und
beginnt  mit  der  Herstellung  der  Zigaretten.  Manche  Arbeiterinnen
bedienen  sich  hierbei  der  sogenannten  „Stopfer“.  Es  sind  dies
Metallröhren,  in  die  das  für  eine  Zigarette  nötige  Tabakquantum
hineingelegt  wird,  um  dann  mittels  eines  Stäbchens  in  die  der
Röhre  aufgesteckte  Hülse  gestoßen  zu  werden.  Meistens  wird  heute
jedoch  eine  andere  Methode,  die  sogenannte  „Gürtelarbeit“  zur  Anwendung ­
  gebracht.  Bei  dieser  gestaltet  sich  das  Fabrikationsverfahren
folgendermaßen:  In  ein  Stück  Pergamentpapier,  das  mit  einer
Breitseite  auf  dem  Tische  befestigt  ist,  legt  die  Arbeiterin  das  für
eine  Zigarette  erforderliche  Tabakquantum,  gibt  ihm  durch  Rollen
des  Papiers  die  gewünschte  Form,  schiebt  die  Hülse  in  die  Papierrolle ­
  und  stößt  den  Tabak  mit  einem  Stäbchen  aus  der  Rolle  in
die  Hülse.  Es  bleibt  dann  nur  noch  übrig,  den  an  den  Enden  der
Hülse  herausstehenden  Tabak  mit  einer  Schere  abzuschneiden  und
die  Zigarette  ist  fertig.
Sollen  die  Zigaretten  mit  Mundstück  versehen  sein,  so  wird
dieses  von  der  Arbeiterin  besonders  angefertigt  und  nachträglich
in  die  Hülse,  die  in  diesem  Falle  nur  zum  Teil  mit  Tabak  gefüllt
worden  ist,  hineingeschoben.
Unter  den  Zigarettenarbeiterinnen  gibt  es  wieder  die  mannigfaltigsten ­
  Spezialistinnen.  Die  eine  Zigarettenmacherin  arbeitet  stets
        <pb n="53" />
        nur  Zigaretten  mit,  die  andere  stets  nur  solche  ohne  Mundstück,
wieder  eine  andere  hat  sich  auf  die  Anfertigung  flacher  Zigaretten
spezialisiert  usw.  Die  Gewohnheit  läßt  eben  jede  Arbeiterin  zur
Spezialistin  einer  besonderen  Zigarettenart  werden.
Auch  ein  arbeitsteiliges  Verfahren  wird,  freilich  nur  in
seltenen  Fällen,  bei  der  Anfertigung  der  Zigaretten  zur  Anwendung
gebracht.  Es  ist  dies  die  sogenannte  „griechische  Männerarbeit“, ­
  bei  welcher  der  eine  Arbeiter  lediglich  die  Hülsen  mit
Tabak  füllt,  während  der  andere  immer  nur  die  gefüllten  Hülsen
nPct'nnPinpf'  AA/IP»  co  n  An  a!  Ar-  Momia  hon  n-f  1  cf  rlmfo  A
        <pb n="54" />
        Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissenschaft.  Erg£nzungsheft  33.  4

49

nähme  von  Stichproben,  ob  die  Arbeit  gut  ausgeführt  ist.  Je  nachdem ­
  die  Arbeiterin  als  mehr  oder  weniger  sorgfältig  bekannt  ist,
wird  diese  Untersuchung  eine  nur  oberflächliche  oder  eingehendere
sein.  Fehlerhafte  Fabrikate  werden  hierbei  zur  Umarbeitung  zurückgegeben. ­
  Sind  die  Zigaretten  angenommen,  so  werden  auf  der
Lohnliste  das  festgestellte  Gewicht  der  gelieferten  Zigaretten  und
das  des  etwa  zurückgegebenen,  übrig  gebliebenen  Tabaks,  ferner
Zahl  und  Sortenname  der  gelieferten  Zigaretten,  der  Millepreis,  der
für  das  Anfertigen  derselben  gezahlt  wird,  und  der  von  der  Arbeiterin ­
  verdiente  Lohn  vermerkt.  Letzterer  Posten  wird  zugleich
vom  Lohnbuchführer  in  das  von  ihm  geführte  Lohnbuch  eingetragen.
Muster  einer  Lohnliste!

Lohn-Liste  Woche.  Arbeiterin  No.

erhalte  ner
j  Tabak

Gewicht
der
Zigaretten

zurückgegebener ­

Tabak

Papier

Gelieferte
Zigaretten

Sorte

Preis
pro
Mille

Mark

Rest
an  Papier:

gelieferte

Zigaretten:

Kr.-K.
J.-K.
Handtuch
Strafgeld

Papier  rückständig:

Nachgerechnet:

Sa:

An  den  Ständer,  in  dem  sich  die  gelieferten  Zigaretten  befinden,
hängt  der  Werkmeister  sodann  noch  einen  „Begleit-Zettel“,  der
gewöhnlich  diesen  Vordruck  zeigt:

Verpacken
zu

No
(der  Zigarettenmacherin)  |  (Datum  des  Tages  der  Ablieferung)

(

Stück

Anzahl  und  Sortenname  der  Zigaretten)

Verpackt  durch:
(Nummer  der  Packerin)

Fehlen  oder  schlechte
Stück

Nachgeliefert
Stück  am
        <pb n="55" />
        50

In  die  hierfür  bestimmten  Rubriken  des  Zettels  trägt  er  dabei
die  Nummer  der  abliefernden  Arbeiterin  und  das  Datum  des  Tages,
an  dem  die  Zigaretten  abgeliefert  sind,  ein.  Dann  läßt  er  den
Ständer  mit  den  Zigaretten  in  das  seiner  Aufsicht  anvertraute
„Lager  für  halbfertige  Fabrikate“  bringen,  wo  derselbe
solange  unangerührt  verbleibt,  bis  auf  Order  seine  Abgabe  an  die
Packerei  erfolgt.
Außer  mit  der  Hand  werden  in  der  Zigarettenanfertigungs-Abteilung
  gegebenenfalls  auch  noch  mit  Maschinen  Zigaretten
hergestellt,  teils  mit  sogenannten  „Stopfmaschinen“,  welche
die  auf  maschinellem  Wege  hergestellten  Hülsen  mit  Tabak  füllen,
teils  mit  automatisch  arbeitenden  Zigarettenmaschinen,  die  die  vollständige ­
  Herstellung  der  Zigaretten  mit  Ausnahme  des  Tabakschneidens ­
  übernehmen.  Solche  Maschinen  findet  man  aber,  wie
schon  weiter  oben  angedeutet  ist,  nur  in  großen  Betrieben,  da  nicht
nur  ein  größeres  Anlagekapital  zur  Beschaffung  dieser  Maschinen
erforderlich  ist  (eine  Zigarettenmaschine  kostet  10—22000  Mk.),
sondern  auch  noch  ein  bei  weitem  größeres  Betriebskapital
für  die  Beschaffung  der  von  den  Maschinen  zu  verarbeitenden  Rohstoffe, ­
  für  Reklame,  um  den  gewaltigen  Produktenmengen  dieser
Maschinen  Absatz  zu  verschaffen,  für  Kartonnagen,  für  kaufmännisches ­
  Personal  usw.  Können  doch  mit  einer  Stopfmaschine,  die
als  notwendige  Ergänzung  übrigens  stets  eine  Hülsenmaschine  voraussetzt, ­
  stündlich  3—6000  Hülsen  mit  Tabak  gefüllt,  mit  einer
Zigarettenmaschine  gar  in  gleicher  Zeit  5—25000  Stück  Zigaretten
fix  und  fertig  hergestellt  werden.
Zudem  muß  ein  Fabrikant,  der  mit  Maschinen  arbeitet,  auch
genügend  Leute  zur  Herstellung  einer  zur  Maschinenproduktion  in
gewissem  Verhältnis  stehenden  Produktion  von  Handarbeitszigaretten
haben,  da  es  in  der  Zigarettenindustrie  fast  allgemein  üblich  ist,  daß
jede  Fabrik  alle  Preislagen  herstellt,  und  der  Händler  deshalb
seinen  Bedarf  an  billigen  Sorten  (Maschinen-Zigaretten)  auch  gleich
bei  dem  Fabrikanten  eindeckt,  der  ihm  die  besseren  Qualitäten
(Handarbeits-Zigaretten)  liefert.
Über  die  Arbeitsweise  einer  Zigarettenmaschine  seien  hier  einige
Angaben  gemacht:  Von  einem  endlosen  Tuche,  das  um  zwei  in
einiger  Entfernung  voneinander  befindliche  Walzen  rotiert,  fällt  der
von  einer  Arbeiterin  gleichmäßig  verteilt  darauf  gelegte,  geschnittene
Tabak  in  eine  schmale  Rinne,  deren  Boden  gleichfalls  durch  ein
schmales,  rotierendes  Band  gebildet  wird.  Auf  diesem  Bande  gelangt ­
  der  lose  Tabak  in  einen  Formapparat,  die  sogenannte  Kammer,
        <pb n="56" />
        51

in  der  er  zu  einem  runden  Strange  zusammengepreßt  wird.  An
einer  anderen  Stelle  der  Maschine  ist  eine  Bobine  aufgesetzt,  von
welcher  sich  der  Papierstreifen  automatisch  abwickelt  und  durch
einen  Druckapparat  geht,  in  dem  das  Papier  mit  Firma-  und  Sortennamenaufdruck ­
  versehen  wird.  Von  dem  Druckapparat  gelangt  der
Papierstreifen  an  einer  rotierenden  Scheibe  vorbei,  die  automatisch
aus  einem  Behälter  mit  Leim  beschmiert  wird  und  den  Papierstreifen
an  der  einen  Längsseite  berührt  und  mit  Leim  versieht,  an  die
Kammer,  wird  automatisch  um  dieselbe  gelegt,  zu  einer  Papierröhre
geformt  und  zusammengeleimt.  In  diese  sich  immer  wieder  erneuernde ­
  Hülse  gelangt  der  Tabakstrang  bei  seinem  Austritt  aus  der
Kammer.  Die  jetzt  entstehende,  endlose  Zigarette  wird  nur  noch
durch  einen  Schneideapparat  in  Stücke  von  gewünschter  Länge
zerschnitten  und  die  Zigarette  ist  fertig.
Zur  Bedienung  einer  solchen  Zigarettenmaschine  sind  drei
Personen  erforderlich:  Ein  Maschinenführer,  der  aber  mehrere
Maschinen  zugleich  versehen  kann,  eine  Arbeiterin  zum  Auflegen
des  Tabaks  und  eine  zum  Abnehmen  der  fertigen  Zigaretten.
Aufgabe  der  letzteren  ist  es  auch,  etwa  mißratene  Stücke  —  die
Maschinen  produzieren  durchschnittlich  2—4  Proz.  Ausschuß  —-auszusortieren.
  Diese  Ausschußzigaretten  werden  wieder  aufgeschnitten ­
  —  in  großen  Betrieben  geschieht  dies  meist  durch  besondere
Aufreißmaschinen  —  und  ihres  Tabakinhaltes  beraubt.  Der  so  wieder
gewonnene  Tabak  wird  von  neuem  zur  Zigarettenfabrikation  verwendet.
Gleich  den  Handarbeiterinnen  erhält  auch  der  Maschinenführer
an  der  Tabakausgabestelle  sein  Tabakquantum  zugewogen  und  die
Bobinen  zugezählt;  hier  liefert  er  auch  nach  Verarbeitung  des  erhaltenen ­
  Materials  die  daraus  gefertigten  Fabrikate  einschließlich
der  Ausschußzigaretten  ab,  wobei  wiederum  in  üblicher  Weise  ein
Nachwiegen  stattfindet.  Sodann  wandern  auch  die  Maschinen-Zigaretten
  in  das  Lager  für  halbfertige  Fabrikate.
Die  Maschinen  machen  für  den  Zigarettenfabrikanten  das  Halten
einer  besonderen  Reparatur-  und  Messerschleif  Werkstatt
notwendig.  In  der  Reparaturwerkstätte  einer  großen  Zigarettenfabrik ­
  sind  andauernd  mehrere  Schlosser  unter  Leitung  eines  Werkführers ­
  damit  beschäftigt,  entstandene  Schäden  zu  reparieren,
wünschenswerte  Verbesserungen  an  den  Maschinen  anzubringen
usw.  In  der  Messerschleiferei  werden  von  besonders  hierzu  angestellten
  Schleifern  mit  Maschinen  die  Messer  für  die  Tabakschneide-,
Hülsen-,  Stopf-  und  Zigarettenmaschinen,  die  stets  haarscharf  sein
müssen,  geschliffen.

4*
        <pb n="57" />
        52

Fragen  wir  schließlich  noch  nach  der  Produktionsverbilligung, ­
  die  die  Maschine  gegenüber  der  Handarbeit  gewährt,
so  erhalten  wir  hierüber  durch  folgende  Berechnung  Aufschluß:
Ein  Maschinenführer  kann  vier  Maschinen  bedienen.  Er  erhält
durchschnittlich  vierzig  Mark  pro  Woche;  auf  eine  Maschine  kommen
demnach  zehn  Mark.  Hierzu  kommt  noch  eine  Tabakauflegerin,
die  pro  Woche  durchschnittlich  dreizehn  Mark  erhält,  und  eine
Zigarettenabnehmerin  mit  dem  gleichen  Lohne.  Es  ergeben  sich
also  pro  Maschine  für  lebendige  Kraft  wöchentlich  sechsunddreißig
Mark,  pro  Tag  sechs  Mark.  Setzen  wir  die  Tagesproduktion  einer
Zigarettenmaschine  mit  sechzigtausend  Stück  in  Rechnung  (dies  ist
der  Durchschnitt),  so  ergibt  sich,  daß  für  lebendige  Kraft  bei
Maschinenarbeit  pro  Mille  Zigaretten  zehn  Pfennig  bezahlt  werden.
Hinzu  kommen  noch  die  Beträge  für  Amortisation,  Kraft,  Reparaturen ­
  usw.,  die  von  fachmännischer  Seite  auf  mindestens  sechzig
Pfennig  veranschlagt  werden.  Hiernach  stellen  sich  die  Kosten  der
eigentlichen  Anfertigung  bei  Maschinenzigaretten  auf  ingesamt  siebzig
Pfennig  pro  Mille,  was  gegenüber  der  Handarbeit,  die  im  Reichsdurchschnitt ­
  mit  2,30  Mk.  pro  Mille  bezahlt  wird,  eine  Produktionsverbilligung ­
  von  über  zwei  Drittel  darstellt.
Um  sich  diesen  Vorteil  der  Maschinenarbeit  auch  nutzbar  zu
machen  und  so  in  billigen  Preislagen  überhaupt  konkurrenzfähig  zu
bleiben,  pflegen  kleinere  und  mittlere  Fabrikanten,  deren  Mittel  die
Anschaffung  von  Maschinen  nicht  erlauben,  Maschinenzigaretten  von
anderen  Betrieben  zu  beziehen.  Es  gibt  in  Deutschland  mehrere
Fabriken,  die  nur  wieder  für  andere  Fabriken,  die  keine  Maschinen
zur  Verfügung  haben,  auf  maschinellem  Wege  Zigaretten  hersteilen.
Diese  Betriebe  haben  zum  Teil  eine  enorme  Jahresproduktion,  ohne
daß  überhaupt  irgend  jemand  außer  den  beteiligten  Kreisen  etwas
von  ihrer  Existenz  weiß,  weil  ihre  Produkte  alle  unter  den  Namen
ihrer  Auftraggeber  in  die  Welt  hinausgehen.  Teilweise  betreiben  sie
die  maschinelle  Herstellung  der  Zigaretten  als  Lohnwerk  —  der  auftraggebende ­
  Fabrikant  liefert  Tabak  und  Papier  selbst  und  zahlt  pro
Tausend  hergestellter  Zigaretten  einen  bestimmten  Betrag,  jetzt  gewöhnlich ­
  eine  Mark  —  oder  Tabak  und  Papier  werden  vom
Maschinenzigaretten-Fabrikanten  selbst  geliefert,  und  der  Fabrikant,
der  die  Ware  bestellt  hat,  ist  lediglich  Abnehmer  der  auf  seine  Anweisung ­
  hin  hergestellten  Fabrikate.
Da  den  Maschinenzigaretten  mancherlei  Mängel  anhaften,  die
Handanfertigung  in  der  Fabrik  aber  für  ganz  billige  Fabrikate
zu  kostspielig  ist,  so  wählt  man,  um  den  Konsumenten  für  wenig
        <pb n="58" />
        Geld  doch  schon  eine  Handarbeitszigarette  bieten  zu  können,  einen
dritten  Weg:  Man  bedient  sich  der  Heimarbeit,  die  bedeutend
billiger  als  die  Fabrikarbeit  zu  stehen  kommt 1 ).
Groß-,  Mittel-  und  Kleinbetriebe  gehen  hierbei  in  gleicher
Weise  vor.
Gleich  den  in  der  Fabrik  beschäftigten  Personen  erhalten  auch
die  Heimarbeiter  an  der  Tabakausgabestelle  in  der  Fabrik  den  Tabak
zugewogen  und  die  Papierblättchen  zugezählt.  Hier  müssen  sie  auch
die  gefertigten  Zigaretten  abliefern,  die  dabei  in  der  üblichen  Weise
gewogen  und  auf  ihre  Beschaffenheit  hin  geprüft  werden.  Trotz
aller  dieser  Kontrollmaßregeln  können  aber  Materialunterschlagungen
nicht  ganz  verhindert  werden.  So  können  unredliche  Heimarbeiterinnen ­
  trotz  aller  Kontrolle  Papier  unterschlagen,  da  sie,  um  bei  der
Verarbeitung  unbrauchbar  werdende  Hülsen  oder  Blättchen  ersetzen
zu  können,  zur  Anfertigung  von  1000  Zigaretten  mindestens  1100
Papierblättchen  erhalten,  über  deren  Verbleib  eine  genaue  Abrechnung ­
  nicht  erfolgen  kann.  Ferner  können  sie  dem  erhaltenen  Tabak
minderwertigere  Qualitäten  beimischen  und  den  so  gewonnenen,
guten  Tabak  in  ihrem  Interesse  verwenden.  Irgend  ein  Hehler,  der
ihnen  die  gestohlene  und  zudem  noch  unversteuerte  Ware  abnimmt,
findet  sich  dann  meistens  leicht.
Teuerere  Tabake  werden  deshalb  von  den  Fabrikanten  auch
schon  aus  Furcht  vor  Materialunterschlagung  nicht  aus  dem  Haus
gegeben.

F.  Die  Verpackung  der  Zigaretten.
a)  Allgemeines.
Mit  der  Fertigstellung  der  Zigaretten  sind  Arbeit  und  Kosten
des  Fabrikanten  noch  nicht  zu  Ende.  Wesentliche  Anforderungen
stellt  noch  die  Verpackung  der  fertigen  Fabrikate  an  ihn,  namentlich ­
  da  die  Zigaretten  auch  schon  in  kleinen  Mengen  von  vielen
Konsumenten  in  ges  chlossenen  Packungen  gewünscht  werden 1  2 ).
Letzteres  hat  seinen  Grund  darin,  daß  die  Zigaretten,  falls  offen
verkauft  und  in  Papierbeutel  gelegt,  bei  der  Aufbewahrung  in  der
Tasche  äußerst  leicht  beschädigt  werden,  denn  das  dünne  Zigaretten1) ­
  Über  die  bedeutende  Differenz'  zwischen  den  Löhnen  der  Heim-  und  Fabrikarbeiter ­
  siehe  näheres  in  dem  Abschnitt  „Arbeitsverhältnisse“.
2)  Über  die  heute  üblichen  Packungsgrößen  geben  uns  die  in  den  „Vierteljahrsheften“ ­
  (1908,  Heft  III)  gemachten  Angaben  Aufschluß.  Danach  wurden  im
Steuerjahre  1907/8  Steuerzeichen  für  folgende  Packungsgrößen  und  Wertklassen
verkauft  (siehe  umstehende  Tabelle):
        <pb n="59" />
        54

papier  ist  außerordentlich  empfindlich  und  bekommt  leicht  Knicke,
Risse  usw.,  wodurch  die  Zigarette  zum  Rauchen  untauglich  oder
doch  mindestens  der  Rauchgenuß  stark  eingeschränkt  wird.
Die  so  vorliegende  Notwendigkeit,  den  Konsumenten  die  Zigaretten ­
  in  geschlossenen  Packungen  zu  liefern,  hat  zu  einer
äußerst  kostspieligen  Luxusentfaltung  im  Verpackungswesen  geführt,
da  jeder  Fabrikant  bestrebt  war,  durch  besonders  schöne  Verpackung ­
  die  Augen  der  Raucher  auf  seine  Fabrikate  zu  lenken.
Größtenteils  legt  man  die  Zigaretten  in  schön  ausgestattete  Pappschachteln, ­
  größere  Mengen  in  feste  Kartons,  geringe  (drei
bis  zehn  Stück)  in  sogenannte  Sc  hie  b  er  sch  a  c  h  teln,  die  aus
dünner  Glanzpappe  hergestellt  sind.  Von  einigen,  noch  später  zu
besprechenden  Fällen  abgesehen,  werden  diese  Pappschachteln  fertig
aus  Kartonnagenfabriken  bezogen.  Zum  Teil  verlangt  die  Mode
heute,  daß  die  Zigaretten  in  bunten,  vornehmen  Blechdosen  geboten ­
  werden.  Unter  Ausnutzung  deutscher  Reichspatente  liefern
große  Emballagefabriken  ausschließlich  derartige  Dosen.  Ganz
billige  Fabrikate  endlich  packt  man  mitunter  auch  in  Beutel  von
starkem  Papier,  gewöhnlich  nimmt  man  aber  auch  in  diesem  Falle
Glanzpappe.
Die  Verpackung  macht  meistens  einen  beträchtlichen  Prozentsatz ­
  der  Gesamtherstellungskosten  aus.  Große  Kosten  verursachen
namentlich  die  kleinen  Packungen  (3,  4,  5,  8,  10  Stück  Zigaretten
enthaltend).  Zur  Erläuterung  hierfür  möge  folgendes  Beispiel
dienen:

Für
Pakkungen

zu
Stück

Für  Zigaretten  im  Klein  Verkaufspreise  pro  Mille:

bis
15  Mk.

von
15—25Mk.

von
25—35Mk.

von
35—50Mk.

von
50—70  Mk,

über  J
70  Mk.  I

Insgesamt

3

—

—

168  620

—

—

—

168  620

4

—

19  191  840

—

—

—

—

19  191  840

5

1  395  360

1  992  300

25  420

25  280

1  260

5  720

3  445  340

8

6  484  620

—

—

—

—

—

6  484  620

10

136  563  580

29  551  540

13  652  720

3  788  720

121  020

161  120

183  838  700

15

20  537  140

—

—

—

—

—

20  537  140

20

4  769  720

2  224  020

3  929  740

4  610  540

1  331  700

928  580  |

17  794  300

25

661220

784  720

829  880

1  022  240

303  760

70  080

3  671  900

50

226  040

6  553  500

1  364  880

1  164  400

112  000

54  380

9  475  200

100

4  013  260

11  357  140

5  308  320

2  122  940

420  940

127  960

23  350  560

500

50  020

91  980

81180

2  180

—

—

225  360

1000

104  080

—

—

—

—

—

104  080
        <pb n="60" />
        55

Nehmen  wir  an,  V250  Packungen 1 ),  die  aus  einem  bestimmten
Material  hergestellt  seien,  kosteten  dem  Fabrikanten  bei  Bezug  aus
einer  Kartonnagenfabrik  für  das  Mille  Zigaretten  2 1 / / 2—3  ML,  so
würden  sich  V100  Packungen  aus  dem  gleichen  Material  für  ebenfalls ­
  tausend  Zigaretten  auf  1,25—l,50Mk.  stellen.
Hierzu  kommt  noch,  daß  kleine  Packungen  auch  beim  Verpacken ­
  der  Zigaretten  viel  mehr  Arbeit  verursachen,  denn  1000
Zigaretten  sind  schneller  in  10  als  in  100  oder  gar  250  verschiedene ­
  Kästen  gelegt.
Neben  der  Größe  kommt  es  für  die  Bestimmung  der  Höhe  der
Kosten  noch  bedeutend  mehr  auf  das  Material,  aus  dem  die  Packung
gefertigt  ist,  und  auf  die  Art  ihrer  Ausstattung  an.  Am  teuersten
stellen  sich  die  emaillierten  Blechdosen,  für  die  mitunter  von  den
Zigarettenfabrikanten  ganz  beträchtliche  Summen  ausgegeben  werden.
So  stellen  sich  z.  B.  die  Blechdosen  für  '/s0  Packungen  einer  großen
Dresdner  Zigarettenfabrik,  die  freilich  auch  vorzüglich  ausgestattet
sind,  auf  sechzehn  Pfennig  pro  Stück.  Diesen  Preis  muß  der
Fabrikant  der  Emballagefabrik  bezahlen.  Billiger  als  Blech  kommen
die  anderen  Packmaterialien  zu  stehen.
Um  ein  Mille  Zigaretten  zu  l j  100  Packungen  zu  verpacken,  muß
der  Fabrikant  im  Durchschnitt  anlegen:  Papierbeutel  35  Pfg,
Schieberkästen  aus  dünner  Glanzpappe  1,50  ML,  feste  Kartonschachteln ­
  2,50  Mk.,  Blechdosen  4  Mk.
Die  Preise  richten  sich  natürlich  auch  nach  der  Menge,  die  der
Fabrikant  gleichzeitig  bei  der  Blechemballagen-bez.  Kartonnagenfabrik
bestellt  und  abnimmt.  „Bei  schön  ausgestatteten  Schachteln  werden
nicht  Hunderte,  nicht  Tausende,  sondern  es  werden  Zehntausende  und
Hunderttausende  Stück  gleichzeitig  bestellt.  Gerade  durch  die  Bestellung ­
  in  großen  Massen,  dadurch  daß  man  bei  den  verschiedenen
Papierbearbeitungsmaschinen,  Druckerpressen  usw.  die  entsprechenden ­
  Einrichtungen  trifft,  werden  solche  Schachteln  viel  billiger,  daß
z.  B.  Schachteln,  die  bei  Bestellung  zu  hundert  Stück  elf  Mark
kosten,  sich  bei  Bestellung  von  zehntausend  Stück  auf  einmal  pro
hundert  Stück  nur  auf  vier  Mark  stellen“  1  2 ).
b.  Die  Kartonnagenfabrikation  in  eigener  Regie.
Nicht  alle  Zigarettenfabriken  lassen  sich  die  erforderlichen
Kartonnagen  in  fremden  Spezialbetrieben  anfertigen;  eine  Anzahl
1)  Man  gebt  stets  vom  Tausend  aus,  sodaß  Packungen  solche  sind,  die
1000 /250  =  4  Zigaretten  enthalten.
2)  Stenographische  Reichstagsberichte,  Band  217,  Seite  2937.
        <pb n="61" />
        56

derselben  stellt  sie  sich  vielmehr  selbst  her.  Diese  Betriebe  weisen
eine  besondere  Abteilung  auf,  in  der  ständig  unter  Leitung  eines
Werkmeisters,  der  gelernter  Buchbinder  ist,  eine  größere  Anzahl
von  Arbeitern  (Papierschneider,  Kästchen-Zusammensetzerinnen,
Golddruckprägerinnen,  Nadlerinnen  u.  a.)  damit  beschäftigt  sind,
aus  den  von  Papierfabriken  bezogenen  Pappbogen  Schachteln  und
Kästchen  herzustellen.  Der  Produktionsprozeß  geht  hierbei  in
folgender  Weise  vor  sich:  Zuerst  stellt  der  Werkmeister  eine
Anzahl  von  Probekartons  verschiedenen  Formates  her,  die  er  im
Rohzustände  den  Fabrikleitern  zur  Beurteilung  vorlegt.  Diese
wählen  nun  aus  den  vorgelegten  Musterkartons  denjenigen  aus,
der  ihnen  am  besten  gefällt,  bez.  verwerfen  sie  alle  Muster  und
lassen  noch  einmal  eine  neue  Kollektion  anfertigen.  Haben  sie
sich  für  ein  bestimmtes  Format  entschieden,  so  kommt  nunmehr
die  nicht  immer  leichte  Wahl  der  Ausstattung  daran.  Auf  die
Deckel  der  Kartons  werden  gewöhnlich  Etiquetten  geklebt,  die  von
lithographischen  Anstalten  bezogen  werden.  Der  Etiquette  muß
auch  die  übrige  Ausstattung  der  Kästen  angepaßt  sein,  deren  Ausführung ­
  der  Fabrikleiter  zusammen  mit  seinem  Werkmeister  bespricht.
Ist  man  sich  endlich  über  die  gesamte  Ausstattung  der  Schachteln ­
  schlüssig  geworden,  so  werden  jetzt  erst  wieder  einige,  vollständig ­
  ausgestattete  Probekartons  hergestellt;  erst  wenn  diese  gefallen, ­
  wird  mit  der  Fabrikation  im  großen  begonnen:  Mit  Papierschneidemaschinen ­
  wird  die  zu  den  Kästchen  notwendige  Pappe
und  ebenso  das  zum  Bekleben  der  Kästen  erforderliche  Papier  in
passende  Stücke  geschnitten.  Aufgabe  bestimmter  Arbeiterinnen
ist  es  nun,  aus  den  zugeschnittenen  Pappstücken  die  Kästen  zusammenzuleimen ­
  ,  während  wieder  andere  Arbeiterinnen  die  zusammengeleimten ­
  Kästen  mit  Etiketten  und  Papier  bekleben.
Beschriebenes  Verfahren  ist  das  bei  der  Herstellung  fester
Kartonschachteln  übliche.
Für  die  Herstellung  der  leichten  „Schieberschachteln“  dagegen
bezieht  man  aus  Papierfabriken  dünne  Glanzpappe  in  Bogen,  die
man  in  lithographischen  Anstalten  mit  gewünschtem  Bilder-  und
Schriftaufdruck  versehen  läßt.  In  der  Kartonnagenabteilung  der
Zigarettenfabrik  selbst  wird  dann  aus  diesen  „Bilderbogen“  durch
Maschinen  die  zu  einer  Schachtel  ihren  äußeren  Umrissen  nach
notwendige  Pappe  ausgestanzt,  sodaß  es  nur  noch  einiger  Handgriffe ­
  seitens  einer  Arbeiterin  bedarf,  um  aus  dem  geformten  und
bedruckten  Pappstück,  das  zuvor  noch  von  einer  Ritzmaschine  bearbeitet ­
  worden  ist,  die  Schachtel  zu  falten  und  zu  kleben.
        <pb n="62" />
        57

