110 Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise. eine ebenso große Ungerechtigkeit wie Härte gegenüber den die Noten in ganz zufälliger Höhe besitzenden Einzelwirtschaften, wenn diese Maßnahme nicht den sonstigen steuerlichen Eingriffen angegliedert und angepaßt wird. Da außerdem die Note einen wichtigen ­ und empfindlichen Bestandteil des Geldwesens darstellt, so wird die Durchführung der Abstempelung durch die unabwendbaren ­ Krediterschütterungen nicht nur erschwert, sondern mehr oder weniger unmöglich gemacht. Durch die in großem Umfange benötigten A nlei he n des Reiches, der Einzelstaaten und der Kommunen könnte ein großer Teil der überschüssigen Kaufkraft der Einzelwirtschaften vom Kaufen abgelenkt und festgelegt werden. Jedoch wird dieses Ziel auf dem Wege der in das Belieben der einzelnen stehenden Zeichnung nicht erreicht werden können. Dazu kommt, daß der Krieg auch am Geld- und Kapitalmarkt die frühere Ordnung durchlöchert hat. Infolge der jederzeit möglichen Veräußerung oder Verpfändung sind vor allem die Anleihen des Reiches, zumal sie auch schon unmittelbar ­ als Zahlungsmittel verwendet werden, mehr oder weniger dem baren Gelde gleich zu stellen. Erst die Wiederherstellung der Friedensgewohnheiten, nach denen die Wiederflüssigmachung der Anleihen nur aus vorhandenen Kapitalien möglich ist, würde herbeiführen, daß die in den Anleihen angelegte Kaufkraft für die Gläubiger auch wirklich als verausgabt gelten soll. Mit Rücksicht auf die Wiederingangsetzung der Wirtschaft und den damit zusammenhängenden ­ Kapitalbedarf wird jedoch an der Umwandlungsmöglichkeit ­ der Anleihen in Geld selbst für den Fall festzuhalten sein, daß hierbei neues Geld geschaffen werden muß. Im Zusammenhang ­ hiermit wird nicht zu umgehen seinj daß auch in Zukunft der Geld- und Kapitalmarkt unter einer gewissen Kontrolle ­ bleibt, um zu verhindern, daß das nach Befriedigung des öffentlichen Kreditbedürfnisses nur spärlich vorhandene Geldkapital ­ nicht volkswirtschaftlich minder wichtigen oder sogar unnötigen Zwecken zugeführt wird. Auch die an sich wünschenswerte Umwandlung der schwebenden ­ Schulden, der großen Menge von kurzfristigen Schatzanweisungen ­ in langfristige Anleihen wird auf dem gewöhnlichen Weg der freiwilligen Zeichnung nicht herbeizuführen sein. Solange die Schatzanweisungen nach 3 Monaten und früher ohne Kursverlust ­ in bares Geld umgewandelt werden können, wird die