Kapitel III. Die Solidaristen. 657 progressive Besteuerung der Erbschaften und Einkommen — all dies segelt unter der Flagge der Solidarität und wird auch in Zukunft unter ihr segeln. Daher nennt man auch alle diese Gesetze „Gesetze sozialer Solidarität“. — Aber nicht allein die Arbeiter gewinnen von diesem neuen Prinzip. Auch die protektionistische oder nationalistische Partei beruft sich auf die „Solidarität“. Sie ist es sogar, die vor allen Anderen und zu sammen mit den Mutualisten dieses Wort am meisten in ihrem Programm anwendet. Wenn sich die Steuerzahler beklagen, daß man ihnen Geld abverlangt, um gewissen Eigentümern oder Fabrikanten Prämien zu gewähren, oder wenn die Verbraucher darüber seufzen, daß sie infolge der Einfuhrzölle die Produkte teurer bezahlen müssen, so stopft man ihnen sogleich den Mund mit dem Hinweis, daß sie aus Solidaritätsgefühl ihren Landsleuten den Vorzug zu geben haben 1 ). Auch die fiskalische Reform, mit ihrem doppelten Charakter einer Progressivsteuer am Gipfel und vollständiger Abgabenfreiheit an der Basis, beruft sich auf das Prinzip der Solidarität, denn diese Reform rechtfertigt die Progression als gerechte Entschädigung, geschuldet von denen, die die Früchte vom Baum der Zivilisation gepflückt haben, an die, durch deren Arbeit er gewachsen ist; und ebenso rechtfertigt sie die Abgabenfreiheit, indem sie ausführt, daß man von den Enterbten nichts verlangen kann, da im Gegenteil sie es sind, die umgekehrt das Recht haben, eine Forderung gegen die Gesellschaft geltend zu machen. Was aber den praktischen Solidarismus vom Staatssozialismus trotz ihrer nahen Verwandtschaft unterscheidet, ist, wie wir schon erwähnt haben, daß er sich ebensogut und besser durch die Vergesellschaftung verwirklichen läßt, die er mit neuer Lebenskraft erfüllt hat. Syndi kalisten, Mutualisten, Genossenschaftler, sie alle berufen sich auf die Solidarität, aber auf die freie Solidarität, und nicht mehr auf die er zwungene Solidarität des Staatssozialismus 1 2 ). Nicht, daß sie nicht in vielen Fällen die Notwendigkeit, ja sogar die Überlegenheit der letzteren 1 ) Man hat letzthin eine ziemlich merkwürdige Anwendung dieser „nationalen Solidarität“ erfunden. Von jetzt an soll die Regierung keine ausländischen Anleihen Frankreich gestatten dürfen, wenn die betreffenden Länder sich nicht verpflichten, willen Teil ihrer Aufträge der französischen Industrie vorzubehalten. Dies läuft auf °hie Verbindung des französischen Rentiers und Industriellen auf Grund einer er rungenen Solidarität hinaus, indem der erste sein Geld nur ausleihen darf, wenn es zum Teil in der Form einer Bezahlung seiner Produkte wieder an den zweiten zurück- üießt. Und dann kommt ihrerseits die Arbeiterklasse, die mit Recht ihren Teil am Schutzzoll in Form eines garantierten Minimallohnes verlangt! 2 ) Die Lehre vom Quasi-Kontrakt kann ebensogut zu dem Einen wie zum Anderen führen. Auch scheint Leon Bourgeois selbst jetzt mehr zur Vergesellschaftung zu feigen. „Die radikale Partei hat eine soziale Doktrin. Diese Doktrin läßt sich in einem " 01 't zusammenfassen: die Assoziation“ (Vorwort zu dem Buch Buisson’s: La °btique radicale). Gide und Rist, Gesch. d. Volkswirtschaft!. Lehrmeinungcn. 2. Aufl. 42