Die  Produktionsverbilligung,  die  durch  Anfertigung  der  nötigen
Kartonnagen  in  eigener  Regie  erzielt  wird,  ist  ziemlich  bedeutend;
durchschnittlich  stellt  sich  dem  Zigarettenfabrikanten  das  selbst  hergestellte ­
  Packmaterial  um  zehn  bis  zwanzig  Prozent  billiger  als  das
fertig  bezogene.  Hierzu  kommt  noch  der  Vorteil,  daß  man  je  nach
Bedarf  anfertigen  kann;  hat  sich  eine  Verpackungsform  als  unpraktisch ­
  oder  ungefällig  erwiesen,  so  kann  man  sofort  zur  Herstellung
einer  anderen  übergehen.  Ein  Fabrikant  dagegen,  der  viele  Tausende ­
  von  Kartons  derselben  Art  auf  einmal  aus  einer  Kartonnagenfabrik
  bezogen  hat,  muß,  falls  sich  die  Packung  aus  irgend  einem
Grunde  als  unpassend  erwiesen  hat,  trotzdem  die  alten  Vorräte
aufbrauchen  oder  er  muß  sie  wegwerfen  und  erleidet  so  große
Verluste.
Da  sich  die  Anlage  einer  eigenen  Kartonnagen-Fabrikationsstelle
  aber  nur  bei  einer  gewissen  Größe  und  Stetigkeit  der  Ausnutzung ­
  lohnt,  so  ist  sie  nur  für  die  größten  Zigarettenfabriken
rentabel  und  möglich.
Die  Blechdosen,  die  auch  zur  Verpackung  von  Zigaretten
dienen,  werden  von  keiner  Zigarettenfabrik  selbst  hergestellt,  sondern ­
  stets  von  besonderen  Blechemballagefabriken  bezogen,  da  ihre
Herstellung  teure  Anlagen  erfordert  und  eine  Anfertigung  derselben
in  eigener  Regie  sich  auch  für  die  größten  Zigarettenfabriken
wegen  des  relativ  geringen  Bedarfes  daran  nicht  verlohnen  würde.
c)  Die  Packabteilung.
Die  Packabteilung  einer  Zigarettenfabrik  besteht  eigentlich
wieder  aus  drei  verschiedenen  Abteilungen:  1.  der  Abteilung  für
Verpackung  der  losen  Zigaretten  in  Schachteln,  2.  der  Abteilung
für  Banderolierung  der  Schachteln  und  3.  der  Abteilung  für  Verpackung ­
  der  banderolierten  Schachteln  zu  1 /i  und  1  Mille  Paketen;
hierzu  tritt  für  diejenigen  Fabriken,  die  auch  Rauchtabak  anfertigen,
noch  die  Abteilung  für  Rauchtabakverpackung.  Die  Aufsicht  über
alle  diese  Abteilungen  führt  ein  Beamter,  der  sich  von  der  „Lagerverwaltung ­
  für  halbfertige  Fabrikate“  die  Zigaretten,  von  der  Kartonnagenabteilung
  oder,  falls  eine  solche  nicht  besteht,  von  der
Papierlagerverwaltung  die  Kartons  usw.  und  gegebenenfalls  von  der
Tabakschneiderei  den  Rauchtabak  aushändigen  läßt.
Die  Packerinnen  erhalten  von  ihm  die  Zigaretten  in  denselben
Ständern  ,  in  denen  sie  von  den  Zigarettenmacherinnen  abgeliefert
sind;  die  Stückzahl,  zu  der  sie  die  Zigaretten  zu  verpacken  haben,
        <pb n="63" />
        58

finden  sie  hierbei  auf  dem  „Begleit-Zettel“  5 )  angegeben,  der  dem
Ständer  angeheftet  ist.  Nachdem  sie  sich  auch  noch  die  zum  Verpacken ­
  nötigen  Schachteln  haben  ausliefern  lassen,  begeben  sie
sich  an  ihre  Plätze  und  verrichten  hier  ihre  Arbeit.
Bei  Gelegenheit  des  Verpackens  erfolgt  zugleich  nochmals  eine
Kontrolle  der  Zigarettenmacherinnen,  denn  die  Packerinnen  sind
streng  angewiesen,  nur  tadellose  Stücke  zu  verpacken,  fehlerhafte
Fabrikate  dagegen  auszusortieren  und  zurückzuliefem.  Ferner  stellt
sich  jetzt  genau  heraus,  ob  die  von  der  Zigarettenmacherin  beim
Abliefern  angegebene  und  auf  dem  Begleit-Zettel  vermerkte  Stückzahl ­
  mit  der  Wirklichkeit  übereinstimmt.  Ihre  diesbezüglichen  Beobachtungen ­
  hat  die  Packerin  auf  dem  Begleit-Zettel  in  die  Rubrik
„Fehlen  oder  schlechte  .  .  .  Stück“  einzutragen  ,  dazu  an  anderer
Stelle  des'Zettels  den  Tag,  an  dem  sie  die  Zigaretten  verpackt  hat,
und  ihre  Lohnbuchnummer.
Auch  in  die  Zigarettenschachteln  muß  die  Packerin,  falls  es
sich  um  bessere  Zigaretten  handelt,  sowohl  ihre  Nummer  als  auch
die  der  Zigarettenmacherin,  die  auf  dem  Begleit-Zettel  angegeben
ist,  eintragen.  Stellt  sich  nun  beim  Händler  heraus,  daß  ihm  gelieferte ­
  Ware  nicht  gut  gearbeitet  oder  nicht  richtig  gepackt  ist,
so  teilt  er  dem  Fabrikanten  bei  seiner  Reklamation  nur  die  in  dem
Kästchen  gefundenen  Nummern  mit.  Letzterer  kann  dann  sofort
aus  seinen  Büchern  ersehen,  wen  die  Schuld  an  dem  Vorfall  trifft.
Hat  eine  Arbeiterin  das  ihr  übergebene  Quantum  Zigaretten
verpackt,  so  liefert  sie  die  vollgepackten  Schachteln  und  den  Ständer, ­
  in  dem  sich  die  Zigaretten  befanden,  wieder  an  den  Werkmeister ­
  ab,  ebenso  auch  etwaige  schlechte  Stücke.  Hierbei  wird
ihr  der  verdiente  Lohn  vom  Lohnbuchführer  im  Lohnbuch  und  auf
der  Lohnliste  gutgeschrieben.
Falls  von  der  Packerin  gemeldet  ist,  daß  Stücke  fehlten  oder
zum  Verpacken  untauglich  waren,  so  wird  der  Ständer  nebst  etwa
aussortierten  Stücken  nochmals  in  die  Zigarettenanfertigungs-Abteilung ­
  zurückgeschickt,  damit  die  in  Frage  kommende  Zigarettenmacherin ­
  das  Fehlende  ergänze.  Die  erfolgte  Nachlieferung  der
Stücke  wird  wiederum  vom  Werkmeister  der  Zigarettenanfertigungs-Abteilung
  auf  dem  Begleit-Zettel  vermerkt;  hierauf  wird  der  Ständer
wieder  in  die  Packabteilung  zurückgeschickt,  wo  die  nachgelieferten
Stücke  noch  nachträglich  verpackt  werden.
Die  gepackten  Schachteln  gelangen  in  die  Hände  besonderer
Arbeiterinnen,  sogenannter  Banderoliererinnen,  die  sie  mit  den  vor1) ­

  Vergl.  das  Muster  auf  Seite  49.
        <pb n="64" />
        59

schriftsmäßigen  Steuerzeichen  versehen.  Da  letztere  von  der  Steuerbehörde ­
  in  Bogen  zu  je  zwanzig  Stück  und  in  ungummiertem  Zustande ­
  geliefert  werden,  so  haben  die  Zigarettenfabrikanten  besondere ­
  Papierschneidemaschinen  zum  Zerschneiden  und  auch  besondere ­
  Anleimapparate  zum  Gummieren  dieser  Bogen  aufstellen  müssen.
In  letzter  Zeit  hat  man  in  einigen  Betrieben  auch  Maschinen  aufgestellt, ­
  die  automatisch  die  zugeschnittenen  Banderolenstreifen  mit
Klebstoff  versehen  und  den  Packungen  umlegen.  Die  Leistung
einer  solchen  Maschine  beläuft  sich  auf  vierzig  bis  fünfzig  Banderolierungen ­
  in  der  Minute,  was  gegenüber  der  immerhin  mühseligen
Handarbeit  eine  bedeutende  Zeit-  und  Kostenersparnis  bedeutet.
Die  banderolierten  Packungen  der  einzelnen  Sorten  werden
endlich  noch  aus  Zweckmäßigkeitsgründen  zu  größeren  Posten  ('/2
bis  1  Mille  Zigaretten)  vereint.  In  dieser  Gestalt  verläßt  dann  die
Ware  den  Packsaal,  um  dem  unter  steueramtlicher  Kontrolle  stehenden ­
  „Lager  für  fertige  Fabrikate“  zugeführt  zu  werden 1 ).
In  diesem  „Lager  für  fertige  Fabrikate“  sind  in  jeder  größeren
Zigarettenfabrik  außer  einem  Lager  Verwalter  noch  eine  Anzahl
von  Unterbeamten  und  Mädchen  damit  beschäftigt,  die  aus  der  Packerei
gekommenen  Waren  einzuordnen  und  die  Kommissionen  zusammenzustellen. ­
  Dem  Lagerverwalter  fällt  dabei  noch  die  Aufgabe  zu,
den  Meistern  der  verschiedenen  Betriebsabteilungen  allabendlich
für  den  nächsten  Tag  Arbeitsanweisungen  zu  geben.  Zu  dieser
Funktion  befähigt  ihn  seine  genaue  Kenntnis  der  Lagervorräte  und
der  täglichen  Ausgänge.
Den  Schluß  dieses  Abschnittes  mögen  einige  Angaben  über
die  Organisation  des  Versandes,  wie  ich  sie  in  einer  großen
Zigarettenfabrik  kennen  gelernt  habe,  bilden.
Laufen  die  Bestellungen  mit  der  Post  ein,  so  werden  sie  zunächst ­
  von  der  Korrespondenz-Abteilung  in  Empfang  genommen,
mit  dem  Datumstempel  des  Empfangstages  versehen  und  dabei  zugleich ­
  gesichtet.  Sodann  werden  die  Aufträge  der  einzelnen  Reisenden ­
  bez.  Platzvertreter  in  besondere  Kontrollmappen  unter  deren
Namen  eingetragen,  damit  der  Fabrikant  jederzeit  feststellen  kann,
wieviel  ihm  jeder  dieser  Leute  wert  ist.  Hierauf  gehen  die  Bestellzettel ­
  in  die  Buchhalterei  zur  Prüfung  der  Zahlungsfähigkeit  des
Auftraggebers.  Ergibt  die  Prüfung  in  den  Büchern,  daß  das  Konto
desselben  schon  zu  stark  belastet  ist,  so  wird  der  Auftrag  in  an1) ­

  Vergl.  hierzu  auch  die  Vorschriften  in  §  34  der  Ausführungsbestimmungen
zum  Zigarettensteuer-Gesetz.
        <pb n="65" />
        60

gemessener  Weise  reduziert  oder  es  wird  um  vorherige  Einsendung
der  noch  schuldigen  Beträge  gebeten.  Bei  neuen  Kunden  werden
stets  vor  Effektuierung  der  Aufträge  Auskünfte  über  die  Zahlungsfähigkeit ­
  bei  verschiedenen  Büros  eingeholt  ').
Alle  Aufträge,  die  effektuiert  werden  sollen,  werden  weiter  zur
Eintragung  in  das  Kommissionsbuch  gegeben  und  nur  die  hier
verzeichneten  Posten  werden  den  Verkäufern  (Agenten  oder  Reisenden) ­
  in  Rechnung  gestellt.  Darauf  gelangen  die  Bestellzettel  zum
Lagerverwalter,  der  die  Kommissionen  zusammenstellt  und  an  die
Versandabteilung  weiter  gibt.  Die  Bestellzettel  selbst  kommen
wieder  in  der  Buchhalterei  zur  Ausschreibung  einer  Rechnung  zurück, ­
  deren  Inhalt  in  das  Fakturenkopiebuch  übertragen  wird.  So
werden  nunmehr  die  Eintragungen  des  Kommissionsbuches  durch
die  Angaben  des  Fakturenkopiebuches  kontrolliert,  aus  welch’
letzterem  dann  noch  die  Übertragung  der  einzelnen  Posten  ins
Hauptbuch  erfolgt.
1)  Bei  allen  diesen  Vorsichtsmaßregeln  werden  in  betreffendem  Betriebe  jährlich ­
  fünf  Prozent  für  Außenstände  abgeschrieben;  durchschnittlich  machen  die  uneinbringbaren
  Außenstände  aber  nicht  mehr  als  zwei  Prozent  aus.
        <pb n="66" />
        IV.  Abschnitt.

Die  Absatzverhältnisse.
A.  Die  Organisation  des  Absatzes  in  Deutschland.
Den  Vertrieb  ihrer  Produkte  an  die  Händler  übernehmen  die
kleineren  Fabrikanten,  die  nur  für  den  lokalen  Markt  arbeiten,
meistens  selbst.  Der  Besitzer  eines  solchen  Betriebes  sucht  die
Kleinhändler  auf,  legt  ihnen  seine  Waren  vor,  erkundigt  sich  nach
seinen  Wünschen  und  läßt  gegebenenfalls  besondere  Qualitäten
oder  Verpackungen  für  einzelne  Händler  anfertigen.  Mitunter  übernimmt ­
  er  auch,  falls  er  seine  Geschäftsreisen  weiter  ausdehnen
will,  zwecks  Verminderung  der  Reiseunkosten  noch  die  Vertretung
einer  Zigarrenfabrik.  Seine  Absatzunkosten  sind  deshalb  gering
und  beschränken  sich  lediglich  auf  die  eigentlichen  Reisespesen.
Kostspieliger  und  weitläufiger  gestaltet  sich  dagegen  der  Absatz  bei
größeren  Zigarettenfabriken.  Hier  bedarf  es  eines  planmäßigen
Vorgehens  für  den  Fabrikanten,  der  für  die  einzelnen  Fälle  feststellen ­
  muß,  wie  er  seine  Erzeugnisse  auf  die  wirksamste  und  doch
billigste  Weise  zum  Angebot  bringen  kann.
Gegenden  konzentrierten  Bedarfes,  also  größere  Städte  mit
ihrer  näheren  Umgebung,  werden  einem  „Vertreter“  zur  Bearbeitung ­
  überwiesen,  der  die  Händler  seines  Distriktes  aufsucht,  die
Aufträge  entgegennimmt  und  sie  der  Fabrik  übermittelt.  Diese
Leute  vertreten  immer  nur  eine  Zigarettenfabrik,  wobei  sie  allerdings ­
  in  der  übergroßen  Anzahl,  um  ihre  Gewinnchancen  zu  vergrößern, ­
  noch  Vertretungen  von  einigen  Zigarrenfabriken  ausüben.
Es  besteht  nämlich  in  der  Zigarrenindustrie  die  Einrichtung,  daß
nicht  alle  Fabriken  dieselben  Preislagen  herstellen  und  vertreiben
lassen.  Es  gibt  Fabriken,  die  als  Spezialität  die  Herstellung  der
Vier-,  Fünf-  und  Sechspfennig-Zigarren  betreiben.  Eine  Reihe  anderer ­
  Firmen  fertigt  ausschließlich  mittlere  Preislagen  zum  Kleinverkaufspreise ­
  von  sieben  bis  fünfzehn  Pfennigen  an,  und  weiter
gibt  es  Zigarrenfabriken,  die  ausschließlich  Zigarren  höherer  Preis-
        <pb n="67" />
        62

lagen  liefern,  bez.  deren  Absatz  in  mittleren  Preislagen  ein  ganz
unbeträchtlicher  ist.  Aus  dieser  Abstufung  heraus  verträgt  es  sich
sehr  wohl,  wenn  ein  Agent  mehrere  Zigarrenfabriken  vertritt,
was  auch  in  praxi  geschieht.  Bei  Zigarettenfabriken  aber  ist  es
anders.  Sie  liefern,  wie  schon  erwähnt,  fast  alle  sämtliche
Preislagen,  sodaß  ein  Vertreter,  der  zwei  Zigarettenfabriken  vertritt,
die  eine  Konkurrenz  mit  der  andern  ausheben  würde.
Die  Waren  selbst,  die  beim  Vertreter  bestellt  sind,  werden
lediglich  vom  Fabrikationsort  aus  an  die  Kleinhändler  verschickt.
Nur  an  ganz  wenigen  Plätzen  lebhaftester  Nachfrage,  so  z.  B.  in
Berlin  werden  von  seiten  einiger  Dresdener  Fabrikanten  zwecks
Ersparnis  unnötiger  Transportkosten  Lager  gehalten,  die
ein  vollständiges  Sortiment  aller  Erzeugnisse  betreffender  Fabriken
aufweisen.
Als  Vergütung  für  ihre  Bemühungen  erhalten  die  Vertreter
Provision.  Bei  der  Bestimmung  der  Höhe  dieser  Provision  sprechen
die  verschiedensten  Faktoren  mit.  Ein  bisher  unbekanntes  Fabrikat
unterzubringen,  ist  naturgemäß  schwieriger,  als  eine  wohlbekannte
Marke  zu  vertreiben.  Infolgedessen  ist  der  Prozentsatz,  der  für
Provision  auszuwerfen  ist,  bei  unbekannten  Marken  höher  als  bei
den  schon  in  Händler-  und  Konsumentenkreisen  als  vorzüglich  und
des  Einführens  wert  erkannten,  älteren  Konsummarken.  Mit  in  die
Wagschale  fällt  auch  die  Preislage  der  Zigaretten  sowie  die  Art
ihrer  Aufmachung  und  Ausstattung.  Im  allgemeinen  läßt  sich
sagen,  daß  zwischen  fünf  und  zwanzig  Prozent  Provision  an  die
Agenten  bezahlt  wird.
Mitunter  halten  sich  die  an  den  größten  Plätzen  etablierten
Vertreter,  die  das  Geschäft  nicht  allein  bewältigen  können,  wieder
Reisende,  denen  sie  aus  eigener  Tasche  festes  Gehalt  oder  Provision
gewähren.  Die  Fabrik  selbst  hat  mit  diesen  Unteragenten  nichts  zu  tun.
Von  vielen  Fabriken  werden  auch  nach  den  Orten,  an  denen
sie  Vertreter  haben,  jährlich  mehrmals  besondere  Reisende  ausgesandt, ­
  um  die  Kundschaft  in  Begleitung  der  Agenten  zu  besuchen,
die  neuesten  Muster  vorzulegen  und  um  überhaupt  der  Fabrik
nähere  Fühlung  mit  ihren  Kunden  zu  verschaffen  und  zugleich  die
Agenten  zu  kontrollieren.
Wo  der  Bedarf  so  gering  ist,  daß  ein  ständiger  Vertreter  nicht
genug  Verdienst  finden  würde,  dorthin  sendet  der  Fabrikant  Reisende, ­
  um  den  Absatz  zu  vermitteln.  Diese  Leute  sind  zumeist
fest  mit  Gehalt  angestellt,  erhalten  aber  außerdem  als  Gegenleistung
für  aufgewandte  Reiseunkosten  einen  bestimmten  Betrag  als  Tages-
        <pb n="68" />
        63

Spesen  und  außerdem  in  vielen  Fällen  einen  kleinen  Prozentsatz
an  Provision,  um  ihr  Interesse  am  Verkaufe  besonders  zu  wecken.
In  dritter  Linie  bedient  sich  der  Fabrikant  zum  Zwecke  des
Vertriebes  seiner  Waren  an  den  Kleinhändler  noch  des  Grossisten,
dessen  Wirkungskreis  aber  immer  mehr  eingeengt  worden  ist,  seitdem ­
  den  Fabrikreisenden  der  Ausbau  des  Eisenbahnnetzes  und  die
dadurch  erfolgte  Erschließung  auch  der  kleinsten  Ortschaften  für  den
Verkehr  ein  immer  weiteres  Vordringen  ermöglicht  haben.  Größtenteils ­
  sind  die  Grossisten  deshalb  heute  nur  noch  auf  die  Restaurateure, ­
  Cafetiers,  Produktenhändler  usw.  als  Abnehmer  angewiesen,
die  von  den  Fabrikreisenden  und  Vertretern  zum  großen  Teil  wegen
der  Geringfügigkeit  ihrer  Bestellungen  nicht  aufgesucht  werden.
Teilweise  zählen  sie  aber  auch  noch  die  kleineren  Zigarrenhändler
zu  ihren  Kunden,  denen  sie  als  besondere  Vorteile  ein  reich  assortiertes ­
  Lager  von  Fabrikaten  vieler  Fabriken,  die  Gewährung  eines
längeren  als  sonst  üblichen  Zieles  und  die  Bezugsmöglichkeit  auch
der  kleinsten  Quanten  bieten.
Meistens  hält  sich  auch  der  Grossist  noch  besondere  Reisende,
die  von  ihm  teils  festes  Gehalt  teils  Provision  erhalten.
Der  Grossist  selbst  erhält  vom  Fabrikanten  statt  Provision:
Rabatt,  da  er  die  Zigaretten  nicht  vertretungsweise  für  den
Fabrikanten  vertreibt,  sondern  sie  als  eigene  Ware  für  eigene
Rechnung  verkauft.  Für  die  prozentuale  Höhe  des  Rabattes  sind
dabei  dieselben  Momente  ausschlaggebend,  die  ich  schon  weiter
oben  als  Bestimmungsfaktoren  für  die  Höhe  der  Provision  der  Vertreter ­
  genannt  habe.  Ein  Äquivalent  kann  der  Fabrikant  auch  noch
für  die  Zeitersparnisse  bieten,  die  ihm  bei  Verkehr  mit  einem
Grossisten  erwächst,  der  vielleicht  dieselben  Umsätze  erzielt  wie
beispielsweise  zwanzig  Detaillisten.  Eine  Rechnung  muß  über  jeden
ausgehenden  Warenposten  ausgeschrieben  werden;  eine  solche  über
Hunderte  von  Mark  für  eine  Sorte  Zigaretten  ist  aber  in  kürzerer
Zeit  geschrieben  als  viele  Rechnungen  über  geringe  Beträge  an
Detaillisten.  Zudem  diskontieren  die  Grossisten  vielfach,  während
der  Detaillist  ein  Ziel  von  drei  Monaten  beansprucht  und  auch
dieses  noch  mit  Vorliebe  wesentlich  überschreitet.
Alle  diese  Punkte  beeinflussen  die  Höhe  des  Rabattes,  die  sich
übrigens  auch  noch  nach  der  Bedeutung  des  Grossisten  richtet.
Bestimmte  Angaben  über  die  prozentuale  Höhe  desselben  können
deshalb  nicht  gemacht  werden.
Neben  diesen  eigentlichen  Grossisten  gibt  es  auch  noch  große
Detailgeschäfte,  die  nur  nebenbei  grossieren  und  wegen  ihres  großen
        <pb n="69" />
        —  64  -
Bedarfes  gleichfalls  von  der  Fabrik  besondere  Rabatte  zugestanden
erhalten.  Überhaupt  gewähren  die  meisten  Zigarettenfabriken  allen
Detailgeschäften,  die  jährlich  für  über  fünfhundert  Mark  Waren  beziehen, ­
  fünf  und  solchen,  die  für  mehr  als  tausend  Mark  Waren  beziehen, ­
  zehn  Prozent  Rabatt  auf  die  Fakturapreise.
Die  Zigaretten  treffen  beim  Kleinhändler  in  völlig  verkaufsreifem ­
  Zustand  ein;  eine  längere  Lagerung  ist  ihnen  eher  schädlich
als  nützlich,  da  sie  dann  zu  sehr  austrocknen.  Hieraus  entspringen
zwei  Handelsgebräuche:
1.  die  Zigaretten  werden  vom  Kleinhändler  immer  nur  in  geringen ­
  Mengen  bezogen,  da  dieser  stets  frische  Ware  am  Lager
haben  muß.
2)  die  Zahlungsfristen  sind  bedeutend  kürzer,  als  sie  die  Detaillisten ­
  vom  Zigarrenhandel  her  gewöhnt  sind.
Betrachten  wir  die  einzelnen  Punkte  genauer.  Da  die  Zigaretten
nur  in  kleinen  Posten  vom  Händler  bezogen  werden  und  ihr  Gewicht ­
  und  Umfang,  auch  bei  Versand  vieler  tausend  Stück,  äußerst
gering  sind,  eignet  sich  zu  ihrer  Verschickung  am  besten  das  Postpaket. ­
  Es  entfällt  denn  auch  der  Versand  von  Zigaretten  zum
größten  Teil  auf  Postsendungen,  von  denen  viele  den  Wert  von
zehn  Mark  nicht  übersteigen,  so  daß  in  letzteren  Fällen  die  Porti
etwa  zehn  Prozent  vom  Werte  der  Sendungen  ausmachen.  Die
Versandspesen  werden  bei  größeren  Sendungen  meistens  vom
Fabrikanten,  bei  kleineren  (bis  zehn  Mark)  vom  Tabakhändler,  getragen; ­
  mitunter  kommt  es  auch  vor,  daß  sich  beide  Parteien  darin
teilen.  Für  die  Bezahlung  der  Ware  wird,  wie  schon  weiter  oben
erwähnt,  den  Händlern  drei  Monate  Ziel  gewährt;  bei  Zahlung  innerhalb ­
  vier  Wochen  werden  gewöhnlich  drei  Prozent  Skonto  von  den
Fakturabeträgen  abgerechnet.
Der  Gewinn  des  Detaillisten  an  den  Zigaretten  beläuft  sich
jetzt  gewöhnlich  auf  25-—30  Prozent.  Von  dem  außerordentlichen
Verbandstage  der  deutschen  Zigaretten-Industrie,  der  am  14.  August
1909  in  Dresden  abgehalten  wurde,  wurden  folgende  „Normalpreise“ ­
  für  die  einzelnen  Preislagen  aufgestellt  und  den  Fabrikanten
anempfohlen:
Fabrikpreis  für  eine  1  Pfg.-Zigarette:  7,50  Mark  pro  Mille

2
21/2
3

14
18
21

1)  Vergl.  Vereinigte  Tabakzeitungen  1909,  Nr.  35.
        <pb n="70" />
        B.  Stellung  und  Bedeutung  der  deutschen  Zigarettenindustrie
auf  dem  Weltmärkte.
Das  Absatzgebiet  der  meisten  deutschen  Zigarettenfabriken  beschränkt ­
  sich  heute  auf  das  Inland;  nur  ganz  wenige  Großbetriebe
arbeiten  für  den  Export  und  auch  diese  nur  in  geringem  Umfange.
Die  Exportquote  ist  im  Laufe  der  Jahre  ganz  erheblich  gesunken;
sie  machte  im  Jahre  1907  nur  etwa  2  Prozent  der  Gesamtproduktion
aus  gegenüber  29,9  Prozent  im  Jahre  1877.  Der  relativ  bedeutende
Export  in  den  siebziger  und  teilweise  auch  noch  in  den  achtziger
Jahren  vorigen  Jahrhunderts  kam  hauptsächlich  durch  die  großen
Lieferungsaufträge  zustande,  die  damals  die  ital  ienische  Tabakregie ­
  in  Deutschland,  namentlich  an  die  hierauf  besonders  eingerichtete ­
  Firma  Laferme,  erteilte  *).
Im  Laufe  der  Jahre  hat  man  die  Zigarettenfabrikation  jedoch
in  Italien,  wo  sich  seit  1884  der  Betrieb  des  (vorher  an  Privatunternehmer ­
  verpachteten)  Monopols  in  eigener  Regie  der  Regierung
befindet,  in  immer  größerem  Umfange  selbst  aufgenommen,  so  daß
der  deutschen  Zigarettenindustrie  dieses  wichtige  Absatzgebiet  fast
ganz  verloren  gegangen  ist.  Die  italienische  Monopolverwaltung
bezieht  heute  aus  Deutschland  nicht  mehr  Zigaretten  als  die  Monopolverwaltungen ­
  anderer  Länder,  die  auch  nur  unter  Überwindung
größter  Schwierigkeiten  einen  Import  fremder  Fabrikate  in  ganz  beschränkter ­
  Menge  gestatten.  Andere  bedeutendere  Abnehmer
haben  sich  für  die  deutsche  Zigarettenindustrie  nicht  gefunden,  denn
die  meisten  Länder,  die  überhaupt  für  einen  Zigarettenexport  noch
in  Betracht  kommen  könnten  —  d.  h.  diejenigen,  in  denen  die
Tabakfabrikation  nicht  Staatsmonopol  ist  —  haben  mit  ganz  wenigen
Ausnahmen  Tabakfabrikate  mit  so  horrend  hohen  Zollsätzen  belegt,
daß  es  ein  nutzloses  Beginnen  wäre,  Zigaretten  nach  solchen  Ländern
zu  exportieren.
1)  Yergl.  Seite  5.
Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissenschaft.  Ergänzungsheft  33.

