88 Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. mögensabgabe darf diese Nebenwirkung nicht übersehen werden; es müssen daher besondere Maßnahmen erfolgen, durch die erreicht wird, daß in erster Linie die aufgespeicherten Noten, Depositen und Schatzanweisungen an das Reich abgetreten werden. Vor aussetzung wäre freilich, daß der grundlegende Unterschied zwi schen Anleihen und Geld nach Möglichkeit wiederhergestellt, d. h. die im Kriege eingeführte jederzeitige Umwandlung der Anleihen in Geld eingeschränkt oder erschwert werde. 4. Grundsätzlich wird also die Kaufkraft der Einzelwirtschaften durch die Vermögensabgabe zurückgeschraubt. Mit dieser Fest stellung ist jedoch noch nichts über die Art und den Umfang der Rückwirkung dieser Steuer auf die Preise gesagt. Was ist von dieser Maßnahme bei dem augenblicklichen Zustand der deutschen Volkswirtschaft (zur Zeit der Friedensunterzeichnung) zu er warten? Gewiß ist, daß gar mancher Kriegsgewinner, der heute darauf los lebt, nach Entrichtung der auf ihn entfallenden Ab gabe nicht mehr in der Lage sein wird, die höchsten Preise für alles, was es zu kaufen gibt, zu bewilligen. Die Preise für Luxus waren, für französischen Champagner und für sonstige von diesen Kreisen beliebte Güter werden zweifellos sinken, weil die Nach frage eingeschränkt wird. Dagegen wird die Ankündigung der hohen Vermögenssteuern ebenso zahlreiche Personen veranlassen — wie das auch schon zu beobachten ist —, ihr Vermögen oder Teile des Vermögens Heber vorher auszugeben, anstatt es dem Staat in Gestalt von Steuern zurückzuerstatten. In derselben Rich tung wirkt zur Zeit ferner die Unsicherheit der politischen, wirt schaftlichen und finanziellen Zukunft des Deutschen Reichs, wie sie sich durch die soeben bekanntgewordenen Friedensbedingungen darstellt. Zahlreiche Personen lassen sich heute zu Ausgaben ver leiten, die sie niemals machen würden, wenn die Grundsätze der Friedenswirtschaft noch Geltung hätten. So wirken heute, nach neunmonatiger Beendigung des Krieges, zwar nicht mehr die großen Kriegseinkommen, wohl aber die Zinsen aus den angesam melten Vermögen und endlich die Ausgaben aus diesen Vermögen in starkem Maße auf die Preisgestaltung ein. Zahlreiche Per sonen übersehen hierbei, daß sie mit ihrem Vermögen nach einem bis zum 31. Dezember 1918 zurückliegenden Stichtag zur Steuer herangezogen werden. Andererseits werden ebenso zahlreiche Per sonen diejenigen Ausgaben, die sie jetzt aus dem Vermögen