Inflation und Kriegsanleihe. 21 — an Stelle eines Kaufes von Gütern — zu einer Kapitalanlage in Kriegsanleihe verwendet, in einen Rentenanspruch an das Reich verwandelt wurde. Hierbei darf jedoch nicht übersehen werden, daß die Unwirksammachung auch nur der erhöhten Kaufkraft der Einzelwirtschaften durch eine solche Umwandlung niemals restlos erreicht werden konnte. Der Einkommensbezieher suchte naturgemäß in erster Linie seine Lebensbedürfnisse zu be friedigen, also seinen Wohn-, Kleidungs-, Nahrungsbedarf zu decken oder seine Erwerbswirtschaft, seine Produktion für dringenden oder lohnenden Bedarf der Volkswirtschaft zu erweitern. Eine Einwirkung der gestiegenen Einkommen auf die Preise, indem die Erhöhungen leichter bewilligt werden konnten, fand also auch statt, obwohl die Möglichkeit einer Kapitalanlage gegeben war. Das ist für das Verhältnis der Kriegsanleihe zur Preisbildung von entscheidender Bedeutung, wird aber von denjenigen übersehen, die diese Kapitalanlage als durchschlagendes Mittel gegen die Preissteigerung oder sogar gegen die Inflation empfehlen. Freilich war die Hingabe selbst eines Teiles der Kaufkraft gegen ein Ka pitalstück, das nur eine Rente gewährt, grundsätzlich und tatsäch lich vorteilhafter als die Aufstapelung der Kaufkraft in Noten oder als die sofortige Verwendung der Noten am Gütermarkt, wie sich dieser in der Kriegswirtschaft entwickelt hatte. Daß außerdem der Anleiheschuldner in den Besitz der Kaufkraft kam, ist ein weiterer Vorteil, der nicht unbeachtet bleiben soll, wiewohl auch hier die Dinge in der Wirklichkeit anders lagen, als gewöhnlich angenom men wird. Das wird sogleich zu zeigen sein. Hier ist nur noch hervorzuheben, daß in der deutschen Kriegswirtschaft die Verwen dung der Kaufkraft zum Ankauf von Gütern aller Art in wirkungs voller Weise durch das Rationierungssystem gehindert wurde, bis der Schleichhandel eine Bresche in die Einsperrung der Kaufkraft schlug und dann die aufgestapelte Kaufkraft die Preise in diesem Schleichhandel mit leichter Mühe in die Höhe treiben konnte. 2. In der Auflegung von langfristigen Anleihen besaß also das Reich ein geeignetes Mittel, um die Kaufkraft vom Gütermarkt abzuziehen und auf die stets neuer Kaufkraft bedürftigen Reichs kassen zu übertragen. Die Reichsfinanzverwaltung hat unter Mit wirkung der Reichsbank von diesem Mittel in umfangreichem Maße Gebrauch gemacht, indem sie mit allen erdenklichen Anstrengungen die Zeichnungen auf die zweimal im Jahre aufgelegten Kriegs