I
        <pb n="71" />
        MMNlMg

—  66  —
Der  geringe  deutsche  Export  richtet  sich  heute  in  der  Hauptsache ­
  nach  Holland  und  Skandinavien.  Er  wies  in  den  letzten
Jahren  (bis  1906)  dank  den  lebhaften  Exportbemühungen  der  immer
leistungsfähiger  gewordenen  Großfabrikantenschaft  wieder  einmal
eine  steigende  Tendenz  auf.  In  jüngster  Zeit  ist  er  jedoch  wieder
zurückgegangen,  was  zum  Teil  auf  die  große  Konkurrenz  zurückzuführen ­
  ist,  die  gerade  in  neuester  Zeit  den  deutschen  Zigaretten
in  Skandinavien  vom  amerikanischen  Tabaktrust  bereitet  wird 1 ),
zum  Teil  aber  auch  eine  Folge  der  gewaltigen  Zollerhöhung  ist,  die
im  Jahre  1908  (mit  Wirkung  vom  6.  5.  08  ab)  in  einem  für  den
deutschen  Export  so  wichtigen  Lande  wie  Dänemark  erfolgte.
Wurde  doch  daselbst  zu  betreffendem  Zeitpunkte  der  Zollsatz  für
Zigaretten  nicht  nur  auf  das  Doppelte  erhöht,  sondern  auch  noch
ein  Zuschlagszoll  von  30  Proz.  ad  valorem  eingeführt  1  2 )„-Ist
  der  Export  so  schon  möglichst  erschwert,  so  wird  er  es
noch  mehr  durch  die  deutschen  steuergesetzlichen  Vorschriften.
Nach  diesen  dürfen  Zigaretten,  die  von  der  Zigarettensteuer  befreit
bleiben  sollen,  nur  unter  Steueraufsicht  ausgeführt  werden,  d.  h.
sie  müssen  unter  Aufsicht  eines  hierzu  besonders  in  die  Fabrik  berufenen ­
  Steuerbeamten,  der  natürlich  auch  bezahlt  werden  muß,  in
Kisten  verpackt  werden,  die  dann  der  Beamte  versiegelt.  Für  den
Steuerbetrag  haftet  der  exportierende  Fabrikant  auch  weiterhin  noch
so  lange,  bis  der  Ausgang  über  die  Grenze  dem  am  Orte  der  Fabrik
befindlichen  Steueramte  nachgewiesen  ist.
Auf  Antrag  wird  dem  Exporteur  auch  eine  Rückvergütung
des  gezahlten  Tabakzolles  gewährt;  dieselbe  beträgt  für
Zigaretten  ohne  Mundstück  90  Mark  pro  100  Kilo  des  Reingewichts
der  Erzeugnisse 3 )  und  für  Zigaretten  mit  Mundstück  93  Mark  für
je  100  Kilo  ihres  Inhaltes  an  Tabak 4 ).
Der  Export  erstreckt  sich  im  wesentlichen  nur  auf  billigere
Fabrikate.  Es  wurden  in  den  letzten  29  Jahren  folgende  Mengen
ausgeführt:

1)  Vergl.  hierzu:  Dresdener  Handelskammerbericht  1907,  Teil  II,  Seite  121.
2)  Der  Zoll  beträgt  heute  :
1.  in  Dänemark:  0,64  Kronen  (=  0,72  Mark)  pro  Kilo  Zigaretten  und
30  Prozent  ad  valorem,
2.  in  Norwegen:  6  Kronen  (=  6,75  Mark)  pro  Kilo  Zigaretten,
3.  in  Holland:  0,4  Gulden  (=  0,67  Mark)  pro  Kilo  Zigaretten.
3)  Es  ist  hierbei  ein  Mindesttabakgehalt  von  97  Prozent  und  ein  Fabrikationsverlust ­
  von  10  Prozent  angenommen.
4)  Es  ist  ein  Fabrikationsverlust  von  10  Prozent  angenommen.
        <pb n="72" />
        67

Jahr

Tonnen

zu  Millionen
Mark

Jahr

Tonnen

zu  Millionen
Mark

1880

82

0,6

1895

48

0,6

1881

81

0,6

1896

55

0,5

1882

111

1,1

1897

59

0,6

1883

69

1,0

1898

83

0,7

1884

70

1,0

1899

93

0,7

1885

72

0,9

1900

64

0,7

1886

62

0,7

1901

76

0,8

1887

70

0,8

1902

83

0,8

1888

51

0,5

1903

87

0,8

1889

70

0,7

1904

81

0,9

1890

85

0,8

1905

96

1,0

1891

64

0,6

1906

98

1,2

1892

37

0,3

1907

91

1,1

1893

38

0,3

1908

85

1,3

1894

36

0,5

C.  Die  Konkurrenten  der  deutschen  Zigarettenindustrie.
Ist  der  Export  nach  dem  Auslande  fast  bedeutunglos,  so  ist
der  Import  fremder  Fabrikate  nach  Deutschland  und  damit  die  Konkurrenz, ­
  die  durch  sie  den  deutschen  Zigarettenfabrikanten  auf  dem
einheimischen  Markte  bereitet  wird,  um  so  größer.
Begünstigt  durch  außerordentlich  niedrige  Zollsätze  —  bis
1906  betrug  der  Zoll  für  einen  Doppelzentner  Zigaretten  nur  270
Mark  —  hat  die  Einfuhr  im  Laufe  der  Jahre  immer  größere  Dimensionen ­
  annehmen  können,  wobei  sie  noch  wesentlich  durch  die
bekannte  Vorliebe  des  Deutschen  für  alles  Ausländische  gefördert
wurde.  Daß  durch  den  starken  Import  alljährlich  der  deutschen
Nationalwirtschaft  große  Summen  entzogen  werden,  ist  aber  um  so
bedauerlicher,  als  die  vom  Auslande  eingeführten  Zigaretten  nie
besser  sein  können  wie  die  gleichpreisigen  deutschen  Produkte.
Das  Gute  an  einer  Zigarette,  mag  sie  hergestellt  sein,  wo  sie
wolle,  ob  in  Ägypten,  wo  trotz  der  bedeutenden  Kairener
Zigarettenindustrie  infolge  Verbotes  der  türkischen  Regierung  vom
25.  Juni  1890  *)  nicht  eine  einzige  Tabakpflanze  angebaut  werden
darf,  oder  in  Österreich,  das  auch  erst  den  Tabak  aus  der  Türkei
importieren  muß,  oder  in  England,  welches  mit  seinen  Zigarettenfabrikaten ­
  in  letzter  Zeit  ebenfalls  öfter  auf  dem  deutschen  Markte
zu  sehen  ist,  oder  in  Deutschland  mit  seiner  hoch  entwickelten
Zigarettenindustrie  —  an  allen  diesen  Zigaretten  ist  und  bleibt  das

1)  Vergl.  Deutsches  Handels-Archiv,  1890,  Teil  I,  Seite  411.
        <pb n="73" />
        68

Gute  der  zu  ihnen  in  mehr  oder  minder  großen  Quantitäten  mit
verarbeitete  türkische  Tabak.
Hinzugefügt  werden  kann  aber,  daß  es  kein  Land  gibt,  in  dem
dieser  türkische  Tabak  mit  mehr  Sorgfalt  und  Verständnis  behandelt
wird  als  in  Deutschland.  Sieht  man  die  deutschen  Industriepaläste,
vergegenwärtigt  man  sich  ihre  in  technischer  wie  hygienischer  Beziehung ­
  großartigen  Einrichtungen  und  stellt  diesen  modernen  Großbetrieben ­
  die  primitiven  Verhältnisse  gegenüber,  unter  denen  beispielsweise ­
  im  Orient  Industrieprodukte  erzeugt  werden,  so  wird
man,  immer  Verwendung  der  gleichen  guten  Materialien  vorausgesetzt, ­
  dem  ausländischen  Erzeugnis  das  Wort  gewiß  nicht  reden
können.  Die  überall  anerkannte  Gründlichkeit  und  Betriebsamkeit
des  deutschen  Unternehmers  gewährleisten  dem  deutschen  Konsumenten ­
  ein  besseres  Fabrikat  als  irgend  ein  ausländischer  Produzent.
In  letzter  Zeit  ist  der  Import  wenigstens  dadurch  etwas  erschwert
worden,  daß  durch  das  Zigarettensteuergesetz  vom  3.  Juni  1906
der  Einfuhrzoll  von  270  auf  700  Mark,  durch  das  am  9.  Juli  1909
vom  Reichstag  angenommene  Tabaksteuergesetz  gar  auf  1000  Mark
pro  Doppelzentner  Zigaretten  erhöht  und  somit  endlich  den  langjährigen ­
  Forderungen  der  deutschen  Industrie  nach  Schutz  gegen
das  Ausland  nachgegeben  worden  ist.  Der  Import  ist  seit  der  ersten
Zollerhöhung  auch  zurückgegangen,  jedoch  nicht  in  dem  erwarteten
Umfange.  Der  deutsche  Konsument  hat  sich  zu  sehr  an  die  Importen ­
  gewöhnt,  als  daß  er  sie  gleich  ganz  hätte  aufgeben  können.
Besonders  bemerkenswert  ist  namentlich,  daß  trotz  des  hohen  Zolls
noch  ziemlich  viel  Zigaretten  billigerer  Preislage  eingeführt
werden  *).
Es  handelt  sich  hierbei  hauptsächlich  um  die  2^2  Pf.-„Sport“-Zigarette
  der  österreichischen  Regie,  die  in  außerordentlich  großen
Mengen  namentlich  in  Süddeutschland  konsumiert  wird.  Diese
„Sport"-Zigarette  soll  übrigens,  wie  mir  von  einem  Fachmanne
versichert  wurde,  für  den  Export  nach  Deutschland  in  bedeutend
besserer  Qualität  hergestellt  werden  als  für  den  österreichischen

1)  Im  Steuerjahre  1907/8  verteilten  sich  die  eingeführten  Zigaretten  auf  folgende
Preislagen:

728

000

Stück

im

Kleinverkaufspreise

bis

15:

Mk.

pro

Mille

265

924

000

ii

17

von

15

71

25

n

ii

ii

62

455

000

ii

&amp;gt;7

71

25

7?

35

17

ii

n

105

858

000

11

17

7?

35

11

50

77

17

71

57

036

000

17

1)

„

17

50

11

70

11

17

71

29

755

000

V

11

17

71

über

70

71

11

11
        <pb n="74" />
        —  69  —
Inlandsverkauf.  Die  österreichische  Regie  hofft  jedenfalls  dadurch,
daß  sie  diese  Marke  besonders  preiswert  gestaltet,  auch  für  ihre
anderen  Fabrikate  in  Deutschland  Freunde  zu  gewinnen,  wie  sie
denn  überhaupt  in  letzter  Zeit  die  allergrößten  Anstrengungen  gemacht ­
  hat,  um  ihr  Exportgeschäft  nach  Deutschland,  ungeachtet
des  erhöhten  Zolles  und  der  Banderolensteuer,  zu  vergrößern.
Aufmerksame  Beobachter  konnten  wahrnehmen,  daß  gerade  in  den
letzten  Jahren  die  Zahl  der  Tabakgeschäfte  außerordentlich  stark
zugenommen  hat,  die  an  ihren  Läden  das  gelbe  Schild  mit  der
Aufschrift  „Verschleiß  der  k.  k.  österreichischen  Tabakfabrikate“
angebracht  haben.
Es  ist  deshalb  nicht  zu  verwundern,  daß  der  Import  österreichischer ­
  Zigaretten  auch  nach  Einführung  des  Zigaretten-Steuergesetzes
  noch  zugenommen  hat.  Ein  wesentlicher  Rückgang
des  Importes  ist  dagegen  seit  jenem  Zeitpunkte  bei  den  ägyptischen
und  russischen  Fabrikaten  eingetreten;  von  diesen  wird  jetzt  in
der  Hauptsache  nur  noch  bessere  Ware  importiert,  die  die  Zollbelastung ­
  leichter  tragen  kann.
Zum  Vertriebe  ihrer  Produkte  haben  die  großen  ägyptischen
Zigarettenfabriken  Zweigniederlassungen  in  Deutschland  errichtet,
die  sich  in  Hamburg  und  Bremen  befinden.  Die  russischen  Fabriken ­
  haben  meistens  in  Berlin  ihre  Hauptvertreter,  während  der
Hauptverlag  der  k.  k.  österreichischen  Tabak-Regie  in  München
seinen  Sitz  hat.
In  den  letzten  neunundzwanzig  Jahren  wurden  folgende  Mengen
von  Zigaretten  eingeführt:

Davon  aus:

Österreich-Ungarn

Rußland

Ägypten

Jahr

ZU

ZU

ZU

ZU

Tonnen

Millionen
Mark

Tonnen

Millionen
Mark

Tonnen

Millionen
Mark

Tonnen

Millionen
Mark

1880

25

0,4

3

0,1

ii

0,2

—

—

1881

25

0,5

4

0,1

u

0,2

—

—

1882

28

0,5

3

0,1

12

0,2

—

—

1883

30

0,5

4

0,1

11

0,2

—

—

1884

37

0,7

5

0,1

14

0,2

i

?

1885

45

0,6

7

0,1

12

0,2

2

?•

1886

48

0,7

8

0,1

14

0,2

4

0,1

1887

55

0,8

11

0,2

15

0,2

6

0,1

1888

65

0,8

16

0,2

17

0,2

11

0,1

1889

80

1,0

18

0,2

19

0,2

20

0,2

i  3
        <pb n="75" />
        V.  Abschnitt.

Die  Arbeiterverhältnisse.
A.  Zusammensetzung  und  Ausbildung  der  Arbeiterschaft.
In  der  deutschen  Zigarettenindustrie  sind  als  Fabrikarbeiter
etwa  dreizehn-  bis  vierzehntausend  Personen  tätig.  Von
diesen  sind  annähernd  achttausend  wirkliche  Facharbeiter  (Zigarettenmacher) ­
  ;  die  anderen  hingegen  werden  mit  dem  Verpacken  der
Zigaretten,  Banderolieren,  Anfertigen  der  Kartonnagen  (soweit  dies
seitens  der  Zigarettenbetriebe  in  eigener  Regie  geschieht),  Tabakaufreißen,
  Tabakschneiden,  Bedienen  der  Maschinen  usw.  beschäftigt.
Die  überwiegende  Mehrzahl  aller  dieser  Personen  ist  weiblichen ­
  Geschlechtes.  Dies  ist  darauf  zurückzuführen,  daß  das
Zigarettenmachen  eine  Arbeit  ist,  die  fast  gar  keine  körperliche
Kraft,  sondern  nur  eine  gewisse  manuelle  Geschicklichkeit
erfordert.  Auch  mit  dem  Verpacken  der  Zigaretten,  Banderolieren,
Anfertigen  der  Kartonnagen,  Tabaksortieren  usw.  sind  fast  ausschließlich ­
  weibliche  Personen  beschäftigt,  da  diese  Arbeiten  gleichfalls ­
  keinerlei  physische  Kraft  beanspruchen.
So  kommt  es,  daß  in  den  deutschen  Zigarettenbetrieben  durchschnittlich ­
  neunzig  Prozent  aller  beschäftigten  Personen  Frauen
sind.  Nur  in  Berlin  ist  das  Verhältnis  ein  anderes,  denn  etwa
vierzig  Prozent  aller  in  der  Zigarettenindustrie  beschäftigten  Personen ­
  sind  hier  männlichen  Geschlechtes.  Dies  hat  seinen  besonderen ­
  Grund.  Es  halten  sich  nämlich  in  Berlin  eine  größere
Anzahl  Russen  auf,  die  hier  als  Zigarettenmacher  tätig  sind.  Bedürfnisloser ­
  als  die  deutschen  Arbeiter,  begnügen  sich  diese  Leute
mit  dem  relativ  geringen  Verdienst,  den  ihnen  das  Zigarettenmachen
einbringt.  Nach  Berlin  wurden  sie  in  den  neunziger  Jahren  des
vorigen  und  den  ersten  Jahren  des  neuen  Jahrhunderts  gerufen,
als  daselbst  in  der  eben  entstandenen  Zigarettenindustrie  infolge
Fehlens  eines  größeren  einheimischen  Arbeiterstammes  noch  ein
empfindlicher  Mangel  an  Zigaretten-Handarbeiterinnen  herrschte.
        <pb n="76" />
        72

Man  schlug  hier  also  dasselbe  Verfahren  ein,  wie  seinerzeit')  der
erste  Dresdener  Großbetrieb,  die  Kompagnie  Laferme,  die  sich  auch
eine  Schar  geübter  Arbeiter  aus  Rußland  kommen  ließ,  da  in
Dresden  damals  noch  so  gut  wie  gar  keine  Zigarettenarbeiter  zu
finden  waren.
Während  sich  nun  in  Dresden  schon  lange  ein  fester,  ortsansässiger ­
  Arbeiterstamm  gebildet  hat,  der  aus  deutschen,  von
jenen  Russen  angelernten  Arbeiterinnen  und  jetzt  schon  wieder
aus  deren  Abkömmlingen  und  Schülerinnen  besteht,  hat  die  junge
Berliner  Industrie  in  der  kurzen  Zeit  ihres  Bestehens  noch  keinen
ausreichenden,  eigenen  Arbeiterstamm  schaffen  können.  Sie  ist
deshalb  bis  zu  einem  gewissen  Grade  noch  immer  auf  die  ausländischen ­
  Arbeiter  angewiesen.
Bis  vor  wenigen  Jahren  war  es  in  Berlin  übrigens  ziemlich
schwer,  junge  Mädchen  zur  Ausbildung  als  Zigarettenmacherinnen
zu  gewinnen.  So  schrieben  die  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von
Berlin  noch  vor  einigen  Jahren:  „Die  Zigarettenindustrie,  speziell
in  Berlin,  ist  zu  jung,  als  daß  sich  die  eine  Beschäftigung  suchenden ­
  jungen  Mädchen  mit  dem  Gedanken  vertraut  machen  könnten,
das  Zigarettenmachen  zu  erlernen  1  2 ).“
Es  ist  deshalb  nicht  verwunderlich,  daß  bis  vor  kurzem  (bis
Ende  1907  etwa)  ein  andauernder  Mangel  an  gelernten  Zigarettenarbeitern ­
  in  Berlin  bestand.
Behoben  worden  ist  dieser  erst  in  jüngster  Zeit,  teils,  weil
nach  und  nach  doch  eine  größere  Schar  von  Zigarettenarbeiterinnen
herangebildet  worden  ist,  teils,  und  dies  ist  der  Hauptgrund,  weil
in  der  allerletzten  Zeit  die  Berliner  Großfabrikanten,  wie  schon  erwähnt, ­
  immer  mehr  zur  Maschinenanfertigung  der  Zigaretten  übergegangen ­
  sind  und  somit  eine  größere  Anzahl  von  gelernten
Zigarettenarbeitern  entbehrlich  geworden  ist.  Es  sei  hierfür  nur
ein  Beispiel  angeführt:  Die  in  Berlin-Pankow  etablierte  Firma  Garbaty
  beschäftigte  bis  1906/7  etwa  vierhundert  Zigaretten-PIandarbeiter
und  -Handarbeiterinnen;  jetzt  hat  sie  dagegen  vier  Zigarettenmaschinen ­
  aufgestellt  und  beschäftigt  mit  Zigarettendrehen  nur  noch
hundertundachtzig  bis  zweihundert  Personen  3 ).  Ihre  Produktion  ist
dabei  heute  bedeutend  größer  als  früher.

1)  Vergl.  Seite  5.
2)  Berliner  Jahrbuch  für  Handel  und  Industrie  1907,  II,  Seite  123.
3)  Vergl.  Tabakarbeiter,  Jahrgang  1909,  No.  4  (Bericht  über  den  Tabakarbeiter-Kongreß ­
  zu  Berlin  am  18./20.  Januar  1909).
        <pb n="77" />
        73

Soweit  sich  die  deutschen  Plätze,  in  denen  sich  in  jüngster
Zeit  eine  Zigarettenindustrie  entwickelt  hat,  als  Lehrmeister  nicht
direkt  aus  Rußland  Arbeiter  kommen  ließen,  suchten  sie  Dresdener
Arbeiterinnen  heranzuziehen.  So  wurden  früher  oft  und  werden
zum  Teil  auch  noch  jetzt  in  Dresdener  Zeitungen  Arbeiterinnen
nach  auswärts  verlangt,  um  dort  die  Zigarettenfabrikation  einzuführen. ­
  Eine  größere  Anzahl  solcher  Arbeiterinnen  aus  ihrer  Heimatstadt ­
  wegzuziehen,  hat  aber  immer  seine  Schwierigkeit,  weil
Frauen  zum  Verlassen  ihrer  Heimat  gewöhnlich  nur  schwer  zu
bewegen  sind.  So  ist  es  auch  allein  der  leichteren  Beweglichkeit ­
  des  männlichen  Geschlechtes  zuzuschreiben,  daß
aus  Rußland  in  der  Hauptsache  immer  gerade  männliche  Personen ­
  nach  Deutschland  kamen,  um  sich  hier  als  Zigarettenmacher
zu  betätigen,  obwohl  doch  in  jenem  Lande  bedeutend  mehr  Frauen
als  Männer  in  der  Zigarettenindustrie  tätig  sind.
Ein  fester,  schon  längere  Zeit  bestehender,  örtlicher  Arbeiterstamm ­
  findet  sich  außer  in  Dresden  überhaupt  nur  noch  in  den
ostdeutschen  Industrieorten,  in  denen  die  Zigarettenfabrikation
auch  schon  lange  einheimisch  ist.
Von  den  deutschen  Zigarettenarbeiterinnen  sind  etwa  zwei
Drittel  ledigen  Standes.  Unter  den  übrigen  befinden  sich  neben
verwitweten,  geschiedenen  und  eheverlassenen  auch  viele  verheiratete ­
  Frauen.  Von  letzteren  machten  122  auf  den  Fragebogen
Angaben  über  den  Beruf  des  Mannes.  Es  bezeichneten  als
solchen:  siebzehn:  Maurer,  sechzehn:  Arbeiter,  sechs:  Maler,  je
fünf:  Fabrikarbeiter,  Schlosser,  je  vier:  Zimmermann,  Schuhmacher,
je  drei:  Zigarettenmacher,  Kaufmann,  Markthelfer,  je  zwei:  Bahnarbeiter, ­
  Glasschleifer,  Heizer,  Klempner,  Maschinist,  Metallarbeiter,
Musiker,  Ratsarbeiter,  Tiefbauarbeiter,  je  eine:  Brauereiarbeiter,
Buchdrucker,  Bohrer,  Drechsler,  Eisendreher,  Former,  Fleischer,
Fabrikportier,  Gärtner,  Kesselreiniger,  Kutscher,  Kohlenträger,  Lagergehilfe,
  Laternenwärter,  Maschinenbauer,  Maschinenschlosser,  Mechaniker, ­
  Möbelpolierer,  Metallschläger,  Ofensetzer,  Polierer,  Preßvergolder,
  Postbeamter,  Papierschneider,  Packer,  Schraubendreher,
Stanzer,  Schmied,  Schneider,  Sattler,  Steinschleifer,  Tischler,  Tierwärter, ­
  Tapezierer,  Tabakarbeiter,  Vergolder,  Werkführer,  Zigarrenmacher. ­

Es  ist  durchaus  kein  Zufall,  daß  die  Gatten  einer  besonders
großen  Anzahl  von  Zigarettenarbeiterinnen  gerade  Maurer,  Maler,
oder  Zimmerleute  sind.  Vielmehr  ist  es  gerade  dem  Saisoncharakter, ­
  der  allen  diesen  Berufen  in  mehr  oder  minder  großem
        <pb n="78" />
        isSäii

—  74  —
Umfange  zu  eigen  ist,  zuzuschreiben,  daß  besonders  die  Frauen
solcher  Arbeiter  in  der  Fabrik  Verdienst  suchen,  um  der  Familie
über  die  in  gewissen  Zeitabständen  immer  wiederkehrenden  Perioden
der  Arbeits-  und  Verdienstlosigkeit  des  Familienoberhauptes  hinwegzuhelfen. ­

Etwa  zwei  Fünftel  aller  in  der  Zigarettenindustrie  beschäftigten
Personen  haben  das  einundzwanzigste  Lebensjahr  noch  nicht  erreicht. ­
  So  zählte  man  z.  B.  unter  den  4037  Personen,  die  im
Jahre  1905  bei  Beginn  des  noch  später  zu  erwähnenden  Dresdener
Zigarettenarbeiterstreikes  in  den  davon  betroffenen  Betrieben  beschäftigt ­
  waren,  1517=37  °/o  unter  21  Jahren 1 ).
Sehr  viele  dieser  minderjährigen  Personen  befinden  sich  namentlich ­
  unter  den  ungelernten  Arbeiterinnen.  Unter  den  gelernten ­
  Zigarettenmacherinnen  dagegen  ist  der  Prozentsatz  der
unter  einundzwanzig  Jahre  alten  Personen  etwas  geringer.  Dies
hat  seinen  Grund  darin,  daß  eine  Arbeiterin,  die  einmal  das  Zigarettenmachen ­
  erlernt  hat,  diese  Tätigkeit  auch  ausübt,  solange  sie
überhaupt  Geld  verdienen  muß.  Von  den  ungelernten  Arbeiterinnen
dagegen  lernen  viele  in  späteren  Jahren  doch  noch  irgend  eine
Berufsgeschicklichkeit  oder  gehen  sonst  zu  anderer,  besser  bezahlter
Tätigkeit  über.
Personen  unter  sechzehn  Jahren  findet  man  in  der  Zigarettenindustrie
  so  gut  wie  gar  nicht.  In  den  meisten  größeren  Betrieben
fehlt  diese  Arbeiterkategorie  überhaupt  gänzlich,  da  diese  es  prinzipiell ­
  ablehnen,  Personen  aufzunehmen,  welche  den  Bestimmungen
für  jugendliche  Arbeiter  unterliegen.
Die  meisten  der  in  Zigarettenbetrieben  beschäftigten  Mädchen
haben,  soweit  sie  nicht  nach  Verlassen  der  Schule  erst  einige  Jahre
ihren  Eltern  bei  Anfertigung  von  Heimarbeit  behilflich  gewesen
sind,  vor  ihrem  Eintritt  in  die  Zigarettenfabrik  schon  eine  andere
Beschäftigung  gehabt.
Als  früheren  Beruf  gaben  hierbei  auf  den  Fragebogen  an:
1.  Von  hundertundsechzehn  Zigarettenmacherinnen:
sechsundfünfzig:  Dienstmädchen,  neunzehn:  Arbeiterin,  je  vier:
Tabaksortiererin,  Verkäuferin,  je  drei:  Zigarettenpackerin,  Arbeitsmädchen, ­
  je  zwei:  Aufwärterin,  Kinderpflegerin,  Putzmacherin,  je
eine:  Buffetdame,  Buchhalterin,  Blumenarbeiterin,  Filialleiterin,  Expedientin, ­
  Glasbläserin,  Kartonnagen-Arbeiterin,  Kassiererin,  Köchin,
Koloristin,  Landarbeiterin,  Posamentenarbeiterin,  Pelznäherin,  Plät-1)
  Statistik  des  Deutschen  Reichs.  Neue  Folge,  Band  178,  II,  Seite  116.
        <pb n="79" />
        75

terin,  Schokoladen-Arbeiterin,  Samtschneiderin,  Schneiderin,  Spulerin, ­
  Textilarbeiterin,  Waffelbäckerin,  Waschfrau;
2.  von  dreizehn  Tabaksortiererinnen:  je  vier:  Dienstmädchen, ­
  Arbeiterin,  drei:  Aufwärterin,  je  eine:  Maschinenstrickerin,
Näherin;
3.  von  sechsundzwanzig  Zigarettenpackerinnen:  vierzehn ­
  :  Dienstmädchen,  fünf:  Arbeiterin,  je  eine:  Banderoliererin,
Etikettiererin,  Landarbeiterin,  Schneiderin,  Strohhutnäherin,  Tabak-Einlegerin,
  Verkäuferin;
4.  von  sechzehn  Arbeitsmädchen:  sechs:  Dienstmädchen,
drei:  Näherin,  zwei:  Schokoladen-Arbeiterin,  je  eine:  Packerin,
Garniererin,  Blumenarbeiterin,  Metallarbeiterin,  Verkäuferin;
5.  von  vier  Kartonnagen-Arbeiterinnen:je  eine:  Dienstmädchen, ­
  Lohnarbeiterin,  Zigarettenmacherin,  Tabaksortiererin.
Wie  wir  aus  diesen  Angaben  ersehen  können,  sind  besonders
viele  Arbeiterinnen  zuvor  Dienstmädchen  gewesen.  Die  Hoffnung ­
  auf  reichlicheren  Verdienst  und  die  Aussicht,  mehr  freie
Zeit  und  größere  Ungebundenheit  zu  erlangen,  haben  diese
Mädchen  gewöhnlich  dazu  verleitet,  den  Dienst  zu  verlassen  und
die  Fabrik  aufzusuchen,  sei  es,  um  nur  als  ungelernte  Arbeiterinnen
daselbst  tätig  zu  sein,  sei  es,  um  eine  Berufsgeschicklichkeit,  eben
das  Zigarettenmachen,  zu  erlernen  und  sich  so  eine  Aussicht  auf
besseres  Fortkommen  zu  verschaffen.
Zur  Ausbildung  als  berufsmäßige  Zigarettenmacherin  ist  eine
längere  Lehrzeit  erforderlich,  denn  obwohl  das  Zigarettenwickeln
dem  äußeren  Anschein  nach  eine  höchst  einfache  Arbeit  zu
sein  scheint,  bedarf  es  zu  seiner  kunstgerechten  Ausführung  doch
neben  Unterweisung  von  sachkundiger  Seite  vor  allem  einer  längeren
Übung.  Das  Bestreben  der  angehenden  Zigarettenmacherin  muß  es
in  erster  Linie  sein,  zu  erlernen,  die  Zigaretten  gleichmäßig,  nicht
zu  fest  und  nicht  zu  locker,  zu  stopfen,  damit  sie  gut  lüften.  Die
ersten  Tausende  von  Zigaretten,  die  Anfängerinnen  herstellen,
pflegen  gewöhnlich  für  den  Verkauf  gänzlich  unbrauchbar  zu  sein.
Das  Anlernen  der  Anfängerinnen  erfolgt  in  den  kleineren  und  mittleren ­
  Betrieben  entweder  durch  den  Werkmeister  oder  durch  eine  ältere,
geschickte  Arbeiterin,  die  von  ihrer  Schülerin  direkt  für  ihre  Bemühungen ­
  eine  angemessene  Entschädigung  erhält.  Größere  Betriebe
haben  gewöhnlich  besondere  Lehrabteilungen  eingerichtet,  in  denen
die  Lehrmädchen  von  besonders  hierfür  angestellten  Personen,  geübten, ­
  älteren  Arbeitern  oder  Arbeiterinnen,  in  der  Kunst  des
Zigarettenmachens  unterwiesen  werden.  Als  Lehrgeld  erheben
        <pb n="80" />
        76

manche  dieser  Fabriken  Beträge  in  der  Höhe  von  zehn  bis  zwanzig
Mark,  andere  bilden  die  Lehrlinge  überhaupt  kostenlos  aus,  doch
müssen  sich  letztere  dann  verpflichten,  nach  Beendigung  der  Lehrzeit ­
  noch  eine  gewisse  Zeit  im  Betriebe  zu  verbleiben.  Die  Lehrzeit ­
  währt  gewöhnlich  drei  bis  sechs  Monate.  Bei  Eingehung
des  Lehrverhältnisses  wird,  soweit  größere  Fabriken  in  Betracht
kommen,  gewöhnlich  zwischen  den  beiden  kontrahierenden  Teilen
ein  schriftlicher  Vertrag  abgeschlossen,  in  dem  die  Bedingungen,
unter  denen  das  Lehrverhältnis  eingegangen  wird,  genau  fixiert
sind.
Nachstehend  gebe  ich  den  Inhalt  eines  solchen  Lehrvertrages,
der  in  einer  großen  Dresdener  Zigarettenfabrik  in  Kraft  steht,  dem
Wortlaut  nach  wieder.

