54 Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw. Weil ein großer Teil der ins Riesenhafte gestiegenen Kaufkraft — infolge des herrschenden Mangels an Waren und Arbeitskräften — hier keine Verwendung finden konnte oder durch die steigenden Preise einstweilen vom Kaufe abgehalten wurde, verfügten die Einzelwirtschaften anderweitig darüber. Durch die Zeichnung auf die unbegrenzten Kriegsanleihen des Reiches ist die freie Kaufkraft in erheblichem Umfange (auf 9 Kriegsanleihen Zeichnungen im Nennbetrag von fast 100 Milliarden Mark) wieder auf den unermüd lichen größten Käufer in der deutschen Volkswirtschaft, auf die Reichskasse, übertragen worden, wodurch in regelmäßigen Zeit abschnitten auch gewisse Teile der vorher ausgegebenen Zahlungs mittel zur Reichsbank zurückgeflossen sind. Durch den Kauf von anderen Wertpapieren ist eine Umschichtung der Kaufkraft von Einzelwirtschaft zur Einzelwirtschaft erfolgt, bei der die Kaufkraft der Kriegsanleihe entzogen aber auch vom Gütermarkt ferngehalten sein kann. Bei der Einzahlung von Einlagen bei den Kreditinsti tuten ist die Kaufkraft in der Hauptsache auf die Reichskasse (durch Übernahme von Reichsschatzanweisungen von seiten der Kreditinstitute in Höhe von etwa 25 Milliarden Mark Ende 1918) übertragen worden, obwohl nicht unbedeutende Teile dieser Einlagen nur auf kurze Zeit bei den Banken hinterlegt worden sind, während welcher die Kaufkraft für die Besitzer nur ruhen, nicht etwa als endgültig abgetreten gelten soll. Lediglich die Entrichtung von Steuern bedeutete eine unwiderrufliche Minderung der Kaufkraft der Einzelwirtschaften und Übertragung derselben auf den Steuer fiskus. Da jedoch in Deutschland wirksame Kriegssteuern fast gar nicht oder erst gegen Ende des Krieges zur Einführung gelangt sind, und bis dahin außerdem die Abwälzung der Steuern auf die Preise und Einkommen nicht sonderlich erschwert war, so sind in Wirklichkeit die zahlreichen Einzelwirtschaften, deren Kaufkraft im Kriege und durch den Krieg besonders stark gestiegen ist, von den Steuern verhältnismäßig wenig belästigt worden. Tatsächlich ist zwar der größere Teil der in der Kriegswirtschaft entstandenen oder freigesetzten Kaufkraft auf dem Wege der Kriegsanleihen und der Schatzanweisungen der Reichskasse wieder zugeführt — wenn auch nur auf längere oder kürzere Zeit geliehen — worden. Aber zu beachten ist, daß erstens nur ein Teil, keineswegs die gesamte, für die Existenz der Einzelwirtschaften nicht unbe dingt notwendige Kaufkraft an das Reich abgetreten worden ist,