Erster Teil. Die Finanzwirtschaft während des Krieges unter dem Gesichtswinkel der Inflation und der Preise. » I. Inflation und Geldvermehrung. 1. Wenn die Reichsfinanzverwaltung für mittelbare oder un mittelbare Kriegszwecke Zahlungen zu leisten hatte, so beschaffte eie sich die hierzu erforderlichen Geldmittel bei der Reichsbank. Die Reichsbank gab diese Mittel her, indem sie dafür vom Reich Schatzanweisungen, d. h. Schuldurkunden erhielt, in denen das Reich die Rückzahlung der empfangenen Beträge innerhalb einer bestimmten Frist versprach. Das Reich nahm also Kredit bei der Reichsbank in Anspruch. Über die Rückzahlung dieses Kredites wird weiter unten zu sprechen sein. Die Geldmittel, die das Reich erhielt, waren Banknoten, Dar lehnskassenscheine oder Giroguthaben. Sie wurden an die Zah lungsempfänger, als da waren: Lieferanten, Truppen, Arbeiter, Be amte, Angehörige oder Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern, aus gehändigt oder auf diese übertragen. Für das Reich bedeutete die Kreditbeanspruchung die Schaffung neuer, d. h. nicht im Tausch verkehr der Volkswirtschaft entstandener Kaufkraft, über die es nach Gutdünken verfügen konnte. Das Reich übertrug diese neue — oder wie sie auch genannt wird — zusätzliche Kaufkraft auf die Zahlungsempfänger, und zwar in Gestalt der von der Reichsbank erhaltenen Noten und Giroguthaben. Insofern ist es richtig, zu sagen, daß die vom Reiche neugeschaffene Kaufkraft in der Form des Geldes in die Volkswirtschaft eingeströmt ist. Mit der Schaf fung der zusätzlichen Kaufkraft war also auch eine wirkliche Ver mehrung von Geld im technischen Sinne verbunden, d. h. der Volks wirtschaft wurde bestimmtes Geld, nämlich: Münzen, Noten, Giro guthaben neu zugeführt. In diesem Augenblick bestand die Kaufkraftsteigerung der Einzelwirtschaften aus Geld im Sinne der