Lehrvertrag.
1.  Zwischen  der  Firma  X.  zu  Dresden  und  der  Unterzeichneten ­
  geboren  am  in
ist  heute  nachstehender  Vertrag  geschlossen  worden.
Die  Unterzeichnete  tritt  am  190
bei  der  Firma  X.  in  die  Lehre,  um  das  Zigarettenarbeiten  zu
erlernen.  Die  Lehrzeit  dauert  6  (sechs)  Monate.
2.  Das  Lehrgeld  beträgt  Mk.  20,  —  (Zwanzig  Mark).
Kann  dieser  Betrag  nicht  sofort  gezahlt  werden,  so  ist  er
durch  Ratenzahlungen  in  der  Weise  zu  entrichten,  daß  an  die
Firma  X.  an  jedem  Lohntage,  beginnend  mit  dem  ersten
Lohntage  nach  Ablieferung  des  von  der  Lernenden  gefertigten
vierten  Tausend  Zigaretten,  Eine  Mark  vom  Lohne  abzuzahlen ­
  ist.
3.  Das  Lehrverhältnis  kann  beiderseits  während  der  ersten
vier  Wochen  nach  Beginn  der  Lehrzeit  durch  einseitigen  Rücktritt ­
  aufgelöst  werden.
4.  Die  Lernende  erhält  für  die  von  ihr  angefertigten
Zigaretten  einen  Arbeitslohn  von  Mk.  1,80  bis  Mk.  3,  je  nachdem ­
  die  Arbeit  ausfällt,  mit  Ausnahme  der  ersten  Lehr-10  000,
für  welche  Mk.  1,50  pro  Tausend  bezahlt  werden.
Während  der  ersten  acht  Wochen  gewährt  die  Firma  eine
freiwillige  Zulage  zum  Lohn  in  der  Flöhe,  daß  derselbe  Mk.  5,—
pro  Woche  beträgt,  d.  h.  wenn  der  Akkordwochenlohn  Mk.  5,—
nicht  erreicht,  wird  ein  Zuschuß  bis  zu  dieser  Flöhe  gewährt.
Nach  Ablauf  von  acht  Wochen  wird  der  Zuschuß  nicht  mehr
        <pb n="81" />
        77

gewährt,  weil  dann  der  Akkordlohn  Mk.  5,—  in  der  Regel
übersteigt.
5.  Nach  Ablauf  der  Lehrzeit  treten  die  Bestimmungen  der
Arbeitsordnung  der  Firma  X.  im  vollen  Umfange  in  Kraft.
Die  Arbeitsordnung  gilt  auch  bereits  während  der  Lehrzeit,
insoweit  als  sie  nicht  den  Bestimmungen  dieses  Lehrvertrages
entgegenstehende  Punkte  enthält.
6.  Die  Firma  X.  stellt  freiwillig  in  Aussicht,  sofern  die
Arbeiterin  nach  Beendigung  der  Lehrzeit  noch  1  l [i  Jahre  bei
ihr  verblieben  ist  und  sich  gut  geführt  hat,  das  Lehrgeld  zurückzuzahlen. ­
  Hierzu  ist  die  Firma  X.  jedoch  nicht  verpflichtet,
und  die  Rückzahlung  kann  unter  keinen  Umständen  gefordert
werden.
Dresden,  den  190
Für  die  Firma  X.,  Dresden:  Unterschrift  der  Lernenden:

Unterschrift  des  Vaters,  der  Mutter  oder
des  Vormundes:

Die  Echtheit  der  Unterschrift  de  beglaubigt:

Die  Zigarettenmacherinnen  sind  die  einzigen  Personen,  die  eine
wirkliche  Lehrzeit  in  der  Zigarettenfabrik  durchmachen  müssen.  Im
übrigen  bedient  sich  die  Zigarettenindustrie  außer  einer  großen  Anzahl ­
  ungelernter  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  das  Verpacken
der  Zigaretten,  Banderolieren,  Tabakschneiden,  Tabakaufreißen,
Bedienen  der  Maschinen  usw.  übernehmen,  noch  einer  Anzahl  von
Handwerkern  als  Schlosser,  Buchbinder  und  Mechaniker;  doch  finden
sich  letztere  Arbeiterkategorien  nur  in  großen  Betrieben,  die  mit
Maschinen  arbeiten.
Welch’  große  Anzahl  von  Spezialarbeitern  übrigens  in  solchen
maschinellen  Großbetrieben  beschäftigt  ist,  zeigt  nachstehende  Aufstellung, ­
  die  die  Verhältnisse  einer  der  von  mir  besuchten  Zigarettenfabriken ­
  wiedergibt.  In  diesem  Betriebe,  der  seine  Kartonnagen
nicht  selbst  anfertigt,  waren  zur  Zeit  der  Beobachtung  insgesamt
466  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  beschäftigt.  Diese  verteilten  sich
auf  die  verschiedenen  Betriebsabteilungen  und  Arbeiterkategorien
in  folgender  Weise:
        <pb n="82" />
        78

Tabaksortieren  und
-schneiden,
Hülsenfabrikation

Zahl  der
Personen

Zigarettenfabrikation ­


Zahl  der
Personen

Tabaklagerarbeiter

6

Zigarettenarbeiterinnen

158

Tabaksortiererinnen

25

Zigarettenlehrmeister

1

Tabakmischer

4

Personal  an  Zigaretten-Tabakschneider



8

maschinen:

Papierschneider

3

a)  männlich

9

Personal  an  Hülsenb)

  weiblich

39

maschinen:

a)  männlich

4

b)  weiblich

25

Versand,  Lager,

Verpackung,

Zahl  der

Reparaturwerkstätte,

Zahl  der

Banderolierung

Personen

Schleiferei

Personen

Zigarettenpackerinnen

76

Packer  und  Arbeiter  im

Päckchenkleberinnen  u.

Versand

9

Sieglerinnen

14

Arbeiterinnen  im  Lager-Nadlerinnen



6

betrieb

12

Druckerin

1

Mechaniker  u.  Schlosser

3

Banderolenkleberinnen

57

Schleifer

2

Heizer  u.  Maschinisten

2

Aufwärterinnen

2

Der  Betrieb  hat  eine  Jahresproduktion  von  annähernd  dreihundert ­
  Millionen  Zigaretten,  wovon  etwa  ^6  durch  Hand-,  5 /ts  durch
Maschinenarbeit  hergestellt  werden.
In  einem  anderen  Großbetriebe,  der  fast  vierhundert  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  beschäftigt  und  seine  Kartonnagen  selbst
herstellt,  verteilte  sich  die  Arbeiterschaft  auf  folgende  Arbeiterkategorien ­
  :
1.  Tabaksortiererinnen,  -mischer,  -Schneider,  -lagerarbeiter  .  35
2.  Männliches  und  weibliches  Personal  an  Hülsen-  und  Zigarettenmaschinen ­

  20
3.  Zigarettenhandarbeiterinnen  180
4.  Zigarettenpackerinnen  70
5.  Banderoliererinnen  30
6.  Kartonnagenarbeiterinnen  60

Letztere  Fabrik  stellt  jährlich  etwa  hundertundachzig  Millionen
Zigaretten  her  und  zwar  etwa  hundertundzwanzig  Millionen  mit
        <pb n="83" />
        79

Maschinen  und  sechzig  Millionen  durch  Handarbeit.  Die  Maschinen
leisten  demnach  in  diesem  Falle  die  Arbeit  von  ungefähr  dreihundertundsechzig
  Handarbeiterinnen,  so  daß  die  unter  1,4,5  und  6
aufgeführten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  ihrer  Zahl  nach  als  ausreichend ­
  angesehen  werden  müssen  für  einen  maschinenlosen  Betrieb, ­
  der  etwa  fünfhundertundvierzig  Zigaretten-Handarbeiterinnen
beschäftigt.
B.  Die  Arbeitsbedingungen.
a)  Allgemeines.
Das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  ist
in  allen  Fabriken,  die  in  der  Regel  20  und  mehr  Arbeiter  beschäftigen, ­
  gemäß  §  134  a  der  Gewerbeordnung  auf  Grund  von  Arbeitsordnungen ­
  geregelt.  Charakteristisch  für  die  Zigarettenindustrie
sind  namentlich  die  fast  stets  in  diesen  Arbeitsordnungen  enthaltenen
strengen  Reinlichkeitsvorschriften,  auf  deren  genaue  Einhaltung  in
jedem  besseren  Zigarettenbetriebe  gesehen  wird,  da  es  nur  bei
Beachtung  größter  Sauberkeit  möglich  ist,  den  Konsumenten  eine
appetitliche  Ware  zu  liefern.
So  sind  z.  B.  in  der  Arbeitsordnung  der  B.'sehen  Zigarettenfabrik ­
  in  Dresden  folgende  diesbezügliche  Bestimmungen  enthalten:
Das  Wechseln  der  Kleider  darf  nur  in  den  betreffenden
Garderoben  geschehen.  Jeder  Arbeiter  hat  für  Reinlichkeit
seines  Anzuges  und  seines  Körpers  überhaupt  Sorge  zu  tragen.
Beim  Verlassen  des  Abortes  und  Pissoirs,  nach  Frühstück
und  Vesper,  vor  Beginn  der  Arbeit,  sowie  vor  Wiederaufnahme
derselben  nach  jeder  Unterbrechung  sind  die  Hände  zu  waschen.
Zuwiderhandlungen  werden  bestraft.
Viele  Fabrikanten  verbieten  ihren  Arbeitern  sogar,  die  Arbeitsräume ­
  mit  ihren  Straßenschuhen  zu  betreten,  weil  dann  zu  viel
Schmutz  in  dieselben  getragen  wird,  der  sich  später  in  Gestalt  von
Staub  unter  den  Tabak  mischen  kann.
Bemerkenswert  ist  ferner  noch,  daß  sich  die  meisten  Fabrikanten ­
  in  der  Arbeitsordnung  ausdrücklich  das  Recht  zur  Vornahme
der  Leibesvisitation  bei  den  Arbeitern  Vorbehalten  haben,  um
Materialentwendungen  zu  verhindern.  Von  diesem  Rechte  wird  aber
gewöhnlich  nur  äußerst  selten  Gebrauch  gemacht,  da  sonst  leicht
—  und  zwar  mit  Recht  —  Unzufriedenheit  unter  den  Arbeitern
entsteht.  In  der  schon  oben  zitierten  Arbeitsordnung  lautet  die
betreffende  Bestimmung  folgendermaßen:
        <pb n="84" />
        80

Wenn  der  Arbeitgeber  es  für  nötig  befindet,  hat  jeder
Arbeitnehmer  sich  auf  Verlangen  einer  Untersuchung  von
seiten  des  Beauftragten  des  Arbeitgebers  zu  unterziehen;  weibliche ­
  Arbeiter  werden  durch  eine  Person  ihres  Geschlechtes
untersucht.
b)  Die  Arbeitszeit.
Die  Arbeitszeit  hat  im  Laufe  der  Jahre  in  vielen  Fabriken  eine
Verkürzung  erfahren.  Bis  1904  wurde  in  den  Zigarettenfabriken
allgemein  von  7  Uhr  Morgens  bis  1 /i  oder  um  7  Uhr  abends  bei
Einschiebung  einer  einstündigen  Mittags-  und  je  einer  einviertelstündigen ­
  Frühstücks-  und  Vesperpause  gearbeitet,  also  insgesamt
10—IOV2  Stunden.
Im  Jahre  1904  schritten  zuerst  mehrere  Dresdener  Zigarettenfabriken ­
  dazu,  die  durchgehende  Arbeitszeit  einzuführen  und
zugleich  die  Arbeitsdauer  herabzusetzen.  Ihrem  Beispiele  folgte
nach  und  nach  nicht  nur  die  überwiegende  Mehrzahl  aller  Dresdener,
sondern  auch  eine  große  Anzahl  Berliner  und  in  anderen  Städten
Deutschlands  befindliche  Zigarettenfabriken  nach.  Überall,  wo  die
durchgehende  Arbeitszeit  eingeführt  ist,  wird  seitdem  früh  V2  oder
um  7  Uhr  mit  der  Arbeit  begonnen  und  um  5  Uhr  nachmittags
aufgehört.  Für  Einnahme  des  Frühstücks  wird  hierbei  eine  Pause
von  einer  viertel  und  für  Einnahme  des  Mittagbrotes  eine  solche
von  einer  halben  bis  dreiviertel  Stunde  gewährt.  Die  Vesperpause
fällt  ganz  weg.
Die  Arbeitszeit  beträgt  demnach  jetzt  in  diesen  Betrieben  nur
noch  9  bis  9  V2  Stunden.  In  Dresden  arbeiteten  den  Angaben  der
Gewerbeinspektoren  zufolge  im  Jahre  1907  *):
täglich  9  Stunden  circa  1100  Zigarettenarbeiterinnen
„  9 l li  „  „  350  „
„  91/2  .  ,  1200
Trotz  der  Verkürzung  der  Arbeitszeit  sind  die  Löhne  der  Zeitlöhner ­
  nicht  herabgesetzt  worden;  auch  die  Akkordarbeiter  haben
im  großen  ganzen  nicht  an  Verdienst  verloren,  da  die  längere  Ruhezeit ­
  ihre  Leistungsfähigkeit  erhöhte  und  sie  in  der  kürzeren  Zeit
zumeist  das  gleiche  Quantum  wie  früher  bei  längerer  Arbeitszeit
fertigstellten 1  2 ).
1)  Jahresberichte  der  Königl.  Sächsischen  Gewerbe-Aufsichtsbeamten  für  1907,
Seite  123.
2)  Vergl.  auch  den  Bericht  der  Dresdener  Handelskammer  1905:  „Die  Arbeitszeit ­
  bewährte  sich  und  steigerte  die  Leistungsfähigkeit  der  Arbeiter.“
        <pb n="85" />
        81

Die  Arbeitgeber  behalten  sich  regelmäßig  das  Recht  vor,  bei
drängender  Arbeit  die  gewöhnliche  Arbeitszeit  zu  verlängern
und  bei  fehlender  Arbeit  zu  kürzen.  Während  nun  Überstunden
so  gut  wie  gar  nicht  Vorkommen,  da  die  Beschäftigung  der  Zigarettenfabriken ­
  während  des  ganzen  Jahres  eine  gleich  starke  zu  sein  pflegt,
ist  in  letzter  Zeit  infolge  der  auch  auf  die  Zigarettenindustrie  zurückwirkenden, ­
  allgemeinen  schlechten  Wirtschaftslage  und  infolge  der
vermehrten  Maschineneinstellung  den  Zigaretten-Handarbeitern  die
Arbeitsleistung  vielfach  kontingentiert  worden,  d.  h.  es  wird  ihnen
nur  die  Anfertigung  einer  bestimmten  Anzahl  von  Zigaretten
—  z.  B.  5000  Stück  —  pro  Woche  erlaubt.  Hierdurch  suchen  die
Fabrikanten  die  sonst  notwendige  Entlassung  eines  Teiles  der  Arbeiterschaft ­
  zu  umgehen.
Es  seien  an  dieser  Stelle  noch  einige  Angaben  über  die  in  der
Zigarettenindustrie  üblichen  Kündigungsfristen  gemacht.  Diese
sind  in  den  verschiedenen  Fabriken  ziemlich  verschieden.  Man
findet  in  den  einzelnen  Betrieben  sowohl  tägliche  als  auch
wöchentliche  als  auch  vierzehntägige  Aufkündigungsfristen.
In  manchen,  und  darunter  auch  großen,  Betrieben  gibt  es  überhaupt
keine  Kündigungsfristen;  die  Arbeiter  können  hier  vielmehr  jederzeit
sofort  entlassen  werden.
Am  häufigsten  findet  sich,  namentlich  in  den  größeren  Betrieben,
vierzehntägige  Kündigung.
C.  Der  Arbeitslohn.
a)  Allgemeines.
Für  den  volkswirtschaftlichen  Wert  einer  Industrie  spricht  in
erster  Linie  die  Gesamtsumme  der  Löhne,  die  durch  sie  in  die  Hände
der  Arbeiterschaft  gelangt.  Daß  diese  heute  bei  der  Zigarettenindustrie ­
  durchaus  nicht  mehr  unbeträchtlich  ist,  zeigt  nachstehende
Tabelle,  die  auf  Grund  der  Berichte  der  Tabak-Berufsgenossenschaft
angefertigt  ist.
(S.  Tabelle  S.  82!)
Außer  einem  der  schnellen  Vermehrung  der  Arbeiterschaft
entsprechend  schnellen  Anwachsen  der  Gesamtlohnsumme  zeigt  uns
die  Tabelle  noch,  daß
1.  die  Löhne  der  Zigarettenarbeiter  von  Jahr  zu  Jahr  gestiegen
sind,  und  zwar  in  den  letzten  zehn  Jahren  unter  Zugrundelegung
der  Verhältnisse  in  der  gesamten  deutschen  Zigarettenindustrie  um
25  Prozent  und  daß
2.  der  auf  einen  Arbeiter  durchschnittlich  entfallende  Jahreslohn ­
  in  den  ohne  Motoren  arbeitenden  Betrieben  bedeutend  niedriger
Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissenschaft.  Ergänzungsheft  33.  6
        <pb n="86" />
        82

ist  als  in  den  Motorbetrieben.  Dies  hat  seinen  Grund  einerseits
darin,  daß  die  Betriebe  ohne  Motoren  zumeist  kleinere  Betriebe
sind,  die  durchschnittlich  ihre  Arbeiter  bedeutend  schlechter  als
die  größeren  zu  bezahlen  pflegen,  zum  anderen  aber  darin,  daß  in
den  Motorbetrieben  eine  größere  Anzahl  von  Arbeitern,  als
Mechaniker,  Schlosser,  Buchbinder  usw.,  beschäftigt  ist,  deren
Löhne  weit  über  denen  der  eigentlichen  Zigarettenarbeiter ­
  stehen  und  deshalb  auf  die  Höhe  des  Durchschnittslohnes
einen  stark  erhöhenden  Einfluß  ausüben.

Summe  der  wirklich  verdienten  Löhne  in:

Jahr

Zigarettenfabriken ­

ohne
Motoren

Auf  eine  Person
entfallen  durchschnittlich ­


Zigarettenfabriken ­

mit
Motoren

Auf  eine  Person
entfallen  durchschnittlich ­


der
gesamten
Zigarettenindustrie ­


Auf  eine  Person
entfallen  durchschnittlich ­


der
gesamten
Tabakindustrie ­


Auf  eine  Person
entfallen  durchschnittlich ­


Mark

Mark

Mark

Mark

Mark

Mark

Mark

Mark

1898
1899
1900
1901
1902
1903
1904
1905
1906
1907

546  652
566  604
560  547
522  994
593  723
692  783
747  947
810  393
836  832
1  054  640

497
515
593
574
545
535
517
533
576
583

1  845  683
2  204  938
2  753  532
2  895  290
3  593  532
4  228  316
4  903  477
5  828  410
6  105  460
7  923  690

600
612
634
623
637
649
670
723
758
791

|  2  392  335
2  771  542
3  314  079
3  418  284
4  187  255
'  4  921  099
|  5  651  424
6  638  803
6  942  292
I  8  978  330

555
566
627
615
623
629
645
693
730
759

74  585  537
75  257  781
76  038  604
73  817  222
75  220  214
76  994  590
80  327  152
83  821  438
88  459  920
97  922  769

536
541
549
528
528
531
544
555
576
603

Im  ganzen  wird  man  die  in  der  Zigarettenindustrie  üblichen
Löhne,  obwohl  sie  noch  bedeutend  höher  als  in  anderen  Zweigen
der  Tabakindustrie  zu  sein  pflegen,  nicht  als  glänzende  bezeichnen
können.  Ihr  niedriges  Niveau  wird  hauptsächlich  durch  die  geringen
Anforderungen  bedingt,  die  die  Zigarettenindustrie  an  die  physische
Kraft  der  meisten  ihrer  Arbeiter  stellt.  Können  doch  fast  alle  hier
erforderlichen  Arbeiten  von  Frauen  verrichtet  werden,  deren  Forderungen ­
  von  vornherein  niedriger  zu  sein  pflegen  als  die  männlicher ­
  Arbeiter,  teils  weil  sie  bedürfnisloser  als  letztere  sind,  teils
weil  es  sich  bei  vielen  von  ihnen  nur  um  Gewinnung  eines  Zuschußverdienstes ­
  handelt.
b)  Die  Lohnhöhe  bei  den  einzelnen  Arbeiterkategorien.
1.  Die  Zigarettenmacher.
Das  eigentliche  Anfertigen  der  Zigaretten,  das  sogenannte
„Zigarettenmachen“  oder  „Zigarettendrehen“  wird  allgemein  im
Akkord  entlohnt.  Die  Akkordsätze  für  diese  Arbeit  sind  im  Laufe
        <pb n="87" />
        6*

der  letzten  30  Jahre  im  Durchschnitt  um  20—25  Prozent  gestiegen.
Im  Jahre  1877  wurden  nach  den  Berichten  der  Tabak-Enquete-Kommission
  im  Reichsdurchschnitt  für  das  Wickeln  von  tausend  Zigaretten
1,80  Mark  bezahlt;  der  durchschnittliche  Wochenverdienst  einer
Zigarettenarbeiterin  belief  sich  hierbei  auf  10—12  Mark.  Heute  hat
der  Lohn  für  das  Drehen  von  tausend  Zigaretten  durchschnittlich
die  Höhe  von  2,30  Mark,  der  durchschnittliche  Wochenverdienst
einer  Zigarettenarbeiterin  hat  jetzt  dagegen  die  Höhe  von  zwölf  bis
fünfzehn  Mark.
Die  bedeutendste  Lohnerhöhung  haben  die  Zigarettenarbeiter
erst  in  einem  der  letzten  Jahre,  und  zwar  im  Jahre  1905,  erzielt,
in  dem  die  erste  und  bisher  überhaupt  einzige  allgemeine  große
Lohnbewegung  unter  den  deutschen  Zigarettenarbeitern  stattfand.
Diese  nahm  ihren  Ausgang  von  der  Metropole  der  Zigarettenindustrie, ­
  von  Dresden,  wo  im  Frühjahr  1905  eine  Bewegung  ausbrach, ­
  die  dieHerstellung  einer  Tarifgemeinschaft  zwischen
Arbeitgebern  und  -nehmern  in  der  Dresdener  Zigarettenindustrie
zum  Ziele  hatte.  Im  Laufe  der  nachfolgenden  Verhandlungen  mit
der  Fabrikantenschaft  ließen  die  Arbeiter  dann  aber  den  Gedanken
einer  Tarifvereinbarung  wieder  fallen,  da  sie  einsahen,  daß  sie
eine  solche  doch  nicht  würden  durchsetzen  können  1 ).  Sie  drangen
vielmehr  nur  noch  auf  die  Anerkennung  bestimmter  Lohnforderungen.
Zuerst  kam  in  der  Fabrik  von  Eckstein  &amp;amp;  Söhne  eine  Vereinbarung ­
  zustande,  auf  Grund  deren  alle  Gruppen  von  Arbeitern
Lohnerhöhungen  zugestanden  erhielten;  zugleich  wurde  auch  für
die  Entlohnung  der  Zigarettenmacher  ein  fester  Lohntarif  aufgestellt. ­
  Andere  größere  und  kleinere  Betriebe  folgten  nach  und
bewilligten  gleichfalls  Lohnerhöhungen;  in  den  Betrieben  dagegen,
die  nicht  bewilligten,  wurde  die  Arbeit  niedergelegt.
Um  diese  Zeit  kam  es  aus  Gründen,  die  mit  der  Lohnfrage
nicht  direkt  in  Zusammenhang  standen 1  2 ),  plötzlich  zu  einem  allgemeinen ­
  Streik  bez.  zu  einer  Aussperrung  der  Dresdener  Zigarettenarbeiter ­
  und  zwar  auch  in  den  Betrieben,  die  die  Lohnforderungen
schon  bewilligt  hatten.

1)  Vergl.  Jahresbericht  des  Tabakarbeiter-Verbandes  1905,  Seite  32:  „Das
organisatorische  Verhältnis  in  Dresden  bot  keine  Gewähr,  die  Anerkennung  erzwingen ­
  zu  können,  und  anderseits  waren  die  bestehenden  Lohn-  und  Arbeitsverhältnisse, ­
  besonders  für  Packerinnen,  Aufreißerinnen  und  Tabaksortiererinnen
so  verschiedene  und  widersprechende,  daß  sie  schlecht  in  einem  aufgestellten  Tarif
in  generellem  Sinne  zur  Zufriedenheit  beider  Parteien  erledigt  werden  konnten.“
2)  Näheres  hierüber  siehe  Seite  108  ff.
        <pb n="88" />
        84

Erst  nach  einem  Monat  wurde  die  Arbeit  wieder  aufgenommen,
und  zwar  auf  Grund  eines  Vergleiches,  in  dem  sich  die  Firmen,  die
die  Lohnforderungen  bisher  noch  nicht  bewilligt  hatten,  verpflichteten,
die  Löhne  der  Zigarettenmacherinnen  bis  zu  der  Grenze  zu  erhöhen,
wie  es  seinerzeit  bei  der  Firma  Eckstein  &amp;amp;  Söhne  geschehen  war.
Dieser  sogenannte  Ecksteintarif  ist  auch  heute  noch  in  Dresden
allgemein  in  Geltung.  Er  setzt  die  Höhe  der  Akkordsätze  für  das
Zigarettenmachen  pro  tausend  Stück  in  folgender  Weise  fest:
a.  Position  I:  Zigaretten  von  5—5'/2  mm  Durchmesser  und  bis
85  mm  Länge  mit  oder  ohne  Mundstück  3,—  Mk.
Position  II:  Zigaretten  von  5,6—6  '/ 2  mm  Durchmesser  und  bis
90  mm  Länge  mit  Mundstück  2,60  Mk.,  über  90  mm  Länge  2,75  Mk.
Position  III:  Zigaretten  von  6,6—7^2  mm  Durchmesser  und
bis  95  mm  Länge  2,40  Mk.,  über  95  mm  2,60  Mk.,  und  dieselbe
Stärke  resp.  Durchmesser  bis  nur  75  mm  Länge  ohne  Mundstück
2,40  Mk.
Position  IV:  Zigaretten  von  7,6—8^2  mm  Durchmesser  und  bis
85  mm  Länge  2,30  Mk.,  über  85  mm  Länge  2,40,  und  bei  dieser
Länge  Zigaretten  mit  Durchmesser  von  8,6—10  mm  2,50  Mk.
Position  V:  Zigaretten  von  7,6—10,9  mm  Durchmesser  und
bis  75  mm  Länge  ohne  Mundstück  2,30  Mk.
b.  Für  flachgearbeitete  Zigaretten  beträgt  der  Lohn  pro  Mille
10  Pfg.  mehr  wie  unter  a  festgesetzt.
c.  Für  Zigaretten,  deren  Hülsen  mit  Gold  oder  Kork  versehen
sind,  sind  die  Lohnsätze  pro  Mille  um  10  Pfg.  höher  wie  unter  a
festgesetzt.
d.  Bei  Lieferung  von  Maschinenhülsen  seitens  des  Arbeitgebers
beträgt  der  Lohn  pro  Mille  15  Pfg.  weniger  wie  unter  a  festgesetzt.
e.  Für  gelieferte  Ausschußzigaretten  darf  ein  Lohnabzug  nicht
erfolgen;  jedoch  kann  seitens  der  Firma  verlangt  werden,  daß  an
Stelle  gelieferter  Ausschußzigaretten  brauchbare  Zigaretten  nachgeliefert ­
  werden.
f.  Für  Zigaretten,  die  flach  gearbeitet  werden  müssen,  sowie
für  solche  Zigaretten,  deren  Stärken  und  Längen  außergewöhnlich
sind,  werden  entsprechend  höhere  Lohnsätze  vereinbart.
Wie  sich  aus  der  Aufstellung  ergibt,  wird  das  Anfertigen  dünner
Zigaretten  höher  vergütet  als  das  von  Zigaretten  mittlerer  Stärke,
weil  die  Anfertigung  ersterer  schwieriger  ist  als  dieletzterer.  Ebenso  ist
es  recht  und  billig,  daß  die  Arbeiterin,  die  die  Zigaretten  flach  drücken
muß  und  hierdurch  Zeit  verliert,  eine  besondere  Entschädigung  erhält.
        <pb n="89" />
        85

Die  Lohnbewegungen  in  den  übrigen  Städten  Deutschlands
nahmen,  nachdem  einmal  in  Dresden  Lohnerhöhungen  bewilligt
waren,  einen  äußerst  glatten  Verlauf.  In  Berlin  bewilligten  die
Fabrikanten  nach  mehrtägigen  Verhandlungen  eine  sofortige  Lohnzulage ­
  von  15  Pfg.  pro  tausend  Zigaretten  aller  Sorten.  Zugleich
sicherten  sie  eine  neue,  für  die  Arbeiter  noch  bessere  Regelung  der
Lohnfrage  zu,  sobald  die  damals  gerade  angekündigte  Tabaksteuervorlage ­
  vom  Reichstage  verabschiedet  sei.  Der  Lohn  ist  dann
später  nach  Einführung  des  Zigaretten-Steuergesetzes  auch  wirklich
noch  einmal  um  10  Pfg.  pro  tausend  Zigaretten  erhöht  worden,
so  daß  heute  der  Minimallohn  in  Berlin  die  Höhe  von  2,75  Mk.  hat.
Ebenso  bewilligten  die  Betriebe  in  den  meisten  anderen  Städten
Deutschlands  Lohnerhöhungen.
Heute  hat  der  Minimallohn  in  nachgenannten  Städten  durchschnittlich ­
  folgende  Höhe:

Dresden  ....

.  2,30  Mk.

Danzig

.  1,60

Berlin

.  2,75

n

München  ....

.  2,50

Hannover  ....

.  2,75

tf

Frankfurt  ....

