92 Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. der Unmöglichkeit einer Barleistung zu rechnen. In diesen Fällen würde auch für die Steuerentrichtung eine Kreditgewährung in Frage kommen. Wiederum würden für die Unternehmung Kosten für den Kredit entstehen, die aus den Produkten herausgeholt werden müßten. Aber diese Kosten und die Kreditbeanspruchung als solche würden die Unternehmung zur Anspannung all ihrer Kräfte anspornen, zur Sparsamkeit zwingen, damit die Kredite bald wieder abgetragen werden können. An Stelle des Kredits könnte eine Zahlung der Abgabe in Raten in Betracht kommen. Der Unternehmer hätte dann die Möglichkeit, die Abgabe mehr der finanziellen Lage seines Betriebes anzupassen, sei es, daß er aus besonderen Gewinnen größere Raten zahlt, oder daß er sich bei Ge legenheit neues Kapital durch Aufnahme von Teilhabern oder Um wandlung in die Aktiengesellschaftsform beschafft. Ob die bei dem einzelnen Unternehmer entstehenden Kreditkosten allgemein in den Preisen zum Ausdruck kommen werden, hängt von der Marktlage der betreffenden Güter ab. Sobald aber die Vermögensabgabe allgemein von allen Steuer pflichtigen in Raten gezahlt werden kann, entfällt der so wichtige Vorteil der sofortigen allgemeinen Kaufkraftminderung, weil dann das Einkommen zur Deckung der Steuer mit herangezogen wird. Die Vermögensabgabe nimmt endlich vollkommen den Charakter einer Einkommensteuer an, wenn außerdem die Fristen für die Ratenzahlungen sehr weit hinausgeschoben würden. Das würde nichts anderes bedeuten, als daß auch die Vermögensabgabe wie eine reine Einkommensteuer auf die Preise der erzeugten Güter ein wirken würde, nämlich preissteigernd 1 ). *) Die finanzpolitische Seite der Vermögensabgabe steht hier 'nicht zur Er örterung. Dennoch möchte ich gegenüber einer soeben erschienenen Abhandlung von Heyn: Die geplante allgemeine Vermögensabgabe und der Abbau der Preise (Deutsche Wirtschaftszeitung vom 1. Juni 1919, ausgegeben am 28. Juni 1919), die im wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen kommt, wie sie im Text entwickelt worden sind, aber mit Rücksicht auf diese Ergebnisse von der Vermögensabgabe abrät, meinerseits bemerken, daß heute eine Reichsfinanzreform ohne die Ver mögensabgabe undenkbar ist. Das Vermögensopfer — wie,Jastro w die einmalige Vermögensabgabe treffend bezeichnet hat — ist zu einer moralischen und poli tischen Forderung weitester Kreise der Bevölkerung geworden. Außerdem bleibt die Beschneidung der aufgeblähten Kaufkraft der Einzelwirtschaften mit Rück sicht darauf, daß die Volkswirtschaft im ganzen ärmer geworden ist, als ein nicht zu [leugnender allgemeiner Vorteil immer bestehen. Um aber die Härten für die Einzelwirtschaften zu mildern, wird erforderlich sein, nicht über eine mäßige Höhe der Abgabe hinauszugehen und ferner in besonderen Fällen eine Ratenzahlung