66 Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. sauriert werden, einzuziehen. Da hilft auch der bargeldlose Zah lungsverkehr nicht. Die in den Noten aufgespeicherte Kaufkraft kann nicht dadurch unwirksam gemacht werden, daß sie in ein Scheck- oder Giroguthaben verwandelt wird. Ihre Aufsaugung ist — abgesehen von ihrer Verwendung bei Steuerzahlungen — nur durch Umwandlung in eine Kapitalanlage möglich. Ist diese durchführbar? Die Noten werden heute hauptsächlich aus zwei Gründen aufgestapelt. Erstlich aus Vorsicht, daß angesichts der politischen Unruhen oder des Eintritts von Streiks Barmittel nicht erhältlich sein werden. Soweit hierbei nur Zahlimgsbedürf- nisse in Betracht kommen, hat eine Kapitalanlage keinen Raum. Es wird jedoch auch Bargeld gehamstert, weil ängstlichen Leuten die Note als das sicherste Mittel erscheint, um in gegenwärtigen Zeiten flüssiges Vermögen aufzubewabren. Und zweitens glauben viele Leute den Besitz an barem Geld leichter der kommenden Besteuerung hinterziehen zu können. Während im ersten Falle die Thesaurierung von selbst ein Ende nehmen wird, wenn die Gründe (politische und wirtschaftliche Unsicherheit) aufgehört haben, ist der Thesaurierung aus Gründen der Steuerhinter ziehung nur durch besondere Zwangsmaßnahmen beizukommen. Ob es solche gibt, und ob sie praktisch durchführbar sind, ist hier nicht zu verfolgen. Hingegen ist es für die Preisentwicklung von entscheidender Bedeutung, daß die eines Tages aus der Thesaurie rung freiwerdenden Barmittel rechtzeitig von Steuern oder geeig neten Kapitalanlagen aufgefangen werden müssen, um zu ver hindern, daß sie in großem Umfang zum Ankauf von Konsum gütern oder solchen Gütern verwendet werden, die eine andere Form der Vermögensaufbewahrung ermöglichen. Die Wirkungen aus der Inflation werden zweifellos gemildert, jedoch die Inflation als solche nicht beseitigt, solange die in den thesaurierten Noten steckende Kaufkraft eingesperrt wird. Da das Reich einen gewaltigen Bedarf an langfristigem Leihkapital hat, so wird und darf die Reichsfinänzverwaltung die Gelegenheit des späteren Freiwerdens dieser Barmittel nicht ungenutzt Vorbei gehen lassen. Aber es muß auch hier wieder betont werden, daß sich die gehamsterten Noten grundsätzlich nicht von den hei den Kreditinstituten von seiten der Einzelwirtschaften aufgestapelten Depositen unterscheiden. Auch sie bilden — soweit sie nicht der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dienen — eine Reserve, auf die