74 Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. warten ist, daß sie einer zukünftigen Preissenkung erheblichen Widerstand leisten werden. Außerdem bestände nur dann eine wirkliche Sicherheit für die Festlegung der Kaufkraft in den übernommenen Anleihen, wenn so wohl die Verpfändung als der Verkauf der Anleihestücke fortan — wie ehedem im Frieden — aus vorhandenen freien Mitteln des Geld- und Kapitalmarktes und nicht — wie im Kriege — auch aus neuen Krediten erfolgen würde. Wollte man aber zu diesen Friedensgrundsätzen zurückkehren, dann könnte sich angesichts der sonstigen Überlegungen, die heute bei der Anlegung von Ka pitalien in Anleihen mitsprechen, ereignen, daß die Heranziehung erheblicher neuer Kapitalien unmöglich sein würde. Her Rück kehr zu Friedensgrundsätzen steht außerdem das unbeschränkt abgegebene Versprechen entgegen, daß Reichsbank und Darlehns kassen Kriegsanleihe beleihen und zurückkaufen. (Der Verkauf ist zur Zeit infolge Zurückhaltung der Reichsbank beschränkt. Der niedrige Kursstand — am 1. Juli 1919 etwa 75% — wirkt dem Verkaufsandrang entgegen.) Der Aufhebung dieses Ver sprechens stände jedoch auch das tatsächliche Bedürfnis zahl reicher Einzelwirtschaften nach Wiederflüssigmachung der in Kriegsanleihe angelegten Kapitalien entgegen, weil ein Teil der Kapitalien später wieder in der Produktion verwendet werden soll. Diesem Bedürfnis ist trotz der obwaltenden inflationisti schen Bedenken Rechnung zu tragen, und zwar einfach des halb, damit die Herstellung notwendiger Güter gefördert und da durch ein günstigeres Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf den einzelnen Warenmärkten hergestellt werde. Allerdings wird sich die Notwendigkeit ergeben, nicht nur die abseits der freien Mittel des Geld- und Kapitalmarktes aufzunehmende Kriegsanleihe in jedem einzelnen Falle von dem Nachweis einer entsprechenden nützlichen und dringenden volkswirtschaftlichen Verwendung des Kapitals abhängig zu machen, sondern es wird auch notwendig sein, die Verfügung über das sich neu bildende Kapital nicht allein dem privaten Wettbewerb am Geld- und Kapitalmarkt zu über lassen. Immerhin: Selbst wenn die Reichsfinanzverwaltung durch Gewährung von besonderen Vergünstigungen (in der Wahl des Anleihetyps, der Verzinsung, der Rückzahlung) einen starken Anreiz auf das freie Kapital ausüben sollte, so wird doch der Weg