Inflation und Steuern. 45 10 000 £ gesteigert worden sind, trifft die deutsche Kriegsgewinn steuer vom Jahre 1916 den Mehrgewinn der Gesellschaften nur von 30 bis 50%, gestaffelt nach der Höhe der Mehrgewinne. Allerdings wird nach dem gleichen Gesetz die physische Person einer Vermö genszuwachsbesteuerung unterworfen, beginnend mit 5% des Zu wachses und endend mit 45% bei einem Zuwachs von mehr als 400 000 Mark. Durch Gesetz vom Jahre 1917 sind die Steuersätze in der höchsten Stufe bis auf 60 bzw. 54% erhöht worden. Die Besteuerung des Vermögenszuwachses läßt aber alle Ausgaben frei, die von dem erhöhten Einkommen gemacht worden sind. Nicht mit Unrecht ist dieser Ausbau der Steuer als eine Prämie auf die Verschwendung bezeichnet worden. Da gleichzeitig in den Einzelstaaten während der ersten 4 Kriegsjahre die Einkommen steuern ebenfalls nicht sonderlich erhöht worden sind, so hat tatsächlich in Deutschland eine weitgehende Schonung der Kriegs einkommen stattgefunden, und das um so mehr, als die große Masse der Steuerpflichtigen nicht unter die mit Vorliebe an geführten Höchstsätze der Steuern fallen. Erst die im Jahre 1918 beschlossene neue außerordentliche Kriegsabgabe, die die Mehr gewinne der Gesellschaften mit 80%, heruntergehend bis 50%, das Vermögen der physischen Personen mit l%o bis 5%o und die Mehr einkommen der physischen Personen mit 5 bis 50% (bei 100 000 M.} besteuert, versucht — allerdings sehr spät — Versäumtes nachzu holen. 3. So sehr also Kriegssteuern in Verbindung mit einer Kon trolle der Preise ein Mittel darstellen, gerade die aus der Kriegs wirtschaft entstandene Steigerung der Kaufkraft der Einzelwirt schaften, die Inflation, zu verringern, so wenig haben die Steuer maßnahmen in Deutschland dieses Ziel erreicht. Selbst wenn man die Steuern in Reich, Einzelstaaten und Kommunen zusam menfaßt, bedarf es keines besonderen Nachweises mehr, daß im ganzen und während des Hauptteils des Krieges nur geringe Teile der durch die Auszahlungen des Reiches in der Volkswirtschaft von Tag zu Tag eingetretenen Einkommenssteigerungen als Steuern wieder zurückgeflossen sind und noch zurückfließen. Man braucht nur an die gewaltige Summe von 160 Milliarden Mark Kriegsaus gaben und an die Ergebnisse der Kriegsanleihezeichnungen zu den ken, durch die dem Reiche fast 90 Milliarden Mark zurückge—liehen worden sind. Für die Inflation ist diese Steuerpolitik von verhäng-