Kapitel I. Die historische Schule und der Streit über die Methoden. 443 keit gestatten, sondern auch wirkliche „Gesetze der wirtschaftlichen Entwicklung“, der Völker formulieren. Dieser Gedanke — den durchaus nicht alle Anhänger der historischen Schule teilen — wird übrigens auch von denen, die ihn aufgestellt haben, nicht in gleicher Weise dargelegt. Für die Einen, zum Beispiel für Knies, besteht ein allgemeines Entwick lungsgesetz der Menschheit, das folglich alle Nationen umfaßt. Diese Auffassung berührt sich mit der Saint-Simon’s. Für Andere, wie zum Bei spiel für Roscher, bestehen in der Geschichte der verschiedenen Nationen „Parallelismen“, — d. h. eine gleiche Aufeinanderfolge der wirtschaftlichen Zustände oder Perioden. Diese Übereinstimmungen würden geschicht liche Gesetze bedeuten. Wenn wir sie genau in den vergangenen Zivilisa- tionen untersuchen, so werden sie es uns ermöglichen, die Zukunft der''- gegenwärtigen Gesellschaften vorauszusehen 1 )- Keiner dieser beiden Gesichtspunkte erscheint uns ganz richtig. Auch wenn wir annehmen, daß die Menschheit einem allgemeinen und einzigen Gesetz der Entwicklung gehorcht, fehlt uns doch jedes Mittel, diese Entwicklung vorauszusehen, denn die wissenschaftliche Voraus sage läßt sich nur auf Tatsachen, die sich wiederholen, anwenden. Gegen über einer Tatsache, deren bezeichnendster Zug gerade darin liegt, einzig artig zu sein, ist sie unmöglich. Man kann sehr wohl versuchen, die Zu kunft zu erraten, aber erraten ist nicht wissen: und Prophezeiungen dieser Art sind fast stets fehlgeschlagen 1 2 ). — Auch die historischen Parallelitäten beruhen auf keiner festeren Basis. Eine Nation ist nicht mit einem lebenden Organismus vergleichbar, der notwendigerweise durch die Jugend, das 1 ) Dieser Gedanke wird in seinem Grundriß dargelegt, aber von Knies im Namen 4er Auffassung einer einheitlichen Entwicklung bekämpft (op. cit. S. 42). 2 ) Über diese neue Auffassung sagt ein Philosoph, Renouvier: „Sobald man sieh eine andere Frage, als die schon ziemlich schwierige über das Wo, Wann und Wie, dnd in bezug auf welche Gegenstände die verschiedenen Völker im Guten und Wa ren Fortschritte oder Rückschritte gemacht und ihre Erwerbungen oder Verluste nacü- korninenden Geschlechtern übermittelt haben, vorlegt; sobald man ein wissenschatt- hches, d. h. fatalistisches Gesetz der Geschichte zu kennen glaubt und folglich einen ^weck der menschlichen Gesellschaften (gewöhnlich beginnen diese Art Kenntnisse ®it diesem Zweck), ist man in der Lage eines religiösen Offenbarem, der sich nicht für fähig hält, aus sich selbst heraus die Wahrheit und die Zukunft zu verkünden, un d er seinen Zuhörern die Notwendigkeit darlegt, in der sie sich befinden er selbst und das zu glauben und auszuführen, was auf Grund des Vorhergehenden unzweifel haft sein wird. Die philosophische und religiöse Einbildung sucht in der äußeren Beobachtung die Elemente einer Zuversicht, die sie nicht in sich selbst hat, für sie Wlrd die Geschichte ein Gott der Eingebung; aber die Hlusion, die ihren Gegenstand Wechselt, ändert nicht ihr Wesen, denn der neue Gott ist nicht objektiver, als es in den Aigen der Ungläubigen die alten Götter waren, und er inspiriert nur das was man Slauben möchte“. Renouvier, Introduction ä la philosophie analytique de * histoire 2 Aus 0, Bd I S 121 —Auch die Philosophie Bergson s gelangt dazu, 4ie Möglichkeit zu bestreiten, die Zukunft mit Hilfe der Gegenwart zu erkennen. Vgl. lm Bes. sein Werk: L’Gvolution crdatrice.