34 Die Finanzwirtsc!iaft während des Krieges usw. Wie der aufgeblähten Kaufkraft im allgemeinen keine oder nicht genügende Mengen von Gütern (im weitesten Sinne) gegenüber stehen (sie sind während der 4 1 / a jährigen Kriegsdauer größtenteils vernichtet worden), so fehlt auch den Kriegsanleihen bis zu einem gewissen Grade eine reale Grundlage. Insofern ist es zulässig, volkswirtschaftlich von einem fiktiven Kapital zu sprechen (Dal berg), das nur aus dem Vermögen der Einzelwirtschaften oder den zukünftigen Arbeitserträgnissen der Volkswirtschaft zurück gezahlt werden kann. III. Inflation und Wertpapierhandel (Börse). 1. Dem Wertpapierhandel — sowohl dem reinen Anlagegeschäft als auch der eigentlichen Spekulation — sind während des Krieges erhebliche Kapitalien zugeflossen. Die Bestände der Banken sind zum größten Teile ausverkauft; zahlreiche Rentenpapiere erzielen heute — da eine Vermehrung der letzteren, von Ausnahmen ab gesehen, während des Krieges nicht stattgefunden hat — geradezu Liebhaberpreise. Der Zustrom von Kapital zur Börse wurde durch die glänzenden Gewinnergebnisse der Industrie gefördert. Erheb liche, zum Teil riesige Kurssteigerungen der Dividendenpapiere waren die Folge. So hatten — insbesondere im Sommer 1918 — selbst im Aktienhandel die Kurse teilweise eine Höhe erreicht, die in keinem Verhältnis mehr zum Erträgnis der Aktien standen. Weil die aufgeblähte Kaufkraft der Einzelwirtschaften auf eine sich nicht vergrößernde Wertpapiermenge stieß, mußte auch die Preissteige rung am Wertpapiermarkt von der ,,Geld“-Seite her begünstigt werden. Auf den ersten Blick scheint das der Börse zuströmende, sich am Wertpapiergeschäft beteiligende Kapital der Kriegsanleihe ver loren gegangen, aber auch dem Gütermarkt entzogen zu sein: der Käufer von Wertpapieren hat zugunsten seiner Kapitalanlage auf seine Kaufkraft verzichtet. Selbst wenn diese Annahme zuträfe, bliebe für die Frage der Einwirkung der Inflation auf die Preise zu beachten, daß sich die Besitzer jener Kaufkraft in der Regel erst dann entschließen, am Börsenhandel teilzunehmen, wenn sie ihre Bedürfnisse am Gütermarkt befriedigt haben. Weil für sie in vielen Fällen eine Verwendung zum Kauf von Gütern nicht mehr in Betracht kam und weil sie ihrer Pflicht zur Kriegsanleihezeichnung glaubten genügt zu haben, trugen zahlreiche Personen ihre Kapi-