Kapitel II. Der Staatssozialismus. 485 Ohne so weit zu gehen, und gar ohne mit Adolf Wagner zuzugeben, daß der einfache Nachweis einer historischen Entwicklung genüge, um eine Politik zu rechtfertigen, muß man es dem Staatssozialismus zum Verdienst anrechnen, das systematische Mißtrauen des Liberalismus gegen über der Regierung bekämpft zu haben. Wenn man im Prinzip den regeln den Einfluß einer Zentralgewalt auf die sozialen Beziehungen anerkennt, läßt es sich in der Tat nur schwer verstehen, weshalb diesem Einfluß a priori gewisse wirtschaftliche Beziehungen entzogen werden müßten. Nur bleibt, auch wenn das Prinzip anerkannt ist, die wirkliche Schwierigkeit durchaus bestehen: wie soll man den Machtbereich des Staates von dem des Individuums abgrenzen ? Wie weit, innerhalb welcher Grenzen, auf Grund welcher Regeln soll der Staat einschreiten ? Um jeden Preis müssen die Befugnisse abgegrenzt werden, da es, so erklärt Adolf Wagner, unmöglich ist, das Motiv des Privatinteresses ganz und gar durch das des Gemeininteresses zu ersetzen, wie das die Kollektivisten tun wollen: dazu müßte man einen grundstürzenden Wandel der mensch lichen Psychologie annehmen. Dupont-White hatte das Problem für unlösbar erklärt 1 ). Auch Adolf Wagner erklärt es für unmöglich, eine absolute Regel aufzu stellen. Es ist Aufgabe des Staatsmannes, in jedem Einzelfall gemäß den Umständen zu entscheiden. Jedoch liefert er einige allgemeine Finger zeige. Im Prinzip soll sich der Staat nicht an die Stelle des Individuums setzen 2 ), sondern sich „um die allgemeinen Bedingungen seiner Ent wicklung kümmern“. Die Selbsttätigkeit des Individums muß der wesent liche Hebel des wirtschaftlichen Fortschrittes bleiben. Auf den ersten Blick ist dies dasselbe Prinzip, das Stuart Mill aufstellte. Zwischen beiden besteht aber ein bedeutsamer Unterschied. Stuart Mill wünscht der Sphäre der individuellen Tätigkeit so wenig wie möglich zu nehmen: Adolf Wagner wünscht die der Regierung so viel */ie möglich auszu dehnen. Stuart Mill legt besonderen Nachdruck auf die negative Rolle der Regierung, Adolf Wagner dagegen auf seine positive Rolle, die nach ihm darin besteht: „eine umfassendere Teilnahme der Masse der Be völkerung ... an den materiellen Früchten und an den Kulturgütern, D „Bis heute bietet sich Nichts, das als Kriterium dienen könnte, um zu unter scheiden, was dem Staat und was dem Individuum zusteht, . . . doch ist das gleich gültig, da man stets, in jedem besonderen Fall, diese beiden Kräfte gemäß gleicher weise besonderen Tatsachen ins Gleichgewicht bringen kann (Dupont-White, L In- üividu et l’Ltat, S. 301 und 298). An anderer Stelle, im Vorwort zu Stuart Mill’s Bssay on Liberty, franz. Übers, sagt er noch: „Ist diese Definition möglich? Ich glaube es nicht. Man bedenke doch, wenn man vom Individuum und der Gesellschaft ?P r icht, daß es sich um zwei Kräfte handelt, das Leben und das Recht (S. VII) . . . Bas Recht muß Schritt für Schritt dem Leben folgen, indem es das Leben entweder ei &engt oder steigert, je nachdem es sich zu wenig oder zu stark bestätigt 15 (S. XIII). 2 ) Wagner, Grundlegung, S. 887.