.  3,00

Hamburg-Altona  .  .

.  2,75

))

Wiesbaden  .  .  .

.  2,50

Breslau

.  1,60

))

Baden-Baden  .  .  .

.  1,80

Posen

.  1,60

))

Cöln/Rhein  .  .

.  2,30

Königsberg

.  1,60

»

Düsseldorf  ....

.  2,30

Die  Löhne  sind  also  am  niedrigsten  in  den  ostdeutschen  Städten,
am  höchsten  in  Frankfurt  am  Main,  dessen  Lohnverhältnisse  von
den  Arbeitern  schon  bei  den  Lohnbewegungen  im  Jahre  1905  als
für  ganz  Deutschland  erstrebenswert  hingestellt  wurden.
Um  noch  besser  in  die  konkreten  Verhältnisse  einzuführen,
gebe  ich  nachstehend  die  Angaben  wieder,  die  Dresdener,  Berliner,
Hamburger  sowie  Breslauer  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  über  ihren
Verdienst  auf  den  von  mir  ausgegebenen  Fragebogen  gemacht  haben.
(S.  Tabelle  S.  86!)

Im  Durchschnitt  ergibt  sich  aus  den  genauen  Verdienstangaben ­
  auf  den  Fragebogen  folgender  Wochenverdienst:
a.  für  einen  Zigarettenarbeiter  in  Dresden:  15,33  Mk.,
„  „  „  „  Berlin:  18,30  „
»  „  „  n  Hamburg:  21,93  „
b.  für  eine  Zigarettenarbeiterin  in  Breslau:  8,50  Mk.,
,,  »  ,,  »  Dresden:  11,94  „
»  „  n  „  Berlin:  15,43  „
*  »  »  „  Hamburg:  18,60  „
        <pb n="90" />
        86

Als  durchschnittlichen ­

Wochenverdienst ­

bezeichneten:

V
Dr
Ö
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—

—

—

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—

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—

3

1,7

—

—

—

—

1

12,5

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—

—

—

—

—

—

—

—

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2,7

—

—

—

—

2

25

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—

—

—

—

-

—

—

—

13

7,1

—

—

—

—

3

37,5

10—10,99

39

21,3

2

3,5

—

—

—

—

11—11,99

11

6,0

2

3,5

—

—

—

—

12  -12,99

2

25

-

—

—

—

—

—

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23,5

11

18,9

—

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1

12,5

13—13,99

—

—

1

2,5

1

14,3

—

—

19

10,4

1

1,7

—

—

—

—

14—14,99

11

6,0

5

8,6

—

—

—

—

15—15,99

1

12,5

8

20

—

—

—

—

24

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11

18,9

2

40

—

—

16—16,99

2

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2

5

—

—

—

-

6

3,3

7

12,1

—

—

—

—

17-17,99

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12,5

1

2,5

-

—

—

—

2

1,1

5

8,6

—

—

—

—

18—18,99

1

12,5

10

25

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—

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—

2

1,1

4

6,9

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—

—

—

19—19,99

—

—

1

2,5

1

14,3

—

—

1

0,5

2

3,5

—

—

—

—

20—20,99

1

12,5

9

22,5

—

—

—

—

2

1,1

5

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1

20

—

—

21—21,99

—

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2

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—

22—22,99

—

—

5

12,5

1

14,3

—

—

—

—

—

—

1

20

—

—

23-23,99

24—24,99

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—

1

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14,3

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—

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1

1,7

—

—

—

—

25—25,99

—

—

—

—

3

42,8

—

Summa:

8

100

40

100

7

100

—

183

100

58|l00  ||  5

100

8

100

Weiter  hat  eine  Anzahl  von  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  auch
Angaben  über  ihren  Jahr  es  verdienst  gemacht.  Das  Resultat  ist
in  folgender  Tabelle  niedergelegt.
(S.  Tabelle  S.  871)

Den  genauen  Angaben  auf  den  Fragebogen  zufolge  beläuft  sich
der  durchschnittliche  Jahres  verdienst
a.  eines  Zigarettenarbeiters  in  Dresden  auf  772,22  Mk.,
„  „  „  Berlin  „  907,36  „
,,  „  „  Hamburg  „  970,50  „
b.  einer  Zigarettenarbeiterin  in  Breslau  „  415,14  „
n  ,,  „  Dresden  „  582,93  „
„  „  „  Berlin  „  767,79  „
»  »  „  Hamburg  „  820,00  „
Im  ganzen  bestätigen  diese  konkreten  Angaben  das,  was  schon
weiter  oben  allgemein  über  die  Lohnhöhe  in  den  einzelnen  Orten
gesagt  ist.  Sie  zeigen  zugleich  auch,  daß  es  die  Zigarettenarbeiter
durchschnittlich  zu  bedeutend  höherem  Verdienst  als  die  Zigaretten-
        <pb n="91" />
        Als  durchschnittlichen ­

Jahresverdienst ­

bezeichneten:

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350—  399

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—

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4

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1

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400—  449

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—

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—

—

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—

—

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4

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450—  499

10

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1

1,9

—

—

—

—

500—  549

34

22,2

4

7,4

—

—

—

—

550—  599

—

—

—

—

—

—

—

—

17

11,1

—

—

—

—

—

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600—  649

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—

—

—

—

—

—

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16,9

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16,7

—

—

1

14,3

650—  699

—

—

2

5,3

—

—

—

—

13

8,5

1

1,9

1

20

—

—

700—  749

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1

2,6

2

33,3

—

—

15

9,8

10

18,5

—

—

—

—

750—  799

—

—

7

18,4

—

—

—

—

16

10,5

4

7,4

2

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—

—

800—  849

3

50

2

5,3

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—

—

—

3

1,9

7

12,9

—

—

—

—

850-  899

1

16,7

2

5,3

1

16,7

—

—

1

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3

5,6

—

—

—

—

900—  949

1

16,7

9

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—

—

—

—

1

0,7

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1

20

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—

950—  999

—

—

1

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—

—

—

—

—

2

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1

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—

—

1000—1099

1

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—

—

—

—

1

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—

—

—

—

1100—1199

—

—

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50

1200—1300

—

—

1

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-

—

—

—

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—

1

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—

—

—

Summa:

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38  100

6

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|  -

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54100

5

100

7

100

arbeiterinnen  bringen.  Den  Grund  hierfür  muß  man  zum  Teil  in
der  größeren  Leistungsfähigkeit  der  männlichen  Arbeiter  überhaupt
suchen,  zum  Teil  aber  auch  in  dem  Umstande,  daß  sich  unter  den
Zigarettenarbeitern  eine  größere  Anzahl  von  Ausländern  (Polen,
Russen,  Griechen)  befindet,  die,  wie  schon  einmal  erwähnt,  besonders
tüchtige  Zigarettenmacher  sind  und  deshalb  besonders  hohe  Verdienste ­
  aufweisen.
2.  Die  Zigarettenpackerinnen.
Gleich  dem  Zigarettendrehen  wird  auch  das  Verpacken  der
Zigaretten  im  Akkord  vergütet.  Je  kleiner  die  Posten  sind,  zu
denen  die  Zigaretten  verpackt  werden  sollen,  desto  höher  sind
hierbei  die  Akkordsätze,  denn  es  macht  natürlich  mehr  Arbeit,  eine
bestimmte  Anzahl  Zigaretten  in  viele  kleine  als  in  wenige  große
Schachteln  zu  packen.
Bis  zu  einem  gewissen  Grade  kommt  es  für  die  Bestimmung
der  Höhe  der  Akkordsätze  auch  auf  das  Material  an,  aus  dem  die
Packung  besteht,  da  dieses  einen  gewissen  Einfluß  auf  die  Schwierigkeit ­
  der  Ausführung  der  Arbeit  ausübt.  So  werden  Karton-
        <pb n="92" />
        88

Packungen  gewöhnlich  etwas  besser  bezahlt  als  Papierpackungen.
Blechpackungen  werden  am  höchsten  vergütet,  weil  die  Zigaretten
nicht  direkt  in  die  Blechschachteln  gelegt  werden  dürfen,  sondern
zuvor  erst  in  Papierhüllen  gesteckt  werden  müssen.  Etwas  höhere
Akkordsätze  als  gewöhnlich  werden  auch  noch  gezahlt,  wenn  die
oberste  Reihe  als  Spiegel  gepackt  werden  soll,  d.  h.  wenn  nur  die
Zigaretten  der  obersten  Lage  Handarbeits-,  alle  anderen  dagegen
Maschinenzigaretten  sind.  Ferner  erhöhen  sich  die  Akkordsätze,
wenn  die  Zigaretten  nach  zwei  Seiten  gepackt  oder  wenn  den
Packungen  Bilder,  Reklamebeilagen  oder  Spitzen  beigefügt  werden
sollen.

In  einer  Dresdener  Zigarettenfabrik  haben  die  Akkordsätze  für
die  einzelnen  Packungsarten  folgende  Höhen:

'/loo

Packung  Papier

pro

Mille  Zigaretten

13

Pf.

mit

Spitze

oder

Bild

18  Pf.

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V

Karton

n

n

n

14

r.

n

n

U

11

16

n

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n

Schieber

n

ii

n

n

ii

11

11

20

ii

V«  50

7)

n

n

ii

n

n

ii

n

11

25

ii

‘/so

n

Karton

n

n

V

14

ii

ii

ii

n

11

16

ii

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n

n

ii

n

n

13

n

ii

ii

ii

11

16

n

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n

ii

ii

H

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11

n

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ii

11

14

n

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ii

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11

n

ii

11

25

ii

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ii

n

ii

n

ii

n

n

ii

11

25

ii

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V

ii

ii

n

ii

ii

n

ii

11

25

n

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n

n

n

n

n

ii

n

ii

V

10

n

V«

ii

ii

ii

ii

n

ii

n

ii

11

10

ii

V*

n

ii

n

ii

•i

n

n

ii

11

10

V

Genauere  Angaben  über  ihren  Verdienst  haben  24  Dresdener
und  19  Berliner  Packerinnen  gemacht.
Von  den  Dresdener  Packerinnen  verdienten:

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
W  ochenverdienst

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
W  ochenverdienst

Mark

Mark

2

9

3

14

1

9,50

1

14,50

3

10

1

16

13

12

Zusammen  verdienten  diese  Arbeiterinnen  pro  Woche  286  M;
auf  eine  Arbeiterin  entfällt  also  ein  durchschnittlicher  Wochenverdienst ­
  von  11,92  M.
Die  19  Berliner  Packerinnen  machten  über  ihre  Lohnverhältnisse ­
  folgende  Angaben:
        <pb n="93" />
        89

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
W  ochenverdienst

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
Wochenverdienst

Mark

Mark

i

8

2

n

i

9,50

1

12

2

9,60

3

13

6

10

1

15

1

10,50

1

15,50

Als  durchschnittlicher  Wochenverdienst  einer  Arbeiterin  ergeben ­
  sich  hier  11,90  M.
3.  Die  übrigen  Arbeiter.
Im  Akkord  bezahlt  werden  auch  noch  die  Tabakaufreißerinnen
  bez.  Tabaksortiererinnen.  Diese  erhalten  für  das  Entblättern ­
  bez.  Sortieren  des  Tabaks  gewöhnlich  5—15  Pf.,  je  nachdem ­
  sie  den  Tabak  bloß  entblättern  oder  zugleich  auch  mit  sortieren.
Bei  letzterer  Beschäftigung  kommt  es  für  die  Bestimmung  der  Höhe
des  Akkordsatzes  wieder  auf  die  Zahl  der  Sortierungen  an,  die
die  Arbeiterin  aus  dem  ihr  überlieferten  Tabak  herzustellen  hat.
Den  Angaben  auf  den  Fragebogen  zufolge  hatte  der  Verdienst
von  26  Dresdener  Tabaksortiererinnen  folgende  Höhe:

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
W  ochenverdienst

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
W  ochenverdienst

Mark

Mark

i

8

3

12

i

9

1

12,50

2

9,50

2

13

8

10

2

15

2

10,50

3

16

1

11,50

Im  ganzen  verdienten  diese  26  Arbeiterinnen  wöchentlich
307  M.  Es  ergibt  sich  also  pro  Person  und  Woche  ein  Durchschnittsverdienst ­
  von  11,81  M.
Weiterhin  haben  noch  6  Berliner  Tabaksortiererinnen  folgende
Angaben  über  ihren  Verdienst  gemacht:

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
W  ochenverdienst

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
W  ochenverdienst

Mark

Mark

2

10

i

15,50

1

li

2

16]

Der  Durchschnitt  pro  Person  und  Woche  beträgt  13,08  M.
        <pb n="94" />
        90

Die  Arbeitsmädchen,  die  für  das  Bedienen  der  Maschinen,
Banderolieren,  Etikettieren  usw.  erforderlich  sind,  stehen  in  festem
Wochenlohn  und  verdienen  wöchentlich  etwa  9—13  M.  Nach
dem  Berichte  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin  ist  der
Verdienst  dieser  Mädchen  in  Berlin  in  letzter  Zeit  um  10—20%
gestiegen,  weil  das  Angebot  solcher  Personen  „dadurch  daß  diese
in  großem  Umfange  in  der  Gasglühlicht-  und  elektrischen  Industrie
Verwendung  finden,  bedeutend  zurückgegangen  ist  und  auch  in
der  Zigarettenindustrie  durch  Einführung  der  Steuermarken  der  Bedarf ­
  an  ungelernten  Mädchen  gestiegen  ist.“
Genauere  Verdienstangaben  haben  wir  von  16  Dresdener
(No.  1—16)  und  14  Berliner  (No.  17-—30)  dieser  Kategorie  angehörigen
  Arbeiterinnen.
Es  verdienten:

Lfd.
No.

Bezeichnung
der
Arbeiterin

Durchschnittlicher ­

Wochenverdienst ­


Lfd.
No.

Bezeichnung
der
Arbeiterin

Durchschnittlicher ­

Wochenverdienst ­


1

Banderoliererin

Mark
8

16

Lohnarbeiterin

Mark
10

2

75

u

17

Maschinen-Arbeiterin

7

3

Etikettiererin

11,50

18

9

4

Nadlerin

10

19

10

5

Maschinen-A  rbeiterin

8

20

10

6

n

9,50

21

»

10

7

&amp;gt;}

9,50

22

75

10

8

n

10

23

57

10,50

9

57

10

24

57

12

10

57

10,50

25

57

13

11

57

10,50

26

77

13

12

55

12

27

5?

13

13

55

12

28

77

13

14

55

17

29

57

15

15

Loh  narb  eiterin

9

30

77

15

Die  Summe  des  Wochenverdienstes  der  16  Dresdener  Arbeiterinnen ­
  beträgt  168,50  M.  und  die  der  14  Berliner  Arbeiterinnen
160,50  M.  Der  Durchschnittsverdienst  einer  solchen  Arbeiterin  stellt
sich  demnach  für  Dresden  auf  10,53  M.  und  für  Berlin  auf  11,46  M.
Alle  übrigen,  noch  nicht  genannten  Arbeiter  stehen  gleichfalls
im  Zeitlohn.  Es  beträgt  der  Wochenverdienst  durchschnittlich
bei  den  Tabakschneidern  20—30M.,  bei  den  Tabakmischern,

1)  Bericht  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin,  1906,  Teil  II,  Seite  109.
        <pb n="95" />
        91

Postpackern  und  Schleifern  18—25  M.  Die  höchsten  Löhne
erhalten  die  Mechaniker,  S  ch  losser  und  Buchbinder,  deren
Wochenverdienst  die  Höhe  von  30—50  M.  hat.
Den  Angaben  auf  den  Fragebogen  zufolge  hatten  15  Dresdener
(No.  1—15)  und  5  Berliner  (No.  17-—20)  Arbeiter,  die  letztgenannten
Kategorien  angehören,  folgende  Verdienste:

Lfd.
No.

Bezeichnung
des
Arbeiters

Durchschnittlicher ­

Wochenverdienst ­


Lfd.
No.

Bezeichnung
des
Arbeiters

Durchschnittlicher ­

Wochenverdienst ­


Mark

Mark

1

Tabakmischer

18

11

Schleifer

21,50

2

55

19

12

Postpacker

14

3

55

21

13

55

22

4

Tabakschneider

19,50

14

55

23

5

20

15

55

24,75

6

55

21

16

Tabakschneider

24

7

55

22

17

55

34

8

Papierschneider

25

18

Maschinenführer

42,50

9

Hülsenmaschinen-19



55

47

Führer

30

20

Schleifer

20

10

Maschinist  für  Zigaretten-Maschinen



30

Gedacht  sei  schließlich  auch  noch  der  in  Zigarettenbetrieben
tätigen  Kartonnagenarbeiterinnen.  Von  diesen  bezieht  ein
Teil  Akkord-  und  ein  anderer  Teil  Zeitlohn.  Das  Zusammenleimen ­
  und  Bekleben  der  Kästchen  wird  hierbei  meistens  im  Akkord,
das  Zuschneiden  dagegen  im  Wochenlohn  vergütet.  Der  Wochenlohn ­
  der  Kartonnagenarbeiterinnen  schwankt  heute  gewöhnlich
zwischen  10  und  14  Mark.
Auf  den  Fragebogen  wurden  von  21  Dresdener  Kartonnagenarbeiterinnen ­
  folgende  Verdienstangaben  gemacht:

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
Wochenverdienst

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
Wochenverdienst

Mark

Mark

i

8,50

i

12,50

2

9

i

13

2

10

i

13,50

1

10,50

8

14

1

11

1

15

1

12

1

16
        <pb n="96" />
        92

Der  Gesamtverdienst  aller  dieser  Arbeiterinnen  beträgt  262  M.;
auf  die  einzelne  Arbeiterin  entfällt  demnach  ein  durchschnittlicher
Wochen  verdienst  von  12,47  M.
Ferner  machten  über  ihren  Verdienst  noch  8  Berliner  Kartonnagenarbeiterinnen
  folgende  Angaben:

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittlicher
Wochenverdienst

Zahl  der
Arbeiterinnen

Durchschnittliche  r
W  ochenverdienst

Mark

Mark

i

8

2

12

i

9

1

13

2

10

1

15

Die  Summe  des  Wochen  Verdienstes  dieser  8  Arbeiterinnen  beträgt ­
  89  M.,  der  Durchschnittsverdienst  einer  einzelnen  Arbeiterin
mithin  11,92.

c)  Die  Zeit  der  Lohnzahlung.
Die  Auszahlung  des  Lohnes  erfolgt  in  den  Zigarettenfabriken
fast  allgemein  wöchentlich,  und  zwar  gewöhnlich  Sonnabends
Die  Höhe  des  den  Akkordarbeitern  auszuzahlenden  Lohnes  wird
hierbei  entweder  am  Freitag  oder  schon  am  Donnerstag  Abend
berechnet.
D.  Besondere  Gratifikationen,  Wohlfahrtseinrichtungen  usw.
Außer  dem  festgesetzten  Lohne  werden  den  Arbeitern  in  manchen ­
  Fabriken  noch  verschiedene  Vergünstigungen  zuteil.  In  Betracht ­
  kommen  hierbei  aber  fast  ausschließlich  nur  die  großen  Betriebe, ­
  die  sich  durch  derartige  Einrichtungen  einen  festen,  zufriedenen ­
  Arbeiterstamm  zu  schaffen  suchen.
Die  in  den  einzelnen  Fabriken  bestehenden  derartigen  Einrichtungen ­
  sind  folgende:
1.  Alterszulagen,  Wohnungsgeldzuschüsse  usw.
Mehrere  große  Zigarettenfabriken  gewähren  ihren  Arbeitern
nach  mehrjähriger  Tätigkeit  einmalige  Prämien  oder  dauernde  Zulagen. ­
  So  herrscht  in  einer  Dresdener  Fabrik  folgender  Brauch:
Jedes  fünfte  Weihnachten  ihres  Dortseins  erhalten  die  Arbeiter  und
Arbeiterinnen  Extraprämien  von  je  30  Mk.,  ferner  die  Zeitlöhner
jedes  Jahr  freiwillige  Lohnzulagen  von  je  einer  Mark  pro  Woche.  Bei
Überschreitung  gewisser  Höchstgrenzen,  für  deren  Bestimmung  es
auf  Alter  und  Familienstärke  der  jeweils  in  Frage  stehenden  Ar ­
        <pb n="97" />
        93

beiter  ankommt,  legt  betreffende  Fabrik  pro  Jahr  und  Arbeiter
100  Mk.  in  einer  Rentenversicherung  an,  damit  ihnen  im  Alter  oder
bei  Invalidität  Unterstützung  gewährt  wird.  Dies  geschieht,  weil
nach  Meinung  des  Fabrikbesitzers  die  Arbeiter  selbst  bei  hohem
Lohn  nicht  dazu  kommen  würden,  einige  Mark  für  das  Alter  oder
unvorhergesehene  Zufälle  beiseite  zu  legen.  Zudem  gewährt  die
gleiche  Firma  bei  längeren  Krankheiten  oder  Todesfällen  von  Familienangehörigen ­
  je  nach  Würde  und  Bedürftigkeit  Unterstützungen
von  30—50  Mk.
Eine  andere  Dresdener  Firma  gewährt  ihren  Werkmeistern
Wohnungsgeldzuschüsse  in  der  Höhe  von  je  hundert  Mark  pro
Jahr,  zahlbar  in  Raten  am  Ende  eines  jeden  Quartals.
2.  Gewährung  freier  Zigaretten.
In  fast  allen  Betrieben,  den  großen  wie  den  kleinen,  erhalten
die  männlichen  Arbeiter  wöchentlich  50—100  Freizigaretten:  dies
geschieht,  um  Entwendungen  vorzubeugen.  Zudem  ist  den  Arbeitern
zumeist  Gelegenheit  geboten,  Ausschuß-  und  Lehrmädchenzigaretten,
die  sonst  in  den  Fabriken  gewöhnlich  überhaupt  nicht  verkauft
werden,  für  wenig  Geld  zu  erwerben.
3.  Fabrik-Sparkasse.
In  einer  Dresdener  Zigarettenfabrik  besteht  seit  1.  Juli  1904
eine  Sparkasse.  Die  Beteiligung  daran  ist  eine  freiwillige.  Einlagen ­
  werden  an  jedem  Lohntage  angenommen,  ohne  Rücksicht
auf  die  Einlagezeit  mit  6°/o  verzinst  und  können  jederzeit  zurückgezogen ­
  werden.  Am  Ende  eines  jeden  Jahres  werden  die  gesamten
Spargelder  zurückgezahlt,  wobei  unter  die  Sparer  zugleich  der  Ertrag ­
  der  Kantinenmiete  (600  Mk.)  verteilt  wird.  Bei  Verteilung
letzterer  ist  nicht  die  Höhe  der  eingezahlten  Beträge,  sondern  die
Zahl  der  Spareinlagen  für  die  Höhe  des  auf  jeden  Sparer  entfallenden ­
  Betrages  maßgebend.
Die  Beteiligung  an  dieser  Kasse  gestaltete  sich  in  den  einzelnen
Jahren  folgendermaßen:

Jahr

1904  *)

1905

1906

1907

1908

Zahl  der  ausgestellten  Bücher

149

270

192

220

289

Summe  der  Spareinlagen

2818  Mk.

4536  Mk.

5854  Mk.

10232  Mk.

14977  Mk.

Im  Laufe  des  Jahres  zurückgezahlt

388  „

2000  „

1264  „

813  „

?

Bestand  am  Ende  des  Jahres

2430  „

2536  „

4590  „

9419  „

?

1)  Es  kommt  nur  ein  halbes  Jahr  in  Betracht.
        <pb n="98" />
        94

4.  Fabrikküchen.
In  den  meisten  großen  Zigarettenfabriken  gibt  es  Fabrikküchen
mit  besonderen  Eßräumen,  wo  den  Arbeitern  billige  und  gute  Speise
sowie  Getränke  verabreicht  werden.  So  erhalten  beispielsweise  die
Arbeiter  in  einer  Dresdener  Fabrik  für  25  Pfg.  eine  Portion  Fleisch
mit  Gemüse,  für  3  Pfg.  einen  Topf  Kaffee  mit  Milch  und  Zucker.
Ferner  finden  sich  in  vielen  großen  Fabriken  Dampfwärmschränke
zum  kostenlosen  Aufwärmen  selbst  mitgebrachter  Speisen.
5.  Hygienische  und  andere  Einrichtungen.
Man  muß  den  großen  Zigarettenfabriken  das  Zeugnis  ausstellen, ­
  daß  sie  in  hygienischer  und  sozialer  Beziehung  fast  ausnahmslos ­
  musterhaft  eingerichtet  sind.  Von  den  kleineren  und  zum
Teil  auch  von  den  mittleren  Betrieben  kann  man  hingegen  leider
nicht  immer  das  gleiche  behaupten.  Während  letztere  beiden
Kategorien  von  Betrieben  ihr  Heim  sehr  oft  in  ungesunden,  halbfinsteren ­
  Räumen  aufgeschlagen  haben  —  wurde  doch  von  einem
Gewerbeinspektor  in  Oberbayern  sogar  eine  Zigaretten-„Fabrik“  in
Kellerräumen  betroffen  4 )  —  weisen  die  Großbetriebe  fast  ausnahmslos ­
  große,  luftige  Arbeitssäle  auf,  in  die  von  zwei  bis  drei  Seiten
durch  hohe,  spiegelblanke  Fenster  das  Licht  flutet.
Elektrische  Ventilatoren  sorgen  hier  zumeist  für  ständige  Erneuerung ­
  der  Luft;  die  Arbeitssäle  einer  großen  Dresdener  Zigarettenfabrik ­
  sind  sogar  mit  besonderen  Staubsaugevorrichtungen  versehen.
Um  einen  Begriff  von  den  im  Interesse  des  Betriebes  und  der
Arbeiter  getroffenen  Einrichtungen  einer  modernen  Zigarettenfabrik
zu  geben,  seien  hier  die  diesbezüglichen  Einrichtungen  der  Yenidze-Zigarettenfabrik
  in  Dresden  genannt 1  2 ):  Mit  zwei  elektrisch  betriebenen
Fahrstühlen,  die  je  zwanzig  Personen  fassen,  werden  hier  die  Arbeiter ­
  in  die  oberen  Etagen  befördert,  so  daß  ihnen  das  Treppensteigen ­
  erspart  bleibt.  Das  Tragen  von  Lasten  innerhalb  der  Fabrik
fällt  überhaupt  weg,  da  alles  per  Fahrstuhl  oder  kleine  Wagen  von
Ort  zu  Ort  befördert  wird.  Um  die  Arbeiterinnen  zu  größtmöglicher
Sauberkeit  anzuhalten,  sind  vor  jedem  Kloset  Marmorwaschbecken
angebracht,  denen  die  Leitung  warmes  oder  kaltes  Wasser,  je  nach
Belieben,  zuführt.  Saubere  Handtücher,  von  der  Fabrik  stets  erneuert
geliefert,  hängen  daneben.  Ferner  stehen  den  Arbeitern  noch  un1) ­
  •  Jahresberichte  der  Gewerbe-Aufsichtsbeamten  und  Bergbehörden  für  das
Jahr  1902,  Teil  II,  2  Seite  9.
2)  Vergl.  hierzu  auch  den  Artikel  „Die  moderne  Fabrik“  von  Edmund
Fischer  im  Plutus,  6.  Jahrg.  Heft  32.
        <pb n="99" />
        entgeltlich  die  in  der  Fabrik  befindlichen  Badeanlagen,  Wanne  und
Brause,  zur  Verfügung.  In  einer  mit  Feldbetten  ausgestatteten,
luftigen  Halle  wird  älteren  Personen  während  der  Pausen  Gelegenheit ­
  zu  kurzer  Ruhe  geboten.  Die  anderen  Arbeiter  können  sich
in  den  Pausen  auf  dem  flachen  Fabrikdach,  das  in  einen  Garten
verwandelt  ist,  ergehen,  ebenso  auch  im  sauberen,  freundlichen
Fabrikhof.  Stößt  einem  Arbeiter  ein  Unfall  zu,  so  kann  ihm  die
erste  Hilfe  sogleich  in  der  Fabrik  zu  teil  werden,  denn  es  befindet  sich
daselbst  ein  Unfallzimmer,  in  dem  Krankenbett,  Bahre,  medizinische
Instrumente  und  Medikamente  aufbewahrt  werden.
Die  anderen  Zigarettenfabriken  weisen  nun  zwar  solche  Einrichtungen ­
  nicht  in  gleicher  Vereinigung  auf,  doch  findet  man  in
vielen  der  großen  Zigarettenfabriken  gleichfalls  Badezimmer,  reichliche ­
  Waschgelegenheit,  Unfallzimmer  sowie  Fahrstühle  und  Wagen
zur  Beförderung  von  Lasten  innerhalb  der  Fabrik  vor.
E.  Die  Lebenshaltung.
Eine  ziemlich  große  Zahl  aller  Zigarettenarbeiterinnen,  d.  h.  die
Mehrzahl  der  ledigen,  jüngeren  Personen,  lebt  im  Hause  der
Eltern  und  zahlt  diesen  einen  bestimmten  Betrag  für  Wohnung
und  Beköstigung.  Die  Höhe  der  Abgaben  ist  dabei  äußerst  verschieden ­
  und  richtet  sich  ganz  nach  der  wirtschaftlichen  Lage,  in
der  sich  die  Familie  betreffender  Person  befindet.  Neben  Arbeiterinnen, ­
  die  nur  einen  geringen  Teil  ihres  Lohnes  abzugeben
brauchen,  finden  sich  andere,  die  den  größten  Teil  zum  Unterhalt
der  Familie  beitragen  müssen.
Eine  gewisse  Ähnlichkeit  mit  der  Lage  dieser  Personen  hat  im
großen  ganzen  die  einer  zweiten  Gruppe  von  Arbeiterinnen,  der
verheirateten  Frauen,  denn  auch  deren  Lebenshaltung  wird
weniger  durch  den  in  der  Zigarettenfabrik  verdienten  Lohn  als  durch
die  jeweils  gegebenen  Familien  Verhältnisse  bestimmt.  Finden  sich
doch  neben  Frauen,  die  nur  einen  für  den  Familienhaushalt  mehr
oder  minder  entbehrlichen  Zusdhußverdienst  zu  erarbeiten  suchen,
andere,  die  den  Unterhalt  für  die  ganze  Familie  beschaffen  müssen,
da  das  Familienoberhaupt  krank  oder  arbeitslos  ist.
Auch  die  Lebenshaltung  einer  dritten  Gruppe  von  Arbeiterinnen,
nämlich  die  der  verwitweten,  geschiedenen  und  eheverlassenen ­
  Frauen,  die  Kinder  besitzen,  ist  nicht  allein  von  der
Höhe  des  verdienten  Lohnes  abhängig;  .sie  richtet  sich  vielmehr
auch  nach  der  Zahl  der  zu  ernährenden  Kinder  und  der  Höhe  der
Renten,  Erziehungsgelder  usw.,  die  etwa  empfangen  werden.
        <pb n="100" />
        —  96  —
Einzig  und  allein  bei  den  Arbeiterinnen  der  vierten  und
letzten  Gruppe,  die  von  den  allein  stehenden  Personen  gebildet ­
  wird,  ist  die  Verdiensthöhe  das  einzige,  die  Art  der  Lebenshaltung ­
  bestimmende,  Moment.
Wir  müssen  deshalb  auch  lediglich  die  Verhältnisse  dieser
letzten  Gruppe  zu  Grunde  legen  und  von  den  anderen  Arbeiterkategorien ­
  gänzlich  absehen,  wenn  wir  einmal  feststellen  wollen,
ob  der  Lohn  der  Zigarettenarbeiterinnen  durchschnittlich  eine
auskömmliche  Lebensführung  gestattet.
Zuerst  wollen  wir  hierbei  die  Höhe  der  einzelnen  Beträge  zu
ermitteln  suchen,  die  eine  alleinstehende  Arbeiterin  in  den  Hauptindustrieorten ­
  durchschnittlich  für  die  Befriedigung  der  notwendigsten ­
  Lebensbedürfnisse  ausgeben  muß.
Eine  Schlafstelle  kann  die  Zigarettenarbeiterin  sowohl  in
Dresden  als  auch  in  Berlin  für  etwa  2  Mark  pro  Woche  bekommen,
ln  diesen  Preis  ist  gewöhnlich  auch  die  Lieferung  des  ersten
Frühstücks,  bestehend  aus  einer  Tasse  Kaffee  und  einem  trockenen
Brötchen,  mit  eingeschlossen.  Ein  geschmiertes  Brötchen  zum
zweiten  Frühstück  wird  für  etwa  15  Pfg.  zu  beschaffen  sein.
Die  Fabrikkantinen  liefern  hierbei  gewöhnlich  schon  für  10  Pfg.
ein  bestrichenes  Brot  mit  Belag.  Gleichfalls  liefern  die  Kantinen
in  der  Regel  auch  schon  zum  Preise  von  25—35  Pfg.  ein  schmackhaftes, ­
  aus  Fleisch  und  Gemüse  bestehendes  Mittagessen.  Ist
keine  Kantine  vorhanden,  so  wird  sich  die  alleinstehende  Arbeiterin
ganz  gut  schon  für  35—40  Pfg.  ein  aus  Fleisch  und  Gemüse  bestehendes ­
  Mittagsmahl  anderweitig  beschaffen  können,  sei  es  nun,
daß  sie  es  sich  am  Morgen  oder  vorhergehenden  Abend  selbst
zubereitet  und  in  die  Fabrik  mitnimmt,  wo  sie  es  kostenlos  aufwärmen
  kann,  oder  sei  es,  daß  sie  sich  dasselbe  von  einer  verheirateten ­
  oder  bei  den  Eltern  lebenden  Freundin  mitbringen  läßt.
Das  Vesper  nimmt  die  Mehrzahl  der  Arbeiterinnen,  d.  h.  alle
diejenigen,  die  in  Betrieben  mit  durchgehender  Arbeitszeit  tätig
sind,  nicht  mehr  in  der  Fabrik  ein.  Viele  Arbeiterinnen,  die  einen
weiten  Weg  haben  und  erst  gegen  sechs  Uhr  nach  Hause  kommen,
lassen  es  überhaupt  ausfallen  und  essen  nach  ihrer  Heimkehr  sogleich ­
  zu  Abend.  Soweit  ein  Vesper  eingenommen  wird,  dürften
seine  Kosten  den  Betrag  von  15  Pfg.  wohl  nicht  überschreiten.
Das  Abendbrot  endlich  läßt  sich  mit  etwa  35  Pfg.  in  Ansatz
bringen.
Im  ganzen  ergeben  sich  demnach  folgende  Ausgaben  für  Kost
und  Logis  pro  Woche:
        <pb n="101" />
        —  97  -

