Anleihepolitische Maßnahmen. 75 der freiwilligen Anleihen wegen der damit verbundenen Schonung der aufgeblähten Kaufkraft nur in ganz beschränktem Umfange zum Abbau der Preise beitragen können 1 ). 2. Grundsätzlich gelten die gleichen Überlegungen für die — als das entscheidende Mittel gegen die Inflation empfohlene — finanzpolitisch durchaus erforderliche Umwandlung der schwe benden Schulden des Reiches, der Einzelstaaten und Kommunen in konsolidierte Anleihen dieser Körperschaften. Die große Gefahr für die Preise besteht darin, daß die Umwandlung der kurz fristigen Schatzanweisungen in Papiergeld (durch Rückgabe an die vermittelnde Reichsbank) jederzeit möglich ist. Solange das Versprechen von dem Rückkauf und der bevorzugten Lombar dierung der Kriegsanleihe gilt, ist diese Gefahr auch dann nicht wesentlich geringer, wenn der Umtausch der Reichsschatzanweisun gen in Kriegsanleihe wirklich erfolgt ist: sowohl bei der Kriegs anleihe als auch bei den Reichsschatzanweisungen ist die Um wandlung der latenten Kaufkraft in mobile Kaufkraft, in Geld, möglich. Da jedoch mit den Schatzanweisungen keine Kursver luste und sonstige Kosten verknüpft sind, die Rückverwandlung in Geld in einfachster Weise vor sich geht, so wird zweifellos die Reichsschatzanweisung als Mittel zur Aufspeicherung der Kaufkraft von vielen Einzelwirtschaften bevorzugt. Nur wenn es gelänge, die gesamte Summe der schwebenden Schulden in feste Anleihen umzuwandeln, aus denen die Wiederflüssigmachung der Kapitalien ausschließlich durch bereitstehende andere Kapitalien erfolgen könnte, würde ein großer Teil der überschüssigen Kaufkraft tatsäch lich und dauernd vom Gütermarkt abgezogen werden. Denn die schwebenden Schulden der öffentlichen Körperschaften dürften sich am 1. Juli 1919 insgesamt auf 80 Milliarden Mark belaufen, die zum größten Teil als Deckung von kurzfristigen Depositen und Kassen reserven dienen. Bei einer solchen Umwandlung der schwebenden Schulden in feste Anleihen würden also in erster Linie die Depo siten der Banken zusammenschmelzen und gegebenenfalls Teile der thesaurierten Noten zurückströmen. Entsprechend würden die Schatzanweisungen des Reiches und der Gliedstaaten aus den Beständen der Kreditinstitute und der sonstigen Einzelwirt- *) Das hebt auch Heyn (Bankarchiv vom 15. Januar 1919) richtig gegen Pistorius hervor, wenn dieser glaubt, daß durch Aufbringung einer Anleihe die Geldentwertung beseitigt werde.