548 Viertes Buch. Die Abtrünnigen. gegen jede Verwechslung mit den „Gelben“, d. h., sie erklären sich ebenso unabhängig von den Arbeitgebern wie von den Sozialisten. Die Einmischung des Staates wird am Anfang nötig sein, um die berufsmäßige Organisation aufzubauen; sobald sie aber einmal fertig dastehen wird, wird sie nach und nach, wie wir gesehen haben, die Macht der gesetzgebenden Gewalt und der Verwaltungspolizei an sich ziehen, wenigstens im Bereich der Arbeitergesetzgebung, und besonders in bezug auf den Hauptpunkt, nämlich die Festsetzung des Lohnes 1 ) und alles was davon abhängt, wie die Organisation der Altersversorgung. Die gesetzgebende Macht wird aber reichlichen Stoff zur Betätigung außerhalb ­ der beruflichen Interessen finden, wie besonders in der Regelung der Eigentumsrechte, dem Wucherverbot, dem Schutz der Landwirtschaft ­ usw. 2 ). Der Staat, sagt die Encyklika Immortale Dei Leo’s XIII. — der hierin übrigens nur eine Stelle des Apostel Paulus wiederholt, — ist „der Diener Gottes zum Guten“. Paulus sagt aber an einer anderen Stelle, daß das Gesetz der Zuchtmeister sei, der uns zu Christum führen solle, und wenn man das Wort so versteht, daß es die Aufgabe des Gesetzes ­ sei, zur brüderlichen Solidarität zu führen, so hat man eine ziemlich genaue Vorstellung davon, wie der soziale Katholizismus die Rolle des Staates auffaßt. Der soziale Katholizismus hat manchmal sehr fortgeschrittene Bestrebungen ­ bekundet, die sich stark dem eigentlichen Sozialismus näherten-Doch sind sie nur individuelle Kundgebungen geblieben und übrigens formell von Rom verdammt worden; gewöhnlich haben sich die, die sie geäußert hatten, löblich unterworfen. Zunächst griff 1888 Lcesewitz in der Association Catholique die sogenannte Produktivität des Kapitals heftig an 3 ): dies erregte einen J ) „Über ihrem freien Willen (dem der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in dem Arbeitsvertrag) steht ein höheres und ein älteres Gesetz natürlicher Gerechtigkeit daß nämlich der Lohn nicht ungenügend sein darf, um einen ruhigen und ehrlichen Arbeiter bestehen zu lassen . . . Aber in der Befürchtung, daß in diesem Falle und in anderen ähnlichen, wie z. B. mit Hinsicht, auf den Arbeitstag die öffentliche Gewalt sich nicht zur richtigen Zeit einmischen möchte, und angesichts besonders der Mannigfaltigkeit ­ der zeitlichen und örtlichen Umstände würde es vorzuziehen sein, daß i® Prinzip die diesbezügliche Lösung den Korporationen und Borufsverbänden vorbehalten wird“ (Encyklika: „Rerum novarum“, auch: „Über die Lage der Arbeiter“ ­ genannt, 1891). s ) Die Katholisch-Sozialen sind gewöhnlich und in allen Ländern Schutzzöllner, weil sie glauben, daß „ihr korporatives Regime sich nicht ohne wirksamen Schutz gegen die ausländische Konkurrenz halten könne“, (Programme de DCEuvre des cercles ouvriers, § 7) — und auch deshalb, weil sie in den landwirtschaftlichen Syndikaten die meisten Anhänger haben. s ) „Die angebliche Produktivität des Kapitals, die die große Ungerechtigkeit der heidnischen Gesellschaften, und vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt die letzte