rechtlichen persönlichen Einflusses innerhalb seiner Ge meinschaft beraubt ist, und die Gesellschaft als Ganzes mag daran verlieren, daß sie nur unter einer kleineren Zahl ihrer Mitarbeiter zu wählen vermag. Was aber die Mehr zahl der sozialen, politischen und internationalen Fragen betrifft, so werden unzweifelhaft die Schlüsse, zu denen das eine Geschlecht gelangt, genau dieselben sein, wie die, zu denen das andere kommt. Wenn eine Körperschaft etwa über die Aussprache des Griechischen zu entscheiden oder die Feinheit von Woll- oder Leinengeweben zu vergleichen hat, wird das Ge schlecht der Personen, welche die Körperschaft bilden, wahrscheinlich keinerlei Einfluß auf das Resultat üben; es gibt keinen vernünftigen Grund, anzunehmen, daß gleich gut unterrichtete Männer und Frauen in Fragen des grie chischen Akzents oder der Dicke von Tuchen voneinander abweichen würden. Hier spielt das Geschlecht keine Rolle. Die Erfahrung und Kenntnisse des Individuums beweisen, ihre geschlechtlichen Attribute sind gleichgültig. Aber es gibt Fragen, verhältnismäßig wenige, ja sehr wenige an Zahl, aber von wesentlicher Bedeutung für das menschliche Leben, in denen das Geschlecht eine Rolle spielt. Es ist nicht gleichgültig, ob eine Körperschaft, die über die Frage, ob der Handel mit Frauenkörpern für ge schlechtliche Zwecke eine vom Staat anerkannte und ge förderte Handelsform bilden soll oder nicht; ob das Recht der Frau an das Kind, das sie geboren, dem des Mannes, der es gezeugt hat, gleich sein soll oder nicht; ob ein Akt der Untreue von seiten des Mannes den Vertrag, der seine Ehegenossin an ihn bindet, ebenso vollständig lösen soll, als ein Akt der Untreue von ihrer Seite ihr Recht an ihn aufhebt — es ist nicht gleichgültig, ob eine Körperschaft, die über derartige Fragen zu entscheiden hat, aus Män nern allein, aus Frauen allein oder aus beiden vereint be steht. Je nachdem, ob die einen oder die andern oder beide 12 I