44 Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw. durchgeführt worden ist, daß selbst hier noch erhebliche Mehr gewinne erzielt worden sind, wovon die Ergebnisse der Kriegs gewinnsteuer (bis Ende März 1919: 13 Milliarden Mark) Zeugnis ablegen. Allerdings ist in England die verbliebene Kaufkraft noch mittelst erheblicher Steigerung der Einkommensteuersätze an gegriffen worden (Ertrag der Einkommensteuer in England bis 31. März 1919: 18 Milharden Mark; im Jahre 1918/19 allein: 6 Milliarden Mark gegen 1,3 Milliarden Mark im Jahre 1914). In Deutschland ist die Unwirksammachung der aufgeblähten Kn.ufkra.ft durch Steuern in nur unzureichendem Maße erfolgt. Im Jahre 1914 hielten sich die Einnahmen aus Steuern ungefähr auf der Höhe des Vorjahres; im Jahre 1915 gingen sie sogar um 300 Mil lionen Mark zurück, ohne daß zu ihrer Wiederergänzung, geschweige denn zu einer Steigerung etwas unternommen worden wäre. Erst im Jahre 1916 wurden die ersten Kriegssteuern beschlossen und ein geführt. Sie erreichten, daß die Steuereingänge wieder auf den Stand vom Jahre 1913 stiegen. Erst im Jahre 1917 gelang es, durch Einführung und Erhöhung weiterer Steuern die Steuereinnahmen so zu erhöhen, daß sie mit rund 1 Milliarde Mark über die des Jahres 1913 hinausgingen. Jedoch ist hierbei zu beachten, daß es sich vorzugsweise um indirekte Steuern handelt, und daß die Haushaltsrechnungen des 'Reiches in Wirklichkeit auch in diesem Jahre mit einem Defizit abschlossen. Die tatsächlichen Defizite aus den Jahren 1916 und 1917 in Höhe von 1104 und 891 Millionen Mark sind dann aus dem Ertrage der Kriegsgewinnsteuer gedeckt worden, die bis zum 31. März 1918 etwa 4900 Millionen Mark er bracht hatte. In Wirklichkeit sind also nicht nur die eigentlichen Kriegsausgaben, sondern auch beträchtliche Teile der laufenden Ausgaben im ordentlichen Haushalt bis zum Jahre 1918, d. h. fast während des ganzen Krieges aus Krediten bestritten worden. Außer dieser zweifellos beklagenswerten Verspätung zeichnet sich die deutsche Steuerpolitik während des Krieges ferner durch eine auffallende Milde aus, wenigstens soweit die direkte Besteue rung in Betracht kommt. Während in England schon ab 1915 alle Mehrgewinne der Gesellschaften zur Hälfte, seit 1916 zu 60% und seit 1917 zu 80% an die Staatskasse abgeführt werden mußten und daneben die Einkommensteuersätze von 9 d auf 2 s 6 d bis 6 s für 1 £ bei Einkommen über 10 000 £ sowie die Steuersätze der Supertax gleichfalls bis 4 s 6 d für 1 £ bei Einkommen über