während die Tilgungsbeträge in Händen der Anleihebesitzer nicht neues Einkommen, nicht neue Kaufkraft bilden, wie die sonstigen Ausgaben der öffentlichen Kassen — beispielsweise bei den Gehältern der Beamten — sondern grundsätzlich nur Kapitalrückzahlungen, im Wechsel begriffene Vermögensteile dar stellen. Die Tilgungsbeträge stehen in erster Linie auf dem Kapitalmarkt in Wettbewerb mit anderen Kapitalanlagen, durch die sie allerdings von dem neuen Schuldner am Gütermarkt ver wendet werden können. Die Kauftätigkeit der letzteren braucht aber nicht erst durch jenes freiwerdende Kapital angeregt oder erleichtert worden sein; sie wäre vielleicht auch ohne diese Til gungsbeträge mit Hilfe des Kredits ausgeübt worden. Außer dem ist zu berücksichtigen, daß die neuen Schuldner das Kapital zur Produktion verwenden, wodurch die Menge der Güter erhöht wird. Unter normalen Verhältnissen wird es selten Vorkommen, daß jemand unmittelbar aus seinem Vermögen Anschaffungen für Konsumzwecke macht, nur weil er gerade Tilgungsbeträge aus seiner Kapitalanlage zurückerhalten hat. (Vgl. jedoch S. 88.) Es bleibt: wenn die Steuereingänge zur Schuldentilgung verwendet werden, findet grundsätzlich eine Schmälerung der Kaufkraft menge im ganzen statt. Deutlicher tritt die Verminderung der Kaufkraft in Erscheinung, wenn die Steuer als wirkliche Vermögenssteuer aus dem Vermögen gezahlt wird. Sofern der Steuerschuldner selbst die zu tilgende Anleihe besitzt und seine Steuerschuldigkeit in dieser Anleihe begleicht, kann der Anleiheschuldner das Anleihestück einfach vernichten, womit die Tilgung erfolgt ist. In diesem Ealle hat sich das Einkommen des Steuerpflichtigen zunächst nur um den jähr lichen Zinsbetrag, den die Anleihe abwirft, verringert. Was aber meistens — auch von Terhalle bei seiner Schlußfolgerung — übersehen und bei der herrschenden Lehre von der Inflation nicht erkannt wird: dadurch, daß das als Steuerzahlung zurückgegebene Anleihestück aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen ausgeschie den ist, wird —- außer des Wegfalls der Zinsen — die Gesamt kaufkraft des Zensiten geschmälert. Es wird nicht nur die Ver fügung über das Einkommen beeinflußt, wenn sich das Vermögen verringert hat (Spartätigkeit), sondern es ändert sich auch das Ver mögen als Grundlage für die Kreditbemessung, was für die an der Preisbildung bestimmter Güter besonders beteiligten Erwerbs-