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        <title>Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen</title>
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      <div>Kapitel  II.  Die  Theorie  der  Bodenrente  und  ihre  Anwendungen.  611

§  2.  Der  Begriff  des  „unearned  increment’s“  und  die  Wegsteuerung ­
  der  Rente.
Ricardo  scheint  nicht  geahnt  zu  haben,  mit  wie  großen  Gefahren
seine  Rententheorie  das  Grundeigentum  bedrohte.  Es  genügte  ihm,  aus
ihr  Argumente  gegen  die  Getreidezölle  zu  ziehen.  Er  gibt  sich  ebenso
wenig  damit  ab,  das  Einkommen  aus  Boden,  wie  das  aus  Kapital  zu  rechtfertigen. ­
  Beide  erscheinen  ihm  als  untrennbar  vom  Eigentum.
Aber  andere  Schriftsteller  waren  anspruchsvoller.  Trotz  aller  gegenteiligen ­
  Beweise,  die  die  Wirklichkeit  liefert,  ist  es  eine  tief  in  den^Gemütern
  wurzelnde  moralische  Idee,  daß  alles  Einkommen  sich  durch  eine
persönliche  Anstrengung  des  Nutznießers  rechtfertigen  muß.  Die  Bodenrente ­
  nun,  so  wie  sie  in  der  Theorie  Ricaedo’s  erscheint,  ist  vor  allen  anderen
ein  Einkommen  ohne  Arbeit,  ein  nicht  erworbenes  Einkommen,  ein  „unearned ­
  increment“.  Daher  ist  die  Bodenrente  illegitim.  Dies  ist  der  Schluß,
den  man  sehr  bald  aus  den  Prämissen  Ricardo’s  gezogen  hat.
Diese  Schlußfolgerung  mußte  sich  auch  um  so  natürlicher  aufdrängen,
da  sie  in  einer  sehr  alten  Auffassung,  die  schon  aus  der  Zeit  vor  Ricardo
stammt,  eine  Stütze  fand:  die  Idee  der  Ungerechtigkeit  nicht  nur  des  aus
dem  Grundbesitz  stammenden  Einkommens,  sondern  des  Grundbesitzes
an  und  für  sich.  Das  bewegliche  Eigentum  ist  eine  persönliche  Schöpfung
des  Menschen,  eine  Frucht  der  Sparsamkeit  und  der  Arbeit,  wenn  auch
nicht  immer  des  gegenwärtigen,  so  doch  zum  wenigsten  eines  früheren
Besitzers.  Aber  der  Boden!  Ist  er  nicht  eine  Gabe  der  Natur,  ein  freies
Geschenk  der  Vorsehung,  das  allen  ohne  Ausnahme  dargeboten  wird?
Man  kennt  den  berühmten  Ausruf  Proudhon’s:  „Wer  hat  die  Erde  gemacht? ­
  —  Gott.  —  Daher,  fort  mit  Dir,  Besitzer!“ 1 )  Für  diese  ursprüngliche ­
  und  sehr  alte  Auffassung  hat  Ricardo  wider  Willen  einen  neuen
Beweis  geliefert.
Der  Gedanke  eines  natürlichen  Anrechtes  der  Gemeinschaft  auf  den
Boden  lebt  in  allen  Ländern.  Doch  hat  er  in  England  zahlreichere  Anhänger
Ms  in  anderen  Ländern  gehabt,  vielleicht  infolge  der  dort  bestehenden
Vorherrschaft  des  Großgrundbesitzes  und  der  Mißbräuche,  zu  denen  dies
Anlaß  gab.  Dieser  Gedanke  hat  seine  Wurzeln  sogar  in  den  juristischen
Uberheferungen  der  Nation.  „Unsere  Gesetze“,  sagt  der  Rechtsgelehrte
Brederic  Pollock 1  2 )  „kennen  als  absolutes  Grundeigentumsrecht  nur  das
der  Krone.  Der  ganze  Boden  wird  so  angesehen,  als  ob  er  mittelbar  oder
unmittelbar  von  der  Krone  zu  Lehen  gegeben  worden  wäre,  auch  dort,
wo  keine  Abgabe  oder  Dienstleistung  darauf  ruht,  und  ohne  daß  die  Archive
irgendeinen  von  der  Krone  ausgestellten  Übertragungstitel  enthalten“.

1 )  Proudhon,  Qu ! est-ee  que  la  proprißtA?  S.  74.
2 )  Pollock,  The  Land  Laws,  S.  12  (London,  1883).</div>
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