Inflation und Kriegsanleihe. 23 Die einzelne Wirtschaft ist hingegen berechtigt, auch das Ka- pitalstiick als Grundlage ihrer Kaufkraft zu betrachten, da unter gewöhnlichen Verhältnissen die vorhandenen Krediteinrichtungen in bestimmtem Umfang die Wiederflüssigmachung der Kapital anlage ermöglichen. Auch können die Vermögensstücke unter Um ständen als Sicherheit für Kreditbeanspruchungen verwendet wer den, wenn solche für die Kaufhandlungen notwendig sind. Nicht aber ist es möglich, daß die Gesamtheit der Kapitalanlagen, die sämt lichen Vermögensstücke aller Wirtschaften einer Volkswirtschaft, zu einem bestimmten Zeitpunkt in Geld umgewandelt oder als Geld benutzt werden 1 ). So weit die grundsätzliche Bedeutung der Kapitalanlage. Würde bei einer solchen Ordnung am Kapitalmarkt die gesamte durch die Kriegsfinanzierung geschaffene und der Vernichtung der Güter entsprechende Kaufkraft wieder mittels Zeichnungen auf die Kriegsanleihen zurückübertragen, dann wäre — wie im Falle der Zahlung mit Schuldverschreibungen (vgl. I) — nur die durch die Kriegsfinanzpolitik entstandene Kaufkraft zur weiteren Auswir kung in der Volkswirtschaft mattgesetzt worden. Die Tatsache, daß sich die Kaufkraft gegenüber einem nicht gleichermaßen ge stiegenen Gütervorrat erhöht, aufgebläht habe, eine Inflation ein getreten sei, bliebe auch in diesem, praktisch kaum möglichen Falle der gesamten Rückübertragung der Kaufkraft auf das Reich bestehen. Denn durch die Umwandlung der vereinnahmten Geld beträge in eine Kapitalanlage wäre das Vermögen der Einzelwirt schaften um die Schuldverschreibungen des Reiches vergrößert worden, das — wie gezeigt — auch als Grundlage der Kaufkraft dieser Wirtschaften anzusprechen ist. Ebenso hätte — wiederum wie im Falle der Bezahlung mit Schuldverschreibungen — infolge der vor der Rückberufung der Kaufkraft getätigten Käufe (aus der Kreditbeanspruchung) eine Einwirkung auf die Preise stattgefun den. Nur für die weitere Auswirkung der erhöhten Kaufkraft auf dem Gütermarkt wäre die Abtretung der Kaufkraft durch Anleihe zeichnung an das Reich zum mindesten hemmend gewesen. Und endlich bleibt bei diesem — nur theoretisch denkbaren — Fall zu beachten, daß sich das Reich trotz des günstigen Zeichnungserlöses ! ) Diese Einschränkung fehlt bei Dalberg, der ebenfalls das Vermögen als Grundlage der Kaufkraft angesehen wissen will. (Wie sich diese Ordnung in der Kriegswirtschaft verschoben hat, wird im Text unter 5 gezeigt.)