Für  Schlafstelle

2,00

„  2.  Frühstück

1,05

„  Mittagbrot

2,45

„  Vesper

1,05

„  Abendbrot

2,45

Zusammen  pro  Woche:  9,00  Mk.
Wir  haben  nun  weiter  oben  gefunden,  daß  sich  der  Durchschnitts-Wochenverdienst ­
  einer  Zigarettenarbeiterin  in  Dresden  auf
rund  12  Mk.  und  in  Berlin  auf  rund  15,50  Mk.  stellt.  Bei  einer
Lebensführung,  wie  sie  obige  Aufstellung  erlaubt,  würden  demnach
im  Durchschnitt  der  Dresdener  Arbeiterin  3  Mk.  und  der  Berliner
6,50  Mk.  zur  Bestreitung  anderer  Ausgaben  übrig  bleiben.
Wie  sich  die  Dinge  in  Wirklichkeit  gestalten,  zeigen  nachstehende ­
  Angaben,  die  mir  von  12  Dresdener  (Nr.  1—12)  und

Lfd.
No.

Preis  der
Wohnung
(Schlaf,
stelle)
pro  Woche

Täglich  werden  ausgegeben  für:

Wöchentl.
Gesamtausgaben ­

für  Logis
und  Beköstigung ­


Durchschnitt ­
 ­

Wochenverdienst ­


Durchschnittlich ­

bleiben
pro  Woche
für  andere
Ausgaben

1.  Frühstück ­


2.  Früh-;
stück

Mittagessen ­


Vesper

Abendbrot ­


Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

1

2,50

0,15

0,35*)

—

0,40

8,80

12

3,20

2

2,00

0,15

0,30  1  2 )

—

0,35

7,60

10

2,40

3

3,00

0,15

0,25‘)

0,15

0,35

9,30

11

1,70

4

3,00

0,15

0,50

—

0,85

10,00

13

3,00

5

2,50

0,15

0,15

0,40

0,15

0,40

11,25

15

3,75

6

2,

00

0,10

0,45

0,15

0,40

9,70

12

2,30

7

2,00

0,10

0,30  *)

—

0,40

7,60

9

1,40

8

2,50

0,10

0,50  9

0,10

0,35

9,85

14

4,15

9

3,00

0,15

0,35

—

0,35

8,95

12

3,15

10

2,00

0,15

0,40

—

0,40

8,65

10

1,35

11

3,50

0,15

0,35  9

0,10

0,35

9,80

12

2,20

12

2,50

0,15

0,40

0,10

0,45

10,20

16

5,80

13

3,00

0,15

0,35 3 )

—

0,40

9,30

14

4,70

14

2,50

0,15

0,35

—

0,45

9,15

13

3,85

15

2,50

0,15

0,15

0,40

0,15

0,40

10,20

16

5,80

16

2,00

0,15

0,50

0,15

0,40

10,40

17

6,60

17

2,50

0,15

0,359

0,15

0,40

9,85

15

5,15

18

2,00

0,15

0,35  9

0,10

0,40

9,00

14

5,00

19

4,00

0,15

0,35  9

0,15

0,45

11,70

18

6,30

1)  Bezieht  das  Essen  aus  der  Fabrikküche.
2)  Läßt  sich  das  Essen  von  einer  verheirateten  Freundin  mitbringen,  der  sie
genanntes  Entgelt  dafür  zahlt.
3)  Läßt  sich  das  Essen  von  einer  bei  den  Eltern  wohnenden  Arbeitsgenossin
mitbringen.
Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissenschaft.  Ergänzungsheft  33.  7
        <pb n="102" />
        98

7  Berliner  (Nr.  13—19)  Zigarettenarbeiterinnen  über  die  durchschnittliche ­
  Höhe  ihrer  für  Wohnung  und  Ernährung  nötigen  Ausgaben ­
  gemacht  wurden  (Tabelle  S.  97).
Diese  Arbeiterinnen  geben  also  für  Kost  und  Logis  (Schlafstelle) ­
  pro  Woche  7,60  bis  11,70  Mk.  aus;  durchschnittlich  beträgt
hierbei  die  Summe  der  Ausgaben  bei  den  Dresdener  Arbeiterinnen
9,31  Mk.  und  bei  den  Berliner  9,94  Mk.
Speziell  über  die  Wohnungsverhältnisse  der  Zigarettenarbeiterinnen ­
  geben  uns  noch  die  Angaben  näheren  Aufschluß,  die
hierüber  von  einer  größeren  Anzahl  Dresdener  und  Berliner  Zigarettenarbeiterinnen ­
  auf  den  von  mir  ausgegebenen  Fragebogen  gemacht ­
  sind.
Von  Arbeiterinnen,  die  bei  den  Eltern  wohnen,  sind
hierbei  aus  Dresden  44  und  aus  Berlin  18  Fragebogen  eingelaufen,
auf  denen  die  Fragen  nach  den  Wohnungsverhältnissen  Beantwortung ­
  gefunden  haben.  Zugleich  haben  betreffende  Arbeiterinnen ­
  auch  sämtlich  angegeben,  welche  Beträge  sie  durchschnittlich
ihren  Eltern  für  Kost  und  Logis  pro  Woche  zahlen  müssen.
Im  einzelnen  machten  die  44  Dresdener  Arbeiterinnen  folgende
Angaben:

Lfd.
No.

Die  eit
Wohnu
Räume

erliche
ng  hat
Bewohner ­


Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


An  die  Eltern  werden
durchschnittlich
pro  Woche  gezahlt
für  1  für  Be-Wohnung
  !  köstigung

Durchschnitt ­
 ­

Wochenverdienst ­


Die  Abgabe
macht  vom
Verdienst
aus
°/o

1

3

3

3

Mark
8,00

Mark
14

57

2

3

3

3

8,50

15

57

3

4

7

4

5,50

9

61

4

4

10

3

4,50

9

50

5

2

3

3

5,00

17

30

6

3

4

3

1,50

7,00

12

71

7

4

5

2

7,00

12

58

8

3

4

4

7,00

10

70

9

5

6

3

7,00

9

78

10

4

5

2

9,00

13

69

11

4

3

1

5,00

14

36

12

2

3

2

5,00

12

42

13

6

5

3

2,50

3,50

10

60

14

5

6

1

10,00

16

62

15

3

4

4

4,00

15

27

16

4

6

3

6,00

15

40

17

3

3

3

6,00

10

60
        <pb n="103" />
        99

Lfd.
No.

Die  eit
Wohnu
Räume

erliche
ng  hat
Bewohner ­


Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


An  die  Elte
durchsc
pro  Woc
für
Wohnung

rn  werden
hnittlich
le  gezahlt
für  Beköstigung ­


Durchschnitt ­
 ­

Wochenverdienst ­


Die  Abgabe
macht  vom
Verdienst
aus
°/o

18

3

3

3

Mark
5,00

Mark
6

83

19

3

2

2

5,00

15

33

20

4

3

3

5,00

12

42

21

3

5

5

4,00

15

27

22

4

6

4

5,50

13

42

23

3

5

5

3,00

5

60

24

3

6

6

4,00

9

44

25

3

5

5

1,25

4,00

10

40

26

4

7

3

7,00

19

37

27

4

5

5

7,00

10

70

28

3

3

3

5,00

12

42

29

3

5

5

5

25

13

40

30

3

4

3

7

,00

15

47

31

2

3

2

5,00

12

42

32

4

3

1

5,00

6

83

33

3

6

6

6,00

12

50

34

5

7

2

6,00

6

100

35

4

5

4

4,00

20

20

36

3

4

3

7,00

9

78

37

3

3

3

5,50

10

55

38

3

5

5

5

00

11

45

39

3

7

7

8,00

12

67

40

3

4

4

7,00

10

70

41

3

4

4

6,00

10

60

42

4

2

2

4,00

9,50

42

43

3

5

1

5,00

13

39

44

3

3

3

5,00

11

45

Diese  44  Wohnungen  haben  zusammen  151  Räume  und  200
Bewohner.  Auf  einen  Raum  kommen  mithin  durchschnittlich  1,32
Personen.  In  den  44  Schlafräumen  schlafen  insgesamt  147,  in
einem  Schlafraum  also  durchschnittlich  3,2  Personen.
Die  an  die  Eltern  wöchentlich  zu  zahlenden  Abgaben  schwanken
zwischen  3  und  10  Mk.  und  machen  bei  den  einzelnen  Arbeiterinnen ­
  27  bis  100°/o  des  verdienten  Lohnes  aus.  Bei  einem  Durchschnitts-Wochenverdienst ­
  von  11,76  Mk.  geben  diese  Arbeiterinnen
für  Kost  und  Logis  durchschnittlich  5,87  Mk.,  d.  h.  49,91  °/o  des
verdienten  Betrages,  an  die  Eltern  ab.
Von  den  18  Berliner  Arbeiterinnen  sind  folgende  Angaben
gemacht  worden:
        <pb n="104" />
        100

Lfd.
No.

Die  eit
Wohnu
Räume

erliche
ng  hat
Bewohner ­


Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


An  die  Elte
durchsc
pro  Woc
für
Wohnung

*rn  werden
hnittlich
tie  gezahlt
für  Beköstigung ­


Durchschnitt ­
 ­

Wochenverdienst ­


Die  Abgabe
macht  vom
Verdienst
aus
°/o

1

3

8

5

Mark
5  10

Mark
15

100

2

3

4

2

12,50

20

62

3

3

6

4

10

10

100

4

3

5

3

10

14

71

5

2

5

4

10

12

83

6

3

7

3

6

15

40

7

3

6

4

6

10

60

8

3

8

6

10

12

83

9

3

7

2

10

12

83

10

2

3

3

15

16

94

11

4

9

3

15

20

75

12

3

7

4

9,25

12

77

13

2

7

.  3

10,50

17,50

60

14

5

7

2

10

16

62

15

5

9

4

10

15

66

16

3

4

3

7

12

58

17

2

4

4

15

15

100

18

1

2

2

10

17

59

Es  entfallen  hier  im  Durchschnitt  auf  einen  Raum  2  und  auf
einen  Schlafraum  3,4  Personen,  also  0,68  bez.  0,2  Personen  mehr
als  in  Dresden.
Für  Kost  und  Logis  zahlen  diese  18  Arbeiterinnen  ihren  Eltern
im  Durchschnitt  wöchentlich  10,62  Mk.,  d.  h.  73°/o  ihres  Gesamtverdienstes, ­
  der  sich  hier  pro  Person  und  Woche  durchschnittlich
auf  14,47  Mk.  stellt.  Die  Abgaben,  die  sie  leisten  müssen,  sind
also  im  allgemeinen  sowohl  absolut  als  auch  relativ  bedeutend
höher  als  die  ihrer  Dresdener  Kolleginnen.
In  die  Wohnungsverhältnisse  d  er  verheirateten  Arbeiterinnen ­
  verschaffen  uns  die  Angaben  von  75  Dresdener  und  14
Berliner  verheirateten  Zigarettenarbeiterinnen  einigen  Einblick.
Über  die  Wohnungsverhältnisse  ersterer  gibt  folgende  Tabelle
Aufschluß:
(S.  Tabelle  S.  101.)

Diese  Wohnungen  haben  im  Durchschnitt  3,1  Räume  und
kosten  durchschnittlich  223  Mk.  pro  Jahr.  Auf  einen  Raum  entfallen ­
  im  Durchschnitt  2,87  und  auf  einen  Schlafraum  3,3  Personen.
        <pb n="105" />
        101

Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Kopfzahl
der  Familie

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer


Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Kopfzahl
der  Familie

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Mt.

Mk.

1

250

3

6

6

—

6

39

280

4

2

2

—

2

2

270

4

5

5

—

5

40

150

3

2

2

—

2

3

420

4

6

4

2

2

41

240

3

3

3

—

3

4

280

3

4

4

—

4

42

270

3

5

5

—

5

5

210

3

4

4

—

4

43

180

3

2

2

—

2

6

200

2

2

2

—

2

44

132

3

2

2

—

2

7

200

4

3

3

1

2

45

240

3

5

5

—

5

8

150

2

2

2

—

2

46

250

3

4

4

—

4

9

140

3

2

2

—

2

47

240

3

2

2.

—

2

10

180

3

2

2

—

2

48

300

3

4

4

—

4

11

170

3

2

2

—

2

49

220

3

3

3

—

3

12

200

3

2

2

—

2

50

200

4

2

2

—

2

13

330

4

6

4

2

2

51

220

3

2

2

—

2

14

300

5

4

2

2

2

52

192

3

5

5

—

5

15

144

3

2

2

—

2

53

190

3

3

3

—

3

16

186

3

4

4

—

4

54

165

3

4

4

—

4

17

165

3

2

2

—

2

55

250

4

5

5

—

3

18

320

4

3

3

—

3

56

175

4

4

4

—

4

19

300

4

3

2

1

2

57

195

3

2

2

—

2

20

154

3

3

3

—

3

58

220

4

2

2

—

2

21

180

3

2

2

—

2

59

300

3

3

3

—

2

22

120

1

2

2

—

2

60

250

2

2

2

—

2

23

300

3

5

4

1

4

61

300

4

2

2

—

2

24

450

4

5

4

1

2

62

270

4

8

5

3

5

25

150

3

3

3

—

3

63

230

3

2

2

—

2

26

200

3

3

3

—

3

64

260

3

3

3

—

3

27

250

3

4

4

—

4

65

250

3

4

4

—

4

28

150

3

5

5

—

5

66

240

3

2

2

—

2

29

350

4

3

3

—

2

67

208

3

2

2

—

2

30

120

3

4

4

—

4

68

100

3

2

2

—

2

31

156

1

3

3

—

3

69

150

3

2

2

—

2

32

220

3

8

8

—

3

70

175

4

5

5

—

2

33

200

3

3

3

—

3

71

346

4

4

2

2

2

34

180

3

3

3

—

3

72

230

3

2

2

—

2

35

200

3

2

2

—

2

73

216

3

3

3

—

3

36

180

1

3

3

—

3

74

250

3

4

4

—

4

37

255

4

3

3

—

3

75

240

2

3

3

—

3

38

212

3

2

2

—

2

Die  14  dieser  Gruppe  angeh  origen  Berliner  Arbeiterinnen
machten  folgende  Angaben:
        <pb n="106" />
        102

Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Kopfzahl
der  Familie

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Kopfzahl
der  Familie

Aftermieter  1

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Mk.

Mk.

1

330

3

7

7

—

4

8

300

2

3

3

—

3

2

252

2

5

5

-

5

9

330

3

3

3

—

3

8

398

3

5

4

4

10

288

2

2

2

—

2

4

240

2

2

2

—

2

11

300

2

2

2

—

2

5

899

3

3

4

—

4

12

240

2

2

2

—

2

6

252

2

2

4

—

4

13

288

2

2

2

—

2

7

252

2

2

3

—

3

14

276

2

3

3

—

3

Pro  Wohnung  werden  hier  im  Durchschnitt  296  Mk.  Miete  bezahlt. ­
  Alle  14  Wohnungen  zusammen  haben  32  Räume  und  43
Bewohner,  sodaß  demnach  auf  einen  Raum  1,34  Bewohner  entfallen. ­
  Auf  einen  Schlafraum  kommen  im  Durchschnitt  3,07  Personen.
Von  verwitweten,  geschiedenen  und  eheverlassenen
Zigarettenarbeiterinnen  habe  ich  aus  Dresden  11  und  aus  Berlin
7  Fragebogen  mit  Angaben  über  die  Wohnungsverhältnisse  erhalten. ­
  Im  einzelnen  machten  die  Dresdener  Arbeiterinnen  folgende ­
  Angaben:

Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

j  Zahl  der
|  Bewohner

Kopfzahl
der  Familie

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
|  der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Kopfzahl
der  Familie

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Mk,

Mk.

1

150

3

2

2

—

2

7

240

3

4

3

i

3

2

75 1 )

2

3

3

—

3

8

110

2

3

3

—

3

3

170

4

3

3

—

3

9

200

3

2

2

—

2

4

175

3

3

3

—

3

10

100 1  2 )

3

3

3

—

3

5

96')

2

4

4

—

4

11

144

2

2

2

—

2

6

280

2

3

3

-

3

Diese  11  Arbeiterinnen  bezahlen  zwischen  75  und  280  Mk.,
im  Durchschnitt  149  Mk.  Miete  jährlich.  Alle  Wohnungen  zusammen
enthalten  29  Räume,  so  daß  auf  eine  Wohnung  2,64  Räume  entfallen.
Die  Zahl  der  Personen  im  Schlafzimmer  beträgt  durchschnittlich  2,82.
Über  die  Wohnungsverhältnisse  der  7  Berliner  Arbeiterinnen
gibt  nachstehende  Tabelle  Aufschluß:

1)  Die  Wohnung  befindet  sich  in  einem  Vorort  Dresdens.
2)  Außerdem  wird  noch  der  Hausmannsposten  versehen.
        <pb n="107" />
        103

Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Kopfzahl
der  Familie

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Ltd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Kopfzahl
der  Familie

j  Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Mk.

Mk.

1

240

2

5

4

i

4

5

204

2

2

2

—

2

2

168

1

2

2

—

2

6

240

2

2

2

—

2

3

252

2

2

2

—

2

7

192

1

2

2

—

2

4

264

2

2

2

—

2

Bei  einem  durchschnittlichen  Jahres-Mietpreis  von  223  Mk.
kommen  hier  auf  eine  Wohnung  im  Durchschnitt  1,7  Räume.  In
den  7  Schlafräumen  schlafen  insgesamt  16,  in  einem  Raume  also
durchschnittlich  2,  3  Personen.
Schließlich  hat  auch  noch  eine  Anzahl  alleinstehender
Arbeiterinnen  Angaben  über  ihre  Wohnungsverhältnisse  gemacht.
Betrachten  wir  zuerst  die  Wohnungsverhältnisse  derjenigen  von
diesen  Personen,  die  eigene  Wohnungen  inne  haben.  Wir  besitzen ­
  hier  Angaben  von  7  Dresdener  und  7  Berliner  Arbeiterinnen.

Die  7  Dresdener  Arbeiterinnen  machten  folgende  Angaben:

Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Mk.

Mk.

1

144

i

i

—

i

5

120

i

i

—

i

2

96

2

3

2

2

6

120

i

i

—

i

3

60

1

1

—

1

7

120

i

i

—

i

4

120

1

1

—

1

Von  den  Wohnungsverhältnissen  der  7  Berliner  Arbeiterinnen ­
  gibt  nachstehende  Tabelle  Kenntnis:

Lfd.
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Lfd
No.

Mietpreis
pro  Jahr

Zahl
der  Räume

Zahl  der
Bewohner

Aftermieter

Zahl  der
Personen
im  Schlafzimmer ­


Mk.

Mk.

1

120

i

2

i

2

5

120

1

i

—

i

2

138

i

1

—

1

6

168

1

i

—

i

3

187

i

1

—

1

7

228

2

i

—

i

4

180

i

1

—

1
        <pb n="108" />
        104

Im  Durchschnitt  bezahlen  die  Dresdener  Arbeiterinnen  111,4  Mk.
und  die  Berliner  163  Mk.  Miete  pro  Jahr.  In  beiden  Fällen  bestehen ­
  die  7  Wohnungen  aus  8  Räumen,  sind  also  zum  weitaus
größten  Teil  Einzimmerwohnungen.
Uber  die  Wohnungsverhältnisse  derjenigen  dieser  Arbeiterinnen, ­
  die  Schlafstellen  oder  möblierte  Zimmer  inne  haben,
unterrichtet  nachstehende  Tabelle,  in  der  die  Angaben  von  18
Dresdener  (No.  1—18)  und  8  Berliner  (No.  19—26)  alleinstehenden
Zigarettenarbeiterinnen  zusammengestellt  sind:

Lfd.
No.

Monatlicher  Mietpreis ­
  für  die  Schlafstelle ­
  bez.  das
möblierte  Zimmer

In  dem
Zimmer
schlafen
Personen

Lfd.
No.

Monatlicher  Mietpreis ­
  fürdieSchlafstelle
  bez.  das
möblierte  Zimmer

In  dem
Zimmer
schlafen
Personen

Mark

Mark

1

10

i

14

8

i

2

10

i

15

10

3

3

10

i

16

12

2

4

8

i

17

15

1

5

8

i

18

12

1

6

8

i

19

8

4

7

12

2

20

7

3

8

10

1

21

10

3

9

8

1

22

12

2

10

10

1

23

15

1

11

12

1

24

10

1

12

14

1

25

10

2

13

12

1

26

12

2

Danach  bezahlen  die  Dresdener  wie  die  Berliner  Arbeiterinnen
im  Durchschnitt  10,50  Mk.  Miete  pro  Monat.  Die  Wohnungsverhältnisse ­
  ersterer  sind  dabei  aber  bedeutend  besser  als  die  letzterer;
denn  während  die  Zimmer  der  Dresdener  Arbeiterinnen  durchschnittlich ­
  nur  von  1,2  Personen  zum  Schlafen  benutzt  werden,
dienen  die  der  Berliner  Arbeiterinnen  durchschnittlich  2,25  Personen ­
  als  Schlafstätte.

D.  Gesundheitsverhältnisse.
Die  sanitären  Verhältnisse  stehen  einerseits  in  engem  Zusammenhang ­
  mit  den  schon  besprochenen  Lohn-,  Ernährungs-  und
WohnungsVerhältnissen,  anderseits  werden  sie  aber  auch  von  gewissen ­
  beruflichen  Momenten  stark  beeinflußt.
        <pb n="109" />
        105

Im  allgemeinen  schreibt  man  gerade  der  beruflichen  Tätigkeit
in  der  Tabakindustrie  einen  besonders  nachteiligen  Einfluß  auf  die
Gesundheit  zu  und  zwar  deshalb,  weil  der  bei  der  Fabrikation  entstehende ­
  Tabakstaub  leicht  Lungenerkrankungen  hervorrufen
  kann.  Für  die  Zigarettenarbeiter  liegen  aber  hier  die
Verhältnisse  im  allgemeinen  günstiger,  da  die  Staubentwicklung
beim  Zigarettendrehen  eine  äußerst  geringe  ist,  namentlich  eine
viel  geringere  als  bei  der  Zigarren  fabrikation.  Die  Tuberkulosegefahr ­
  ist  deshalb  auch  für  die  Zigarettenarbeiter  lange  nicht  so
groß  wie  für  die  in  Zigarrenbetrieben  beschäftigten  Personen.
Von  anderen  ungünstig  auf  die  Gesundheit  der  Zigarettenarbeiter ­
  einwirkenden  Momenten  führe  ich  noch  besonders  die
sitzende  Lebensweise  und  die  andauernde  über  die  Arbeit ­
  gebückte  Haltung  an.  Beide  Umstände  begünstigen  die
Entwicklung  von  Blutarmut  und  Bleichsucht,  namentlich  bei  Personen, ­
  die  nach  Feierabend  noch  2—3  Stunden  mit  Hülsenkleben
in  Anspruch  genommen  werden  und  deshalb  gänzlich  auf  die  so
notwendige  Bewegung  in  frischer  Luft  verzichten  müssen.
Über  die  allgemeinen  Gesundheitsverhältnisse  der  in  der  Zigarettenindustrie ­
  beschäftigten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  gibt  nachstehende ­
  Tabelle  Aufschluß,  die  die  Dresdener  Verhältnisse  veranschaulicht ­
  und  auf  Grund  der  Berichte  der  dortigen  Krankenkasse ­
  gefertigt  ist.  Die  in  ihr  enthaltenen  Angaben  beziehen  sich
auf  alle  Kategorien  von  Tabakarbeitern  (also  z.  B.  auch  Zigarrenmacher ­
  usw.).  Da  aber  die  Zigarettenindustrie  in  Dresden  den  anderen ­
  Zweigen  der  Tabakindustrie  gegenüber,  auch  der  Zahl  der
Arbeiter  nach,  eine  überragende  Stellung  einnimmt,  so  gibt  uns
die  Tabelle,  speziell  in  Bezug  auf  die  weiblichen  Personen,  ein
getreues  Bild  von  den  sanitären  Verhältnissen  der  in  der  Zigarettenindustrie ­
  tätigen  Arbeiterschaft.  Vorausgeschickt  werden
soll  ferner  noch,  daß  sich  die  Angaben  für  die  Jahre  1900—-1903
nur  auf  die  eigentlichen  Tabakarbeiter  und  -arbeiterinnen  beziehen, ­
  während  in  den  übrigen  Jahren  alle  in  der  Tabakindustrie ­
  beschäftigten  Personen,  also  auch  die  in  Zigarettenfabriken
tätigen  Kartonnagenarbeiter,  Maschinisten  usw.,  berücksichtigt  sind.
Die  Tabelle  zeigt  folgendes  Bild:
(S.  Tabelle  S.  106.)
Nach  diesen  Angaben  stehen  die  Gesundheitsverhältnisse  der
männlichen  Tabakarbeiter,  auch  in  den  Jahren,  in  denen  nur  die
eigentlichen  Tabakarbeiter  in  Betracht  gezogen  sind,  über  dem
        <pb n="110" />
        106

sich  bei  der  gesamten  männlichen  Mitgliederschaft  ergebenden
Durchschnitt.  Ungünstiger  scheint  dagegen  die  Berufstätigkeit
auf  die  weiblichen  Personen  einzuwirken,  denn  hier  steht  die
Morbilitätsziffer  in  den  Jahren,  in  denen  nur  die  eigentlichen
Tabakarbeiterinnen  berücksichtigt  sind,  um  36  und  in  den  anderen
Jahren  um  21-^-59°/o  höher  als  die  der  gesamten  weiblichen  Mitgliederschaft ­
  der  Ortskrankenkasse.

Mitglieder  aus  der  Tabakindustrie ­


Gesamtmitgliederschaft  der
Krankenkasse

Durchschnitt ­
 ­

Mitgliederbestand ­


Auf  100  Mitglieder
entfallen

Durchschnitt ­
 ­

Mitgliederbestand ­


Auf  100  Mitglieder
entfallen

beobachtete ­
  Erwerbsun-




Unterstützungs ­
 ­


0)
TS
w
&amp;lt;u
O
H

beobachtete ­
  Erwerbsun-




Unterstützungs ­
 ­


Todesfälle

A.  Männliche  Personen.

1900—03

466

38

790

?

