Steuerpolitische Maßnahmen. 79 gaben auf dem Kreditwege ohne Unterbrechung weitergegangen, die Inflation gesteigert worden ist. Demnach ist als erster Grundsatz für alle öffentlichen Finanz verwaltungen aufzustellen: die laufenden Ausgaben sind wieder V aus laufenden Einnahmen zu bestreiten. Auf diese Weise werden die Einzelwirtschaften, wie es Ordnung ist, unmittelbar zur Deckung der öffentlichen Ausgaben herangezogen, indem sie Teile ihrer im Tauschverkehr der Volkswirtschaft entstandenen Kaufkraft an die öffentlichen Kassen abführen. Allerdings wird hierdurch die Kauf kraft nicht ohne weiteres der Volkswirtschaft entzogen. Als Zinsen auf die Kriegsanleihen, Schatzanweisungen und sonstigen Anleihen, als Zahlung für Gehälter, Renten der Kriegsbeschä digten und Hinterbliebenen von Kriegsteilnehmern sowie als Kosten für Materialien fließen die 24 Milliarden Mark, die nach dem Kriege in Deutschland als Steuern aufzubringen sind, der deutschen Volkswirtschaft wieder zu. So findet keine Vernichtung der Kauf kraft, wohl aber in großem Umfange eine Umleitung statt, indem nur in seltenen Fällen die Ausgaben der öffentlichen Kassen voll inhaltlich wieder denen zugute kommen, die sie in Form von Steuern an den Staat abgetreten haben. Die Steuerleistungen können sogar noch zu einer Vermehrung der Kaufkraft Ver anlassung geben, wenn die Einzelwirtschaften versuchen, die Steuer durch Steigerung der Produktion abzuwälzen. Da jedoch mit dieser Abwälzung eine Vermehrung der Güter verbunden ist, so ist diese Art von Kaufkraftmehrung nur günstig zu beurteilen. In jedem Falle aber ist die Einziehung von Kaufkraft auf dem Steuer wege und ihre Wiederverausgabung von seiten der öffentlichen Körperschaften volkswirtschaftlich besser als die Schaffung neuer Kaufkraft auf dem Kreditwege oder als die Anleihung auf Schatz anweisungen, die jeden Augenblick wieder in Bargeld zurückver wandelt werden können, obwohl ihr Gegenwert längst vom Reich verausgabt worden ist. Vom Standpunkt der Inflation sind Steuern endlich auch den festen Anleihen vorzuziehen, weil sie nicht wie letztere die Grundlage der einzelwirtschaftlichen Kauf kraft: das Einkommen oder das Vermögen unangetastet lassen. Eine zweite Frage ist jedoch, wie die zur Ausgleichung der öffentlichen Haushaltsrechnungen in Aussicht genommenen Steuern auf die Kaufkraftgröße der Einzelwirtschaften und im Zusammen hang damit auf die Preisentwicklung eingewirkt hätten, wenn sie