Anleihepolitische Maßnahmen. 73 nicht mehr Güter zur Verteilung auf die einzelne Wirtschaft zur Verfügung stehen. Aber die Hauptsache: auf welche Weise sollte die Herabsetzung sämtlicher Preise auf die Hälfte durchgeführt werden? Die Geschichte der österreichischen Finanzmaßnahmen des Jahres 1810 zeigt, daß sich eine Herabsetzung der Preise nicht einfach kommandieren läßt. Soweit die „Abstempelung“ des Papiergeldes eine Steuermaß nahme darstellt, ist ihr Einfluß auf die Preise im Rahmen der unter IV zu machenden Ausführungen zu würdigen. Hier ist nur noch hervorzuheben, daß die Note außerdem einen wichtigen Be standteil des Geldwesens bildet, daß das Vertrauen zu diesem, wie auch zur notenausgebenden Reichsbank, insbesondere im Aus land leicht erschüttert werden kann, wenn sich die Auffassung verbreitet, daß eine solche einträgliche Maßnahme von Zeit zu Zeit wiederholt werden könnte. Daher sind sowohl die technischen Schwierigkeiten als auch die krediterschüttemden Wirkungen der Notenabstempelung der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Her anziehung alles steuerbaren Vermögens zur Wiedergesundung der Finanzen gegenüberzustellen, wenn die Entscheidung über die Durchführung dieser Maßnahme gesucht wird. III. Allleihepolitische Maßnahmen. 1. Eine wirksame Beeinflussung der Preise würde gegeben sein, wenn es gelänge, die während des Krieges stark vermehrte Kauf kraft der Einzelwirtschaften dadurch mattzusetzen, daß die nicht für die allerdringendsten Zwecke benötigte Kaufkraft in eine Kapitalanlage festgelegt würde. Das Bedürfnis nach Heran ziehung langfristiger Leihkapitalien ist bei Reich, Einzelstaaten und Kommunen in überreichlichem Maße vorhanden. Diesem Be dürfnis entspricht zur Zeit nicht der Wille der Kapitalbesitzer, ihre Kapitalien gegen langfristige Anleihen herzugeben. Aber selbst diesen Willen vorausgesetzt, bietet der Weg der freiwilligen Zeichnung nur eine geringe Gewähr dafür, daß die Einzelwirt schaften auch wirklich ihre gesamten, nicht benötigten Kapi talien auf die geldbedürftigen Schuldner übertragen werden. Sie werden ganz nach ihrem Ermessen, der eine anders als der andere, Mittel zurückhalten, die sie für andere Zwecke, ins besondere zur Verfügung am Gütermarkt, bereitstellen wollen. Das sind naturgemäß jene Kaufkraftmengen, von denen zu er