Steuerpolitische Maßnahmen. §3 •wirtschaften in Handel, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft von weitreichender Bedeutung ist. Genau so verhält es sich, wenn der Steuerpflichtige nicht in der Lage ist, die zur Tilgung bestimmten Stücke der Anleihe aus seinem Vermögen zu nehmen und sie als Steuerzahlung einzureichen, sondern den Steuerbetrag in barem Gelde leistet. Entweder schmä lert er um diesen Betrag sein Vermögen, seine Kaufkraft, und der Besitzer der Anleihe erhält statt seiner Forderung an den Anleihe schuldner das bare Geld, also nur eine andere Form seines Ver mögens, oder der Steuerpflichtige nimmt Kredit in Anspruch, der letzten Endes mit dem Tilgungsbetrag der Anleihe mittelbar oder unmittelbar durch Vermittlung der Banken zur Auszahlung ge langt. Das Anleihestück ist aus dem Vermögen des ehemaligen Besitzers ausgeschieden; an seine Stelle ist die mittelbare oder unmittelbare Forderung an den Kreditnehmer getreten, dessen Kaufkraft um den in Anspruch genommenen Kredit geschmälert ist. Wenn jedoch der Steuerpflichtige den in Anspruch genommenen Kredit aus Einkommensüberschüssen tilgt, dann hat er entweder für andere Zwecke weniger verausgabt (Einschränkung seiner Kaufkraft), oder er hat seine Einkommen durch vermehrte Arbeit erhöht. Dadurch kann er seine Einbuße an Kaufkraft wieder aus- gleichen, so daß letzten Endes trotz Steuern und Schuldentilgung die alte Kaufkraftgröße wiederhergestellt sein kann. Da sich in diesem Falle auch die Produktion gesteigert hat, mehr umsatz fähige Güter vorhanden sind, so ist durch die neue Kaufkraft das Verhältnis zum Gütervorrat nicht gestört worden, worauf es ankommt. Ebenso braucht eine Veränderung in der Kaufkraft menge nicht einzutreten, wenn infolge der Tilgungen weniger Steuern erhoben werden und an ihre Stelle die durch den Wegfall der Steuern freiwerdenden Einkommensteile treten. Voraus setzung ist freilich, daß trotz der verringerten Steuerlasten die Ein kommen unverändert bleiben, eine Voraussetzung, die Terhalle ohne weiteres zur Begründung seiner Auffassung als gegeben ansieht. 3. Diese theoretischen Überlegungen geben eine Grundlage für die Beurteilung der für die Schuldentilgung in Aussicht ge nommenen einmaligen Vermögenssteuern vom Standpunkt ihrer Rückwirkung auf die Inflation und die Preise. a) Von den vom Reichsfinanzminister Schiffer angekündigten Steuerplänen sind bis zum 1. Juli 1919 genaue Einzelheiten von 6*