49  186

41

800

?

1904

1011

20

410

?

54  915

34

660

?

1905

1088

23

370

?

58  730

33

640

?

1906

1118

18

430

0,9

60  115

31

640

0,9

1907

821

23

550

0,6

59  455

34

700

0,8

B.  Weibliche

Personen.

1900—03

3333

53

1290

?

26  446

39

940

?

1904

4338

45

1120

?

29  256

36

870

?

1905

4373

44

1140

?

37  354

29

690

?

1906

4458

43

1190

1,1

40  502

27

720

0,7

1907

5143

40

1000

0,8

36  144

33

830

0,8

Hervorzuheben  ist  aber,  daß  gerade  bei  den  Tabakarbeiterinnen ­
  in  den  letzten  Jahren  andauernd  eine  relative  Abnahme
der  Erkrankungsfälle  zu  verzeichnen  gewesen  ist,  die  vor  allem
auf  die  immer  besser  werdenden  hygienischen  Einrichtungen  der
Fabriken  zurückgeführt  werden  muß.
Über  die  Art  der  Erkrankungsfälle  gibt  folgende  Spezialtabelle ­
  Aufschluß:
(S.  Tabelle  S.  107.)
Demnach  treten  die  spezifischen  Krankheiten  der  Tabakarbeiter
(Tuberkulose,  Bronchitis)  nur  bei  den  männlichen  Personen  besonders ­
  hervor,  bei  den  Tabakarbeiterinnen  hingegen  ist  ihre  Häufigkeit ­
  nur  wenig  bez.  überhaupt  nicht  größer  als  bei  der  gesamten ­
  weiblichen  Mitgliederschaft  der  Ortskrankenkasse.  Dies
hat  seinen  Grund  zum  Teil  darin,  daß  in  den  Zigarettenbetrieben
gerade  die  Arbeiten,  bei  denen  der  meiste  Tabakstaub  entsteht,
        <pb n="111" />
        107

nämlich  das  Schneiden  und  Auflockern  des  Tabaks,  ausschließlich
von  männlichen  Personen  verrichtet  werden.  Zum  Teil  ist  es
aber  auch  eine  Folge  des  Umstandes,  daß  sich  unter  den  Tabakarbeitern ­
  ein  höherer  Prozentsatz  von  Personen,  die  in  Zigarrenbetrieben ­
  tätig  sind,  befindet,  als  unter  den  Tabakarbeiterinnen.
Aus  denselben  Gründen  finden  sich  au  ch  Fälle  von  Nikotinvergiftung
bei  den  männlichen  Personen  häufiger  als  bei  den  weiblichen.
Männliche  Mitglieder  Weibliche  Mitglieder

Auf  je  100  aller  Er-Auf

  je  100  aller  Er-Bezeichnung



krankungsfälle  kamen  in

krankungsfälle  kamen  in

den  Jahren

den  Jahren

der

19C0--1903

  1904—1907

1907

1900--1903



1904-1907

1907

Krankheiten

bei  den
Tabakarbeitern ­


bei  allen
Kassenmitgliederr


bei  den
Tabakarbeitern ­


bei  allen
Kassenmitgliederr


bei  den
Tabakarbeiterinnei


bei  allen
Kassenmitgliederr


bei  den
Tabakarbeiterinner ­


bei  allen
Kassenmitgliederr


1.  Infektionskrankheiten

14,1

17,5

16,4

16,8

10,8

6,6

11,3

13,1

darunter:  Tuberkulose

3,3

2,4

2,5

1,6

1,8

1,8

1,0

1,4

2.  Schmarotzerkrankheiten

0,4

0,3

0,6

0,3

0,3

0,2

0,2

0,3

3.  Neubildungen

0,7

0,3

0,2

0,2

0,3

0,4

0,3

0,2

4.  Allgemeine  Krankheiten

2,8

2,0

3,2

2,3

22,6

21,1

19,2

15,9

darunter:  Blutarmut  u.
Bleich  sucht

2,1

1,2

2,6

1,6

21,9

20,0

18,7

15,2

5.  Hautkrankheiten.
6.  Krankheiten  der  Muskeln

3,9

4,1

3,3

3,8

2,4

4,3

2,9

4,3

u.  Sehnen

8,4

11,9

8,9

9,7

6,2

6,7

5,3

5,5

7.  Krankheiten  der  Knochen

u.  Gelenke

1,4

1,8

1,4

1,8

0,7

1,7

0,5

1,3

8.  Krankheiten  des  Herzens
9.  Krankheiten  der  Arterien

2,1

1,6

1,4

2,1

1,1

1.5

1,3

1,6

u.  Venen

0,3

0,3

0,1

0,4

0,1

0,5

0,2

0,6

10.  Krankheiten  des  Nerven-Systems

  und  der  Sinnesorgane ­


8,6

7,5

10,9

8,4

7,8

8,5

9,7

9,1

11.  Krankheiten  der  Atm

  ungsorgane

24,1

15,9

20,8

15,1

13,2

12,4

14,5

12,9

12.  Krankheiten  der  Verdauungsorgane



16,8

13,4

15,7

13,3

16,8

17,9

16,1

16,4

13.  Erkrankungen  der  Hamund

  Geschlechtsorgane

2,8

1,5

1,2

1,7

13,6

12,2

14,2

12,6

14.  Vergiftungen

0,5

1,5

0,8

1,3

0,2

0,2

0,2

0,11

darunter:  Nikotinvergiftungen ­


?

?

0,5

0,0

?

7

0,13

0,03

15.  Verletzungen  u.  Unglücksfälle



12,7

19,9

14,9

22,1

3,4

5,2

3,9

5,8

16.  Unbekannte  Krankheiten

0,4

0,5

0,2

0,7

0,5

0,6

0,2

0,3
        <pb n="112" />
        :

—  108  —
Daß  von  anderen  Krankheiten  Blutarmut  und  Bleichsuch  t,
speziell  bei  den  Tabakarbeiterinnen,  einen  besonders  breiten  Raum
einnehmen,  bestätigt  nur,  was  in  dieser  Beziehung  schon  weiter
oben  gesagt  ist.
E.  Die  Organisation  der  Arbeiter.
Die  Zigaretten-Handarbeiter  und  -Handarbeiterinnen  gehören,
soweit  organisiert,  dem  D  eutschen  Tabakarbeiter-Verband,
der  ältesten  gewerkschaftlichen  Organisation  Deutschlands,  an.  Im
Jahre  1865  von  F.  G.  Fritsche  in  Leipzig  als  „Unterstützungsverein
deutscher  Tabakarbeiter“  begründet,  wurde  derselbe  zur  Zeit  des
Sozialistengesetzes  unterdrückt  und  dann  erst  wieder  im  Jahre  1882
als  Reiseunterstützungsverein  in  Bremen  zu  neuem  Dasein  erweckt.
Im  Laufe  der  Jahre  hat  dieser  Verein,  der  seit  1899  oben  genannten ­
  Namen  führt,  sein  Tätigkeitsgebiet  immer  mehr  erweitert.  Außer
Reise-  gewährt  er  jetzt  auch  Arbeitlosen-,  Streik-,  Kranken-  und
Wöchnerinnenunterstützung  sowie  Umzugs-  und  Sterbegeld.  Zu
seinen  Mitgliedern  zählte  er  am  Schlüsse  des  Jahres  1907  insgesamt
29922  und  zwar  16075  männliche  und  13847  weibliche  Personen.
Unter  diesen  sind  alle  Arbeiterkategorien  der  Tabakindustrie
vertreten.
Von  den  Zigarettenarbeitern  zählt  der  Tabakarbeiter-Verband ­
  etwa  2500—3000  zu  seinen  Mitgliedern.  Relativ  am  stärksten ­
  ist  hierbei  die  Organisation  in  Berlin,  wo  50—60°/o  aller
Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  dem  Deutschen  Tabakarbeiter-Verband
  angehören  ;  am  geringsten  ist  die  Beteiligung  am  Verband
in  Ost-  und  Westpreußen,  wo  nur  wenige  Prozent  der  gesamten ­
  Arbeiterschaft  zu  seinen  Mitgliedern  zählen.
Eine  besondere  Vergangenheit  hat  der  Verband  in  Dresden.
Haben  doch  daselbst  im  Jahre  1905  die  Zigarettenarbeiter  um  das
Recht,  zum  Tabakarbeiter-Verband  gehören  zu  dürfen,  einen  erbitterten ­
  Kampf  führen  müssen,  da  ihnen  von  den  Arbeitgebern
die  Mitgliedschaft  an  demselben  untersagt  worden  war.  Dies  kam
folgendermaßen:
In  einer  Zigarettenfabrik,  die  im  Verlaufe  der  schon  weiter
oben  erwähnten  1905er  Lohnbewegung  ihren  Arbeitern  Zulagen
bewilligt  hatte,  war  von  den  organisierten  an  die  nicht  organisierten
Arbeiter  die  Aufforderung  gerichtet  worden,  dem  Verband  beizutreten, ­
  da  auch  sie  die  Vorteile,  die  durch  die  Organisation  errungen
seien  (Lohnerhöhung),  mitgenössen.  Hierbei  waren  wohl  auch  einige
        <pb n="113" />
        109

verletzende  Äußerungen  von  seiten  der  Organisierten  gefallen,  die
erklärten,  mit  jenen  nicht  zusammen  arbeiten  zu  wollen.
Da  der  Inhaber  betreffenden  Betriebes  dem  Arbeitgeberverbande  *)
angehörte,  nahm  dieser  sich  in  der  Folge  der  Sache  an  und  ließ
plötzlich  an  alle  bei  seinen  Mitgliedern  beschäftigte  Zigarettenarbeiter ­
  die  Aufforderung  ergehen,  bis  zu  einem  näher  bezeichneten
Termin  (27.  Mai)  aus  dem  Tabakarbeiter-Verband  auszutreten.  Falls
sie  dies  nicht  täten,  so  würden  sie  an  diesem  Tage  entlassen  bez.
würde  ihnen  gekündigt  werden.
Letzteres  geschah  dann  auch,  da  die  Arbeiter  nicht  gewillt
waren,  sich  ihr  Koalitionsrecht  beschneiden  zu  lassen.  Drei  Tage
nach  diesem  Ereignis  (am  30.  Mai)  fand  eine  Arbeiterversammlung
statt,  in  der  beschlossen  wurde,  die  Arbeit  am  folgenden  Tage
sofort  niederzulegen,  falls  die  Fabrikanten  nicht  „die  wegen  der
Verbandszugehörigkeit  erfolgte  Aufkündigung  und  Entlassung  rückgängig ­
  machten“.  Da  dies  nicht  geschah,  erfolgte  am  31.  Mai  die
allgemeine  Arbeitseinstellung.  Zusammen  mit  den  schon  früher
wegen  Lohndifferenzen  ausständig  gewordenen  Arbeitern  und  Arbeiterinnen ­
  feierten  jetzt  insgesamt  3294  Personen;  von  diesen
gehörten  2610  dem  Tabakarbeiter-Verband  an.  Mit  ihren  Dresdener
Kollegen  erklärte  sich  auch  die  Arbeiterschaft  der  Firma  Josetti  in
Berlin,  jener  Zweigfabrik  des  Trustes,  —  insgesamt  113  Personen  —
solidarisch  und  legte  gleichfalls  die  Arbeit  nieder.  Zudem  wurde
von  der  Berliner  Gewerkschaftskommission  an  die  deutsche  Arbeiterschaft ­
  die  Aufforderung  gerichtet,  die  Firmen,  „welche  das  Koalitionsrecht ­
  den  Arbeiterinnen  vernichten  wollten“  1  2 ),  zu  boykottieren.
Der  Ausstand  dauerte  den  ganzen  Juni  an.  Seinen  Abschluß
fand  er  schließlich  am  1.  Juli  mit  folgender  Vereinbarung:
1.  Die  dem  Tabakarbeiterverband  als  Mitglieder  angehörenden ­
  Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  bilden  zunächst  eine
besondere  Sektion  des  Tabakarbeiterverbandes  unter  eigener
Sektionsleitung,  die  aus  Zigarettenarbeitern  oder  -arbeiterinnen
der  beteiligten  Betriebe  bestehen  muß.  Diese  Sektion  hat  als
Organisation  der  Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  zu  gelten,
mit  der  es  gegebenenfalls  die  Arbeitgeber  zu  tun  haben.
1)  Der  Arbeitgeberverband  ist  im  Dezember  1904  von  Dresdener  Zigarettenfabrikanten ­
  begründet  worden  zum  Zwecke  der  „Herbeiführung  und  Pflege  dauernd
friedlicher  Verhältnisse  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  durch  Berücksichtigung ­
  berechtigter  und  Abwehr  unberechtigter  Forderungen  und  ungesetzlicher
Übergriffe“  (vergl.  §  1  der  Statuten  des  Arbeitgeberverbandes).
2)  Vergl.  Correspondenzblatt  der  Generalkommission  der  Gewerkschaften
Deutschlands.  15.  Jahrgang,  1905,  Seite  374.
        <pb n="114" />
        110

Die  endgültige  Genehmigung  hierzu  muß  der  Generalversammlung ­
  des  Tabakarbeiterverbandes  Vorbehalten  werden.
Die  Arbeitgeber  lassen  demgegenüber  ihre  Forderung  des
Austritts  aus  dem  Tabakarbeiterverband  fallen.
2.  Jede  Agitation  der  organisierten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen ­
  in  den  Fabriken  (Anwerbung  von  Mitgliedern,  Verteilung ­
  von  Drucksachen,  Einkassierung  von  Beiträgen)  sowie
alle  Gehässigkeiten  der  organisierten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen
gegen  nichtorganisierte  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  bez.  gegen
Arbeitswillige  und  umgekehrt  innerhalb  und  außerhalb  der
Fabriken  haben  zu  unterbleiben.  Zuwiderhandelnde  können
vom  Arbeitgeber  sofort  entlassen  werden.
Die  Arbeitgeber  versprechen,  keinerlei  Maßregelung  der
am  Streik  beteiligt  gewesenen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  und
insbesondere  auch  der  Leiter  des  Ausstandes  eintreten  zu  lassen,
vielmehr  die  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  welche  im  Ausstand
befindlich  sind,  wieder  zu  beschäftigen,  insoweit  die  vorliegenden
Aufträge  bez.  die  allgemeine  Geschäftslage  dies  gestatten.
Dies  versteht  sich  so,  daß  vom  Abschluß  des  Vergleiches
an  bis  zum  30.  September  in  erster  Linie  die  beim  Ausstand
beteiligten  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  bei  der  Einstellung  von
Arbeitskräften  zu  berücksichtigen  sind.
Der  über  die  Fabriken  verhängte  Boykott  ist  seitens  der
Ausstandsleitung  sofort  und  an  allen  Orten  aufzuheben.  Auch
darf  seitens  der  Arbeitnehmer  keinerlei  Maßregelung  einzelner
etwa  mißliebiger  Betriebe  stattfinden  und  muß  die  Propaganda
für  die  dem  Arbeitgeberverbande  ferngebliebenen  Firmen
eingestellt  werden.
Auf  Grund  vorstehender  Bestimmungen  soll  die  Arbeit  in
allen  dem  Arbeitgeberverbande  angehörenden  Betrieben  sobald
als  möglich  wieder  aufgenommen  werden,  und  die  Arbeiter  sollen
sich  von  Montag,  den  3.  d.  M.,  an  bei  ihren  früheren  Arbeitgebern ­
  melden.
Die  Bestimmung  in  Punkt  1,  Absatz  1,  bezüglich  der  Sektionsbildung ­
  fand  nicht  die  Zustimmung  der  im  Oktober  des  gleichen
Jahres  in  Leipzig  tagenden  Generalversammlung  des  Tabakarbeiter-Verbandes,
  da  man  keine  Zersplitterung  des  Verbandes  eintreten
lassen  wollte.  Sie  wurde  deshalb  annulliert;  den  anderen  Vereinbarungen ­
  hingegen  wurde  beigestimmt.
Die  Dresdener  Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  gehören,
soweit  organisiert,  seitdem  wieder  in  gleicher  Weise  wie  vor  dem
        <pb n="115" />
        111

Streik  dem  allgemeinen  Tabakarbeiter-Verband  direkt  an.  Die
Beteiligung  am  Verband  ist  jetzt  jedoch  infolge  einiger  taktischer  F  ehler,
die  nach  dem  Streik  von  dem  damaligen  Vertrauensmann  des  Tabakarbeiter-Verbandes
  in  Dresden  gemacht  wurden,  und  infolge  innerer
Zwistigkeiten,  die  nach  Beendigung  des  Ausstandes  in  der  Dresdener
Abteilung  des  Tabakarbeiter-Verbandes  vorkamen,  nicht  mehr  so
stark  wie  im  Jahre  1905.  Gegenüber  50—60  Proz.  in  letzterem
Jahre  sind  heute  nur  noch  20—30  Proz.  aller  Dresdener  Zigarettenarbeiter ­
  und  -arbeiterinnen  Mitglieder  des  Tabakarbeiter-Verbandes.
Bemerkt  werden  soll  noch,  daß  sich  die  Mitgliedschaft  am
Tabakarbeiter-Verband  nur  auf  die  Zigarettenmacher  bez.  -macherinnen ­
  erstreckt.  Die  anderen  in  Zigarettenfabriken  beschäftigten
Arbeiterkategorien  gehören,  soweit  organisiert,  der  jeweils  in  Frage
kommenden  besonderen  Berufsorganisation  an,  so  die  Kartonnagenarbeiter
  der  Buchbinder-  und  die  Schlosser  der  Metallarbeiterorganisation. ­


F.  Die  Heimarbeiter.
Nachdem  wir  mit  vorstehender  Betrachtung  die  Darstellung
der  Lage  der  Fabrikarbeiter  zu  einem  gewissen  Abschluß  gebracht
haben,  bleibt  uns  nun  nur  noch  ein  Eingehen  auf  die  speziellen
Verhältnisse  der  Heimarbeiter  übrig.
Wie  schon  an  anderer  Stelle  erwähnt  wurde,  wird  die  Heimarbeit ­
  zum  größten  Teil  von  verheirateten  Frauen  ausgeführt,
für  die  diese  Beschäftigung  nur  einen  Nebenerwerb  bildet.  Da
diese  Personen,  um  überhaupt  Arbeit  zu  erhalten,  sehr  geringe
Lohnforderungen  stellen,  so  ist  es  nicht  zu  verwundern,  daß  der
Lohn  der  Heimarbeiterinnen  durchweg  bedeutend  niedriger
als  der  der  Fabrikarbeiterinnen  ist.
So  zahlt  man  ihnen  für  das  Drehen  von  tausend  Zigaretten  in
Dresden  gewöhnlich  nur  1,60—1,80  Mk.  und  in  Berlin,  Hannover ­
  und  Hamburg  1,80—2,00  Mk.  Noch  niedriger  sind  die  Löhne
der  Heimarbeiterinnen  im  Osten  Deutschlands,  wo  dieselben  in
Breslau  und  Posen  nur  1,10—1,70  Mk.  und  in  Königsberg
nach  den  Angaben  Käthe  Kaliskys  *)  gar  nur  0,90—1,30  Mk.  für
das  Anfertigen  von  tausend  Zigaretten  erhalten.
Aus  diesen  Angaben  kann  man  ersehen,  daß  der  Verdienst
der  Heimarbeiterinnen  äußerst  gering  ist,  zumal  wenn  man  bedenkt,
daß  schon  eine  Fabrikarbeiterin,  die  sich  ungestört  ihrer  Arbeit

1)  Dr.  Käthe  Kalisky:  Die  Hausindustrie  in  Königsberg  in  Preußen.  Leipzig  1907.
        <pb n="116" />
        112

widmen  kann,  zum  Drehen  von  tausend  Zigaretten  durchschnittlich
acht  Stunden  braucht.  Eine  Heimarbeiterin  dürfte  aber  in  gleicher
Zeit  nur  in  äußerst  seltenen  Fällen  das  gleiche  Quantum  fertigstellen, ­
  denn  einerseits  kann  sie  sich  nicht  so  ungestört  wie  ihre
Kollegin  in  der  Fabrik  ihrer  Arbeit  widmen,  da  ihr  noch  mancherlei ­
  Verrichtungen  im  Haushalt  obliegen,  anderseits  würde  sie  selbst
bei  ungestörter  Arbeit  nicht  soviel  leisten  wie  eine  Fabrikarbeiterin,
da  ihr  das  zu  schneller  Arbeit  anfeuernde  Beispiel  anderer,  mit
ihr  zusammen  in  einem  Raume  beschäftigter,  Arbeiterinnen  fehlt.
Daß  letzteres  Moment  einen  großen  Einfluß  auf  die  in  der  Zeiteinheit ­
  gefertigte  Produktenmenge  ausübt,  ist  mir  ausdrücklich  mehrfach ­
  von  Heimarbeiterinnen,  die  früher  in  der  Fabrik  tätig  waren,
versichert  worden.
Die  meisten  Heimarbeiterinnen  verstehen  es  zudem  auch  nicht,
ihre  Zeit  richtig  einzuteilen.  Gewöhnlich  vertrödeln  sie  die  erste
Zeit  nach  Empfang  des  Materials  und  sitzen  dann  vor  dem  Lieferungstage ­
  die  ganze  Nacht  hindurch  bei  der  Arbeit.
In  einer  größeren  von  mir  besuchten  Dresdener  Fabrik  betrug
der  Durchschnitts-Wochenverdienst  der  Heimarbeiterinnen  6—8  Mk.,
in  anderen  Betrieben  habe  ich  keine  positiven  Ziffern  erhalten
können.  Käthe  Kalisky  gibt  in  ihrem  oben  zitierten  Buche  für
Königsberg  den  durchschnittlichen  Wochen  verdienst  der  Zigaretten-Heimarbeiterinnen
  auf  4—5  Mk.  an;  nur  bei  angestrengtester  Tätigkeit ­
  erreiche  derselbe  die  Höhe  von  8—9  Mk.  Es  gibt  wohl  auch
Heimarbeiterinnen,  die  einen  Wochenverdienst  von  10—15  Mk.  und
noch  mehr  ausgezahlt  erhalten,  doch  stellt  dieser  Betrag  dann  nicht
die  Entschädigung  für  den  Müheaufwand  einer  Person  dar.  Hier
hat  vielmehr  die  ganze  Familie  der  betreffenden  Heimarbeiterin
mitgearbeitet:  die  Fabrik  bucht  den  verdienten  Betrag  aber  nur
auf  den  Namen  derjenigen  Person,  die  das  Material  holt  und  die
gefertigten  Fabrikate  abliefert.
Ihren  Lohn  erhalten  die  Heimarbeiterinnen  in  der  Regel  s  o  -
fort  nach  Ablieferung  fertiger  Arbeit.  Die  für  Aus-  und  Rückgabe ­
  von  Heimarbeit  festgesetzten  Zeitabschnitte  sind  dabei  in  den
verschiedenen  Fabriken  verschieden  lang  bemessen.  So  erstrecken
sich  die  Lieferungen  in  kleineren  Betrieben  meistens  über  die  ganze
Woche.  In  größeren  Fabriken  hingegen,  in  denen  wegen  der
größeren  Zahl  der  hier  beschäftigten  Arbeiter  nicht  jeder  einzelne
zu  einem  ihm  genehmen  Zeitpunkt  abgefertigt  werden  kann,  finden
Ausgabe,  Lieferung  und  somit  auch  Bezahlung  nur  drei-,  zweioder
  gar  nur  einmal  wöchentlich  statt.
        <pb n="117" />
        113

Liefern  und  Abholen  derArbeit  verursachen  denHeimarbeiterinnen
übrigens  zumeist  nicht  unbeträchtliche  Zeitverluste.  Diese  sind  besonders ­
  groß  für  die  Arbeiterinnen  derjenigenBetriebe,  diealleihreHeimarbeiterinnen
  auf  eine  bestimmte  Stunde  bestellen,  dann  aber  die  Arbeit
erst  allen  unter  Berücksichtigung  der  weiter  oben  genannten  Kontrollmaßregeln
  abnehmen,  ehe  sie  den  einzelnen  neue  Arbeit  aushändigen.
In  gesundheitlicher  Beziehung  gibt  die  Heimarbeit  zu
schweren  Bedenken  Anlaß  und  zwar  vor  allem  deshalb,  weil  sie
zumeist  in  Räumen  ausgeübt  wird,  die  zugleich  als  Wohn-,  zum
Teil  sogar  auch  als  Schlafräume  dienen.  Daß  nun  der  dauernde
Aufenthalt  in  einem  solchen  Raume,  aus  dem  Tag  und  Nacht  der
Tabakdunst  nicht  herauskommt,  äußerst  gesundheitsschädlich  sein
muß,  dürfte  wohl  jeder  ohne  weiteres  zugeben.  Auch  für  den  Konsumenten ­
  ist  die  Heimarbeit  aus  hygienischen  Gründen  eine  wenig
erfreuliche  Erscheinung,  da  sie  ihm  —  infolge  Fehlens  jeglicher
Kontrolle.—  nicht  in  gleichem  Maße  wie  die  Fabrikarbeit  Gewähr
für  Sauberkeit  bei  der  Herstellung  der  Fabrikate  bietet.
In  Erwägung  aller  dieser  Umstände  ist  deshalb  schon  öfters  von
verschiedenen  Seiten  ein  gänzliches  Verbot  der  Heimarbeit
gefordert  worden.  Das  gleiche  wurde  im  Reichstag  bei  Gelegenheit  der
Beratung  desZigaretten-Steuergesetzes  auch  von  den  Sozialdemokraten
verlangt.  Der  Regierungsvertreter  hielt  damals  aber  diesem  Antrag
entgegen,  es  sei  hier  (bei  Beratung  des  Zigaretten-Steuergesetzes)
nicht  der  Platz,  auf  solche  Fragen  einzugehen,  da  ein  finanz-  und  kein
sozialpolitisches  Gesetz  zur  Beratung  stände.  Von  der  Mehrheit  wurde
darauf  der  Antrag  abgelehnt,  zu  dem  in  diesem  Falle  übrigens  nicht
nur  hygienische  Bedenken,  sondern  auch  die  alte  Abneigung  der
Sozialdemokratie  gegenüber  jeglicher  Heimarbeit 1 )  geführt  hatte.
1)  Der  Grund  dieser  Abneigung  ist  in  dem  Umstande  zu  suchen,  daß  die
Heimarbeit  einer  Organisation  wegen  ihrer  Dezentralisation  nur  schwer  oder  gar
nicht  zugänglich  gemacht  werden  kann.  Vergl.  auch  das  im  Jahresbericht  des
Deutschen  Tabakarbeiter-Verbandes  (1907,  Seite  7)  Gesagte:  „Aus  eigner  Kraft,
d.  h.  durch  die  Tätigkeit  der  Organisation,  auf  die  Dauer  auf  die  tägliche  Arbeitszeit ­
  im  Sinne  des  Fortschritts  einzuwirken,  oder  in  hygienischer  Hinsicht  Verbesserungen ­
  im  Arbeitsverhältnis  herbeiführen  zu  können,  wird  angesichts  der
bestehenden  Heim-  und  Hausarbeit  nur  schwer  zu  erreichen  sein,  wenigstens  wird
diese  Tätigkeit  im  allgemeinen  Sinne  keine  dauernden  und  großen  Erfolge  zeitigen
können,  da  sie,  die  Heimarbeit,  ein  beliebter  Ausweg  für  die  Fabrikanten  bildet,
Errungenschaften  auf  diesem  Gebiete  illusorisch  zu  machen.  Aus  diesen  wohlerwogenen ­
  und  auch  wohlberechtigten  Gründen,  so  wie  auch  aus  Gründen,  die  auf
dem  Gebiete  reiner  Volkshygiene  zu  suchen  sind,  fordern  die  Tabakarbeiter  schon
seit  mehreren  Jahrzehnten  einen  durchgreifenden  gesetzlichen  Arbeiterschutz,  besonders ­
  ein  gänzliches  gesetzliches  Verbot  der  Heimarbeit.“
Zeitschrift  für  die  ges.  Staatswissenschaft.  Ergänzungsheft  33.

8
        <pb n="118" />
        114

Wäre  nun  ein  gänzliches  Verbot  der  Heimarbeit  in  der  Zigarettenindustrie ­
  überhaupt  zu  befürworten?  Ich  glaube  kaum,  denn
man  würde  hierdurch  die  wirtschaftliche  Existenz  vieler,  die  auf
einen  Nebenerwerb  angewiesen  sind  und  nichts  weiter  als  das
Zigarettenmachen  erlernt  haben,  im  höchsten  Grade  gefährden.
Anderseits  ist  es  nicht  zu  verkennen,  daß  auf  hygienischem
Gebiete  Reformen  geschaffen  werden  müssen.  Namentlich  muß  die
Heimarbeit  in  Wohn-  und  Schlafräumen  vollständig  verboten  und
eine  wirksame,  amtliche  Kontrolle  eingeführt  werden,  um  Zustände,
wie  sie  heute  noch  vielfach  bestehen,  unmöglich  zu  machen.
        <pb n="119" />
        Ergebnisse.

