Maßnahmen den Zahlungsmittelumlauf betreffend. 71 genommen werden müßten, braucht nicht besonders betont zu werden, wohl aber, daß die Rücksichtnahme auf den ausländi schen Besitzer deutscher Noten zweifellos die Flucht des Papier geldes ins Ausland begünstigen würde. Im Zusammenhang hier mit müßte sich dann ein erheblicher Druck auf die Kurse der Markwechsel im Ausland bemerkbar machen, was wiederum zur Verteuerung der Einfuhr, zur Steigerung der Preise bestimmter Waren im Inland beitragen würde. Also eher eine Preissteigerung als die beabsichtigte Preissenkung. Die technische Durchführung einer solchen Notenabstempelung vorausgesetzt, würde diese Maßnahme für die Einzelwirtschaften insofern eine große Ungerechtigkeit bedeuten, als sie der einzelnen Wirtschaft durch die Verringerung der Notensumme rein zu fällige Beträge entzieht. Mit Rücksicht hierauf würden — wenn man von der schwer zu verhindernden Abwanderung ins Ausland absieht — zahlreiche Notenbesitzer die Umwandlung ihrer Noten bestände in Guthaben (mit der Absicht einer späteren Abhebung dieser Guthaben in abgestempelten oder neuen Noten) vornehmen, so daß eine gewaltige Steigerung der Giroguthaben, der fremden Gelder eintreten würde. Damit wäre naturgemäß keine Änderung in der Kaufkraft dieser Einzelwirtschaften eingetreten. Sie würden an Stelle der Noten mit den Giroguthaben kaufen, wenn sie von ihrer Kaufkraft Gebrauch machen wollen. Eine andere Zahl von Einzelwirtschaften würde die Ankündigung der Abstempelung dahin beantworten, daß sie solche Werte zu kaufen versuchen, die nicht von einer Vermögensminderung getroffen würden. Die Preise für Wertpapiere, für Waren, Häuser, Grundstücke, Wohnungseinrich tungen, Luxusartikel, kurz für alles was nicht Noten ist, würden steigen, und es wäre mehr als fraglich, ob die Besehneidung der Kaufkraft derjenigen Besitzer von Papiergeld, die sich der Abstempelung nicht entziehen, so bedeutend wäre, daß von ihr eine Rückwirkung auf die Preise, eine Senkung der Preise aus gehen würde. In dieser Form ist die Abstempelung also nicht durchführbar. Will man nicht nur die Noten aus ihren Verstecken locken, sondern die Kaufkraft wirklich mindern, dann kann die Herabstempelung der Noten niemals für sich allein erfolgen. Dann ist es erforderlich, auch den übrigen Vermögensteilen zu Leibe zu gehen. Und da man das Vermögen der Einzelwirtschaften nicht einfach mechanisch