42 Die Fmanzwirtschaft während des Krieges usw. Schmälerung der Kaufkraft der Einzelwirtschaften durch Steuern ist eine unwiderrufliche. In der Regel wird zwar die Gesamtmenge der in der Volkswirtschaft vorhandenen Kaufkraft um die Steuer leistungen nicht verringert; denn gewöhnlich gibt der Staat, auf den die Kaufkraft übertragen wird, diese wieder aus, sei es in Ge stalt von Anleihezinsen oder zur Bezahlung von Gehältern für seine Beamten oder auch zur unmittelbaren Verwendung am Güter markt. Entscheidend ist jedoch hierbei, daß der Staat für die von ihm zu leistenden Zahlungen keine neue Kaufkraft ins Leben ruft, sondern nur die in der Volkswirtschaft entstandene, sich aus dem Tauschverkehr ergebende Kaufkraft weiter verwendet. So betrachtet, sind Steuern das wirksamste finanzpolitische Mittel, Inflationserscheinungen zu hindern. Für die Kriegswirtschaft ist aber nicht außer Betracht zu lassen, daß zu einem großen Teil auch jene Güter durch den Krieg vernichtet worden sind, die ins besondere zu Anfang des Krieges aus der noch in der Volkswirt schaft vorhandenen und auf das Reich übertragenen freien Kauf kraft gekauft worden sind. Daraus folgt, daß selbst bei stärkster Wegsteuerung der durch die Kriegswirtschaft erzeugten Kaufkraft das zwischen Kaufkraft und Gütermenge eingetretene Mißverhält nis praktisch niemals vollständig hätte aus der Welt geschafft werden können, da die vernichteten Güter nicht wieder ersetzt werden könnten. 2. Angesichts der Dauer und der räumlichen Ausdehnung des Krieges und der dadurch bedingten gewaltigen Kosten war es aus geschlossen, diese Kosten etwa ganz auf dem Wege der Steuern aufzubringen (wobei die Frage nach der steuerlichen Gerechtigkeit: Belastung der jetzigen oder zukünftigen Generation außer acht gelassen ist). Mit Bezug auf die Inflation, auf die aufgeblähte Kauf kraft der Einzelwirtschaften, wäre es nur von Vorteil gewesen, wenn durch eine starke Besteuerung zum mindesten große Teile dieser Kaufkraft den Einzelwirtschaften entzogen worden wären. In der Unwirksammachung liegt der entscheidende Vorteil der Steuer gegenüber dem Anleihe verfahren. Bei der Anleihe erhält der Gläubiger laufend Teile seiner Kaufkraft, in Gestalt von Zinsen und Tilgungsquoten zurück, wenn die Rückzahlung des Kapitals nicht auf einmal erfolgt. Außerdem ist es dem Anleihebesitzer un benommen, sich durch Verkauf oder Beleihung der Anleihestücke — in Deutschland durch die Einrichtung der Darlehnskassen er