Unsere  Darstellung  hat  ein  typisches  Bild  moderner  Industrieentwicklung ­
  ergeben.  Anfangs  nur  Nebenbetrieb  der  Rauchtabakfabriken, ­
  ist  die  Zigarettenfabrikation  in  Deutschland  bald  zur
alleinigen  Unterlage  kapitalkräftiger  Großbetriebe  geworden.  Um
bi  lig  produzieren  zu  können,  mußten  sich  diese  sogleich  der  Massenproduktion ­
  zuwenden.  Da  aber  für  eine  solche  damals  in  Deutschland ­
  wegen  des  noch  ganz  geringen  einheimischen  Zigarettenkonsums ­
  die  Absatzmöglichkeit  fehlte,  mußten  sie  versuchen,  auch  das
Ausland  mit  in  ihr  Absatzgebiet  einzubeziehen.  Da  die  deutsche
Industrie  jedoch  den  Ländern  gegenüber,  nach  denen  sie  ihre  Fabrikate ­
  exportierte,  keinerlei  Produktionsvorteile  hatte,  so  war  der  Verlust ­
  des  ausländischen  Marktes  von  vornherein  nur  ein  Frage  der
Zeit.  Er  mußte  eintreten,  sobald  in  jenen  Ländern  eine  eigene
leistungsfähige  Zigarettenindustrie  entstand.  Somit  kam  alles  darauf
an,  den  einheimischen  Bedarf  zu  erweitern  und  auszubreiten.  Dies
ist  in  der  Tat  durch  eine  unermüdliche,  vor  keinen  Kosten  zurückscheuende ­
  Propaganda  der  Zigaretten-Großfabrikanten  gelungen.  Dabei ­
  kamen  ihnen  gewisse  der  Zigarette  gegenüber  anderen  Formen
des  Tabakgenusses  anhaftende  Vorzüge  fördernd  entgegen,  vor  allem
der  geringe  Stückpreis  des  Fabrikats.  Der  steigende  Absatz  wirkte
wieder  auf  das  Fabrikationsverfahren  im  Sinne  einer  fortgesetzten
Verminderung  der  Massenproduktionskosten  ein.  Diese  Umstände
haben  der  Zigarettenindustrie,  namentlich  seit  der  Einführung  der
Zigarettenmaschinen,  in  kürzester  Zeit  zu  einem  Aufschwung  verholfen,
  wie  ihn  in  gleicher  Weise  nur  ganz  wenige  Industrien  erlebt
haben.
Dieser  Aufschwung  hat  auch  durch  die  Sonderbesteuerung  der
Zigaretten  im  Jahre  1906  nicht  wesentlich  beeinträchtigt  werden
können.  Doch  hat  die  Steuerbelastung,  die  infolge  zu  großer
Konkurrenz  nur  zum  geringen  Teil  abzuwälzen  war,  zwecks  Erzielung ­
  von  Lohnersparnissen  zu  einer  immer  rascher  vorwärts
schreitenden  Mechanisierung  des  Produktionsprozesses  und  zur  Ver-8*
        <pb n="120" />
        116

legung  von  Zigarettenbetrieben  auf  das  Land  geführt.  Letztere  hat
sich  aber  in  sehr  engen  Grenzen  gehalten,  weil  die  Arbeitslöhne  bei
der  Zigarettenfabrikation  einen  relativ  geringen  Teil  der  Gesamtkosten ­
  ausmachen  und  darum  die  Attraktionskraft  des  niederen
Lohnes  auf  den  Standort  der  Produktion  nur  eine  sehr  beschränkte
Wirkung  auszuüben  vermag.
Es  zeigt  sich  deshalb  auch  heute  noch,  wie  schon  bisher,  eine
starke  Konzentration  der  Zigarettenproduktion  an  wenigen  großen
Plätzen  (Dresden,  Berlin  usw.),  unterstützt  durch  das  Vorhandensein  von
Neben-  und  Hilfsindustrien  und  zahlreichen  geeigneten  Arbeitskräften,
dann  aber  auch  durch  den  leichten  Bezug  des  Rohmaterials  und
die  Nähe  des  Absatzmarktes  (Berlin,  Breslau,  Hamburg  usw.).  Neben
dieser  lokalen  Konzentration  fällt  die  Betriebskonzentration  in  wenigen
sehr  großen  Unternehmungen,  die  namentlich  durch  die  immer
weiter  gehende  Verwendung  von  Maschinen  gefördert  worden  ist,
ins  Gewicht.  So  erklärt  sich  das  bisher  freilich  vergeblich  gewesene
Bemühen  des  amerikanischen  Tabaktrustes,  die  gesamte  deutsche
Zigarettenfabrikation  in  seiner  Hand  zu  monopolisieren.
Unsere  Untersuchung  der  heutigen  Fabrikationsverhältnisse  hat
zunächst  ergeben,  daß  die  Produktion  des  wichtigsten  Rohmaterials,
dessen  die  Zigarettenindustrie  bedarf,  des  türkischen  Tabaks,  durch
die  Natur  auf  eng  begrenzte  Gebiete  beschränkt  ist,  dort  aber  höchst
dezentralisiert  durch  eine  große  Anzahl  kleiner  Bauern  erfolgt.
Ersteres  hat  zur  Folge  gehabt,  daß  die  Produktion  nicht  in  einem
der  enorm  gewachsenen  Nachfrage  entsprechenden  Maße  hat  ausgedehnt ­
  werden  können  und  daß  es  deshalb  zu  Preissteigerungen
gekommen  ist.  Letzteres  ist  die  natürliche  Folge  des  zersplitterten
Landbesitzes  in  den  Anbaugebieten  sowie  der  besonderen  Eignung
der  Tabakkultur  zum  Kleinbetrieb.  Die  dezentralisierte  Produktionsweise ­
  hat  besondere  Organe  zur  Absatzvermittelung  notwendig  gemacht, ­
  da  die  vielen  kleinen  Produzenten  aus  wirtschaftlichen
und  sachlichen  Gründen  nicht  einzeln  mit  den  ausländischen  Fabrikanten ­
  in  Geschäftsverbindung  treten  konnten.  Es  hat  sich  deshalb
zwischen  Produzenten  und  Fabrikanten  der  Tabakhändler  eingeschoben, ­
  der  die  kleinen  Vorräte  der  einzelnen  Rohtabakproduzenten
gleichsam  in  großen  Becken  ansammelt,  um  sie  dann  in  großen
Posten  ins  Ausland  abzuführen  und  dort  in  gewünschten  Mengen
und  Zusammenstellungen  an  die  Weiterverarbeitung  abzugeben.
Die  Zigarettenfabrikation  selbst  erfolgt  heute  vorwiegend  auf
mechanischem  Wege.  Nur  das  Stopfen  der  Zigaretten  muß  noch
bei  den  besseren  Sorten  mit  der  Hand  vollzogen  werden.  Zum
        <pb n="121" />
        117

größeren  Teile  wird  diese  Handarbeit  von  Fabrik-  und  nur  in
geringem  Maße  von  Heimarbeiterinnen  ausgeführt.  Die  kleineren
Betriebe,  die  sich  aus  wirtschaftlichen  Gründen  keine  Maschinen
anschaffen  können,  beschränken  ihre  Tätigkeit  vielfach  überhaupt
auf  das  Handstopfen  der  Zigaretten  und  beziehen  den  dazu  nötigen
Tabak  in  geschnittenem  und  die  erforderlichen  Hülsen  in  fertigem
Zustand  aus  maschinell  arbeitenden  Spezialbetrieben.  Auf  diese
Weise  wird  die  mechanische.  Technik,  deren  Anwendung  sonst  nur
Großbetrieben  möglich  wäre,  auch  für  die  kapitalschwachen  Betriebe
nutzbar  gemacht.  Diesen  Teilbetrieben  stehen  auf  der  anderen  Seite
Großbetriebe  mit  starker  Betriebsvereinigung  gegenüber,  die  ihre
Tätigkeit  nicht  auf  die  Zigarettenfabrikation  allein  beschränken,
sondern  auch  noch  die  zur  Verpackung  nötigen  Kartonnagen  selbst
herstellen.
Für  den  Absatz  ihrer  Produkte  sind  die  Zigarettenfabrikanten
heute  fast  ausschließlich  auf  das  Inland  angewiesen.  Der  Export
ist  im  Laufe  der  Jahre  fast  bedeutungslos  geworden.  Ja  der  steigende ­
  Konsum  hat  noch  einen  starken  Import  ausländischer  Zigaretten ­
  ermöglicht,  der  auch  durch  die  Zollerhöhung  im  Jahre  19(16
keine  allzu  große  Einschränkung  erfahren  hat.
In  sozialer  Hinsicht  ergab  sich,  daß  die  meisten  Personen,  die
in  der  Zigarettenindustrie  beschäftigt  werden,  weiblichen  Geschlechts
sind,  weil  es  fast  nur  leichte  Arbeit  zu  verrichten  gibt.  Ihrer  Nationalität ­
  nach  sind  es  heute  zumeist  Deutsche.  Die  früher  vielfach
beschäftigten  Ausländer,  namentlich  Russen,  sind  fast  verschwunden.
Die  Arbeitsbedingungen  haben  sich  im  großen  ganzen  im  Laufe
der  Jahre  verbessert.  So  ist  die  Arbeitszeit  in  den  meisten  Betrieben
verkürzt  worden.  Die  Löhne  sind  dagegen  andauernd  gestiegen
und  sind  heute  im  allgemeinen  höher  als  in  andei'en  Industrien,
die  gleichfalls  vorwiegend  weibliche  Arbeitskräfte  beschäftigen.  Ihren
niedrigsten  Stand  haben  sie  in  Ostdeutschland,  weil  sich  dort  eine
außerordentlich  anspruchslose  Bevölkerung  vorfindet;  ihr  höchstes
Niveau  erreichen  sie  in  Plätzen  mit  besonders  teueren  Lebensbedingungen, ­
  wie  Berlin,  Hamburg,  Hannover,  Frankfurt.  Am  günstigsten ­
  gestalten  sich  die  Arbeitsbedingungen  in  der  Regel  in  den
Großbetrieben,  die  zugleich  die  hygienisch  am  besten  eingerichteten
Arbeitslokale  aufweisen  und  zumeist  auch  sonst  noch  für  ihre  Arbeiter ­
  durch  besondere  Wohlfahrtseinrichtungen  gesorgt  haben.
Die  gezahlten  Löhne  ermöglichen  im  allgemeinen  eine  auskömmliche ­
  Lebensführung.  Wenn  trotzdem  viele  Zigarettenarbeiterinnen ­
  in  schlechten  Verhältnissen  leben,  so  erklärt  sich  das  daraus,
        <pb n="122" />
        daß  diese  von  ihrem  Lohne  noch  andere  Personen  mit  unterhalten
müssen.  Auch  in  sanitärer  Beziehung  sind  die  Arbeitsbedingungen
in  unserer  Industrie  nicht  ungünstig.
Ein  großer  Teil  der  Arbeiterschaft  ist  gewerkschaftlich  organisiert, ­
  obwohl  es  sich  hier  doch  in  der  Hauptsache  um  weibliche
Personen  handelt.  Man  hat  dies  im  wesentlichen  dem  vorwiegend
großindustriellen  Charakter  unserer  Industrie  zuzuschreiben.
Bei  den  Heimarbeiterinnen  hat  unsere  Untersuchung  die  bekannte
Erfahrung  bestätigt,  daß  diese  sowohl  in  Bezug  auf  die  Höhe  des
Stücklohnes,  den  sie  erhalten,  als  auch  in  sanitärer  Hinsicht  wesentlich ­
  schlechter  als  ihre  Genossinnen  in  der  Fabrik  gestellt  sind.
Als  Hauptergebnis  der  ganzen  Betrachtung  sei  schließlich  festgestellt, ­
  daß  sowohl  die  geschichtliche  Entwicklung
Organisation  und  die  soziale  Verfassung  der  deutschen  Zigarettenindustrie ­
  in  der  Hauptsache  durch  die  ausgedehnte  Verwendungsmöglichkeit ­
  maschineller  Technik  bestimmt  worden  sind.  Diese
hat  direkt  und  indirekt  den  außerordentlich  raschen  Aufschwung
des  Industriezweiges  hervorgerufen,  diese  hat  die  Konzentration  der
Produktion  veranlaßt,  diese  hat  endlich  auch  auf  die  Lage  der  Arbeiter ­
  eingewirkt,  indem  sie  dieselbe  besser  gestaltet  hat  als  in
Industrien,  die,  wie  die  verwandte  Zigarrenindustrie,  lediglich  oder
fast  ausschließlich  auf  Handarbeit  angewiesen  sind  und  deshalb  wegen
der  hohen  Bedeutung  des  Lohnes  für  die  Gesamtkosten  vor  allem
darauf  bedacht  sein  müssen,  die  Arbeitslöhne  so
lieh  zu  halten.

niedrig  wie  mög-
        <pb n="123" />
        Anhang

Benutzte  Quellen.
Das  Material  zu  vorliegender  Arbeit  haben  geliefert:
1.  eingehende  Besichtigungen  einer  Anzahl  von  Betrieben  verschiedenster
Größe;
2.  mündliche  und  schriftliche  Mitteilungen  einer  Reihe  von  Fabrikanten  und
Rohtabakhändlern  ');
3.  persönliche  Erkundigungen  bei  Arbeitern  und  Arbeiterinnen,  von  denen
in  Berlin  etwa  dreißig  und  in  Dresden  etwa  sechzig  in  ihrem  Heim  aufgesucht
wurden.
4.  mündliche  und  schriftliche  Mitteilungen  der  Gauleiter  bez.  Vertrauensmänner ­
  des  Deutschen  Tabakarbeiter-Verbandes  in  Dresden,  Berlin,  Breslau,  Hamburg ­
  und  München;
5.  die  Angaben,  die  von  rund  fünfhundert  Dresdener,  Berliner,  Breslauer  und
Hamburger  Arbeitern  und  Arbeiterinnen  auf  den  von  mir  ausgegebenen  und  am
Schlüsse  abgedruckten  Fragebogen  gemacht  sind.  Verteilen  wie  Einsammeln  der
Bogen  wurde  hierbei  in  dankenswerter  Weise  vom  Deutschen  Tabakarbeiter-Verband ­
  übernommen.
An  gedruckten  Materialien  wurden  benutzt  (bei  periodisch  erscheinenden
Druckschriften  sind  die  benutzten  Jahrgänge  jeweils  im  Text  angegeben):
A.  Amtliche  und  halbamtliche  Publikationen.
1.  Bericht  der  Tabak-Enquete-Kommission  über  den  Tabakbau,  den  Handel
mit  Rohtabak,  die  Tabakfabrikation  und  den  Handel  mit  Tabakfabrikaten,  sowie
über  die  Tabakbesteuerung  im  Deutschen  Reiche.
2.  Reichtags-Aktenstücke  und  Drucksachen:
II.  Session  1893/94  Nr.  53,
III.  „  1894/95  Nr.  306,
II.  „  1905  06  Nr.  10,  358,  370,  385,  389,  390,  391,  400,  517,  519.
I.  „  1907/09  Nr.  994.
Stenographische  Reichstagsberichte  vom  6.,  7.,  9  ,  12.,  13  ,  14.  und  15.  Dezember ­
  1905;  9.,  10.,  11.,  12.  Januar,  4„  5.,  8.,  18.  Mai  1906.
3.  Statistisches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.
4.  Statistisches  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich.
1.  Dank  für  bereitwilligste  Zugänglichmachung  ihrer  Betriebe  und  Erteilung
mündlicher  sowie  schriftlicher  Auskünfte  schuldet  Verfasser  namentlich  den  Firmen
Yenidze,  Kios,  Sulima,  Tuma  und  Kosmos  in  Dresden,  Manoli  in  Berlin,  Batschari
in  Baden-Baden  und  Union  in  Leipzig,  ferner  den  Rohtabak-Importeuren  Richard
Buckup,  Kintzel  und  Exacoustos,  C.  Pütridi  Söhne  &amp;amp;  Co.  und  endlich  auch  dem
Syndikus  des  Verbandes  der  Deutschen  Zigarettenindustrie,  Herrn  Karl  Greiert.
        <pb n="124" />
        5.  Statistik  des  Deutschen  Reichs.
6.  Vierteljahrshefte  zur  Statistik  des  Deutschen  Reichs.
7.  Deutsches  Handels-Archiv.
8.  Berichte  der  lc.  k.  österreichisch-ungarischen  Konsularämter.
9.  Jahresberichte  der  Gewerbeaufsichtsbeamten,  der  Handelskammern  in
Dresden,  Berlin,  Breslau,  Frankfurt,  Leipzig,  Mannheim,  Stuttgart  und  der  Ältesten
der  Kaufmannschaft  von  Berlin.
10.  Statistisches  Jahrbuch  für  die  Stadt  Dresden.
11.  Hamburgs  Handel  und  Schiffahrt.
12.  Jahrbuch  für  Bremische  Statistik.
13.  Jahresberichte  der  Tabak-Berufsgenossenschaft.
14.  Geschäftsberichte  der  Orts-Krankenkasse  zu  Dresden.
B.  Andere  Publikationen.
15.  F.  Tiedemann:  Geschichte  des  Tabaks  und  anderer  ähnlicher  Genußmittel
Frankfurt  a.  Main  1854.
16.  J.  Rheinbold:  Das  Zigarettensteuergesetz  vom  3-  Juni  1906  nebst  Ausiührungsbestimmungen,
  Vollzugsanweisungen  und  Erläuterungen.  Berlin  1906.
17.  Käthe  Kalisky:  Die  Hausindustrie  in  Königsberg  in  Preussen.  Leipzig  1907.
18.  Denkschrift  des  Verbandes  deutscher  Zigarettenfabriken,  Sitz  Dresden,  zur
Regierungsvorlage  betr.  „Zigarettensteuergesetz“.  Dem  Hohen  Reichstag  überreicht
im  Januar  1906.
19.  Denkschrift  des  Verbandes  deutscher  Zigarettenfabriken,  Sitz  Dresden,  und
des  Vereins  deutscher  Zigarettenfabrikanten  zu  Berlin  zum  Zigarettensteuergesetz.
Dem  Hohen  Reichstag  überreicht  im  April  1906.
20.  Einleitendes  Referat  erstattet  von  der  Firma  Manoli  Zigarettenfabrik
J.  Mandelbaum,  Berlin,  anläßlich  des  Besuches  der  Vereinigung  für  staatswissen,
schaftliche  Fortbildung  am  18.  Dezember  1907.  (Broschüre).
21.  Geschäftsberichte  des  Verbandes  der  Deutschen  Zigaretten-Industrie.
22.  Jahresberichte  des  Deutschen  Tabakarbeitet-  Verbandes.
23.  Handbuch  der  Deutschen  Aktiengesellschaften.
24.  Korrespondenzblatt  der  Generalkommission  der  Gewerkschaften  Deutschlands.
C  Fachpresse.
(In  Klammem  ist  angegeben,  in  welchem  Jahrgange  die  betreffende  Zeitschrift
im  Jahre  1900  steht.)
25.  Vereinigte  Tabak-Zeitungen:  Die  Cigarre  (13.  Jahrgang).  —  Der  deutsche
Cigarrenhändler  (8.  Jahrgang).  -  Die  Cigarette  (8.  Jahrgang).  Berlin.
26.  Die  Tabakwelt.  Dresden.  Organ  für  die  Veröffentlichungen  des  Verbandes ­
  der  Deutschen  Zigarettenindustrie  (4.  Jahrgang).
27.  Cigarren-  und  Cigaretten-Specialist.  Mannheim.  Unabhängiges  Antitrust-Organ
  (8.  Jahrgangl.
28.  Deutsche  Tabak-Zeitung.  Berlin  (42.  Jahrgang).
29.  Süddeutsche  Tabak-Zeitung.  Mannheim  (19.  Jahrgang).
30.  Erstes  Offertenblatt  für  die  gesamte  Tabak-  uud  Cigarrenbranche.  Jauer
(Bezirk  Liegnitz).  (23,  Jahrgang).
31.  Der  Tabakarbeiter.  Leipzig.  Organ  der  Tabakarbeiter  und  Arbeiterinnen
Deutschlands.
        <pb n="125" />
        121

Fragebogen.

Bei  den  mit  *  versehenen  Fragen  bitte  das  jeweils  Zutreffende  zu  unterstreichen!)
des
1.  Name  Befragten:
2.  In  welchem  Jahre  und  wo  sind  Sie  geboren  ?
3.  Geschlecht  und  Familienstand:  männlich*  —  weiblich*  —;  ledig*  —  verheiratet* ­
  —  verwitwet*  —  geschieden*  —  eheverlassen*.
4.  Früherer  Beruf:
5.  Wieviel  Kinder?  Deren  Alter:  Deren  Verdienst:
6.  Beruf  des  Mannes:
7.  Sind  Sie  als  Fabrik-  oder  Heimarbeiter  beschäftigt?
8.  Was  fiir  eine  Arbeit  verrichten  Sie  (z.  B.  Zigarettenmachen,  Kartonnagenanfertigen,
  Tabakschneiden  usw.)  ?
9.  Stehen  Sie  noch  im  Lehrverhältnis?
10.  Durchschnittlicher  Wochen  verdienst  im  letzten  Jahre:
11.  Durchschnittlicher  Jahr  es  verdienst:
12.  Haben  Sie  noch  einen  Nebenerwerb?
13.  Erhalten  Sie  eine  Unterstützung  und  in  welcher  Höhe?
14.  Wohnen  Sie  in:  eigener  Wohnung*  —  bei  den  Eltern*  -—  bei  Verwandten*  —
in  Aftermiete*  —  in  Schlafstelle*?
15.  Wieviel  Räume  hat  die  Wohnung?
16.  Wieviel  Personen  schlafen  in  der  Wohnung?
17.  Mit  wieviel  Personen  schlafen  Sie  in  demselben  Raume  ?
18.  Was  zahlen  Sie  monatlich  an  Miete,  Schlafgeld  bezw.  Kostgeld?
19.  Waren  Ihre  Eltern  schon  in  der  Zigarettenindustrie  tätig?
Besondere  Bemerkungen  bitte  auf  die  Rückseite  des  Bogens  zu  schreiben!
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        Druck  von  J.  B.  Hirschfeld  in
        <pb n="127" />
        Veelag  deb  H.  Laupp’schen  Buchhandlung  in  Tübingen,

Ergänzungshefte  zur  Zeitschrift  f.  d.  ges.  Staatswissenschaft.  (Forts.)

XXVIII.  Treuhänder  und  Treuhandgesellschaften  in
Grosshritannien,  Amerika  und  Deutschland.
Von  Walter  Nachod.
XXIX.  Ursprung  und  Lage  der  Landarbeiter  in
Livland.  Von  Adolf  Agthe.
XXX.  Die  gewerblichen  Betriebsformen  der  Stadt
Ningpo  in  China.  Von  N  yok-Ching-Tsur,
XXXI.  Die  Seidenwarenproduktion  und  der  Seidenwarenhandel ­
  in  Deutschland.  Von  Wilhelm
B  ö  t  z  k  e  s.
XXXII.  Die  Grosshandelsversteigerungen.  Von  Marie
Kröhne.
XXXIII.  Die  deutsche  Zigarettenindustrie.  Von  Kurt
Boimnn.

ImAbon-  ImEinzelnem.



verkauf

3-3°.

4.20.

3-6o.

4-—.

2.50.

3.—.

3-4°-4-—•



4.—

5-—■

Derlag  non  3.  T.  B.  ITI  o  t)  r  (Paul  Siebedi)  in  Tübingen.
Gkor5ttefe  atn&amp;amp;  or6enfftd?e  3Sud?fii§ntng.
Sion  Dr.  £.  £reitu,  o.  'Profeffor  an  bev  Unioerfität  83onn.
8.  1906.  BO  Sßfg.
(goiiberoitrmt  aus  0.  'ICi-rtjin  f.  0.  ciuil.  'Prariv.  99.  Üb.  1.  ,§cft.)

üit  |(iiicr6(ori)iii!ii!i  fiir  Dos  ünilfdif  $tidj
in  ifirer  »cuel'feu  (ßeltaft  neßft  Itusfü^rungsborfc^viffen
unb
bas  (Mefi  ftefreffenb  bsinberarßcif  in  gcroerßfidieu  Getrieften.
Unter  DJtitroirfung  non  Dr.  ßclututb  'icbmomt
erläutert  non
Dr.  Sntft  Heufamp,
9fci$3geri$tSrat.
91  d)  t  c,  burtf)  gearbeitete  91  u  f  (a  g  c.
ftlein  8.  1910.  XVI.  684  ©ebunben  TI.  6.—.
Tie  Hamburger  Slaäjridjtttt  fdircibcu  out  25.  Xll.  1909:
„©oraohl  für  ben  int  praltifchen  Seben  ftehenben  ©ropunternehmer,  mie
für  ben  Theoretifer  ift  e§  ein  faunt  metjr  p  umgehenbei  ©rforbernig,  fid)  mit
ben  roidjtigften  SSorfchriften  ber  9leich3geroerbeorbnung  oertraut  p  machen.
Unter  ben  Kommentaren  ber  ©eroerbeorbnung  nimmt  nun  bie  9tu3gabe  be§
9teid)ggerichtSrateg  Dr.  9teufamp  anerfanntermafsen  einen  heroorragenben  ipiah
ein.  Tie  Steutamp’fche  9tu§gabe  ift  unfereo  @rad)ten§  befonbers  für  ben  ©ebrauet)
  ber  )ßra£t§  geeignet.  Sie  ift  turj,  ünapp  unb  babei  boct)  buretjaug  genügenb
  eingepenb  gehalten,  um  eine  grünbltche  Orientierung  über  alle  fragen
beS  ©ewerberedjtg  p  ermöglichen.  Ter  SBerfaffer  hat  baher  burchauS  ba§  ßtel
erreicht,  ba§  er  fief)  tn  ber  Sorrebe  p  einer  früheren  Auflage  be§  58uche§  —
ba§  je^t  in  achter  Auflage  erfcheint  —  gefteett  hat.  Tie  Tarftellung  ift  burdn
roeg  llar,  bie  ©ntfeheibungen  unb  ©rgebniffe  ber  9iechtfprect)ung  finb  grünbüd)
angeführt,  ohne  bap  bte  Ueberfic£)tlict)feit  burch  p  au§gebei)n'te§  toiffenfehafh
UdheS  SBeiioert  leibet".
3n  ähnlicher  Söeife  äußert  fiep  auch  noch  eine  Slnphl  anbere  Slätter.
        <pb n="128" />
        Verlag  deb  H.  Laiipp’schen  Buchhandlung  in  Tübingen.

Geschichte  der  Volkswirtschaftslehre

Dr.  John  Keils  Ingram,
Mitglied  des  Trinity  College,  Dublin.
Autorisierte  UeberSetzung
von  E.  Roschlau.
Zweite  Auflage.  8.  1905.  M.  2.20.  Gebunden  M.  3.—.
1.  Bitdier:
SDte  GEtttfteijuttjg  her  tMköTmttfdjafk
JUortröge  urti»  Derfurlje.
(Siebente  2ütflage.
8.  1910.  ©ebuitben  SR.  7.20.
Die  Frauenfrage  im  Mittelalter.

Zweite,  verbesserte  Auflage.
8.  1910.  M.  1.50.  Gebunden  M.  2.—.

Verlag  von  J.  C.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck)  in  Tübingen.
Die  Aufgaben  der  Volkswirtschaftslehre
als  Wissenschaft.
Von  Dr.  Adolf  Weber,
Professor  der  Staatswissenschaften  an  der  Handelshochschule  zu  Köln.
8.  1909.  M.  1.60.
Die  Industrie  und  der  Staat.
Von

Dr.  H.  Böttger.
Unter  der  Presse.

Die  Entwicklung  der  wirtscliaftspolitisclien  Ideen
im  19.  Jahrhundert.
;  Sechs  Vorträge  ==von
  E.  von  IMlilippovirli.
Unter  der  Presse.
1.  Der  wirtschaftliche  Liberalismus.  2.  Die  Konservativen.  3.  Der  Sozialismus. ­
  4.  Die  Sozialpolitik.  5.  Die  Agrarier.  6.  Die  gegenwärtige  Lage.
        <pb n="129" />
        109

the  scale  towards  document

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Äußerungen  von  seiten  der  Organisierten  gefallen,  die
nit  jenen  nicht  zusammen  arbeiten  zu  wollen.
■’  Inhaber  betreffenden  Betriebes  dem  Arbeitgeberverbande J )
i  nahm  dieser  sich  in  der  Folge  der  Sache  an  und  ließ
n  alle  bei  seinen  Mitgliedern  beschäftigte  Zigaretten-;
  Aufforderung  ergehen,  bis  zu  einem  näher  bezeichneten
.  Mai)  aus  dem  Tabakarbeiter-Verband  auszutreten.  Falls
cht  täten,  so  würden  sie  an  diesem  Tage  entlassen  bez.
in  gekündigt  werden.
‘res  geschah  dann  auch,  da  die  Arbeiter  nicht  gewillt
l  ihr  Koalitionsrecht  beschneiden  zu  lassen.  Drei  Tage
m  Ereignis  (am  30.  Mai)  fand  eine  Arbeiterversammlung
der  beschlossen  wurde,  die  Arbeit  am  folgenden  Tage
lerzulegen,  falls  die  Fabrikanten  nicht  „die  wegen  der
ugehörigkeit  erfolgte  Aufkündigung  und  Entlassung  rückjchten“.
  Da  dies  nicht  geschah,  erfolgte  am  31.  Mai  die
Arbeitseinstellung.  Zusammen  mit  den  schon  früher
Indifferenzen  ausständig  gewordenen  Arbeitern  und  Ari
  feierten  jetzt  insgesamt  3294  Personen;  von  diesen
610  dem  Tabakarbeiter-Verband  an.  Mit  ihren  Dresdener
kklärte  sich  auch  die  Arbeiterschaft  der  Firma  Josetti  in
"er  Zweigfabrik  des  Trustes,  —  insgesamt  113  Personen  —
und  legte  gleichfalls  die  Arbeit  nieder.  Zudem  wurde
erliner  Gewerkschaftskommission  an  die  deutsche  Arbeiter-Aufforderung
  gerichtet,  die  Firmen,  „welche  das  Koaliden
  Arbeiterinnen  vernichten  wollten“  2 ),  zu  boykottieren,
cusstand  dauerte  den  ganzen  Juni  an.  Seinen  Abschluß
hließlich  am  1.  Juli  mit  folgender  Vereinbarung:
.  Die  dem  Tabakarbeiterverband  als  Mitglieder  angehörenligarettenarbeiter
  und  -arbeiterinnen  bilden  zunächst  eine
dere  Sektion  des  Tabakarbeiterverbandes  unter  eigener
»nsleitung,  die  aus  Zigarettenarbeitem  oder  -arbeiterinnen
eteiligten  Betriebe  bestehen  muß.  Diese  Sektion  hat  als
lisation  der  Zigarettenarbeiter  und  -arbeiterinnen  zu  gelten,
er  es  gegebenenfalls  die  Arbeitgeber  zu  tun  haben.
Arbeitgeberverband  ist  im  Dezember  1904  von  Dresdener  Zigarettenjegründet
  worden  zum  Zwecke  der  „Herbeiführung  und  Pflege  dauernd
erhältnisse  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  durch  Berück-^recbtigter
  und  Abwehr  unberechtigter  Forderungen  und  ungesetzlicher
s'vergl.  §  1  der  Statuten  des  Arbeitgeberverbandes).
■gl.  Correspondenzblatt  der  Generalkommission  der  Gewerkschaften
i.  15.  Jahrgang,  1905,  Seite  374.
        <pb n="130" />
        ﻿
        <pb n="131" />
        ﻿
        <pb n="132" />
        ﻿
        <pb n="133" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
