Die Kohlenlage,

Der Artikel 90 des Friedensvertrages, der die zukünftigen
Kohlenlieferungen aus Oberschlesien betrifft, hat folgenden Wortlaut:

„Polen verpflichtet sich während eines Zeitraumes von 15 Jahren
die Ausfuhr der Bergwerkserzeugnisse nach Deutschland aus
allen denjenigen Teilen Oberschlesiens zu gestatten, die auf Grund
des gegenwärtigen Vertrages an Polen übergehen.
Diese Erzeugnisse bleiben von allen Ausfuhrabgaben sowie
allen auf ihrer Ausfuhr lastenden. Gebühren oder Beschränkungen
frei.

Polen verpflichtet. sich desgleichen, alle Maßnahmen zu ergreifen,
 die erforderlich sind, damit der Verkauf der verfügbaren
Erzeugnisse dieser Gruben an Käufer in Deutschland unter ebenso
günstigen. Bedingungen erfolgt, wie der Verkauf ‚ähnlicher Erzeugnisse,
 die unter entsprechenden Verhältnissen an Käufer
in Polen oder in irgend einem anderen Lande verkauft werden.“
Die Förderung an Steinkohle und Braunkohle hat in Deutschland
 in den letzten Jahren folgende Werte erreicht:

Jahr

1913
1914
1915
1916
917
a7s

* Steinkohle | Braunkohle
Mill. Tonnen -

190
31
47
59
87
160,5
165

27
A
88
94
95
100,6
938

Die Aus- und Einfuhr an Stein- und Braunkohle stellte sich
im Jahre 1913 nach Dr. E. Jüngst, wie folgt:
Steinkohlen-Einfuhr . ... . 11327 340 €
„ Ausfuhr. . . . 44964219
Braunkohlen-Einfuhr . . . 7186657 „
ww Ausfuhr .... 1954841

Man ersieht aus vorstehendem also, daß im Jahre 1913 die
Steinkohlenförderung in Deutschland ungefähr 190 Mill. t betragen
 hat, Damals war noch eine ziemlich erhebliche Ausfuhr
und eine verhältnismäßig geringe Einfuhr von. Kohle vorhanden.
Der Ausfuhrüberschuß betrug ungefähr 33 Mill. t, so daß also