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Fragen und Sammlung einschlägiger Zahlen und %Erfahrlihgen. Ü
Für ihre Tätigkeit sind die Beschlüsse des aus den angeschlossenen
Werken gewählten Beirates maßgebend. Letzterer bestimmt ferner SE
lie Höhe der zur Deckung der Unkosten zu erhebenden Umläbe:

Wärmewirtschaft in Eisenwerken.

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IL Rechte der angeschlossenen Werke.
Anspruch auf Auskunft in allen einschlägigen wissenschaftlichen,
 technischen und wirtschaftlichen Fragen nach dem
jeweiligen Stande der Wissenschaft und Technik.
Beratung bei allen Neuanlagen,
Laufende Beratung durch Werksbesuche.
3ekanntgabe der Ergebnisse von Versuchen auf wirtschaftlich
 wichtigen Gebieten.
Benutzung etwaiger von der Überwachungsstelle erworbener
Schutzrechte während der Dauer der Zugehörigkeit zu der
Stelle,
Entleihung von Meßgeräten.
Anforderung von Gutachten und der Leitung von Garantiemd
 Abnahmeversuchen gegen Erstattung der Selbstkosten,
Regelmäßige Probenahme und Brennstoffuntersuchungen
zegen feste Gebühren.
Schutz der Betriebsgeheimnisse durch. Verpflichtung der Be
ımten zur Amtsverschwiegenheit; im Arbeitsgebiet der
Überwachungsstelle ist den Beamten Amtsverschwiegenheit
zur Pflicht gemacht gegen nicht angeschlossene Werke und
in solchen Angelegenheiten, in denen die angeschlossenen
Werke selbst Schutzrechte . angemeldet haben und Verschwiegenheit
 verlangen.

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IIL. Pflichten der Mitglieder.
L. Förderung der Bestrebungen zur Ersparnis an Brennstoffen.
2. Grundsätzliche Verpflichtung zur Führung einer geordneten
und sparsamen Wärmewirtschaft unter möglichster Ausautzung
 der Abwärme und der als Nebenerzeugnis hüttentechnischer
 Vorgänge erzeugbaren Energie.
Führung einer eingehenden Statistik der monatlich verrauchten
 Brennstoff- und Energiemengen unter Angabe
der Erzeugnisse nach Art und Menge.
Verpflichtung zum Erfahrungsaustausch, soweit nicht Schutzcechte
 angemeldet sind.