Sinne der Befürworter dieser „einfachen“ Maßnahme. (Daß der Ersatz eines Zahlungsmittels durch ein anderes an der Inflation nichts ändert, ist oben ausgeführt worden.) Würde die Reichs bank dem Verkehr die zur Abwicklung des Zahlungsgeschäfts er forderlichen Mengen papierner Zahlungsmittel vorenthalten, so wäre das eine volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Härte, die überdies nicht den Erfolg haben würde, daß durch sie die In flation gemildert würde; denn der Verkehr und die sich betätigende Kaufkraft würden sich dann selbst die nötigen Zahlungsmittel schaffen. Auf die Einziehung der thesaurierten Noten durch eine Kapitalanlage wurde schon oben hingewiesen. Wie aber in aller Welt soll die Einziehung der Noten und Kassenscheine bis auf den früheren Umlauf (ausschließlich der an die Stelle der eingesammelten Goldmünzen getretenen Noten) vor sich gehen? Was gewöhnlich nicht ausgesprochen (wahrscheinlich aber ge dacht) wird: eine Einziehung der Noten und Darlehnskassenscheine könnte auf Grund der gegen ihre Ausgabe anstehenden Kredite erfolgen. Zu mehr als 90% sind die Kreditnehmer der Reichsbank und Darlehnskassen: Kommunen, Gliedstaaten und das Reich, afso öffentlich-rechtliche Schuldner. Ob diese Schuldner 24Milli arden Mark bei der Reichsbank und 10 Milliarden Mark bei den Dar lehnskassen (Ende 1918) zurückzahlen können, hängt von vielen, heute noch ungewissen Faktoren ab: Wirtschaftsentwicklung, Lage des Geld- und Kapitalmarkts und Anleihe- und Steuerpolitik in der nächsten und ferneren Zukunft. Selbst wenn eine umfang reiche Rückzahlung dieser kurzfristigen Schulden der öffentlichen Schuldner (aus Steuern, Vermögensabgabe oder Anleiheerlösen) Platz greifen würde, ist zu beachten, daß erstens die von der Reichsbank und den Darlehnskassen ausgewiesenen Forderungen nicht die gesamten kurzfristigen Schulden darstellen, mit denen jene Schuldner belastet sind. Auch die Banken haben erhebliche Vor schüsse geleistet, die auf eine Rückzahlung warten (eventuell durch einfache Umbuchung: Depositen gegen Schatzanweisungen, wo durch weder Barmittel in Gang gesetzt noch solche erspart werden). Zweitens — und das ist entscheidend — können den in Rede stehen den Schuldnern die Mittel zur Einlösung ihrer Schulden nicht nur in Noten und Darlehnskassenscheinen zufließen, sondern auch in Giroguthaben übertragen werden. Nur insoweit hierbei thesaurierte Noten aus ihren Verstecken gelockt und die Barreserven verringert